Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Tagung für Ariegsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Rh.

Besitzers. Das Kapitalabfindungsgesetz wird der Zusammenballung der Bevölke¬
rung in den Großstädten segensreich entgegenwirken.

Die Kleinsiedlungen verbürgen eine größere wirtschaftliche Ausnutzung des
Bodens, besonders durch den Kartoffelbau. Der Kartoffelbau hat in seiner
Bedeutung den Getreidebau bereits überholt. Als ländliche Siedlungen muß
man alle diejenigen bezeichnen, bei denen die Nahrungserzeugung einen wesent¬
lichen Teil des Bedarfs für die Familie deckt, im Gegensatz zu den städtischen,
bei denen die Nahrungsmittelerzeugung zwar vorhanden, aber nicht wesentlich
ist. Gemeinnützige Gesellschaften müssen mithelfen, die Segnungen des Kapital¬
abfindungsgesetzes allenthalben zu verwirklichen. Mehrere Bundesstaaten haben
bereits Ausführungsgesetze zum Kapitalabfmdungsgesetz erlassen. Bayern schreibt
als die Mindestgröße von Siedlungen die Größe von fünf Hektar vor. Sachsen
hat den weitesten Nahmen gefaßt, indem es die Möglichkeit der Ansiedelung
allen Kriegsteilnehmern eröffnet hat. Der Beweggrund liegt wohl darin, daß
in Sachsen die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Rückgang begriffen sind.

Zwar entstammt die Hälfte der Kriegsbeschädigten dem Lande. Trotzdem
bedarf die Anstedlung Kriegsbeschädigter in Städten und halbländlicher Siedlung
mit Gärten besonderer Berücksichtigung, wie dies Wirklicher Geheimer Rat
Dr. Dernburg-Berlin in seinem Vortrag über Städtische Siedlung ausführte.
Alle Forderungen für gute städtische Wohnungen gelten im besonderen Maße
für die Kriegsbeschädigten. Von der Ansiedlung Kriegsbeschädigter in Jnvaliden-
kolonien ist entschieden abzuraten. Ein Teil der Kriegsbeschädigten wird sich in
Kleinhans- und Genossenschaftskolonien ansiedeln lassen, die Mehrzahl wird jedoch
nach wie vor im Mietshause wohnen wollen. Nebenbeschäftigung, verwandt¬
schaftliche Beziehungen und namentlich auch der Betrieb kleiner selbständiger
Geschäfte wird dazu treiben. Es ist die Frage, ob für die Zukunft genügend
Kleinwohnungen vorhanden sein werden. Bisher haben sich zur Schaffung von
Kleinwohnungen neben den Spar- und Bauvereinen besondere Arbeiter- oder
Unterbeamtenkategorien hervorgetan, namentlich von der Post und der Eisenbahn.
Dazu soll als neues Glied die Siedlung von Kriegsbeschädigten hinzukommen
und die Dezentralisation der Städte erweitern helfen. Für die Ansiedlung der
Kriegsbeschädigten ist die Form des Kleineigentums vorzuziehen. Die Kosten
sollten gedeckt werden durch Hergabe von zwei Hypotheken. Die erste aus
Staatsmitteln und die zweite aus anderen Mitteln, namentlich mit Hilfe der
Kleinwohnuugsvereine.

Am zweiten Verhandlungstage kamen zunächst zwei Ärzte zum Wort.

Die ärztliche Fürsorge für die Kriegsverstümmelten umfaßt, so
führte Medizinalrat Dr. Rebentisch-Offenbach a. M. aus, die an ihren Gliedmaßen
Verstümmelten, Erblindeten, Erlaubten und diejenigen mit Stimm- und Sprach¬
störungen. Ein hoher Prozentsatz der selbst schwer Verstümmelten wird wieder
arbeitsfähig. Siechtum mit dauernder fremder Pflege ist verhältnißmäßig selten
und im ganzen nur erforderlich bei schweren Verletzungen des Zentralnervensystems.


Die Tagung für Ariegsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Rh.

Besitzers. Das Kapitalabfindungsgesetz wird der Zusammenballung der Bevölke¬
rung in den Großstädten segensreich entgegenwirken.

