Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Viertes Vierteljahr.An der Wiege des Königreichs Rumänien werden, die als ein Heraustreten aus der Reserve über die Hauptfrage selbst, Von diesem Gesichtspunkte aus bin ich mit speziellen diesen Standpunkt be¬ Wir haben uns aber nicht bei dieser Erklärung begnügt; wir haben die Das Protokoll Ur. 4 ergibt, in welcher Weise ich mich demnächst über An der Wiege des Königreichs Rumänien werden, die als ein Heraustreten aus der Reserve über die Hauptfrage selbst, Von diesem Gesichtspunkte aus bin ich mit speziellen diesen Standpunkt be¬ Wir haben uns aber nicht bei dieser Erklärung begnügt; wir haben die Das Protokoll Ur. 4 ergibt, in welcher Weise ich mich demnächst über <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0085" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/326897"/> <fw type="header" place="top"> An der Wiege des Königreichs Rumänien</fw><lb/> <p xml:id="ID_298" prev="#ID_297"> werden, die als ein Heraustreten aus der Reserve über die Hauptfrage selbst,<lb/> nämlich die Union, hätten gedeutet werden können, eine Reserve, die durchaus<lb/> nötig ist, wenn wir nicht später in Verwicklung kommen wollen, die uns zu<lb/> einer aktiven Teilnahme zwingen würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_299"> Von diesem Gesichtspunkte aus bin ich mit speziellen diesen Standpunkt be¬<lb/> zeichnenden Gründen im Protokolle Ur. 3 einer Erklärung des russischen und<lb/> französischen Kommissars beigetreten, welche besagt, daß wir dafür halten, daß<lb/> es der Würde des Kongresses, welcher die Kommission niedergesetzt hat, nicht<lb/> entsprechen würde, mit einem Diwan zu unterhandeln, der aus Wahlen hervor¬<lb/> geht, wie sie Vogorides leitet, der von Haus aus die Absicht gehabt habe, die<lb/> Nationalrepräsentation zu fälschen.</p><lb/> <p xml:id="ID_300"> Wir haben uns aber nicht bei dieser Erklärung begnügt; wir haben die<lb/> Beweise darüber der Kommission vorgelegt. Der österreichische und türkische<lb/> Kommissär haben sich der Vorlesung der betreffenden Schriftstücke bis jetzt<lb/> widersetzt und gedroht, die Sitzung zu verlassen, wenn man damit vorschreiten<lb/> wolle, ungeachtet der schlagenden Gründe, welche der russische Kommissär hier¬<lb/> gegen zu Protokoll gegeben hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_301" next="#ID_302"> Das Protokoll Ur. 4 ergibt, in welcher Weise ich mich demnächst über<lb/> die Erklärung ausgelassen habe, durch welche Sir Henry Bulwer unsere ab¬<lb/> gedachte protokollarische Manifestation entkräften und den Eindruck derselben<lb/> schwächen wollte. Aus der eigenen Erklärung Sir Henrys glaube ich mich<lb/> berechtigt, einen Grundsatz entnehmen zu können, den ich für prinzipiell und<lb/> wichtig hielt, und der mir auf die Verhältnisse, wie sie gerade liegen, besonders<lb/> verwendbar zu sein schien, nämlich: daß jede Handlung im Namen irgendeiner<lb/> der sieben Mächte und Fürstentümer, welche mit dem in der Generalinstruktion<lb/> für die Kommissäre ausgesprochenen Prinzipe der Parteilosigkeit im Widerspruch<lb/> stehe, dem Friedensverträge zuwider sei, einem Grundsatz, dem Sir Henry<lb/> Bulwer zu seinem nachmaligen großen Verdruß beistimmte, wovon im Protokolle<lb/> sogleich Akt genommen wurde. Denn als ich, wie das Protokoll Ur. 4 dartut,<lb/> aus diesen Grundsatz zurückkam und meine Kollegen ersuchte, ihren Regierungen<lb/> die Hoffnung auszusprechen, daß keine Handlung von ihnen autorisiert werden<lb/> würde, welche die Arbeiten der Kommissäre beeinträchtigen könnte, tat Sir Henry<lb/> zuerst, als wenn er die Tragweite des im Protokoll Ur. 4 ausgesprochenen<lb/> Grundsatzes nicht begriffen hätte, und wollte uns veranlassen, das bereits vor<lb/> vielen Tagen schon in der Reinschrift vollzogene Protokoll abzuändern. Ver¬<lb/> mutlich hatte er auf Reklamation des Wiener Hofes von dem seinigen inzwischen<lb/> einen Vorwurf erhalten. Als ich dies natürlich nicht zuließ und erklärte, daß, wenn<lb/> es sich um Rücknahme eines Grundsatzes handelte, für den er sogar die Autor¬<lb/> schaft reklamiert habe, wie das Protokoll Ur. 4 dartue, dies nur ebenfalls zu<lb/> Protokoll geschehen könne, gebärdete er sich nach Lord Stratfordscher Manier<lb/> erst etwas ungezogen, als er aber damit keinen Effekt machte, nahm er Saftet<lb/> Effendi beiseite, um diesen zu bestimmen, sich nun zu seiner, Sir Henrys</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0085]
An der Wiege des Königreichs Rumänien
werden, die als ein Heraustreten aus der Reserve über die Hauptfrage selbst,
nämlich die Union, hätten gedeutet werden können, eine Reserve, die durchaus
nötig ist, wenn wir nicht später in Verwicklung kommen wollen, die uns zu
einer aktiven Teilnahme zwingen würde.
