Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Das Eindringen Englands in Aegypten

Allerdings haben schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts
französische Offiziere dem Schöpfer des neuen Ägyptens, dem Vizekönig Mehemed
Ali (18l1 bis 1848) geholfen, sein Heer auf einen neuzeitlichen Fuß zu bringen,
und auch einige Verwaltungsveroesserungen sind von Franzosen eingeführt worden.
Das wurde aber gar zu sehr in den Schatten gestellt einmal durch die große
Menge von Schwindlern und Abenteurern, die aus Frankreich herüberkamen, um
sich an den Usern des Nils zu bereichern, sodann auch durch eine nie gesehene
Verschwendungssucht ägyptischer Herrscher, die sich Franzosen in die Hände
gegeben und von diesen dann gründlich ausgebeutet wurden.

Ägypten ist staatsrechtlich heute noch ein Tributärstaat der Türkei. Von der
jüngst ausgesprochenen Annexion dürfen wir ja wohl absehen. Ob sie in Geltung
bleibt, wird der gegenwärtige Krieg entscheiden. Türkisch geworden ist das Nilland
bereits im sechzehnten Jahrhundert. Sultan Selim der Erste hat das Land 1518
erobert und in eine osmanische Provinz verwandelt; aber auch als solche erfreute
es sich immer einer gewissen Unabhängigkeit. Die Grundlage des gegenwärtigen
Verhältnisses zur Pforte bilden Verträge Mehemed Alis mit dem Sultan von 1840
und ein darauf gegründeter Fernau von 1841. Der Wortlaut dieses Fermans
kehrt seitdem in den Bestallungsurkunden der Vizekönige immer wieder; er wird
gewöhnlich nur in den Sätzen abgeändert, die dem Khedive eine erweiterte Be¬
fugnis einräumen sollen. Den Titel "Khedive" führen die ägyptischen Herrscher
seit dem Jahre 1867; er heißt soviel wie "Herr" oder "Fürst". Das Khedivat
ist in der Familie Mehemed Alis erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Die
Abgaben werden im Namen des Sultans erhoben; es steht diesem aber von den
Staatseinkünften nur ein jährlicher Tribut von 17160000 Franken zu; die Zivil¬
liste des Khedive und seiner Familie beträgt 7280000 Franken. Für das Heer,
das der Vizekönig unterhält, ist die Höchstgrenze in gewöhnlichen Zeiten 18000
Mann. Dem Sultan obliegt die Vertretung Ägyptens nach außen. Der Khedive
hat aber seit 1873 das Recht, selbständig Handelsverträge zu schließen. Er kann
ferner Zölle erheben und türkische Geldmünzen schlagen; in seinem Namen wird
Recht gesprochen, und er besetzt die militärischen und Zivilstellen bis zum Grade
des Bey oder Oberst. Die Besetzung der höheren Stellen sollte verfassungsmäßig
durch den Sultan geschehen; tatsächlich hat aber seit dem Jahre 1882 wenigstens
in der Besetzung der Militärposten die englische Regierung die Befugnisse des
Sultans an sich genommen.

Der ägyptische Regierungsapparat hat die gewöhnliche europäische Einteilung.
Die Regierungsweise ist grundsätzlich selbstherrlich; man findet aber auch schon
Ansätze zum Parlamentarismus. Der "Gesetzgebende Rat" und die "Gesetzgebende
Versammlung", die sich beide mit den allgemeinen Landesangelegenheiten befassen,
lassen sich als angehende parlamentarische Körperschaften bezeichnen. Beide haben
indes nur ein beratendes Votum; die Regierung ist an ihre Zustimmung nicht
gebunden. Es drängt sich übrigens jedem leicht die Beobachtung auf, daß sich
der Bildungsstand der Bevölkerung für parlamentarisches Leben noch wenig eignet,
Das Land ist jahrhundertelang der alttürkischen Paschawirtschaft unterworfen
gewesen, deren Regierungsweisheit sich bekanntlich in der Dreiheit: Eigentums¬
beraubung, Frohndienst und Prügelstrafe erschöpfte. Durch die jahrhundertelange
Mißwirtschaft, die übrigens schon lange vor der türkischen Eroberung angefangen


Das Eindringen Englands in Aegypten

Allerdings haben schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts
französische Offiziere dem Schöpfer des neuen Ägyptens, dem Vizekönig Mehemed
Ali (18l1 bis 1848) geholfen, sein Heer auf einen neuzeitlichen Fuß zu bringen,
und auch einige Verwaltungsveroesserungen sind von Franzosen eingeführt worden.
Das wurde aber gar zu sehr in den Schatten gestellt einmal durch die große
Menge von Schwindlern und Abenteurern, die aus Frankreich herüberkamen, um
sich an den Usern des Nils zu bereichern, sodann auch durch eine nie gesehene
Verschwendungssucht ägyptischer Herrscher, die sich Franzosen in die Hände
gegeben und von diesen dann gründlich ausgebeutet wurden.