Die Kleinsiedlungen verbürgen eine größere wirtschaftliche Ausnutzung des
Bodens, besonders durch den Kartoffelbau. Der Kartoffelbau hat in seiner
Bedeutung den Getreidebau bereits überholt. Als ländliche Siedlungen muß
man alle diejenigen bezeichnen, bei denen die Nahrungserzeugung einen wesent¬
lichen Teil des Bedarfs für die Familie deckt, im Gegensatz zu den städtischen,
bei denen die Nahrungsmittelerzeugung zwar vorhanden, aber nicht wesentlich
ist. Gemeinnützige Gesellschaften müssen mithelfen, die Segnungen des Kapital¬
abfindungsgesetzes allenthalben zu verwirklichen. Mehrere Bundesstaaten haben
bereits Ausführungsgesetze zum Kapitalabfmdungsgesetz erlassen. Bayern schreibt
als die Mindestgröße von Siedlungen die Größe von fünf Hektar vor. Sachsen
hat den weitesten Nahmen gefaßt, indem es die Möglichkeit der Ansiedelung
allen Kriegsteilnehmern eröffnet hat. Der Beweggrund liegt wohl darin, daß
in Sachsen die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Rückgang begriffen sind.

Zwar entstammt die Hälfte der Kriegsbeschädigten dem Lande. Trotzdem
bedarf die Anstedlung Kriegsbeschädigter in Städten und halbländlicher Siedlung
mit Gärten besonderer Berücksichtigung, wie dies Wirklicher Geheimer Rat
Dr. Dernburg-Berlin in seinem Vortrag über Städtische Siedlung ausführte.
Alle Forderungen für gute städtische Wohnungen gelten im besonderen Maße
für die Kriegsbeschädigten. Von der Ansiedlung Kriegsbeschädigter in Jnvaliden-
kolonien ist entschieden abzuraten. Ein Teil der Kriegsbeschädigten wird sich in
Kleinhans- und Genossenschaftskolonien ansiedeln lassen, die Mehrzahl wird jedoch
nach wie vor im Mietshause wohnen wollen. Nebenbeschäftigung, verwandt¬
schaftliche Beziehungen und namentlich auch der Betrieb kleiner selbständiger
Geschäfte wird dazu treiben. Es ist die Frage, ob für die Zukunft genügend
Kleinwohnungen vorhanden sein werden. Bisher haben sich zur Schaffung von
Kleinwohnungen neben den Spar- und Bauvereinen besondere Arbeiter- oder
Unterbeamtenkategorien hervorgetan, namentlich von der Post und der Eisenbahn.
Dazu soll als neues Glied die Siedlung von Kriegsbeschädigten hinzukommen
und die Dezentralisation der Städte erweitern helfen. Für die Ansiedlung der
Kriegsbeschädigten ist die Form des Kleineigentums vorzuziehen. Die Kosten
sollten gedeckt werden durch Hergabe von zwei Hypotheken. Die erste aus
Staatsmitteln und die zweite aus anderen Mitteln, namentlich mit Hilfe der
Kleinwohnuugsvereine.

Am zweiten Verhandlungstage kamen zunächst zwei Ärzte zum Wort.

