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Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Zweites Vierteljahr.

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Die Tragödie Georgiens

verbannt und ebenso aus den Schulen und zum Teil auch aus der Kirche. -- Unsere
durch den Vertrag garantierte nationale Wehrpflicht wurde durch den obligatorischen
russischen Heeresdienst ersetzt und unsere Jugend wird zum größten Teil nach dem Norden
Rußlands und nach Sibirien verschickt. -- Die Politik der zwangsweisen Russifizierung
hat auch den wirtschaftlichen Niedergang unserer Nation zur Folge gehabt. -- Unsere
autokephale Kirche, eine der ältesten in der zivilisierten Welt, wurde ihrer Unabhängigkeit
und ihrer Güter durch eine einfache Regierungsverfügung beraubt. Die Einkünfte unserer
Kirchengüter sind von der Kaiserlich Russischen Regierung beschlagnahmt worden. -- Alle
georgischen Staatsländereien sind als russisches Staatseigentum erklärt worden. Aus
diesen Ländereien wurden auf Anordnung der russischen Regierung zahlreiche Dörfer für
die Kolonisten russischer Staatsangehörigkeit oder sonstiger Nationalitäten geschaffen. --
Die Reformen, die im russischen Reiche während des neunzehnten Jahrhunderts eingeführt
wurden, haben mit Ausnahme der Aushebung der Leibeigenschaft in Georgien keine An¬
wendung gefunden. Bis zum heutigen Tage haben wir keine Geschworenen in der
Kriminalgerichtsbarkeit, keine gewählten Friedensrichter, keine Semstwos, keine höheren
Schulen und Universitäten.... Sogar die neuerdings eingeführte konstitutionelle Regie¬
rungsform ist eine traurige Ironie, denn die ganze georgische Nation, die zwei und eine
halbe Million Seelen zählt, hat nur sieben (heute nur vier) Vertreter in der Duma. --
Seit zwei Jahren ist über das Land der Belagerungszustand verhängt, der Georgien der
Willkür der Soldaten und Kosaken ausliefert. -- Selbst in Tiflis haben unter den
Augen des Bizekönigs und der obersten Behörden und sogar mit ihrer Einwilligung
organisierte Pogrome stattgefunden. -- Hunderte, wenn nicht Tausende Georgier werden
ohne Prozeß im Gefängnis gehalten, von wo aus sie die Verschickung nach Sibirien oder
Nordrußland zu erwarten haben. --"

Man sieht, die barbarische "Einstampfmethode" des russischen Imperialismus
ist in Georgien genau so angewendet worden wie in Polen und Finnland. Kein
Wunder, daß die Unruhen im Kaukasus nicht aufhören. Georgien selbst be¬
trachtet sich als im Aufstand befindlich, und durch einen Pmzedenzfall ist die
Anerkennung dieser völkerrechtlichen Stellung bestätigt worden. Als die russische
Regierung einmal die Auslieferung dreier Georgier aus der Schweiz verlangte,
wurden diese vom Tribunal t6Z6rat in Lausanne freigesprochen und ihre Aus¬
lieferung verweigert. Es geschah dies hauptsächlich auf Grund des Gutachtens
des Professors Nys, das wir oben zitierten.




Es braucht nach dem eben Gesagten nicht erst betont zu werden, welch große
Hoffnungen Georgien auf den Ausgang dieses Krieges setzt. Nicht nur die
Georgier, auch die übrigen Völker des Kaukasus würden mit den Türken und
ihren Verbündeten marschieren, wenn ihnen der Verlauf des Krieges die Mög¬
lichkeit gibt, zu den Waffen zu greifen und das russische Joch abzuschütteln.
Die Sehnsucht nach der früheren Selbständigkeit und Kulturhöhe, die trotz aller
Leiden unvergessen blieb, bildet einen mächtigen Impuls, dem der Kaukasus
folgen wird, sobald die äußere Möglichkeit dazu vorhanden ist. Die Tatsache,
daß die militärische Lage in Kleinasien diese Gelegenheit vorläufig nicht er¬
warten läßt, braucht nicht zu entmutigen. Wir stehen an diesem Punkte erst
im Beginn der Entwicklung, und die Möglichkeit für Deutschland und seine


