Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel

eigenem Mehlvorrate Brot backen und es zu dem billigsten Preise von 42 Öre
pro Kilogramm an die Einwohner gegen BrotkaUen verkaufen zu lassen. In
Dänemark übernahm der Staat Ende Januar 1915 nach dem vorläufigen
Gesetz vom 7. August 1914 auf Anordnung des Ministers des Innern gegen
vollen Ersatz das eingeführte Weizenmehl, welches sich auf den Schiffen und
in den Lagern vorfand, damit dessen Preis nicht durch die Steigerung der
Frachtsätze beeinflußt würde.

Diese Maßnahmen der gesetzgebenden Körperschaften der skandinavischen
Königreiche haben verschiedentlich eine günstige Wirkung gezeitigt.. Diese be¬
stätigen auch die Aufhebung der verschiedenerlei Ausfuhrverbote, die anfänglich
zur Sicherung des eigenen Bedarfs dieser Länder erlassen worden waren. So
konnte beispielsweise Dänemark sein im Januar 1915 erlassenes Schweine-
schmalzaussuhrverbot Anfang Februar 1915 wieder aufheben. Dies ist natürlich
zum wesentlichen Teil auf das glänzende Konto der dänischen Landwirtschaft,
speziell der Viehwirt'schaft zu schreiben.

Auch in Holland spricht sich in den Lebensmittelpreisen der Einfluß des
Krieges sehr scharf aus. Nach der holländischen Jahresstatistik von 1914 war
im Laufe des Jahres 1914 der Preis für südrussischen Roggen von 139 auf
die Rekordhöhe von 350 Gulden gestiegen, australischer Weizen von 228 auf
408 Gulden, amerikanischer Winterweizen von 208 auf 342 pro Last, die bei
Weizen 2400 Kilogramm, bei Roggen 2100 Kilogramm beträgt. Der Maispreis
pro 100 Kilogramm stieg von 7.20 auf 13,25 Gulden, für Hafer von 7,35
auf 13,75 Gulden. Im Januar 1915 hat das Landwirtschaftsministerium ein
Rundschreiben an alle Gemeindeverwaltungen des Landes gerichtet, mit der An¬
weisung dafür Sorge zu tragen, daß das Brot in Zukunft ausschließlich aus
einem Gemisch gebacken werde, das zur Hälfte aus Roggen und zur Hälfte aus
Weizen besteht. Eine weitere Maßnahme der holländischen Regierung bildet die
Herabsetzung des Brotpreises vom 24. April 1915. Den guten Stand der
holländischen Volksernährung bestätigen die Aushebungen verschiedener Ausfuhr¬
verbote. So wurde nach Amsterdamer Meldungen im Mai 1915 das Ausfuhr¬
verbot für Futterrüben, Runkelrüben und Kohlrüben und im Juni 1915 das
Ausfuhrverbot für Kartoffeln der neuen Ernte zeitweilig aufgehoben.

Die luxemburgische Regierung hat nach den vorliegenden Mitteilungen vom
Ende Januar 1915 die Ausfuhr von Weizen, Mengkorn, Roggen, Gerste und
Hafer sowie den entsprechenden Mehlsorten verboten. Gleichzeitig wurden Höchst¬
preise für Mehl wie folgt festgesetzt: Doppelzentner bestes Weizenmehl 65 Franken,
Mengkornmehl oder Weizenmehl 60 Franken, Roggenmehl 55 Franken. Die
Preise für den Kleinhandel sind relativ höher. Anfang Februar 1915 erfolgte
abermals eine Festsetzung der Höchstpreise. Danach sind die Getreidehöchstpreise,
ausgenommen Hafer, um 3 bis 4 Franken für den Doppelzentner erhöht worden.
Die Mehlpreise blieben für den Großhandel die gleichen, während im Klein¬
handel der Preis für ein Kilogramm Mehl sich um 5 Centimes niedriger stellt.
Der Doppelzentner bester Weizen kostet jetzt 39, Mengkorn 36,60. Roggen 34,
Gerste 34 und Hafer-28.62 Franken. Am Kartoffelmarkt kosten Magnum bonum
11,60, andere Sorten 10,75 Franken pro Doppelzentner. Bemerkenswert rst,
daß die Preise für Weizen. Gerste und Roggen automatisch jeden ersten und
fünfzehnten des Monats steigen, während die Mehlpreise vom 1. März 1915
ab beträchtlich fallen sollen.

