Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Viertes Vierteljahr.Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume *) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber- Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht. Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung
des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der "gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1. Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume *) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber- Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht. Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung
des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der „gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0163" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/331135"/> <fw type="header" place="top"> Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege</fw><lb/> <p xml:id="ID_556" prev="#ID_555"> nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume<lb/> Zeit im voraus gelten zu lassen*). Endlich hielt man es für wünschenswert,<lb/> in Anbetracht der teueren Lebensverhältnisse in Groß-Berlin die sparfreie Lohn¬<lb/> grenze von 18 Mark auf 25 Mark heraufzusetzen. Trotz dieser Mängel hat sich<lb/> die Einführung des Sparzwanges nach der übereinstimmenden Ansicht der<lb/> maßgebenden Stellen im Ganzen als durchaus segensreiche Einrichtung erwiesen.<lb/> Sie hat vollen Erfolg gebracht. Die Praxis erlebte ganz überraschende Fälle.<lb/> Es ergab sich, daß ein siebzehnjähriger Junge wöchentlich 135 Mark verdiente<lb/> und wenn dies auch eine Ausnahme war, so waren doch Wochenlöhne von<lb/> 40 Mark bis 45 Mark durchaus keine Seltenheit. Anfang Juni, also schon<lb/> nach zweimonatiger Geltung des Sparzwanges hatten 22288 jugendliche Arbeiter<lb/> ein Zwangssparguthaben bei den Berliner Sparkassen, von denen bereits viele<lb/> die stattliche Summe von 100 Mark bis 250 Mark erreicht hatten**).</p><lb/> <note xml:id="FID_37" place="foot"> *) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber-<lb/> Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht.</note><lb/> <note xml:id="FID_38" place="foot"> Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung<lb/> des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im<lb/> Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang<lb/> Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der<lb/> „gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und<lb/> unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0163]
Die Sparfragc vor, während und nach dem Kriege
nicht bei jeder Lohnzahlung wiederholen zu lassen, vielmehr gleich für eine geraume
Zeit im voraus gelten zu lassen*). Endlich hielt man es für wünschenswert,
in Anbetracht der teueren Lebensverhältnisse in Groß-Berlin die sparfreie Lohn¬
grenze von 18 Mark auf 25 Mark heraufzusetzen. Trotz dieser Mängel hat sich
die Einführung des Sparzwanges nach der übereinstimmenden Ansicht der
maßgebenden Stellen im Ganzen als durchaus segensreiche Einrichtung erwiesen.
Sie hat vollen Erfolg gebracht. Die Praxis erlebte ganz überraschende Fälle.
Es ergab sich, daß ein siebzehnjähriger Junge wöchentlich 135 Mark verdiente
und wenn dies auch eine Ausnahme war, so waren doch Wochenlöhne von
40 Mark bis 45 Mark durchaus keine Seltenheit. Anfang Juni, also schon
nach zweimonatiger Geltung des Sparzwanges hatten 22288 jugendliche Arbeiter
ein Zwangssparguthaben bei den Berliner Sparkassen, von denen bereits viele
die stattliche Summe von 100 Mark bis 250 Mark erreicht hatten**).
*) Beachtenswerte Vorschläge werden auch im Beiblatt der Deutschen Arbeitgeber-
Zeitung vom 11. Juni 1916 15. Jahrgang Ur. 241 gemacht.
Näheres vergleiche Magistratsrat Dr. Schoenberger, Leiter des an der Durchführung
des Sparzwanges in Berlin erheblich beteiligten Vormundschaftsamtes der Stadt Berlin im
Zentralblatt für Vormundschaftswesen, Jugendgerichten und Fürsorgeerziehung, 3. Jahrgang
Ur. 5/6 S. 50 ff. Ferner den Auszug daraus im 1. Jahrgang Ur. 10/12 S. 206 der
„gemeinnützigen Rechtsauskunft", Zeitschrift des Verbandes der deutschen gemeinnützigen und
unparteiischen Rechtsauskunftsstellen in Lübeck Parade 1.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |