Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

Zession von selbst erlischt. Will die Bezirks¬
gesellschaft über die Anzahl der im Bezirk
bereits vorhandenen Konzessionen hinaus
neue Schänkstätten einrichten, so gibt es da¬
gegen ein Einspruchsrecht der Bewohner des
engeren Bezirks, in dem der neue NnSschcmk
eröffnet werden soll.

In die Gasthäuser der Bezirksgesellschaft
werden Verwalter eingesetzt, die ein aus¬
reichendes Gehalt ohne irgend welche Ge¬
winnbeteiligung an den Einnahmen aus
Alkohol zu erhalten haben. Für Pensions¬
und Reliktenversorgung dieser Angestellten
ist Sorge zu tragen. Schnapsverkauf über
die Straße ist verboten. Ebenso darf die
Bezirksgesellschaft ihre Konzessionen nicht an
Private abtreten. Im übrigen sollen die
Gasthäuser bei der zentralen Stellung der
Gastwirtschaften im Volksleben zu einer
Stätte ausgebaut werden, wo alle auf das
Wohl der Bevölkerung gerichteten Bestre¬
bungen ein Unterkommen finden können
(Versammlungsraum, Vereinswesen, Wohl¬
fahrtspflege, Bibliothekswesen, Spielzimmer
usw.). Die Erträgnisse dieser gemeinnützigen
Gesellschaften sollen unter Aufsicht der Regie¬
rung an Kommunen wie auch an gemein¬
nützige Bestrebungen verteilt werden. Das
ist in großen Umrissen das Ziel, das die
Gasthausreformer in Deutschland anstreben.

Zu beachten wäre hierbei, daß dieser Weg
sich beschreitsn läßt, ohne dem bestehenden
Wirtestnnde gegenüber ungerecht zu werden,
daß keinerlei so weitgehende Änderungen wie
etwa bei der Prohibition oder dem Gemeinde¬
bestimmungsrecht nötig werden, daß der
Übergang von den alten Verhältnissen zu

den neuen ein allmählicher wird, daß keinerlei

[Spaltenumbruch]

Schädigung bestehender Gewerbe eintritt, und
wo etwa das in bestimmten Zweigen der
Alkoholproduktion angelegte Kapital eine
Verminderung seiner Verzinsung erleidet,
man bei der allmählichen Umwandlung sehr
Wohl in der Lage ist, ohne große Verluste an
Nationalvermögen sich den veränderten Ver¬
hältnissen anzupassen, ferner daß auf diesem
Wege Mittel gewonnen werden, sowohl für die
Kommunen wie für gemeinnützige Bestre¬
bungen, um manche Nöte im Volksleben zu
beseitigen, daß alle bisherigen Maßnahmen
gegen den Alkoholmißbrauch bei diesem System
sich viel leichter durchführen lassen, daß
man auf diese Weise in den Gasthäusern
der Gesellschaft wirkliche Volksheime schaffen
kann, und daß zuletzt mit dieser Organi¬
sation eine Grundlage geschaffen wird, auf
der in Ruhe unsere Nachkommen weiter bauen
können, entsprechend den dann veränderten
Zeitverhältnissen.

Zurzeit bestehen in Deutschland solche
Gesellschaften in den Provinzen Pommern,
Ostpreußen, Schlesien, Rheinland, Westfalen
und in Straßburg i. E. Am größten sind
die Gesellschaften in Pommern und West¬
falen. Die Pommersche Gesellschaft umfaßt
zurzeit etwa 20 Betriebe, die Rheinisch-West¬
fälische 16, die Kreisgesellschaft Reckling¬
hausen ebenfalls 16 Betriebe. Im Osten
auf dem Lande sind diese Reformgasthäuser
mit Kolonialwarenläden verbunden, weil das
schon Vorhergang und gäbe war; im Westen
schließen sich an die Betriebe große Speise¬
anstalten an.

Zum Überblick führe ich die Reinerträgnisse
einiger Gasthöfe nach Abzug aller Unkosten

[Ende Spaltensatz]
diese drei im Kreise
Recklinghcuisen ge-
legen
Löntrop...... 10 287,44 M., Anlagekapital 110 000 M.
Lnngenbuchum .... 3945,01 " " 129000
Suderwich ..... 9 199,32 " " 140 000
Broitz (Pommern) . . . 3 246,76 " " 40 000
Crampe (Kreis Lauenburg
i. Pommern) ... 1 500,--36 000 "
Mnlitz (Kr. Schubin, Pos.) 742,--(Pachtung von der Ansiedlungskommission)

[Beginn Spaltensatz]

In Westfalen stehen diese oben angeführten
Summen den Kommunen für gemeinnützige
Zwecke rein zur Verfügung.