Auch die Schweiz hat unter der Last dieses Krieges zu leiden. Da die
schweizerische Landwirtschaft nur ein Siebentel des Getreidebedarfs der schweize-


Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel

eigenem Mehlvorrate Brot backen und es zu dem billigsten Preise von 42 Öre
pro Kilogramm an die Einwohner gegen BrotkaUen verkaufen zu lassen. In
Dänemark übernahm der Staat Ende Januar 1915 nach dem vorläufigen
Gesetz vom 7. August 1914 auf Anordnung des Ministers des Innern gegen
vollen Ersatz das eingeführte Weizenmehl, welches sich auf den Schiffen und
in den Lagern vorfand, damit dessen Preis nicht durch die Steigerung der
Frachtsätze beeinflußt würde.

Diese Maßnahmen der gesetzgebenden Körperschaften der skandinavischen
Königreiche haben verschiedentlich eine günstige Wirkung gezeitigt.. Diese be¬
stätigen auch die Aufhebung der verschiedenerlei Ausfuhrverbote, die anfänglich
zur Sicherung des eigenen Bedarfs dieser Länder erlassen worden waren. So
konnte beispielsweise Dänemark sein im Januar 1915 erlassenes Schweine-
schmalzaussuhrverbot Anfang Februar 1915 wieder aufheben. Dies ist natürlich
zum wesentlichen Teil auf das glänzende Konto der dänischen Landwirtschaft,
speziell der Viehwirt'schaft zu schreiben.

Auch in Holland spricht sich in den Lebensmittelpreisen der Einfluß des
Krieges sehr scharf aus. Nach der holländischen Jahresstatistik von 1914 war
im Laufe des Jahres 1914 der Preis für südrussischen Roggen von 139 auf
die Rekordhöhe von 350 Gulden gestiegen, australischer Weizen von 228 auf
408 Gulden, amerikanischer Winterweizen von 208 auf 342 pro Last, die bei
Weizen 2400 Kilogramm, bei Roggen 2100 Kilogramm beträgt. Der Maispreis
pro 100 Kilogramm stieg von 7.20 auf 13,25 Gulden, für Hafer von 7,35
auf 13,75 Gulden. Im Januar 1915 hat das Landwirtschaftsministerium ein
Rundschreiben an alle Gemeindeverwaltungen des Landes gerichtet, mit der An¬
weisung dafür Sorge zu tragen, daß das Brot in Zukunft ausschließlich aus
einem Gemisch gebacken werde, das zur Hälfte aus Roggen und zur Hälfte aus
Weizen besteht. Eine weitere Maßnahme der holländischen Regierung bildet die
Herabsetzung des Brotpreises vom 24. April 1915. Den guten Stand der
holländischen Volksernährung bestätigen die Aushebungen verschiedener Ausfuhr¬
verbote. So wurde nach Amsterdamer Meldungen im Mai 1915 das Ausfuhr¬
verbot für Futterrüben, Runkelrüben und Kohlrüben und im Juni 1915 das
Ausfuhrverbot für Kartoffeln der neuen Ernte zeitweilig aufgehoben.

Die luxemburgische Regierung hat nach den vorliegenden Mitteilungen vom
Ende Januar 1915 die Ausfuhr von Weizen, Mengkorn, Roggen, Gerste und
Hafer sowie den entsprechenden Mehlsorten verboten. Gleichzeitig wurden Höchst¬
preise für Mehl wie folgt festgesetzt: Doppelzentner bestes Weizenmehl 65 Franken,
Mengkornmehl oder Weizenmehl 60 Franken, Roggenmehl 55 Franken. Die
Preise für den Kleinhandel sind relativ höher. Anfang Februar 1915 erfolgte
abermals eine Festsetzung der Höchstpreise. Danach sind die Getreidehöchstpreise,
ausgenommen Hafer, um 3 bis 4 Franken für den Doppelzentner erhöht worden.
Die Mehlpreise blieben für den Großhandel die gleichen, während im Klein¬
handel der Preis für ein Kilogramm Mehl sich um 5 Centimes niedriger stellt.
Der Doppelzentner bester Weizen kostet jetzt 39, Mengkorn 36,60. Roggen 34,
Gerste 34 und Hafer-28.62 Franken. Am Kartoffelmarkt kosten Magnum bonum
11,60, andere Sorten 10,75 Franken pro Doppelzentner. Bemerkenswert rst,
daß die Preise für Weizen. Gerste und Roggen automatisch jeden ersten und
fünfzehnten des Monats steigen, während die Mehlpreise vom 1. März 1915
ab beträchtlich fallen sollen.

