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Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr.

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von einer neuen und anderen Sozialpolitik

nur mit Willkür zu ermessen. Die scheinbare Zahlenschärfe dieses Begriffes
der Invalidität ist nur Trug. Denn in Wahrheit gibt es darin keine objektive
Zahlen, sondern nur büreaukratische Willkür oder, um parlamentarischer zu
reden, behördliches Ermessen. Dieses aber muß immer nach der einen oder
anderen Seite an der Wirklichkeit vorbeischießen. Jahrzehntelang ist dieser
Begriff der Invalidität zu mild ausgelegt worden, so daß Leute mit fast
100 Prozent Erwerbsfähigkeit die Rente erhielten. Nunmehr wird strenger
ausgelegt. Dann wird aber ebensooft die Auslegung nach der anderen Seite
hin fehlen und einem Versicherten die Rente verweigern, dem sie zukäme, weil
es eben unmöglich ist genau und gerecht zu sein. Neuerdings sind durch das
Angestelltenversicherungsgesetz sehr weite Volkskreise dieser bureaukratischen
Willkür unterworfen worden und es ist der Begriff der Berufsinvalidität ge¬
schaffen. "Berufsunfähig ist derjenige, dessen Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte
eines körperlich und geistig gesunden nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte
Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten herabgesunken ist." Hier ist dieselbe trügerische, scheinbare Zahlen¬
schärfe. Diese Zählbarkeit und Meßbarkeit ist Fiktion. Wenn man nun sich
vorstellt, daß ein und derselbe Mensch im Verlauf einiger Jahre erst in den
Stand der Berufsinvalidität fällt, wenn er nicht mehr 50 Prozent der Berufs¬
arbeit machen kann, und dann in den Stand der allgemeinen Erwerbsinvalidität
hinuntersinkt, wenn er nicht mehr 33^/g Prozent der allgemeinen Erwerbs¬
fähigkeit hat, so kann man sich ausmalen, was für eine interessante Kasuistik
das geben wird, wieviel dicke Bücher darüber geschrieben werden und wie doch
in jedem einzelnen Falle jeder einzelne Gutachter zu sich sagen muß: Gott sei
mir Sünder gnädig. Nun aber bleibt dem Versicherten nichts anderes übrig,
als der Willkür des Gutachters und dem behördlichen Ermessen
seine Zähigkeit und seine List gegenüberzusetzen. Man denke doch:
jahrzehntelang hat er zahlen müssen und nun soll es von der Willkür und
Laune eines Fremden abhängen, ob er sein Recht erhält. Das Gesetz ist ja
eine Zwangsversicherung und es ist das schlimmste an dieser Zwangsversicherung,
daß daraus eine Zwangserziehung zur Rentenbettelei und Rentenjägerei wird,
zu List und Betrug als einer Art Notwehr, daß aber Bescheidenheit und Zu¬
rückhaltung notwendig zu kurz kommen müssen. Es liegt wahrhaftig nicht an
der Charakterschwäche der deutschen Arbeiter, wenn sie der Rentenkrankheit ver¬
fallen, alle anderen Volksklassen tun unter gleichen Verhältnissen dasselbe;
sondern es ist der Charakter des Gesetzes, der sie zur Rentenbettelei, statt zu
Stolz, Selbstvertrauen und Selbsthilfe erzieht. Dieses wäre gewiß bei den
Versicherten längst unerträglich und schwer verhaßt, wenn nicht der Arbeit¬
geberbeitrag wäre, der alle Unvollkommenheit, Ungerechtigkeit, Unwirtschaftlich-
keit des Gesetzes zudeckt. Darin aber liegt nun gerade der andere große
Fehler der bisherigen Sozialversicherung, denn es wird hier zum Prinzip
erhoben, daß die Bedürftigkeit, die Armut der lohnarbeitenden Klassen, der


