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Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr.

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Regel des Völkerrechts bestätigt finden könnte. Von einer unbedingten Durch¬
führung des Grundsatzes der Meeresfreiheit kann auch in Friedenszeiten nicht
gesprochen werden: Beschränkungen sind jederzeit möglich gewesen, zum Teil weitest,
gehender und politisch höchst bedeutsamer Art. Von der Meeresfreiheit im Kriege
kann nicht die Rede sein, so lange das geltende Recht Einrichtungen wie die
Blockade, die Minenlegung, das Seebeute- und das Bannwarenrecht kennt.
Dasselbe wie diese Einrichtungen können die neuen Mittel des Sperrgebietes
und des Unterseebootes erreichen, die wieder nur Beweise der Unfreiheit der
Meere sind. Solche und zukünftige ähnliche Einrichtungen aus der Welt zu
schaffen, ist unmöglich oder nur im Zeitalter des ewigen Friedens möglich. Eine
Beseitigung des einen Instituts ohne die gleichzeitige Abschaffung des anderen
hilft zu nichts. Begreift man, wie notwendig, die Meeresfreiheit nicht in kind¬
licher Weise als bloße Möglichkeit, zur See zu fahren, sondern als "Ausnutzung
der Seewege zu Zwecken des Personen- und Güterverkehrs", so ist sie gerade
durch die Pläne unserer Feinde auch nach dem Kriege in der zukünftigen Friedens¬
zeit bedroht. Der Begriff verfeinert sich, wie Stier-Somlo betont, eben über die
Freiheit der Benutzung der Wasserfläche hinaus, und alle möglichen Erschwerungen
des überseeischen Handels, ans die schon Triepel hingewiesen hat (z. B. Verbot der
Hafenbenutzung, der Versorgung mit Kohlen, Unterbindung des drahtlosen Nach¬
richtendienstes), können mittelbar die Freiheit der Meere beeinträchtigen.

Wie hat sich nun die deutsche Politik zu der Forderung der "Freiheit der
Meere" zu stellen? Sie für den Kriegsfall unter allen Umständen zu sichern, ist
unmöglich.-weil dies die Beseitigung des Seekrieges überhaupt bedeutet. Wir
können die Verwirklichung der Forderung überdies nicht ohne vollständige Ver¬
nichtung der englischen Seeherrschaft -- das ist. wie wieder und wieder betont
wird, eine Utopie -- erreichen, wir wollen sie aber auch nicht erreichen, weil der
Grundsatz uns selbst schädlich sein könnte. Dagegen müssen wir aufs bestimmteste
das Verlangen nach einer grundsätzlichen Anerkennung der Freiheit der Meere
im Frieden erheben, d. h. nach der Beseitigung aller Hemmnisse deS Verkehrs, weil
mit ihr die Möglichkeit unseres Welthandels und einer wirksameren Kolonialpolitik
eng zusammenhängt. Aber diese Forderung ist noch in die Höhe bindender Rechts¬
regelungen zu erheben. Vielleicht läßt sich eine Anzahl von wichtigen Sicherungs¬
mitteln finden und in der Welt zwischen-staatlichen Daseins fest verankern. Stier-
Soinlo sieht als festeste Stützen an: ein zwischen den Extremen der utopistischen
Weltstaats- und der egoistischen Nationalstantspolitik stehendes politisches Gleich¬
gewichtssystem, das auf wirklicher Interessengemeinschaft von mindestens zwei
großen Staatengruppen, nicht nur auf roher Macht, aufgebaut ist. und daneben
eine immer feinere, die Gegenseitigkeit in allen Punkten voraussetzende Ordnung auf
den Gebieten des internationalen Privat-, Handels-. Straf- und Verwaltungsrechts.

Er sucht also, da die bloße Macht versagt hat und das Recht für sich allein
zu schwach ist, in der Vereinigung beider Elemente das Heil. Er bekämpft die¬
jenigen, die das Vorhandensein des Völkerrechts leugnen oder seinen Zusammen¬
bruch behaupten, wobei übrigens die Unfertigkeit und UnVollkommenheit des bis¬
herigen Völkerrechts in Rechnung zu stellen ist.

Vielleicht muß man weniger vertrauensvoll in die Zukunft des Völkerrechts
sehen, als es Stier-Somlo tut. Aber sein Verdienst ist es, die bisherige Unklarheit


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Regel des Völkerrechts bestätigt finden könnte. Von einer unbedingten Durch¬
führung des Grundsatzes der Meeresfreiheit kann auch in Friedenszeiten nicht
gesprochen werden: Beschränkungen sind jederzeit möglich gewesen, zum Teil weitest,
gehender und politisch höchst bedeutsamer Art. Von der Meeresfreiheit im Kriege
kann nicht die Rede sein, so lange das geltende Recht Einrichtungen wie die
Blockade, die Minenlegung, das Seebeute- und das Bannwarenrecht kennt.
Dasselbe wie diese Einrichtungen können die neuen Mittel des Sperrgebietes
und des Unterseebootes erreichen, die wieder nur Beweise der Unfreiheit der
Meere sind. Solche und zukünftige ähnliche Einrichtungen aus der Welt zu
schaffen, ist unmöglich oder nur im Zeitalter des ewigen Friedens möglich. Eine
Beseitigung des einen Instituts ohne die gleichzeitige Abschaffung des anderen
hilft zu nichts. Begreift man, wie notwendig, die Meeresfreiheit nicht in kind¬
licher Weise als bloße Möglichkeit, zur See zu fahren, sondern als „Ausnutzung
der Seewege zu Zwecken des Personen- und Güterverkehrs", so ist sie gerade
durch die Pläne unserer Feinde auch nach dem Kriege in der zukünftigen Friedens¬
zeit bedroht. Der Begriff verfeinert sich, wie Stier-Somlo betont, eben über die
Freiheit der Benutzung der Wasserfläche hinaus, und alle möglichen Erschwerungen
des überseeischen Handels, ans die schon Triepel hingewiesen hat (z. B. Verbot der
Hafenbenutzung, der Versorgung mit Kohlen, Unterbindung des drahtlosen Nach¬
richtendienstes), können mittelbar die Freiheit der Meere beeinträchtigen.

Wie hat sich nun die deutsche Politik zu der Forderung der „Freiheit der
Meere" zu stellen? Sie für den Kriegsfall unter allen Umständen zu sichern, ist
unmöglich.-weil dies die Beseitigung des Seekrieges überhaupt bedeutet. Wir
können die Verwirklichung der Forderung überdies nicht ohne vollständige Ver¬
nichtung der englischen Seeherrschaft — das ist. wie wieder und wieder betont
wird, eine Utopie — erreichen, wir wollen sie aber auch nicht erreichen, weil der
Grundsatz uns selbst schädlich sein könnte. Dagegen müssen wir aufs bestimmteste
das Verlangen nach einer grundsätzlichen Anerkennung der Freiheit der Meere
im Frieden erheben, d. h. nach der Beseitigung aller Hemmnisse deS Verkehrs, weil
mit ihr die Möglichkeit unseres Welthandels und einer wirksameren Kolonialpolitik
eng zusammenhängt. Aber diese Forderung ist noch in die Höhe bindender Rechts¬
regelungen zu erheben. Vielleicht läßt sich eine Anzahl von wichtigen Sicherungs¬
mitteln finden und in der Welt zwischen-staatlichen Daseins fest verankern. Stier-
Soinlo sieht als festeste Stützen an: ein zwischen den Extremen der utopistischen
Weltstaats- und der egoistischen Nationalstantspolitik stehendes politisches Gleich¬
gewichtssystem, das auf wirklicher Interessengemeinschaft von mindestens zwei
großen Staatengruppen, nicht nur auf roher Macht, aufgebaut ist. und daneben
eine immer feinere, die Gegenseitigkeit in allen Punkten voraussetzende Ordnung auf
den Gebieten des internationalen Privat-, Handels-. Straf- und Verwaltungsrechts.

Er sucht also, da die bloße Macht versagt hat und das Recht für sich allein
zu schwach ist, in der Vereinigung beider Elemente das Heil. Er bekämpft die¬
jenigen, die das Vorhandensein des Völkerrechts leugnen oder seinen Zusammen¬
bruch behaupten, wobei übrigens die Unfertigkeit und UnVollkommenheit des bis¬
herigen Völkerrechts in Rechnung zu stellen ist.