Ägypten ist staatsrechtlich heute noch ein Tributärstaat der Türkei. Von der
jüngst ausgesprochenen Annexion dürfen wir ja wohl absehen. Ob sie in Geltung
bleibt, wird der gegenwärtige Krieg entscheiden. Türkisch geworden ist das Nilland
bereits im sechzehnten Jahrhundert. Sultan Selim der Erste hat das Land 1518
erobert und in eine osmanische Provinz verwandelt; aber auch als solche erfreute
es sich immer einer gewissen Unabhängigkeit. Die Grundlage des gegenwärtigen
Verhältnisses zur Pforte bilden Verträge Mehemed Alis mit dem Sultan von 1840
und ein darauf gegründeter Fernau von 1841. Der Wortlaut dieses Fermans
kehrt seitdem in den Bestallungsurkunden der Vizekönige immer wieder; er wird
gewöhnlich nur in den Sätzen abgeändert, die dem Khedive eine erweiterte Be¬
fugnis einräumen sollen. Den Titel „Khedive" führen die ägyptischen Herrscher
seit dem Jahre 1867; er heißt soviel wie „Herr" oder „Fürst". Das Khedivat
ist in der Familie Mehemed Alis erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Die
Abgaben werden im Namen des Sultans erhoben; es steht diesem aber von den
Staatseinkünften nur ein jährlicher Tribut von 17160000 Franken zu; die Zivil¬
liste des Khedive und seiner Familie beträgt 7280000 Franken. Für das Heer,
das der Vizekönig unterhält, ist die Höchstgrenze in gewöhnlichen Zeiten 18000
Mann. Dem Sultan obliegt die Vertretung Ägyptens nach außen. Der Khedive
hat aber seit 1873 das Recht, selbständig Handelsverträge zu schließen. Er kann
ferner Zölle erheben und türkische Geldmünzen schlagen; in seinem Namen wird
Recht gesprochen, und er besetzt die militärischen und Zivilstellen bis zum Grade
des Bey oder Oberst. Die Besetzung der höheren Stellen sollte verfassungsmäßig
durch den Sultan geschehen; tatsächlich hat aber seit dem Jahre 1882 wenigstens
in der Besetzung der Militärposten die englische Regierung die Befugnisse des
Sultans an sich genommen.

Der ägyptische Regierungsapparat hat die gewöhnliche europäische Einteilung.
Die Regierungsweise ist grundsätzlich selbstherrlich; man findet aber auch schon
Ansätze zum Parlamentarismus. Der „Gesetzgebende Rat" und die „Gesetzgebende
Versammlung", die sich beide mit den allgemeinen Landesangelegenheiten befassen,
lassen sich als angehende parlamentarische Körperschaften bezeichnen. Beide haben
indes nur ein beratendes Votum; die Regierung ist an ihre Zustimmung nicht
gebunden. Es drängt sich übrigens jedem leicht die Beobachtung auf, daß sich
der Bildungsstand der Bevölkerung für parlamentarisches Leben noch wenig eignet,
Das Land ist jahrhundertelang der alttürkischen Paschawirtschaft unterworfen
gewesen, deren Regierungsweisheit sich bekanntlich in der Dreiheit: Eigentums¬
beraubung, Frohndienst und Prügelstrafe erschöpfte. Durch die jahrhundertelange
Mißwirtschaft, die übrigens schon lange vor der türkischen Eroberung angefangen


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0022" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/323561"/>
            <fw type="header" place="top"> Das Eindringen Englands in Aegypten</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_35" prev="#ID_34"> Allerdings haben schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts<lb/>
französische Offiziere dem Schöpfer des neuen Ägyptens, dem Vizekönig Mehemed<lb/>
Ali (18l1 bis 1848) geholfen, sein Heer auf einen neuzeitlichen Fuß zu bringen,<lb/>
und auch einige Verwaltungsveroesserungen sind von Franzosen eingeführt worden.<lb/>
Das wurde aber gar zu sehr in den Schatten gestellt einmal durch die große<lb/>
Menge von Schwindlern und Abenteurern, die aus Frankreich herüberkamen, um<lb/>
sich an den Usern des Nils zu bereichern, sodann auch durch eine nie gesehene<lb/>
Verschwendungssucht ägyptischer Herrscher, die sich Franzosen in die Hände<lb/>
gegeben und von diesen dann gründlich ausgebeutet wurden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_36"> Ägypten ist staatsrechtlich heute noch ein Tributärstaat der Türkei. Von der<lb/>
jüngst ausgesprochenen Annexion dürfen wir ja wohl absehen. Ob sie in Geltung<lb/>
bleibt, wird der gegenwärtige Krieg entscheiden. Türkisch geworden ist das Nilland<lb/>
bereits im sechzehnten Jahrhundert. Sultan Selim der Erste hat das Land 1518<lb/>
erobert und in eine osmanische Provinz verwandelt; aber auch als solche erfreute<lb/>
es sich immer einer gewissen Unabhängigkeit. Die Grundlage des gegenwärtigen<lb/>
Verhältnisses zur Pforte bilden Verträge Mehemed Alis mit dem Sultan von 1840<lb/>
und ein darauf gegründeter Fernau von 1841. Der Wortlaut dieses Fermans<lb/>
kehrt seitdem in den Bestallungsurkunden der Vizekönige immer wieder; er wird<lb/>
gewöhnlich nur in den Sätzen abgeändert, die dem Khedive eine erweiterte Be¬<lb/>
fugnis einräumen sollen. Den Titel &#x201E;Khedive" führen die ägyptischen Herrscher<lb/>
seit dem Jahre 1867; er heißt soviel wie &#x201E;Herr" oder &#x201E;Fürst". Das Khedivat<lb/>
ist in der Familie Mehemed Alis erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Die<lb/>
Abgaben werden im Namen des Sultans erhoben; es steht diesem aber von den<lb/>
Staatseinkünften nur ein jährlicher Tribut von 17160000 Franken zu; die Zivil¬<lb/>
liste des Khedive und seiner Familie beträgt 7280000 Franken. Für das Heer,<lb/>
das der Vizekönig unterhält, ist die Höchstgrenze in gewöhnlichen Zeiten 18000<lb/>
Mann. Dem Sultan obliegt die Vertretung Ägyptens nach außen. Der Khedive<lb/>
hat aber seit 1873 das Recht, selbständig Handelsverträge zu schließen. Er kann<lb/>
ferner Zölle erheben und türkische Geldmünzen schlagen; in seinem Namen wird<lb/>
Recht gesprochen, und er besetzt die militärischen und Zivilstellen bis zum Grade<lb/>
des Bey oder Oberst. Die Besetzung der höheren Stellen sollte verfassungsmäßig<lb/>
durch den Sultan geschehen; tatsächlich hat aber seit dem Jahre 1882 wenigstens<lb/>
in der Besetzung der Militärposten die englische Regierung die Befugnisse des<lb/>
Sultans an sich genommen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_37" next="#ID_38"> Der ägyptische Regierungsapparat hat die gewöhnliche europäische Einteilung.<lb/>
Die Regierungsweise ist grundsätzlich selbstherrlich; man findet aber auch schon<lb/>
Ansätze zum Parlamentarismus. Der &#x201E;Gesetzgebende Rat" und die &#x201E;Gesetzgebende<lb/>
Versammlung", die sich beide mit den allgemeinen Landesangelegenheiten befassen,<lb/>
lassen sich als angehende parlamentarische Körperschaften bezeichnen. Beide haben<lb/>
indes nur ein beratendes Votum; die Regierung ist an ihre Zustimmung nicht<lb/>
gebunden. Es drängt sich übrigens jedem leicht die Beobachtung auf, daß sich<lb/>
der Bildungsstand der Bevölkerung für parlamentarisches Leben noch wenig eignet,<lb/>
Das Land ist jahrhundertelang der alttürkischen Paschawirtschaft unterworfen<lb/>
gewesen, deren Regierungsweisheit sich bekanntlich in der Dreiheit: Eigentums¬<lb/>