Die bestehenden Gesellschaften für Gast¬
hausreform sind Kreisgesellschnften oder ge¬

[Spaltenumbruch]

meinnützige Gesellschaften für größere Bezirke,
denen zurzeit natürlich selbstverständlich das
alleinige Recht der Erwerbung neuer Kon¬
zessionen mangelt, da ein entsprechendes Gesetz
noch nicht besteht. Der Erfolg der Reform-

[Ende Spaltensatz]
Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]

Zession von selbst erlischt. Will die Bezirks¬
gesellschaft über die Anzahl der im Bezirk
bereits vorhandenen Konzessionen hinaus
neue Schänkstätten einrichten, so gibt es da¬
gegen ein Einspruchsrecht der Bewohner des
engeren Bezirks, in dem der neue NnSschcmk
eröffnet werden soll.

In die Gasthäuser der Bezirksgesellschaft
werden Verwalter eingesetzt, die ein aus¬
reichendes Gehalt ohne irgend welche Ge¬
winnbeteiligung an den Einnahmen aus
Alkohol zu erhalten haben. Für Pensions¬
und Reliktenversorgung dieser Angestellten
ist Sorge zu tragen. Schnapsverkauf über
die Straße ist verboten. Ebenso darf die
Bezirksgesellschaft ihre Konzessionen nicht an
Private abtreten. Im übrigen sollen die
Gasthäuser bei der zentralen Stellung der
Gastwirtschaften im Volksleben zu einer
Stätte ausgebaut werden, wo alle auf das
Wohl der Bevölkerung gerichteten Bestre¬
bungen ein Unterkommen finden können
(Versammlungsraum, Vereinswesen, Wohl¬
fahrtspflege, Bibliothekswesen, Spielzimmer
usw.). Die Erträgnisse dieser gemeinnützigen
Gesellschaften sollen unter Aufsicht der Regie¬
rung an Kommunen wie auch an gemein¬
nützige Bestrebungen verteilt werden. Das
ist in großen Umrissen das Ziel, das die
Gasthausreformer in Deutschland anstreben.

Zu beachten wäre hierbei, daß dieser Weg
sich beschreitsn läßt, ohne dem bestehenden
Wirtestnnde gegenüber ungerecht zu werden,
daß keinerlei so weitgehende Änderungen wie
etwa bei der Prohibition oder dem Gemeinde¬
bestimmungsrecht nötig werden, daß der
Übergang von den alten Verhältnissen zu

den neuen ein allmählicher wird, daß keinerlei

[Spaltenumbruch]

Schädigung bestehender Gewerbe eintritt, und
wo etwa das in bestimmten Zweigen der
Alkoholproduktion angelegte Kapital eine
Verminderung seiner Verzinsung erleidet,
man bei der allmählichen Umwandlung sehr
Wohl in der Lage ist, ohne große Verluste an
Nationalvermögen sich den veränderten Ver¬
hältnissen anzupassen, ferner daß auf diesem
Wege Mittel gewonnen werden, sowohl für die
Kommunen wie für gemeinnützige Bestre¬
bungen, um manche Nöte im Volksleben zu
beseitigen, daß alle bisherigen Maßnahmen
gegen den Alkoholmißbrauch bei diesem System
sich viel leichter durchführen lassen, daß
man auf diese Weise in den Gasthäusern
der Gesellschaft wirkliche Volksheime schaffen
kann, und daß zuletzt mit dieser Organi¬
sation eine Grundlage geschaffen wird, auf
der in Ruhe unsere Nachkommen weiter bauen
können, entsprechend den dann veränderten
Zeitverhältnissen.

Zurzeit bestehen in Deutschland solche
Gesellschaften in den Provinzen Pommern,
Ostpreußen, Schlesien, Rheinland, Westfalen
und in Straßburg i. E. Am größten sind
die Gesellschaften in Pommern und West¬
falen. Die Pommersche Gesellschaft umfaßt
zurzeit etwa 20 Betriebe, die Rheinisch-West¬
fälische 16, die Kreisgesellschaft Reckling¬
hausen ebenfalls 16 Betriebe. Im Osten
auf dem Lande sind diese Reformgasthäuser
mit Kolonialwarenläden verbunden, weil das
schon Vorhergang und gäbe war; im Westen
schließen sich an die Betriebe große Speise¬
anstalten an.