Die ärztliche Fürsorge für die Kriegsverstümmelten umfaßt, so
führte Medizinalrat Dr. Rebentisch-Offenbach a. M. aus, die an ihren Gliedmaßen
Verstümmelten, Erblindeten, Erlaubten und diejenigen mit Stimm- und Sprach¬
störungen. Ein hoher Prozentsatz der selbst schwer Verstümmelten wird wieder
arbeitsfähig. Siechtum mit dauernder fremder Pflege ist verhältnißmäßig selten
und im ganzen nur erforderlich bei schweren Verletzungen des Zentralnervensystems.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0380" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/330918"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Tagung für Ariegsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Rh.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1180" prev="#ID_1179"> Besitzers. Das Kapitalabfindungsgesetz wird der Zusammenballung der Bevölke¬<lb/>
rung in den Großstädten segensreich entgegenwirken.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1181"> Die Kleinsiedlungen verbürgen eine größere wirtschaftliche Ausnutzung des<lb/>
Bodens, besonders durch den Kartoffelbau. Der Kartoffelbau hat in seiner<lb/>
Bedeutung den Getreidebau bereits überholt. Als ländliche Siedlungen muß<lb/>
man alle diejenigen bezeichnen, bei denen die Nahrungserzeugung einen wesent¬<lb/>
lichen Teil des Bedarfs für die Familie deckt, im Gegensatz zu den städtischen,<lb/>
bei denen die Nahrungsmittelerzeugung zwar vorhanden, aber nicht wesentlich<lb/>
ist. Gemeinnützige Gesellschaften müssen mithelfen, die Segnungen des Kapital¬<lb/>
abfindungsgesetzes allenthalben zu verwirklichen. Mehrere Bundesstaaten haben<lb/>
bereits Ausführungsgesetze zum Kapitalabfmdungsgesetz erlassen. Bayern schreibt<lb/>
als die Mindestgröße von Siedlungen die Größe von fünf Hektar vor. Sachsen<lb/>
hat den weitesten Nahmen gefaßt, indem es die Möglichkeit der Ansiedelung<lb/>
allen Kriegsteilnehmern eröffnet hat. Der Beweggrund liegt wohl darin, daß<lb/>
in Sachsen die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Rückgang begriffen sind.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1182"> Zwar entstammt die Hälfte der Kriegsbeschädigten dem Lande. Trotzdem<lb/>
bedarf die Anstedlung Kriegsbeschädigter in Städten und halbländlicher Siedlung<lb/>
mit Gärten besonderer Berücksichtigung, wie dies Wirklicher Geheimer Rat<lb/>
Dr. Dernburg-Berlin in seinem Vortrag über Städtische Siedlung ausführte.<lb/>
Alle Forderungen für gute städtische Wohnungen gelten im besonderen Maße<lb/>
für die Kriegsbeschädigten. Von der Ansiedlung Kriegsbeschädigter in Jnvaliden-<lb/>
kolonien ist entschieden abzuraten. Ein Teil der Kriegsbeschädigten wird sich in<lb/>
Kleinhans- und Genossenschaftskolonien ansiedeln lassen, die Mehrzahl wird jedoch<lb/>
nach wie vor im Mietshause wohnen wollen. Nebenbeschäftigung, verwandt¬<lb/>
schaftliche Beziehungen und namentlich auch der Betrieb kleiner selbständiger<lb/>
Geschäfte wird dazu treiben. Es ist die Frage, ob für die Zukunft genügend<lb/>
Kleinwohnungen vorhanden sein werden. Bisher haben sich zur Schaffung von<lb/>
Kleinwohnungen neben den Spar- und Bauvereinen besondere Arbeiter- oder<lb/>
Unterbeamtenkategorien hervorgetan, namentlich von der Post und der Eisenbahn.<lb/>
Dazu soll als neues Glied die Siedlung von Kriegsbeschädigten hinzukommen<lb/>
und die Dezentralisation der Städte erweitern helfen. Für die Ansiedlung der<lb/>
Kriegsbeschädigten ist die Form des Kleineigentums vorzuziehen. Die Kosten<lb/>
sollten gedeckt werden durch Hergabe von zwei Hypotheken. Die erste aus<lb/>
Staatsmitteln und die zweite aus anderen Mitteln, namentlich mit Hilfe der<lb/>
Kleinwohnuugsvereine.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1183"> Am zweiten Verhandlungstage kamen zunächst zwei Ärzte zum Wort.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1184"> Die ärztliche Fürsorge für die Kriegsverstümmelten umfaßt, so<lb/>
