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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

Manismus nicht gewachsen war, Kaiser Max,
wenn auch innerlich mehr der mittelalterlichen
Ritterkultur als der des Humanismus zu¬
gewandt, bildete in gewissem Sinne den
Persönlichen Zusammenhang der deutschen
Humanisten, gab ihnen den patriotischen,
optimistischen Impuls, ohne doch einen Histo¬
riker ersten Ranges, wie die französischen
Könige in Commines, als Beschreiber seiner
Taten zu finden; mit seinem Tod erloschen
allmählich die von ihm ausgegangenen An¬
regungen und die humanistische Weltanschau¬
ung und Geschichtsschreibung erliegt der theo¬
logisch orientierten des neuen Jahrhunderts,

Dr. D, Meye
Sprache

Juristendeutsch. "Ist aber der Prinzipal
zur Leistung an die Ehefrau überhaupt nicht

[Spaltenumbruch]

verpflichtet, so kann er, da doch der Gläubiger
nur verlangen kann, daß der Prinzipal sich
so behandeln lasse, als habe bezüglich des der
Ehefrau versprochenen sittenwidrigen Zuviels
der Ehemann, also der Schuldner, ihre Rechts¬
stellung, nur insoweit zum Schadensersatz
verpflichtet sein, als er tatsächlich an die Ehe¬
frau geleistet hat, und hier natürlich wiederum
nur insoweit, als ein sittenwidriges Zuviel
vorliegt."

Auf die Frage eines Amtsgerichts,

"ob, wenn im kaufmännischen Verkehr
spirituösen in Gebinden, die nur leih¬
weise den Käufern gegeben werden,
letzteren verabfolgt worden sind, die
Käufer verpflichtet sind, diese Geblüte,
auch wenn sie von den spirituösen noch
nicht vollständig entleert sein sollten,
[Ende Spaltensatz]


Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

Manismus nicht gewachsen war, Kaiser Max,
wenn auch innerlich mehr der mittelalterlichen
Ritterkultur als der des Humanismus zu¬
gewandt, bildete in gewissem Sinne den
Persönlichen Zusammenhang der deutschen
Humanisten, gab ihnen den patriotischen,
optimistischen Impuls, ohne doch einen Histo¬
riker ersten Ranges, wie die französischen
Könige in Commines, als Beschreiber seiner
Taten zu finden; mit seinem Tod erloschen
allmählich die von ihm ausgegangenen An¬
regungen und die humanistische Weltanschau¬
ung und Geschichtsschreibung erliegt der theo¬
logisch orientierten des neuen Jahrhunderts,

Dr. D, Meye
Sprache

Juristendeutsch. „Ist aber der Prinzipal
zur Leistung an die Ehefrau überhaupt nicht

[Spaltenumbruch]

verpflichtet, so kann er, da doch der Gläubiger
nur verlangen kann, daß der Prinzipal sich
so behandeln lasse, als habe bezüglich des der
Ehefrau versprochenen sittenwidrigen Zuviels
der Ehemann, also der Schuldner, ihre Rechts¬
stellung, nur insoweit zum Schadensersatz
verpflichtet sein, als er tatsächlich an die Ehe¬
frau geleistet hat, und hier natürlich wiederum
nur insoweit, als ein sittenwidriges Zuviel
vorliegt."

Auf die Frage eines Amtsgerichts,

„ob, wenn im kaufmännischen Verkehr
spirituösen in Gebinden, die nur leih¬
weise den Käufern gegeben werden,
letzteren verabfolgt worden sind, die
Käufer verpflichtet sind, diese Geblüte,
auch wenn sie von den spirituösen noch
nicht vollständig entleert sein sollten,
[Ende Spaltensatz]


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[0595] Maßgebliches und Unmaßgebliches Manismus nicht gewachsen war, Kaiser Max, wenn auch innerlich mehr der mittelalterlichen Ritterkultur als der des Humanismus zu¬ gewandt, bildete in gewissem Sinne den Persönlichen Zusammenhang der deutschen Humanisten, gab ihnen den patriotischen, optimistischen Impuls, ohne doch einen Histo¬ riker ersten Ranges, wie die französischen Könige in Commines, als Beschreiber seiner Taten zu finden; mit seinem Tod erloschen allmählich die von ihm ausgegangenen An¬ regungen und die humanistische Weltanschau¬ ung und Geschichtsschreibung erliegt der theo¬ logisch orientierten des neuen Jahrhunderts, Dr. D, Meye Sprache Juristendeutsch. „Ist aber der Prinzipal zur Leistung an die Ehefrau überhaupt nicht verpflichtet, so kann er, da doch der Gläubiger nur verlangen kann, daß der Prinzipal sich so behandeln lasse, als habe bezüglich des der Ehefrau versprochenen sittenwidrigen Zuviels der Ehemann, also der Schuldner, ihre Rechts¬ stellung, nur insoweit zum Schadensersatz verpflichtet sein, als er tatsächlich an die Ehe¬ frau geleistet hat, und hier natürlich wiederum nur insoweit, als ein sittenwidriges Zuviel vorliegt." Auf die Frage eines Amtsgerichts, „ob, wenn im kaufmännischen Verkehr spirituösen in Gebinden, die nur leih¬ weise den Käufern gegeben werden, letzteren verabfolgt worden sind, die Käufer verpflichtet sind, diese Geblüte, auch wenn sie von den spirituösen noch nicht vollständig entleert sein sollten,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/595>, abgerufen am 22.07.2024.