Zum Überblick führe ich die Reinerträgnisse
einiger Gasthöfe nach Abzug aller Unkosten

[Ende Spaltensatz]
diese drei im Kreise
Recklinghcuisen ge-
legen
Löntrop...... 10 287,44 M., Anlagekapital 110 000 M.
Lnngenbuchum .... 3945,01 „ „ 129000
Suderwich ..... 9 199,32 „ „ 140 000
Broitz (Pommern) . . . 3 246,76 „ „ 40 000
Crampe (Kreis Lauenburg
i. Pommern) ... 1 500,—36 000 „
Mnlitz (Kr. Schubin, Pos.) 742,—(Pachtung von der Ansiedlungskommission)

[Beginn Spaltensatz]

In Westfalen stehen diese oben angeführten
Summen den Kommunen für gemeinnützige
Zwecke rein zur Verfügung.

Die bestehenden Gesellschaften für Gast¬
hausreform sind Kreisgesellschnften oder ge¬

[Spaltenumbruch]

meinnützige Gesellschaften für größere Bezirke,
denen zurzeit natürlich selbstverständlich das
alleinige Recht der Erwerbung neuer Kon¬
zessionen mangelt, da ein entsprechendes Gesetz
noch nicht besteht. Der Erfolg der Reform-

[Ende Spaltensatz]
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <div n="3">
              <pb facs="#f0355" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/321438"/>
              <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
              <cb type="start"/>
              <p xml:id="ID_1513" prev="#ID_1512"> Zession von selbst erlischt. Will die Bezirks¬<lb/>
gesellschaft über die Anzahl der im Bezirk<lb/>
bereits vorhandenen Konzessionen hinaus<lb/>
neue Schänkstätten einrichten, so gibt es da¬<lb/>
gegen ein Einspruchsrecht der Bewohner des<lb/>
engeren Bezirks, in dem der neue NnSschcmk<lb/>
eröffnet werden soll.</p>
              <p xml:id="ID_1514"> In die Gasthäuser der Bezirksgesellschaft<lb/>
werden Verwalter eingesetzt, die ein aus¬<lb/>
reichendes Gehalt ohne irgend welche Ge¬<lb/>
winnbeteiligung an den Einnahmen aus<lb/>
Alkohol zu erhalten haben. Für Pensions¬<lb/>
und Reliktenversorgung dieser Angestellten<lb/>
ist Sorge zu tragen. Schnapsverkauf über<lb/>
die Straße ist verboten. Ebenso darf die<lb/>
Bezirksgesellschaft ihre Konzessionen nicht an<lb/>
Private abtreten. Im übrigen sollen die<lb/>
Gasthäuser bei der zentralen Stellung der<lb/>
Gastwirtschaften im Volksleben zu einer<lb/>
Stätte ausgebaut werden, wo alle auf das<lb/>
Wohl der Bevölkerung gerichteten Bestre¬<lb/>
bungen ein Unterkommen finden können<lb/>
(Versammlungsraum, Vereinswesen, Wohl¬<lb/>
fahrtspflege, Bibliothekswesen, Spielzimmer<lb/>
usw.). Die Erträgnisse dieser gemeinnützigen<lb/>
Gesellschaften sollen unter Aufsicht der Regie¬<lb/>
rung an Kommunen wie auch an gemein¬<lb/>
nützige Bestrebungen verteilt werden. Das<lb/>
ist in großen Umrissen das Ziel, das die<lb/>
Gasthausreformer in Deutschland anstreben.</p>
              <p xml:id="ID_1515"> Zu beachten wäre hierbei, daß dieser Weg<lb/>
sich beschreitsn läßt, ohne dem bestehenden<lb/>
Wirtestnnde gegenüber ungerecht zu werden,<lb/>
daß keinerlei so weitgehende Änderungen wie<lb/>
etwa bei der Prohibition oder dem Gemeinde¬<lb/>
bestimmungsrecht nötig werden, daß der<lb/>
Übergang von den alten Verhältnissen zu</p>
              <p xml:id="ID_1516" next="#ID_1517"> den neuen ein allmählicher wird, daß keinerlei</p>
              <cb/><lb/>
              <p xml:id="ID_1517" prev="#ID_1516"> Schädigung bestehender Gewerbe eintritt, und<lb/>
wo etwa das in bestimmten Zweigen der<lb/>
Alkoholproduktion angelegte Kapital eine<lb/>
Verminderung seiner Verzinsung erleidet,<lb/>
man bei der allmählichen Umwandlung sehr<lb/>
Wohl in der Lage ist, ohne große Verluste an<lb/>