von einer neuen und anderen Sozialpolitik

nur mit Willkür zu ermessen. Die scheinbare Zahlenschärfe dieses Begriffes
der Invalidität ist nur Trug. Denn in Wahrheit gibt es darin keine objektive
Zahlen, sondern nur büreaukratische Willkür oder, um parlamentarischer zu
reden, behördliches Ermessen. Dieses aber muß immer nach der einen oder
anderen Seite an der Wirklichkeit vorbeischießen. Jahrzehntelang ist dieser
Begriff der Invalidität zu mild ausgelegt worden, so daß Leute mit fast
100 Prozent Erwerbsfähigkeit die Rente erhielten. Nunmehr wird strenger
ausgelegt. Dann wird aber ebensooft die Auslegung nach der anderen Seite
hin fehlen und einem Versicherten die Rente verweigern, dem sie zukäme, weil
es eben unmöglich ist genau und gerecht zu sein. Neuerdings sind durch das
Angestelltenversicherungsgesetz sehr weite Volkskreise dieser bureaukratischen
Willkür unterworfen worden und es ist der Begriff der Berufsinvalidität ge¬
schaffen. „Berufsunfähig ist derjenige, dessen Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte
eines körperlich und geistig gesunden nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte
Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und
Fähigkeiten herabgesunken ist." Hier ist dieselbe trügerische, scheinbare Zahlen¬
schärfe. Diese Zählbarkeit und Meßbarkeit ist Fiktion. Wenn man nun sich
vorstellt, daß ein und derselbe Mensch im Verlauf einiger Jahre erst in den
Stand der Berufsinvalidität fällt, wenn er nicht mehr 50 Prozent der Berufs¬
arbeit machen kann, und dann in den Stand der allgemeinen Erwerbsinvalidität
hinuntersinkt, wenn er nicht mehr 33^/g Prozent der allgemeinen Erwerbs¬
fähigkeit hat, so kann man sich ausmalen, was für eine interessante Kasuistik
das geben wird, wieviel dicke Bücher darüber geschrieben werden und wie doch
in jedem einzelnen Falle jeder einzelne Gutachter zu sich sagen muß: Gott sei
mir Sünder gnädig. Nun aber bleibt dem Versicherten nichts anderes übrig,
als der Willkür des Gutachters und dem behördlichen Ermessen
seine Zähigkeit und seine List gegenüberzusetzen. Man denke doch:
jahrzehntelang hat er zahlen müssen und nun soll es von der Willkür und
Laune eines Fremden abhängen, ob er sein Recht erhält. Das Gesetz ist ja
eine Zwangsversicherung und es ist das schlimmste an dieser Zwangsversicherung,
daß daraus eine Zwangserziehung zur Rentenbettelei und Rentenjägerei wird,
zu List und Betrug als einer Art Notwehr, daß aber Bescheidenheit und Zu¬
rückhaltung notwendig zu kurz kommen müssen. Es liegt wahrhaftig nicht an
der Charakterschwäche der deutschen Arbeiter, wenn sie der Rentenkrankheit ver¬
fallen, alle anderen Volksklassen tun unter gleichen Verhältnissen dasselbe;
sondern es ist der Charakter des Gesetzes, der sie zur Rentenbettelei, statt zu
Stolz, Selbstvertrauen und Selbsthilfe erzieht. Dieses wäre gewiß bei den
Versicherten längst unerträglich und schwer verhaßt, wenn nicht der Arbeit¬
geberbeitrag wäre, der alle Unvollkommenheit, Ungerechtigkeit, Unwirtschaftlich-
keit des Gesetzes zudeckt. Darin aber liegt nun gerade der andere große
Fehler der bisherigen Sozialversicherung, denn es wird hier zum Prinzip
erhoben, daß die Bedürftigkeit, die Armut der lohnarbeitenden Klassen, der


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[0318] von einer neuen und anderen Sozialpolitik nur mit Willkür zu ermessen. Die scheinbare Zahlenschärfe dieses Begriffes der Invalidität ist nur Trug. Denn in Wahrheit gibt es darin keine objektive Zahlen, sondern nur büreaukratische Willkür oder, um parlamentarischer zu reden, behördliches Ermessen. Dieses aber muß immer nach der einen oder anderen Seite an der Wirklichkeit vorbeischießen. Jahrzehntelang ist dieser Begriff der Invalidität zu mild ausgelegt worden, so daß Leute mit fast 100 Prozent Erwerbsfähigkeit die Rente erhielten. Nunmehr wird strenger ausgelegt. Dann wird aber ebensooft die Auslegung nach der anderen Seite hin fehlen und einem Versicherten die Rente verweigern, dem sie zukäme, weil es eben unmöglich ist genau und gerecht zu sein. Neuerdings sind durch das Angestelltenversicherungsgesetz sehr weite Volkskreise dieser bureaukratischen Willkür unterworfen worden und es ist der Begriff der Berufsinvalidität ge¬ schaffen. „Berufsunfähig ist derjenige, dessen Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte eines körperlich und geistig gesunden nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist." Hier ist dieselbe trügerische, scheinbare Zahlen¬ schärfe. Diese Zählbarkeit und Meßbarkeit ist Fiktion. Wenn man nun sich vorstellt, daß ein und derselbe Mensch im Verlauf einiger Jahre erst in den Stand der Berufsinvalidität fällt, wenn er nicht mehr 50 Prozent der Berufs¬ arbeit machen kann, und dann in den Stand der allgemeinen Erwerbsinvalidität hinuntersinkt, wenn er nicht mehr 33^/g Prozent der allgemeinen Erwerbs¬ fähigkeit hat, so kann man sich ausmalen, was für eine interessante Kasuistik das geben wird, wieviel dicke Bücher darüber geschrieben werden und wie doch in jedem einzelnen Falle jeder einzelne Gutachter zu sich sagen muß: Gott sei mir Sünder gnädig. Nun aber bleibt dem Versicherten nichts anderes übrig, als der Willkür des Gutachters und dem behördlichen Ermessen seine Zähigkeit und seine List gegenüberzusetzen. Man denke doch: jahrzehntelang hat er zahlen müssen und nun soll es von der Willkür und Laune eines Fremden abhängen, ob er sein Recht erhält. Das Gesetz ist ja eine Zwangsversicherung und es ist das schlimmste an dieser Zwangsversicherung, daß daraus eine Zwangserziehung zur Rentenbettelei und Rentenjägerei wird, zu List und Betrug als einer Art Notwehr, daß aber Bescheidenheit und Zu¬ rückhaltung notwendig zu kurz kommen müssen. Es liegt wahrhaftig nicht an der Charakterschwäche der deutschen Arbeiter, wenn sie der Rentenkrankheit ver¬ fallen, alle anderen Volksklassen tun unter gleichen Verhältnissen dasselbe; sondern es ist der Charakter des Gesetzes, der sie zur Rentenbettelei, statt zu Stolz, Selbstvertrauen und Selbsthilfe erzieht. Dieses wäre gewiß bei den Versicherten längst unerträglich und schwer verhaßt, wenn nicht der Arbeit¬ geberbeitrag wäre, der alle Unvollkommenheit, Ungerechtigkeit, Unwirtschaftlich- keit des Gesetzes zudeckt. Darin aber liegt nun gerade der andere große Fehler der bisherigen Sozialversicherung, denn es wird hier zum Prinzip erhoben, daß die Bedürftigkeit, die Armut der lohnarbeitenden Klassen, der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 72, 1913, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341897_324869/318>, abgerufen am 22.07.2024.