Auch die Schweiz hat unter der Last dieses Krieges zu leiden. Da die
schweizerische Landwirtschaft nur ein Siebentel des Getreidebedarfs der schweize-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0129" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/324102"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_351" prev="#ID_350"> eigenem Mehlvorrate Brot backen und es zu dem billigsten Preise von 42 Öre<lb/>
pro Kilogramm an die Einwohner gegen BrotkaUen verkaufen zu lassen. In<lb/>
Dänemark übernahm der Staat Ende Januar 1915 nach dem vorläufigen<lb/>
Gesetz vom 7. August 1914 auf Anordnung des Ministers des Innern gegen<lb/>
vollen Ersatz das eingeführte Weizenmehl, welches sich auf den Schiffen und<lb/>
in den Lagern vorfand, damit dessen Preis nicht durch die Steigerung der<lb/>
Frachtsätze beeinflußt würde.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_352"> Diese Maßnahmen der gesetzgebenden Körperschaften der skandinavischen<lb/>
Königreiche haben verschiedentlich eine günstige Wirkung gezeitigt.. Diese be¬<lb/>
stätigen auch die Aufhebung der verschiedenerlei Ausfuhrverbote, die anfänglich<lb/>
zur Sicherung des eigenen Bedarfs dieser Länder erlassen worden waren. So<lb/>
konnte beispielsweise Dänemark sein im Januar 1915 erlassenes Schweine-<lb/>
schmalzaussuhrverbot Anfang Februar 1915 wieder aufheben. Dies ist natürlich<lb/>
zum wesentlichen Teil auf das glänzende Konto der dänischen Landwirtschaft,<lb/>
speziell der Viehwirt'schaft zu schreiben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_353"> Auch in Holland spricht sich in den Lebensmittelpreisen der Einfluß des<lb/>
Krieges sehr scharf aus. Nach der holländischen Jahresstatistik von 1914 war<lb/>
im Laufe des Jahres 1914 der Preis für südrussischen Roggen von 139 auf<lb/>
die Rekordhöhe von 350 Gulden gestiegen, australischer Weizen von 228 auf<lb/>
408 Gulden, amerikanischer Winterweizen von 208 auf 342 pro Last, die bei<lb/>
Weizen 2400 Kilogramm, bei Roggen 2100 Kilogramm beträgt. Der Maispreis<lb/>
pro 100 Kilogramm stieg von 7.20 auf 13,25 Gulden, für Hafer von 7,35<lb/>
auf 13,75 Gulden. Im Januar 1915 hat das Landwirtschaftsministerium ein<lb/>
Rundschreiben an alle Gemeindeverwaltungen des Landes gerichtet, mit der An¬<lb/>
weisung dafür Sorge zu tragen, daß das Brot in Zukunft ausschließlich aus<lb/>
einem Gemisch gebacken werde, das zur Hälfte aus Roggen und zur Hälfte aus<lb/>
Weizen besteht. Eine weitere Maßnahme der holländischen Regierung bildet die<lb/>
Herabsetzung des Brotpreises vom 24. April 1915. Den guten Stand der<lb/>
holländischen Volksernährung bestätigen die Aushebungen verschiedener Ausfuhr¬<lb/>
verbote. So wurde nach Amsterdamer Meldungen im Mai 1915 das Ausfuhr¬<lb/>
verbot für Futterrüben, Runkelrüben und Kohlrüben und im Juni 1915 das<lb/>
Ausfuhrverbot für Kartoffeln der neuen Ernte zeitweilig aufgehoben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_354"> Die luxemburgische Regierung hat nach den vorliegenden Mitteilungen vom<lb/>
Ende Januar 1915 die Ausfuhr von Weizen, Mengkorn, Roggen, Gerste und<lb/>
Hafer sowie den entsprechenden Mehlsorten verboten. Gleichzeitig wurden Höchst¬<lb/>
preise für Mehl wie folgt festgesetzt: Doppelzentner bestes Weizenmehl 65 Franken,<lb/>
Mengkornmehl oder Weizenmehl 60 Franken, Roggenmehl 55 Franken. Die<lb/>
Preise für den Kleinhandel sind relativ höher. Anfang Februar 1915 erfolgte<lb/>
abermals eine Festsetzung der Höchstpreise. Danach sind die Getreidehöchstpreise,<lb/>
ausgenommen Hafer, um 3 bis 4 Franken für den Doppelzentner erhöht worden.<lb/>
Die Mehlpreise blieben für den Großhandel die gleichen, während im Klein¬<lb/>
handel der Preis für ein Kilogramm Mehl sich um 5 Centimes niedriger stellt.<lb/>
Der Doppelzentner bester Weizen kostet jetzt 39, Mengkorn 36,60. Roggen 34,<lb/>
Gerste 34 und Hafer-28.62 Franken. Am Kartoffelmarkt kosten Magnum bonum<lb/>
11,60, andere Sorten 10,75 Franken pro Doppelzentner. Bemerkenswert rst,<lb/>
daß die Preise für Weizen. Gerste und Roggen automatisch jeden ersten und<lb/>
fünfzehnten des Monats steigen, während die Mehlpreise vom 1. März 1915<lb/>