Nationalvermögen sich den veränderten Ver¬<lb/>
hältnissen anzupassen, ferner daß auf diesem<lb/>
Wege Mittel gewonnen werden, sowohl für die<lb/>
Kommunen wie für gemeinnützige Bestre¬<lb/>
bungen, um manche Nöte im Volksleben zu<lb/>
beseitigen, daß alle bisherigen Maßnahmen<lb/>
gegen den Alkoholmißbrauch bei diesem System<lb/>
sich viel leichter durchführen lassen, daß<lb/>
man auf diese Weise in den Gasthäusern<lb/>
der Gesellschaft wirkliche Volksheime schaffen<lb/>
kann, und daß zuletzt mit dieser Organi¬<lb/>
sation eine Grundlage geschaffen wird, auf<lb/>
der in Ruhe unsere Nachkommen weiter bauen<lb/>
können, entsprechend den dann veränderten<lb/>
Zeitverhältnissen.</p>
              <p xml:id="ID_1518"> Zurzeit bestehen in Deutschland solche<lb/>
Gesellschaften in den Provinzen Pommern,<lb/>
Ostpreußen, Schlesien, Rheinland, Westfalen<lb/>
und in Straßburg i. E. Am größten sind<lb/>
die Gesellschaften in Pommern und West¬<lb/>
falen. Die Pommersche Gesellschaft umfaßt<lb/>
zurzeit etwa 20 Betriebe, die Rheinisch-West¬<lb/>
fälische 16, die Kreisgesellschaft Reckling¬<lb/>
hausen ebenfalls 16 Betriebe. Im Osten<lb/>
auf dem Lande sind diese Reformgasthäuser<lb/>
mit Kolonialwarenläden verbunden, weil das<lb/>
schon Vorhergang und gäbe war; im Westen<lb/>
schließen sich an die Betriebe große Speise¬<lb/>
anstalten an.</p>
              <p xml:id="ID_1519"> Zum Überblick führe ich die Reinerträgnisse<lb/>
einiger Gasthöfe nach Abzug aller Unkosten</p>
              <cb type="end"/><lb/>
              <list>
                <item> diese drei im Kreise<lb/>
Recklinghcuisen ge-<lb/>
legen</item>
                <item> Löntrop...... 10 287,44 M., Anlagekapital 110 000 M.</item>
                <item> Lnngenbuchum  ....  3945,01 &#x201E; &#x201E; 129000</item>
                <item> Suderwich  .....  9 199,32 &#x201E; &#x201E;    140 000</item>
                <item> Broitz (Pommern) .  .  .  3 246,76 &#x201E; &#x201E; 40 000</item>
                <item> Crampe (Kreis Lauenburg<lb/>
i. Pommern) ... 1 500,&#x2014;36 000 &#x201E;</item>
                <item> Mnlitz (Kr. Schubin, Pos.) 742,&#x2014;(Pachtung von der Ansiedlungskommission)</item>
              </list><lb/>
              <cb type="start"/>
              <p xml:id="ID_1520"> In Westfalen stehen diese oben angeführten<lb/>
Summen den Kommunen für gemeinnützige<lb/>
Zwecke rein zur Verfügung.</p>
              <p xml:id="ID_1521" next="#ID_1522"> Die bestehenden Gesellschaften für Gast¬<lb/>
hausreform sind Kreisgesellschnften oder ge¬</p>
              <cb/><lb/>
              <p xml:id="ID_1522" prev="#ID_1521" next="#ID_1523"> meinnützige Gesellschaften für größere Bezirke,<lb/>
denen zurzeit natürlich selbstverständlich das<lb/>
alleinige Recht der Erwerbung neuer Kon¬<lb/>
zessionen mangelt, da ein entsprechendes Gesetz<lb/>
noch nicht besteht. Der Erfolg der Reform-</p>
              <cb type="end"/><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0355] Maßgebliches und Unmaßgebliches Zession von selbst erlischt. Will die Bezirks¬ gesellschaft über die Anzahl der im Bezirk bereits vorhandenen Konzessionen hinaus neue Schänkstätten einrichten, so gibt es da¬ gegen ein Einspruchsrecht der Bewohner des engeren Bezirks, in dem der neue NnSschcmk eröffnet werden soll. In die Gasthäuser der Bezirksgesellschaft werden Verwalter eingesetzt, die ein aus¬ reichendes Gehalt ohne irgend welche Ge¬ winnbeteiligung an den Einnahmen aus Alkohol zu erhalten haben. Für Pensions¬ und Reliktenversorgung