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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.

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Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege

nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume
Zeit im voraus gelten zu lassen*). Endlich hielt man es für wünschenswert,
in Anbetracht der teueren Lebensverhältnisse in Groß-Berlin die sparfreie Lohn¬
grenze von 18 Mark auf 25 Mark heraufzusetzen. Trotz dieser Mängel hat sich
die Einführung des Sparzwanges nach der übereinstimmenden Ansicht der
maßgebenden Stellen im Ganzen als durchaus segensreiche Einrichtung erwiesen.
Sie hat vollen Erfolg gebracht. Die Praxis erlebte ganz überraschende Fälle.
Es ergab sich, daß ein siebzehnjähriger Junge wöchentlich 135 Mark verdiente
und wenn dies auch eine Ausnahme war, so waren doch Wochenlöhne von
40 Mark bis 45 Mark durchaus keine Seltenheit. Anfang Juni, also schon
nach zweimonatiger Geltung des Sparzwanges hatten 22288 jugendliche Arbeiter
ein Zwangssparguthaben bei den Berliner Sparkassen, von denen bereits viele
die stattliche Summe von 100 Mark bis 250 Mark erreicht hatten**).






*) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber-
Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht.
Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung
des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im
Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang
Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der
"gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und
unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1.
Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege

nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume
Zeit im voraus gelten zu lassen*). Endlich hielt man es für wünschenswert,
in Anbetracht der teueren Lebensverhältnisse in Groß-Berlin die sparfreie Lohn¬
grenze von 18 Mark auf 25 Mark heraufzusetzen. Trotz dieser Mängel hat sich
die Einführung des Sparzwanges nach der übereinstimmenden Ansicht der
maßgebenden Stellen im Ganzen als durchaus segensreiche Einrichtung erwiesen.
Sie hat vollen Erfolg gebracht. Die Praxis erlebte ganz überraschende Fälle.
Es ergab sich, daß ein siebzehnjähriger Junge wöchentlich 135 Mark verdiente
und wenn dies auch eine Ausnahme war, so waren doch Wochenlöhne von
40 Mark bis 45 Mark durchaus keine Seltenheit. Anfang Juni, also schon
nach zweimonatiger Geltung des Sparzwanges hatten 22288 jugendliche Arbeiter
ein Zwangssparguthaben bei den Berliner Sparkassen, von denen bereits viele
die stattliche Summe von 100 Mark bis 250 Mark erreicht hatten**).






*) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber-
Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht.
Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung
des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im
Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang
Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der
„gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und
unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1.
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[0163] Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume Zeit im voraus gelten zu lassen*). Endlich hielt man es für wünschenswert, in Anbetracht der teueren Lebensverhältnisse in Groß-Berlin die sparfreie Lohn¬ grenze von 18 Mark auf 25 Mark heraufzusetzen. Trotz dieser Mängel hat sich die Einführung des Sparzwanges nach der übereinstimmenden Ansicht der maßgebenden Stellen im Ganzen als durchaus segensreiche Einrichtung erwiesen. Sie hat vollen Erfolg gebracht. Die Praxis erlebte ganz überraschende Fälle. Es ergab sich, daß ein siebzehnjähriger Junge wöchentlich 135 Mark verdiente und wenn dies auch eine Ausnahme war, so waren doch Wochenlöhne von 40 Mark bis 45 Mark durchaus keine Seltenheit. Anfang Juni, also schon nach zweimonatiger Geltung des Sparzwanges hatten 22288 jugendliche Arbeiter ein Zwangssparguthaben bei den Berliner Sparkassen, von denen bereits viele die stattliche Summe von 100 Mark bis 250 Mark erreicht hatten**). *) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber- Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht. Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der „gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330971/163>, abgerufen am 23.07.2024.