ab beträchtlich fallen sollen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_355" next="#ID_356"> Auch die Schweiz hat unter der Last dieses Krieges zu leiden. Da die<lb/>
schweizerische Landwirtschaft nur ein Siebentel des Getreidebedarfs der schweize-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0129] Der Weltkrieg und die Preise der Lebensmittel eigenem Mehlvorrate Brot backen und es zu dem billigsten Preise von 42 Öre pro Kilogramm an die Einwohner gegen BrotkaUen verkaufen zu lassen. In Dänemark übernahm der Staat Ende Januar 1915 nach dem vorläufigen Gesetz vom 7. August 1914 auf Anordnung des Ministers des Innern gegen vollen Ersatz das eingeführte Weizenmehl, welches sich auf den Schiffen und in den Lagern vorfand, damit dessen Preis nicht durch die Steigerung der Frachtsätze beeinflußt würde. Diese Maßnahmen der gesetzgebenden Körperschaften der skandinavischen Königreiche haben verschiedentlich eine günstige Wirkung gezeitigt.. Diese be¬ stätigen auch die Aufhebung der verschiedenerlei Ausfuhrverbote, die anfänglich zur Sicherung des eigenen Bedarfs dieser Länder erlassen worden waren. So konnte beispielsweise Dänemark sein im Januar 1915 erlassenes Schweine- schmalzaussuhrverbot Anfang Februar 1915 wieder aufheben. Dies ist natürlich zum wesentlichen Teil auf das glänzende Konto der dänischen Landwirtschaft, speziell der Viehwirt'schaft zu schreiben. Auch in Holland spricht sich in den Lebensmittelpreisen der Einfluß des Krieges sehr scharf aus. Nach der holländischen Jahresstatistik von 1914 war im Laufe des Jahres 1914 der Preis für südrussischen Roggen von 139 auf die Rekordhöhe von 350 Gulden gestiegen, australischer Weizen von 228 auf 408 Gulden, amerikanischer Winterweizen von 208 auf 342 pro Last, die bei Weizen 2400 Kilogramm, bei Roggen 2100 Kilogramm beträgt. Der Maispreis pro 100 Kilogramm stieg von 7.20 auf 13,25 Gulden, für Hafer von 7,35 auf 13,75 Gulden. Im Januar 1915 hat das Landwirtschaftsministerium ein Rundschreiben an alle Gemeindeverwaltungen des Landes gerichtet, mit der An¬ weisung dafür Sorge zu tragen, daß das Brot in Zukunft ausschließlich aus einem Gemisch gebacken werde, das zur Hälfte aus Roggen und zur Hälfte aus Weizen besteht. Eine weitere Maßnahme der holländischen Regierung bildet die Herabsetzung des Brotpreises vom 24. April 1915. Den guten Stand der holländischen Volksernährung bestätigen die Aushebungen verschiedener Ausfuhr¬ verbote. So wurde nach Amsterdamer Meldungen im Mai 1915 das Ausfuhr¬ verbot für Futterrüben, Runkelrüben und Kohlrüben und im Juni 1915 das Ausfuhrverbot für Kartoffeln der neuen Ernte zeitweilig aufgehoben. Die luxemburgische Regierung hat nach den vorliegenden Mitteilungen vom Ende Januar 1915 die Ausfuhr von Weizen, Mengkorn, Roggen, Gerste und Hafer sowie den entsprechenden Mehlsorten verboten. Gleichzeitig wurden Höchst¬ preise für Mehl wie folgt festgesetzt: Doppelzentner bestes Weizenmehl 65 Franken, Mengkornmehl oder Weizenmehl 60 Franken, Roggenmehl 55 Franken. Die Preise für den Kleinhandel sind relativ höher. Anfang Februar 1915 erfolgte abermals eine Festsetzung der Höchstpreise. Danach sind die Getreidehöchstpreise, ausgenommen Hafer, um 3 bis 4 Franken für den Doppelzentner erhöht worden. Die Mehlpreise blieben für den Großhandel die gleichen, während im Klein¬ handel der Preis für ein Kilogramm Mehl sich um 5 Centimes niedriger stellt. Der Doppelzentner bester Weizen kostet jetzt 39, Mengkorn 36,60. Roggen 34, Gerste 34 und Hafer-28.62 Franken. Am Kartoffelmarkt kosten Magnum bonum 11,60, andere Sorten 10,75 Franken pro Doppelzentner. Bemerkenswert rst, daß die Preise für Weizen. Gerste und Roggen automatisch jeden ersten und fünfzehnten des Monats steigen, während die Mehlpreise vom 1. März 1915 ab beträchtlich fallen sollen. Auch die Schweiz hat unter der Last dieses Krieges zu leiden. Da die schweizerische Landwirtschaft nur ein Siebentel des Getreidebedarfs der schweize-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/129
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323972/129>, abgerufen am 22.07.2024.