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Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Zweites Vierteljahr.

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Das lvahlprobleni

Klassen einfach fortschreitende Staffelung. Wenn also dem Zensiten der unteren
Klasse je nach Jugend, Verehelichung und Alter eine, zwei und drei Stimmen
zugebilligt sind, so hat unter denselben Voraussetzungen der Zensit der mittleren
Klasse vier, fünf und sechs und der Zensit der obersten Klasse sieben, acht und
neun Stimmen in direkter und geheimer Wahl abzugeben. Das dadurch
zwischen den einzelnen Stimmklassen hergestellte Wertverhältnis möchte allen
Ansprüchen der Billigkeit und des sozialen Empfindens genügen; den in höherem
Grade staatserhaltenden Elementen, den Familiengründern und den an Jahren
Gereifteren, ist auf Kosten der Jüngeren und Alleinstehenden allgemein eine
stärkere Stimmkraft eingeräumt: dazu tritt nach dem Zensus die dreifache
Staffelung in einfacher Progression, so daß die Stimmkraft im ganzen von einer
Stimme bis zu neun Stimmen steigt; die Stimmkraft eines Familienhauptes
der untersten und obersten Klasse verhält sich aber dennoch nur wie eins zu
vier, die eines Senioren der untersten und obersten Klasse wie eins zu drei.
Dasselbe Verhältnis liegt, wie oben erwähnt, auch dem Pluralwahlrecht in
Belgien und Sachsen zugrunde. Der Vorzug unseres "differenzierten Dreistaffel¬
systems" dürfte aber neben den oben angeführten Eigenschaften besonders noch
in seiner Elastizität liegen, die es vollauf ermöglicht, daß derselbe Zensit im
Laufe eines ardens-- und erfolgreichen Lebens alle drei Staffeln bis zur Höhe
erklimmen kann. Das System scheint dadurch vorzüglich geeignet, die persönliche
Arbeitsfreude und die Anteilnahme am politischen Leben in fördernden Ein¬
klang zu bringen.




Das lvahlprobleni

Klassen einfach fortschreitende Staffelung. Wenn also dem Zensiten der unteren
Klasse je nach Jugend, Verehelichung und Alter eine, zwei und drei Stimmen
zugebilligt sind, so hat unter denselben Voraussetzungen der Zensit der mittleren
Klasse vier, fünf und sechs und der Zensit der obersten Klasse sieben, acht und
neun Stimmen in direkter und geheimer Wahl abzugeben. Das dadurch
zwischen den einzelnen Stimmklassen hergestellte Wertverhältnis möchte allen
Ansprüchen der Billigkeit und des sozialen Empfindens genügen; den in höherem
Grade staatserhaltenden Elementen, den Familiengründern und den an Jahren
Gereifteren, ist auf Kosten der Jüngeren und Alleinstehenden allgemein eine
stärkere Stimmkraft eingeräumt: dazu tritt nach dem Zensus die dreifache
Staffelung in einfacher Progression, so daß die Stimmkraft im ganzen von einer
Stimme bis zu neun Stimmen steigt; die Stimmkraft eines Familienhauptes
der untersten und obersten Klasse verhält sich aber dennoch nur wie eins zu
vier, die eines Senioren der untersten und obersten Klasse wie eins zu drei.
Dasselbe Verhältnis liegt, wie oben erwähnt, auch dem Pluralwahlrecht in
Belgien und Sachsen zugrunde. Der Vorzug unseres „differenzierten Dreistaffel¬
systems" dürfte aber neben den oben angeführten Eigenschaften besonders noch
in seiner Elastizität liegen, die es vollauf ermöglicht, daß derselbe Zensit im
Laufe eines ardens-- und erfolgreichen Lebens alle drei Staffeln bis zur Höhe
erklimmen kann. Das System scheint dadurch vorzüglich geeignet, die persönliche
Arbeitsfreude und die Anteilnahme am politischen Leben in fördernden Ein¬
klang zu bringen.




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[0408] Das lvahlprobleni Klassen einfach fortschreitende Staffelung. Wenn also dem Zensiten der unteren Klasse je nach Jugend, Verehelichung und Alter eine, zwei und drei Stimmen zugebilligt sind, so hat unter denselben Voraussetzungen der Zensit der mittleren Klasse vier, fünf und sechs und der Zensit der obersten Klasse sieben, acht und neun Stimmen in direkter und geheimer Wahl abzugeben. Das dadurch zwischen den einzelnen Stimmklassen hergestellte Wertverhältnis möchte allen Ansprüchen der Billigkeit und des sozialen Empfindens genügen; den in höherem Grade staatserhaltenden Elementen, den Familiengründern und den an Jahren Gereifteren, ist auf Kosten der Jüngeren und Alleinstehenden allgemein eine stärkere Stimmkraft eingeräumt: dazu tritt nach dem Zensus die dreifache Staffelung in einfacher Progression, so daß die Stimmkraft im ganzen von einer Stimme bis zu neun Stimmen steigt; die Stimmkraft eines Familienhauptes der untersten und obersten Klasse verhält sich aber dennoch nur wie eins zu vier, die eines Senioren der untersten und obersten Klasse wie eins zu drei. Dasselbe Verhältnis liegt, wie oben erwähnt, auch dem Pluralwahlrecht in Belgien und Sachsen zugrunde. Der Vorzug unseres „differenzierten Dreistaffel¬ systems" dürfte aber neben den oben angeführten Eigenschaften besonders noch in seiner Elastizität liegen, die es vollauf ermöglicht, daß derselbe Zensit im Laufe eines ardens-- und erfolgreichen Lebens alle drei Staffeln bis zur Höhe erklimmen kann. Das System scheint dadurch vorzüglich geeignet, die persönliche Arbeitsfreude und die Anteilnahme am politischen Leben in fördernden Ein¬ klang zu bringen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 73, 1914, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341899_328099/408>, abgerufen am 04.07.2024.