Die Tragödie Georgiens

verbannt und ebenso aus den Schulen und zum Teil auch aus der Kirche. — Unsere
durch den Vertrag garantierte nationale Wehrpflicht wurde durch den obligatorischen
russischen Heeresdienst ersetzt und unsere Jugend wird zum größten Teil nach dem Norden
Rußlands und nach Sibirien verschickt. — Die Politik der zwangsweisen Russifizierung
hat auch den wirtschaftlichen Niedergang unserer Nation zur Folge gehabt. — Unsere
autokephale Kirche, eine der ältesten in der zivilisierten Welt, wurde ihrer Unabhängigkeit
und ihrer Güter durch eine einfache Regierungsverfügung beraubt. Die Einkünfte unserer
Kirchengüter sind von der Kaiserlich Russischen Regierung beschlagnahmt worden. — Alle
georgischen Staatsländereien sind als russisches Staatseigentum erklärt worden. Aus
diesen Ländereien wurden auf Anordnung der russischen Regierung zahlreiche Dörfer für
die Kolonisten russischer Staatsangehörigkeit oder sonstiger Nationalitäten geschaffen. —
Die Reformen, die im russischen Reiche während des neunzehnten Jahrhunderts eingeführt
wurden, haben mit Ausnahme der Aushebung der Leibeigenschaft in Georgien keine An¬
wendung gefunden. Bis zum heutigen Tage haben wir keine Geschworenen in der
Kriminalgerichtsbarkeit, keine gewählten Friedensrichter, keine Semstwos, keine höheren
Schulen und Universitäten.... Sogar die neuerdings eingeführte konstitutionelle Regie¬
rungsform ist eine traurige Ironie, denn die ganze georgische Nation, die zwei und eine
halbe Million Seelen zählt, hat nur sieben (heute nur vier) Vertreter in der Duma. —
Seit zwei Jahren ist über das Land der Belagerungszustand verhängt, der Georgien der
Willkür der Soldaten und Kosaken ausliefert. — Selbst in Tiflis haben unter den
Augen des Bizekönigs und der obersten Behörden und sogar mit ihrer Einwilligung
organisierte Pogrome stattgefunden. — Hunderte, wenn nicht Tausende Georgier werden
ohne Prozeß im Gefängnis gehalten, von wo aus sie die Verschickung nach Sibirien oder
Nordrußland zu erwarten haben. —"

Man sieht, die barbarische „Einstampfmethode" des russischen Imperialismus
ist in Georgien genau so angewendet worden wie in Polen und Finnland. Kein
Wunder, daß die Unruhen im Kaukasus nicht aufhören. Georgien selbst be¬
trachtet sich als im Aufstand befindlich, und durch einen Pmzedenzfall ist die
Anerkennung dieser völkerrechtlichen Stellung bestätigt worden. Als die russische
Regierung einmal die Auslieferung dreier Georgier aus der Schweiz verlangte,
wurden diese vom Tribunal t6Z6rat in Lausanne freigesprochen und ihre Aus¬
lieferung verweigert. Es geschah dies hauptsächlich auf Grund des Gutachtens
des Professors Nys, das wir oben zitierten.




Es braucht nach dem eben Gesagten nicht erst betont zu werden, welch große
Hoffnungen Georgien auf den Ausgang dieses Krieges setzt. Nicht nur die
Georgier, auch die übrigen Völker des Kaukasus würden mit den Türken und
ihren Verbündeten marschieren, wenn ihnen der Verlauf des Krieges die Mög¬
lichkeit gibt, zu den Waffen zu greifen und das russische Joch abzuschütteln.
Die Sehnsucht nach der früheren Selbständigkeit und Kulturhöhe, die trotz aller
Leiden unvergessen blieb, bildet einen mächtigen Impuls, dem der Kaukasus
folgen wird, sobald die äußere Möglichkeit dazu vorhanden ist. Die Tatsache,
daß die militärische Lage in Kleinasien diese Gelegenheit vorläufig nicht er¬
warten läßt, braucht nicht zu entmutigen. Wir stehen an diesem Punkte erst
im Beginn der Entwicklung, und die Möglichkeit für Deutschland und seine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341903_330101/254>, abgerufen am 27.07.2024.