führte Medizinalrat Dr. Rebentisch-Offenbach a. M. aus, die an ihren Gliedmaßen<lb/>
Verstümmelten, Erblindeten, Erlaubten und diejenigen mit Stimm- und Sprach¬<lb/>
störungen. Ein hoher Prozentsatz der selbst schwer Verstümmelten wird wieder<lb/>
arbeitsfähig. Siechtum mit dauernder fremder Pflege ist verhältnißmäßig selten<lb/>
und im ganzen nur erforderlich bei schweren Verletzungen des Zentralnervensystems.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0380] Die Tagung für Ariegsbeschädigtenfürsorge in Loin a. Rh. Besitzers. Das Kapitalabfindungsgesetz wird der Zusammenballung der Bevölke¬ rung in den Großstädten segensreich entgegenwirken. Die Kleinsiedlungen verbürgen eine größere wirtschaftliche Ausnutzung des Bodens, besonders durch den Kartoffelbau. Der Kartoffelbau hat in seiner Bedeutung den Getreidebau bereits überholt. Als ländliche Siedlungen muß man alle diejenigen bezeichnen, bei denen die Nahrungserzeugung einen wesent¬ lichen Teil des Bedarfs für die Familie deckt, im Gegensatz zu den städtischen, bei denen die Nahrungsmittelerzeugung zwar vorhanden, aber nicht wesentlich ist. Gemeinnützige Gesellschaften müssen mithelfen, die Segnungen des Kapital¬ abfindungsgesetzes allenthalben zu verwirklichen. Mehrere Bundesstaaten haben bereits Ausführungsgesetze zum Kapitalabfmdungsgesetz erlassen. Bayern schreibt als die Mindestgröße von Siedlungen die Größe von fünf Hektar vor. Sachsen hat den weitesten Nahmen gefaßt, indem es die Möglichkeit der Ansiedelung allen Kriegsteilnehmern eröffnet hat. Der Beweggrund liegt wohl darin, daß in Sachsen die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe im Rückgang begriffen sind. Zwar entstammt die Hälfte der Kriegsbeschädigten dem Lande. Trotzdem bedarf die Anstedlung Kriegsbeschädigter in Städten und halbländlicher Siedlung mit Gärten besonderer Berücksichtigung, wie dies Wirklicher Geheimer Rat Dr. Dernburg-Berlin in seinem Vortrag über Städtische Siedlung ausführte. Alle Forderungen für gute städtische Wohnungen gelten im besonderen Maße für die Kriegsbeschädigten. Von der Ansiedlung Kriegsbeschädigter in Jnvaliden- kolonien ist entschieden abzuraten. Ein Teil der Kriegsbeschädigten wird sich in Kleinhans- und Genossenschaftskolonien ansiedeln lassen, die Mehrzahl wird jedoch nach wie vor im Mietshause wohnen wollen. Nebenbeschäftigung, verwandt¬ schaftliche Beziehungen und namentlich auch der Betrieb kleiner selbständiger Geschäfte wird dazu treiben. Es ist die Frage, ob für die Zukunft genügend Kleinwohnungen vorhanden sein werden. Bisher haben sich zur Schaffung von Kleinwohnungen neben den Spar- und Bauvereinen besondere Arbeiter- oder Unterbeamtenkategorien hervorgetan, namentlich von der Post und der Eisenbahn. Dazu soll als neues Glied die Siedlung von Kriegsbeschädigten hinzukommen und die Dezentralisation der Städte erweitern helfen. Für die Ansiedlung der Kriegsbeschädigten ist die Form des Kleineigentums vorzuziehen. Die Kosten sollten gedeckt werden durch Hergabe von zwei Hypotheken. Die erste aus Staatsmitteln und die zweite aus anderen Mitteln, namentlich mit Hilfe der Kleinwohnuugsvereine. Am zweiten Verhandlungstage kamen zunächst zwei Ärzte zum Wort. Die ärztliche Fürsorge für die Kriegsverstümmelten umfaßt, so führte Medizinalrat Dr. Rebentisch-Offenbach a. M. aus, die an ihren Gliedmaßen Verstümmelten, Erblindeten, Erlaubten und diejenigen mit Stimm- und Sprach¬ störungen. Ein hoher Prozentsatz der selbst schwer Verstümmelten wird wieder arbeitsfähig. Siechtum mit dauernder fremder Pflege ist verhältnißmäßig selten und im ganzen nur erforderlich bei schweren Verletzungen des Zentralnervensystems.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330533
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330533/380
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330533/380>, abgerufen am 23.07.2024.