beraubung, Frohndienst und Prügelstrafe erschöpfte. Durch die jahrhundertelange<lb/>
Mißwirtschaft, die übrigens schon lange vor der türkischen Eroberung angefangen</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0022] Das Eindringen Englands in Aegypten Allerdings haben schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts französische Offiziere dem Schöpfer des neuen Ägyptens, dem Vizekönig Mehemed Ali (18l1 bis 1848) geholfen, sein Heer auf einen neuzeitlichen Fuß zu bringen, und auch einige Verwaltungsveroesserungen sind von Franzosen eingeführt worden. Das wurde aber gar zu sehr in den Schatten gestellt einmal durch die große Menge von Schwindlern und Abenteurern, die aus Frankreich herüberkamen, um sich an den Usern des Nils zu bereichern, sodann auch durch eine nie gesehene Verschwendungssucht ägyptischer Herrscher, die sich Franzosen in die Hände gegeben und von diesen dann gründlich ausgebeutet wurden. Ägypten ist staatsrechtlich heute noch ein Tributärstaat der Türkei. Von der jüngst ausgesprochenen Annexion dürfen wir ja wohl absehen. Ob sie in Geltung bleibt, wird der gegenwärtige Krieg entscheiden. Türkisch geworden ist das Nilland bereits im sechzehnten Jahrhundert. Sultan Selim der Erste hat das Land 1518 erobert und in eine osmanische Provinz verwandelt; aber auch als solche erfreute es sich immer einer gewissen Unabhängigkeit. Die Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zur Pforte bilden Verträge Mehemed Alis mit dem Sultan von 1840 und ein darauf gegründeter Fernau von 1841. Der Wortlaut dieses Fermans kehrt seitdem in den Bestallungsurkunden der Vizekönige immer wieder; er wird gewöhnlich nur in den Sätzen abgeändert, die dem Khedive eine erweiterte Be¬ fugnis einräumen sollen. Den Titel „Khedive" führen die ägyptischen Herrscher seit dem Jahre 1867; er heißt soviel wie „Herr" oder „Fürst". Das Khedivat ist in der Familie Mehemed Alis erblich nach dem Rechte der Erstgeburt. Die Abgaben werden im Namen des Sultans erhoben; es steht diesem aber von den Staatseinkünften nur ein jährlicher Tribut von 17160000 Franken zu; die Zivil¬ liste des Khedive und seiner Familie beträgt 7280000 Franken. Für das Heer, das der Vizekönig unterhält, ist die Höchstgrenze in gewöhnlichen Zeiten 18000 Mann. Dem Sultan obliegt die Vertretung Ägyptens nach außen. Der Khedive hat aber seit 1873 das Recht, selbständig Handelsverträge zu schließen. Er kann ferner Zölle erheben und türkische Geldmünzen schlagen; in seinem Namen wird Recht gesprochen, und er besetzt die militärischen und Zivilstellen bis zum Grade des Bey oder Oberst. Die Besetzung der höheren Stellen sollte verfassungsmäßig durch den Sultan geschehen; tatsächlich hat aber seit dem Jahre 1882 wenigstens in der Besetzung der Militärposten die englische Regierung die Befugnisse des Sultans an sich genommen. Der ägyptische Regierungsapparat hat die gewöhnliche europäische Einteilung. Die Regierungsweise ist grundsätzlich selbstherrlich; man findet aber auch schon Ansätze zum Parlamentarismus. Der „Gesetzgebende Rat" und die „Gesetzgebende Versammlung", die sich beide mit den allgemeinen Landesangelegenheiten befassen, lassen sich als angehende parlamentarische Körperschaften bezeichnen. Beide haben indes nur ein beratendes Votum; die Regierung ist an ihre Zustimmung nicht gebunden. Es drängt sich übrigens jedem leicht die Beobachtung auf, daß sich der Bildungsstand der Bevölkerung für parlamentarisches Leben noch wenig eignet, Das Land ist jahrhundertelang der alttürkischen Paschawirtschaft unterworfen gewesen, deren Regierungsweisheit sich bekanntlich in der Dreiheit: Eigentums¬ beraubung, Frohndienst und Prügelstrafe erschöpfte. Durch die jahrhundertelange Mißwirtschaft, die übrigens schon lange vor der türkischen Eroberung angefangen

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538/22
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341901_323538/22>, abgerufen am 22.07.2024.