Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr.Reichsspiegel unmittelbar darauf eine Preiserhöhung stattfinden konnte, welcher der Fiskus Reichsspiegel unmittelbar darauf eine Preiserhöhung stattfinden konnte, welcher der Fiskus <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0206" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322608"/> <fw type="header" place="top"> Reichsspiegel</fw><lb/> <p xml:id="ID_940" prev="#ID_939" next="#ID_941"> unmittelbar darauf eine Preiserhöhung stattfinden konnte, welcher der Fiskus<lb/> zustimmte, sondern es gelang auch, alsbald die Anlage um volle 3 Prozent<lb/> zu ermäßigen. Aus dieser Ermäßigung aber resultieren die Mehrgewinne,<lb/> welche das abgeschlossene und laufende Geschäftsjahr für die Kohlenzechen so<lb/> erträgnisreich gestaltet haben. Bei der Harvener Gesellschaft beispielsweise<lb/> ist infolge der Ermäßigung der Anlage ein Mehrgewinn von nicht weniger<lb/> als 2^/2 Millionen Mark, im letzten Quartal sogar ein solcher von 600000 Mark<lb/> entstanden. Da nun die Absatzverhältnisse sich ferner so günstig gestalteten,<lb/> daß die Förderungseinschränkung für Kohlen völlig und für Koth zum wesent¬<lb/> lichen Teile aufgehoben werden konnte, so lag in der Tat vom geschäftlichen<lb/> Standpunkt kein Grund vor, jetzt zu einer so umfassenden und beträchtlichen<lb/> Preiserhöhung zu schreiten. Gegen eine solche sprechen nicht nur die Rück¬<lb/> sichten auf den privaten Konsum, der durch diese Preispolitik in einer Zeit der<lb/> Teuerung schwer belastet wird, sondern auch alle Gründe, die eine möglichste<lb/> Schonung der Kohlen verbrauchenden Industrie fordern. Diesen Bedenken hat<lb/> der Fiskus Ausdruck gegeben und hat. als das Syndikat diesen nicht Rechnung<lb/> trug, von seinem Vorbehalt Gebrauch machend, das Abkommen gekündigt. Das<lb/> Syndikat aber hat nicht nur die Öffentlichkeit über die wahre Stellungnahme</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0206]
Reichsspiegel
unmittelbar darauf eine Preiserhöhung stattfinden konnte, welcher der Fiskus
zustimmte, sondern es gelang auch, alsbald die Anlage um volle 3 Prozent
zu ermäßigen. Aus dieser Ermäßigung aber resultieren die Mehrgewinne,
welche das abgeschlossene und laufende Geschäftsjahr für die Kohlenzechen so
erträgnisreich gestaltet haben. Bei der Harvener Gesellschaft beispielsweise
ist infolge der Ermäßigung der Anlage ein Mehrgewinn von nicht weniger
als 2^/2 Millionen Mark, im letzten Quartal sogar ein solcher von 600000 Mark
entstanden. Da nun die Absatzverhältnisse sich ferner so günstig gestalteten,
daß die Förderungseinschränkung für Kohlen völlig und für Koth zum wesent¬
lichen Teile aufgehoben werden konnte, so lag in der Tat vom geschäftlichen
Standpunkt kein Grund vor, jetzt zu einer so umfassenden und beträchtlichen
Preiserhöhung zu schreiten. Gegen eine solche sprechen nicht nur die Rück¬
sichten auf den privaten Konsum, der durch diese Preispolitik in einer Zeit der
Teuerung schwer belastet wird, sondern auch alle Gründe, die eine möglichste
Schonung der Kohlen verbrauchenden Industrie fordern. Diesen Bedenken hat
der Fiskus Ausdruck gegeben und hat. als das Syndikat diesen nicht Rechnung
trug, von seinem Vorbehalt Gebrauch machend, das Abkommen gekündigt. Das
Syndikat aber hat nicht nur die Öffentlichkeit über die wahre Stellungnahme
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