Von diesem Gesichtspunkte aus bin ich mit speziellen diesen Standpunkt be¬
zeichnenden Gründen im Protokolle Ur. 3 einer Erklärung des russischen und
französischen Kommissars beigetreten, welche besagt, daß wir dafür halten, daß
es der Würde des Kongresses, welcher die Kommission niedergesetzt hat, nicht
entsprechen würde, mit einem Diwan zu unterhandeln, der aus Wahlen hervor¬
geht, wie sie Vogorides leitet, der von Haus aus die Absicht gehabt habe, die
Nationalrepräsentation zu fälschen.
Wir haben uns aber nicht bei dieser Erklärung begnügt; wir haben die
Beweise darüber der Kommission vorgelegt. Der österreichische und türkische
Kommissär haben sich der Vorlesung der betreffenden Schriftstücke bis jetzt
widersetzt und gedroht, die Sitzung zu verlassen, wenn man damit vorschreiten
wolle, ungeachtet der schlagenden Gründe, welche der russische Kommissär hier¬
gegen zu Protokoll gegeben hat.
Das Protokoll Ur. 4 ergibt, in welcher Weise ich mich demnächst über
die Erklärung ausgelassen habe, durch welche Sir Henry Bulwer unsere ab¬
gedachte protokollarische Manifestation entkräften und den Eindruck derselben
schwächen wollte. Aus der eigenen Erklärung Sir Henrys glaube ich mich
berechtigt, einen Grundsatz entnehmen zu können, den ich für prinzipiell und
wichtig hielt, und der mir auf die Verhältnisse, wie sie gerade liegen, besonders
verwendbar zu sein schien, nämlich: daß jede Handlung im Namen irgendeiner
der sieben Mächte und Fürstentümer, welche mit dem in der Generalinstruktion
für die Kommissäre ausgesprochenen Prinzipe der Parteilosigkeit im Widerspruch
stehe, dem Friedensverträge zuwider sei, einem Grundsatz, dem Sir Henry
Bulwer zu seinem nachmaligen großen Verdruß beistimmte, wovon im Protokolle
sogleich Akt genommen wurde. Denn als ich, wie das Protokoll Ur. 4 dartut,
aus diesen Grundsatz zurückkam und meine Kollegen ersuchte, ihren Regierungen
die Hoffnung auszusprechen, daß keine Handlung von ihnen autorisiert werden
würde, welche die Arbeiten der Kommissäre beeinträchtigen könnte, tat Sir Henry
zuerst, als wenn er die Tragweite des im Protokoll Ur. 4 ausgesprochenen
Grundsatzes nicht begriffen hätte, und wollte uns veranlassen, das bereits vor
vielen Tagen schon in der Reinschrift vollzogene Protokoll abzuändern. Ver¬
mutlich hatte er auf Reklamation des Wiener Hofes von dem seinigen inzwischen
einen Vorwurf erhalten. Als ich dies natürlich nicht zuließ und erklärte, daß, wenn
es sich um Rücknahme eines Grundsatzes handelte, für den er sogar die Autor¬
schaft reklamiert habe, wie das Protokoll Ur. 4 dartue, dies nur ebenfalls zu
Protokoll geschehen könne, gebärdete er sich nach Lord Stratfordscher Manier
erst etwas ungezogen, als er aber damit keinen Effekt machte, nahm er Saftet
Effendi beiseite, um diesen zu bestimmen, sich nun zu seiner, Sir Henrys
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |