Die Grenzboten. Jg. 74, 1915, Erstes Vierteljahr.Rechtsfrieden Neben dem Justiznotariat oder Urkund- und Friedensamt kann aber auch Den Zweck dieser Zeilen, die im allgemeinen Interesse des Staates wie 22"
Rechtsfrieden Neben dem Justiznotariat oder Urkund- und Friedensamt kann aber auch Den Zweck dieser Zeilen, die im allgemeinen Interesse des Staates wie 22»
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0351" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/323448"/> <fw type="header" place="top"> Rechtsfrieden</fw><lb/> <p xml:id="ID_1169"> Neben dem Justiznotariat oder Urkund- und Friedensamt kann aber auch<lb/> für tatsächlich und rechtlich geringfügigere Streitigkeiten das Institut der Schieds-<lb/> männer oder Friedensrichter, die man dann vielleicht besser als Justizamt¬<lb/> männer bezeichnete, bestehen bleiben, wenn es entsprechend meinen Vorschlägen<lb/> und der schon vor 18 Jahren im Deutschen Reichstage geäußerten Ansicht des<lb/> Vertreters des Preußischen Justizministers weiter ausgebaut wird. Näheres<lb/> darüber zu sagen, würde hier zu weit führen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1170"> Den Zweck dieser Zeilen, die im allgemeinen Interesse des Staates wie<lb/> der Bevölkerung wichtige Frage der Güteverhandlungen weit mehr noch, als<lb/> es bisher geschehen ist, zur Erörterung zu bringen, und eine Stellungnahme<lb/> zu meinen Vorschlägen zu veranlassen, hoffe ich erreicht zu haben. Jeder<lb/> Mitarbeiter ist erwünscht und hochwillkomner, mag er nun meine Vorschläge<lb/> grundsätzlich billigen oder bessere an ihre Stelle setzen. Eine Verbesserung<lb/> bedarf vielleicht mein Vorschlag bezüglich eines festen Gehaltes für die Urkund-<lb/> und Friedensbeamten. Letzteren könnte statt dessen ähnlich, wie ich dies schon früher<lb/> für das reine Notariat vorgeschlagen habe, ein Mindesteinkommen staatlich gewähr¬<lb/> leistet werden, darüber hinaus könnten sie mit einem kleinen, allmählich sinkenden<lb/> Anteil, beteiligt werden, ähnlich wie dies heute schon bei den Reichsbank-<lb/> direktoren und den durch ihre Tätigkeit dem Staate zufließenden Einnahmen<lb/> der Fall ist. Doch würde in einem solchen Falle das garantierte Mindestgehalt auf<lb/> mindestens 6000M. erhöht und anderseits der Beteiligungsanteil ein weit geringerer<lb/> werden müssen, als ich früher vorgeschlagen hube. — Anderer Ansicht wird<lb/> man insbesondere auch darüber sein können, ob nicht doch, entgegen meinen<lb/> Vorschlägen ein Zwang zur Anrufung des Friedensamts vor dem Beginne der<lb/> Prozeßführung, den ich nach reiflicher Überlegung abgelehnt habe, richtiger sein<lb/> würde. Wie nun aber auch die wichtige Frage gelöst werden mag. die Hauptsache ist.<lb/> daß sie nicht eher wieder aus der Diskussion verschwindet, als bis sie ihre gesetzliche<lb/> Regelung gesunden hat, und wir uns dem allseitig erkannten Segen, den die<lb/> jetzigen Kriegsnot-Einigungsämter unserer Bevölkerung gebracht haben, auch für<lb/> die kommende Friedenszeit erhalten haben, zum Besten des Allgemeinwohls und<lb/> zur Besserung des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt!</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 22»</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0351]
Rechtsfrieden
Neben dem Justiznotariat oder Urkund- und Friedensamt kann aber auch
für tatsächlich und rechtlich geringfügigere Streitigkeiten das Institut der Schieds-
männer oder Friedensrichter, die man dann vielleicht besser als Justizamt¬
männer bezeichnete, bestehen bleiben, wenn es entsprechend meinen Vorschlägen
und der schon vor 18 Jahren im Deutschen Reichstage geäußerten Ansicht des
Vertreters des Preußischen Justizministers weiter ausgebaut wird. Näheres
darüber zu sagen, würde hier zu weit führen.
Den Zweck dieser Zeilen, die im allgemeinen Interesse des Staates wie
der Bevölkerung wichtige Frage der Güteverhandlungen weit mehr noch, als
es bisher geschehen ist, zur Erörterung zu bringen, und eine Stellungnahme
zu meinen Vorschlägen zu veranlassen, hoffe ich erreicht zu haben. Jeder
Mitarbeiter ist erwünscht und hochwillkomner, mag er nun meine Vorschläge
grundsätzlich billigen oder bessere an ihre Stelle setzen. Eine Verbesserung
bedarf vielleicht mein Vorschlag bezüglich eines festen Gehaltes für die Urkund-
und Friedensbeamten. Letzteren könnte statt dessen ähnlich, wie ich dies schon früher
für das reine Notariat vorgeschlagen habe, ein Mindesteinkommen staatlich gewähr¬
leistet werden, darüber hinaus könnten sie mit einem kleinen, allmählich sinkenden
Anteil, beteiligt werden, ähnlich wie dies heute schon bei den Reichsbank-
direktoren und den durch ihre Tätigkeit dem Staate zufließenden Einnahmen
der Fall ist. Doch würde in einem solchen Falle das garantierte Mindestgehalt auf
mindestens 6000M. erhöht und anderseits der Beteiligungsanteil ein weit geringerer
werden müssen, als ich früher vorgeschlagen hube. — Anderer Ansicht wird
man insbesondere auch darüber sein können, ob nicht doch, entgegen meinen
Vorschlägen ein Zwang zur Anrufung des Friedensamts vor dem Beginne der
Prozeßführung, den ich nach reiflicher Überlegung abgelehnt habe, richtiger sein
würde. Wie nun aber auch die wichtige Frage gelöst werden mag. die Hauptsache ist.
daß sie nicht eher wieder aus der Diskussion verschwindet, als bis sie ihre gesetzliche
Regelung gesunden hat, und wir uns dem allseitig erkannten Segen, den die
jetzigen Kriegsnot-Einigungsämter unserer Bevölkerung gebracht haben, auch für
die kommende Friedenszeit erhalten haben, zum Besten des Allgemeinwohls und
zur Besserung des Verhältnisses zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt!
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