dieser Angestellten ist Sorge zu tragen. Schnapsverkauf über die Straße ist verboten. Ebenso darf die Bezirksgesellschaft ihre Konzessionen nicht an Private abtreten. Im übrigen sollen die Gasthäuser bei der zentralen Stellung der Gastwirtschaften im Volksleben zu einer Stätte ausgebaut werden, wo alle auf das Wohl der Bevölkerung gerichteten Bestre¬ bungen ein Unterkommen finden können (Versammlungsraum, Vereinswesen, Wohl¬ fahrtspflege, Bibliothekswesen, Spielzimmer usw.). Die Erträgnisse dieser gemeinnützigen Gesellschaften sollen unter Aufsicht der Regie¬ rung an Kommunen wie auch an gemein¬ nützige Bestrebungen verteilt werden. Das ist in großen Umrissen das Ziel, das die Gasthausreformer in Deutschland anstreben. Zu beachten wäre hierbei, daß dieser Weg sich beschreitsn läßt, ohne dem bestehenden Wirtestnnde gegenüber ungerecht zu werden, daß keinerlei so weitgehende Änderungen wie etwa bei der Prohibition oder dem Gemeinde¬ bestimmungsrecht nötig werden, daß der Übergang von den alten Verhältnissen zu den neuen ein allmählicher wird, daß keinerlei Schädigung bestehender Gewerbe eintritt, und wo etwa das in bestimmten Zweigen der Alkoholproduktion angelegte Kapital eine Verminderung seiner Verzinsung erleidet, man bei der allmählichen Umwandlung sehr Wohl in der Lage ist, ohne große Verluste an Nationalvermögen sich den veränderten Ver¬ hältnissen anzupassen, ferner daß auf diesem Wege Mittel gewonnen werden, sowohl für die Kommunen wie für gemeinnützige Bestre¬ bungen, um manche Nöte im Volksleben zu beseitigen, daß alle bisherigen Maßnahmen gegen den Alkoholmißbrauch bei diesem System sich viel leichter durchführen lassen, daß man auf diese Weise in den Gasthäusern der Gesellschaft wirkliche Volksheime schaffen kann, und daß zuletzt mit dieser Organi¬ sation eine Grundlage geschaffen wird, auf der in Ruhe unsere Nachkommen weiter bauen können, entsprechend den dann veränderten Zeitverhältnissen. Zurzeit bestehen in Deutschland solche Gesellschaften in den Provinzen Pommern, Ostpreußen, Schlesien, Rheinland, Westfalen und in Straßburg i. E. Am größten sind die Gesellschaften in Pommern und West¬ falen. Die Pommersche Gesellschaft umfaßt zurzeit etwa 20 Betriebe, die Rheinisch-West¬ fälische 16, die Kreisgesellschaft Reckling¬ hausen ebenfalls 16 Betriebe. Im Osten auf dem Lande sind diese Reformgasthäuser mit Kolonialwarenläden verbunden, weil das schon Vorhergang und gäbe war; im Westen schließen sich an die Betriebe große Speise¬ anstalten an. Zum Überblick führe ich die Reinerträgnisse einiger Gasthöfe nach Abzug aller Unkosten diese drei im Kreise Recklinghcuisen ge- legen Löntrop...... 10 287,44 M., Anlagekapital 110 000 M. Lnngenbuchum .... 3945,01 „ „ 129000 Suderwich ..... 9 199,32 „ „ 140 000 Broitz (Pommern) . . . 3 246,76 „ „ 40 000 Crampe (Kreis Lauenburg i. Pommern) ... 1 500,—36 000 „ Mnlitz (Kr. Schubin, Pos.) 742,—(Pachtung von der Ansiedlungskommission) In Westfalen stehen diese oben angeführten Summen den Kommunen für gemeinnützige Zwecke rein zur Verfügung. Die bestehenden Gesellschaften für Gast¬ hausreform sind Kreisgesellschnften oder ge¬ meinnützige Gesellschaften für größere Bezirke, denen zurzeit natürlich selbstverständlich das alleinige Recht der Erwerbung neuer Kon¬ zessionen mangelt, da ein entsprechendes Gesetz noch nicht besteht. Der Erfolg der Reform-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/355
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321082/355>, abgerufen am 26.06.2024.