Die Grenzboten. Jg. 75, 1916, Erstes Vierteljahr.Merkblatt zur vierten Uriegsanleihe 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage Jür die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Ale am 1. Wal d. I. zurHinckzahftmg fälligen 4vrozentigen Deutschen Wer für die Reichsanleihe Schnldvuchzeichnnngen wählt, genießt neben Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den aus- Merkblatt zur vierten Uriegsanleihe 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage Jür die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Ale am 1. Wal d. I. zurHinckzahftmg fälligen 4vrozentigen Deutschen Wer für die Reichsanleihe Schnldvuchzeichnnngen wählt, genießt neben Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den aus- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0363" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/330031"/> <fw type="header" place="top"> Merkblatt zur vierten Uriegsanleihe</fw><lb/> <p xml:id="ID_1221" prev="#ID_1220"> 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage<lb/> vergütet.</p><lb/> <p xml:id="ID_1222"> Jür die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das<lb/> Geld var bereitlegen Hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse<lb/> oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen.<lb/> Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das<lb/> größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt.<lb/> Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehnskassen des Reichs<lb/> den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese<lb/> Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 5^,<lb/> während sonst der Tarlehcnszinssatz 5^ °/g beträgt. Die Darlehensnehmer<lb/> werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das<lb/> größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des<lb/> gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu<lb/> besorgen ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1223"> Ale am 1. Wal d. I. zurHinckzahftmg fälligen 4vrozentigen Deutschen<lb/> Hleichsschahanweisungen von 1912 Serie II werden — ohne Zivsschein —<lb/> bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der<lb/> StüSzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Der Einreicher erlangt da¬<lb/> mit zugleich einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekommenden Stückzinsen der<lb/> Kriegsanleihe 5°/<> oder ^///o betragen, während die von dem Nennwert der<lb/> Schatzanwcisungen abzuziehenden Stückzinsen nur 4°/„ ausmachen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1224"> Wer für die Reichsanleihe Schnldvuchzeichnnngen wählt, genießt neben<lb/> einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des<lb/> Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem<lb/> Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuld¬<lb/> verschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und<lb/> außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Ein¬<lb/> tragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebühren¬<lb/> frei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig<lb/> und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder<lb/> übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die<lb/> jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen<lb/> Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist<lb/> eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1225" next="#ID_1226"> Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den aus-<lb/> lösbaren ^^prozentigen SchaHanweisungeu als auch in den üprozentigen<lb/> Schuldverschreibungen der Hleichsanleihe sichere und gewinnbringende<lb/> Aermögensantagen dargeboten werden. Ks ist die H'flicht eines jeden<lb/> Deutschen, nach seinen Verhältnissen und Kräften dnrch möglichst um-<lb/> fangreiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Anleihe beizutragen,<lb/> der demjenigen der früheren Anleihen nicht nachsteht. Das deutsche<lb/> WolK hat bei diesen Anleihen glänzende Aeweise seiner JinanzKraft<lb/> und des unbeugsamen Willens zum Siege gegeben. Ks darf daher<lb/> bestimmt erwartet werden, daß jeder für diese Kriegsanleihe auch die</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0363]
Merkblatt zur vierten Uriegsanleihe
18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 72 Tage
vergütet.
Jür die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das
Geld var bereitlegen Hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse
oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen.
Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das
größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt.
Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehnskassen des Reichs
den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese
Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 5^,
während sonst der Tarlehcnszinssatz 5^ °/g beträgt. Die Darlehensnehmer
werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das
größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des
gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu
besorgen ist.
Ale am 1. Wal d. I. zurHinckzahftmg fälligen 4vrozentigen Deutschen
Hleichsschahanweisungen von 1912 Serie II werden — ohne Zivsschein —
bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der
StüSzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Der Einreicher erlangt da¬
mit zugleich einen Zinsvorteil, da die ihm zugutekommenden Stückzinsen der
Kriegsanleihe 5°/<> oder ^///o betragen, während die von dem Nennwert der
Schatzanwcisungen abzuziehenden Stückzinsen nur 4°/„ ausmachen.
Wer für die Reichsanleihe Schnldvuchzeichnnngen wählt, genießt neben
einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des
Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem
Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuld¬
verschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und
außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Ein¬
tragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebühren¬
frei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig
und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder
übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die
jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen
Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist
eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten.
Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den aus-
lösbaren ^^prozentigen SchaHanweisungeu als auch in den üprozentigen
Schuldverschreibungen der Hleichsanleihe sichere und gewinnbringende
Aermögensantagen dargeboten werden. Ks ist die H'flicht eines jeden
Deutschen, nach seinen Verhältnissen und Kräften dnrch möglichst um-
fangreiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der Anleihe beizutragen,
der demjenigen der früheren Anleihen nicht nachsteht. Das deutsche
WolK hat bei diesen Anleihen glänzende Aeweise seiner JinanzKraft
und des unbeugsamen Willens zum Siege gegeben. Ks darf daher
bestimmt erwartet werden, daß jeder für diese Kriegsanleihe auch die
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