Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.Wir bitten die Freunde der :: :: Der Tauchbootkrieg Line völkerrechtliche Betrachtung von Professor Dr. Ludwig Traeger
Die Tauchboote unserer Gegner haben ein engbegrenztes Wirkungsfeld, Allein diese lebhafte Vernichtungstätigkeit hat eine unliebsame Neben¬ Grenzboten IV 1916 11
Wir bitten die Freunde der :: :: Der Tauchbootkrieg Line völkerrechtliche Betrachtung von Professor Dr. Ludwig Traeger
Die Tauchboote unserer Gegner haben ein engbegrenztes Wirkungsfeld, Allein diese lebhafte Vernichtungstätigkeit hat eine unliebsame Neben¬ Grenzboten IV 1916 11
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[Abbildung]
Wir bitten die Freunde der :: ::
das Abonnement zum I. Quartal 1917
erneuern zu wollen. — Bestellungen
nimmt jede Buchhandlung und jede
Dostanstalt entgegen. Preis 6 M.Verlag der
G^euz-boten
G. in. b. S.
Berlin L>V n.
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Der Tauchbootkrieg
Line völkerrechtliche Betrachtung
von Professor Dr. Ludwig Traeger
!
! as Tauchboot ist gleich der Seemine die Waffe des Schwächeren
im Seekriege. Der Seegewaltige bedarf ihrer nicht — so wenig
wie ein Goliath der Schleuder des David —, sie sind ihm weit
eher verderblich als nützlich; daher die Achtung dieser Kriegs¬
mittel und die Bekämpfung auf völkerrechtlichen Tagungen durch
ihn, daher jetzt die Entrüstung Englands über diese „Pest der Meere".
Die Tauchboote unserer Gegner haben ein engbegrenztes Wirkungsfeld,
zumal nachdem unsere Handelsschiffe von den offenen Meeren verschwunden
und unsere Küsten bis auf die Ostseeküste jeglichem Handelsverkehr gesperrt
sind; unsere Tauchboote hingegen üben auf allen Meeren ihre erfolgreiche
Tätigkeit aus, weit mehr noch gegen den feindlichen Seehandel als gegen die
Seestreitkräfte des Gegners.
Allein diese lebhafte Vernichtungstätigkeit hat eine unliebsame Neben¬
wirkung politischer Natur im Gefolge, ruft sie doch leicht ungünstige Stimmung
gegen uns bei den Seehandel treibenden Neutralen hervor. Denn nicht nur
feindliche Handelsschiffe und Waren fallen unseren Tauchbooten zum Opfer,
sondern auch manches stolze Schiff der Neutralen fährt samt Ladung beklagens¬
werterweise in die Tiefe — Rechtens zwar laut Artikel 49 der Londoner See¬
kriegsrechtserklärung, aber doch zum unverminderten Schmerz und Verdruß der
an Schiff oder Ladung Beteiligten. So erklärt sich, daß Angehörige neutraler
Staaten vielfach das Vorgehen Deutschlands zur See, obschon es dem Völker¬
recht entspricht, weitaus rücksichtsloser empfinden als die Seetyrannei Englands,
die fast beim Hungerkrieg gegen einige neutrale Staaten angelangt ist. Denn
wie der Blick meist an der Erscheinung haften bleibt, ohne den Dingen auf
den Grund zu sehen, so auch hier. Über der sinnfälligen, der Phantasie sich auf¬
drängenden Zerstörungstätigkeit unserer Tauchboote bleibt unbeachtet, daß die sich
Grenzboten IV 1916 11
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