Vielleicht muß man weniger vertrauensvoll in die Zukunft des Völkerrechts
sehen, als es Stier-Somlo tut. Aber sein Verdienst ist es, die bisherige Unklarheit


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[0136] Neue Bücher Regel des Völkerrechts bestätigt finden könnte. Von einer unbedingten Durch¬ führung des Grundsatzes der Meeresfreiheit kann auch in Friedenszeiten nicht gesprochen werden: Beschränkungen sind jederzeit möglich gewesen, zum Teil weitest, gehender und politisch höchst bedeutsamer Art. Von der Meeresfreiheit im Kriege kann nicht die Rede sein, so lange das geltende Recht Einrichtungen wie die Blockade, die Minenlegung, das Seebeute- und das Bannwarenrecht kennt. Dasselbe wie diese Einrichtungen können die neuen Mittel des Sperrgebietes und des Unterseebootes erreichen, die wieder nur Beweise der Unfreiheit der Meere sind. Solche und zukünftige ähnliche Einrichtungen aus der Welt zu schaffen, ist unmöglich oder nur im Zeitalter des ewigen Friedens möglich. Eine Beseitigung des einen Instituts ohne die gleichzeitige Abschaffung des anderen hilft zu nichts. Begreift man, wie notwendig, die Meeresfreiheit nicht in kind¬ licher Weise als bloße Möglichkeit, zur See zu fahren, sondern als „Ausnutzung der Seewege zu Zwecken des Personen- und Güterverkehrs", so ist sie gerade durch die Pläne unserer Feinde auch nach dem Kriege in der zukünftigen Friedens¬ zeit bedroht. Der Begriff verfeinert sich, wie Stier-Somlo betont, eben über die Freiheit der Benutzung der Wasserfläche hinaus, und alle möglichen Erschwerungen des überseeischen Handels, ans die schon Triepel hingewiesen hat (z. B. Verbot der Hafenbenutzung, der Versorgung mit Kohlen, Unterbindung des drahtlosen Nach¬ richtendienstes), können mittelbar die Freiheit der Meere beeinträchtigen. Wie hat sich nun die deutsche Politik zu der Forderung der „Freiheit der Meere" zu stellen? Sie für den Kriegsfall unter allen Umständen zu sichern, ist unmöglich.-weil dies die Beseitigung des Seekrieges überhaupt bedeutet. Wir können die Verwirklichung der Forderung überdies nicht ohne vollständige Ver¬ nichtung der englischen Seeherrschaft — das ist. wie wieder und wieder betont wird, eine Utopie — erreichen, wir wollen sie aber auch nicht erreichen, weil der Grundsatz uns selbst schädlich sein könnte. Dagegen müssen wir aufs bestimmteste das Verlangen nach einer grundsätzlichen Anerkennung der Freiheit der Meere im Frieden erheben, d. h. nach der Beseitigung aller Hemmnisse deS Verkehrs, weil mit ihr die Möglichkeit unseres Welthandels und einer wirksameren Kolonialpolitik eng zusammenhängt. Aber diese Forderung ist noch in die Höhe bindender Rechts¬ regelungen zu erheben. Vielleicht läßt sich eine Anzahl von wichtigen Sicherungs¬ mitteln finden und in der Welt zwischen-staatlichen Daseins fest verankern. Stier- Soinlo sieht als festeste Stützen an: ein zwischen den Extremen der utopistischen Weltstaats- und der egoistischen Nationalstantspolitik stehendes politisches Gleich¬ gewichtssystem, das auf wirklicher Interessengemeinschaft von mindestens zwei großen Staatengruppen, nicht nur auf roher Macht, aufgebaut ist. und daneben eine immer feinere, die Gegenseitigkeit in allen Punkten voraussetzende Ordnung auf den Gebieten des internationalen Privat-, Handels-. Straf- und Verwaltungsrechts. Er sucht also, da die bloße Macht versagt hat und das Recht für sich allein zu schwach ist, in der Vereinigung beider Elemente das Heil. Er bekämpft die¬ jenigen, die das Vorhandensein des Völkerrechts leugnen oder seinen Zusammen¬ bruch behaupten, wobei übrigens die Unfertigkeit und UnVollkommenheit des bis¬ herigen Völkerrechts in Rechnung zu stellen ist. Vielleicht muß man weniger vertrauensvoll in die Zukunft des Völkerrechts sehen, als es Stier-Somlo tut. Aber sein Verdienst ist es, die bisherige Unklarheit

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 76, 1917, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341905_332712/136>, abgerufen am 06.10.2024.