Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Zweites Vierteljahr.Förderung des Handwerks auf Aosten der Industrie? von Regiermigsrat (1. D, Dr. Schweighoffer -^MVn der Reichstagssitzung vom 5. März d. I. erklärte der Herr Die Industrie hat somit begründeten Anlaß, zu der ihr zugedachten neuen Förderung des Handwerks auf Aosten der Industrie? von Regiermigsrat (1. D, Dr. Schweighoffer -^MVn der Reichstagssitzung vom 5. März d. I. erklärte der Herr Die Industrie hat somit begründeten Anlaß, zu der ihr zugedachten neuen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0174" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/321257"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_321082/figures/grenzboten_341895_321082_321257_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Förderung des Handwerks auf Aosten der Industrie?<lb/><note type="byline"> von Regiermigsrat (1. D, Dr. Schweighoffer</note></head><lb/> <p xml:id="ID_684"> -^MVn der Reichstagssitzung vom 5. März d. I. erklärte der Herr<lb/> Staatssekretär des Innern seine Bereitwilligkeit, mit den ver¬<lb/> bündeten Regierungen in eine Erörterung darüber einzutreten,<lb/> inwieweit die Industrie durch Ortsstatut zu verpflichten sei, zu den<lb/> Kosten der Lehrlingsausbildung bei den Handwerkerorganisationen<lb/> beizutragen. Mit dieser Erklärung ist der Herr Staatssekretär den Bestrebungen<lb/> der Mehrheitspartelen des Reichstages in weitgehender Weise entgegengekommen,<lb/> da — wie die kürzlich vom Zentralverbande Deutscher Industrieller heraus¬<lb/> gegebene Zusammenstellung der im Reichstage eingebrachten Initiativanträge<lb/> erkennen läßt — von fast allen Fraktionen Anträge gestellt worden sind, die<lb/> mehr oder weniger darauf abzielen, der Industrie ganz allgemein die Kosten<lb/> der Handwerkerausbtldung aufzubürden.</p><lb/> <p xml:id="ID_685" next="#ID_686"> Die Industrie hat somit begründeten Anlaß, zu der ihr zugedachten neuen<lb/> Belastung Stellung zu nehmen, und wird mit Recht die Forderung erheben<lb/> dürfen, daß bei einer Entscheidung der vielerörterten Streitfrage „Fabrik oder<lb/> Handwerk" die industriellen Interessen in gleicher Weise gewährt werden wie<lb/> die Interessen des Handwerks. Es ist bekannt, daß die Frage der Abgrenzung<lb/> von Fabrik und Handwerk im Laufe der letzten Jahre wiederholt zu weit¬<lb/> läufigen und verwickelten Streitigkeiten geführt hat und der Gegenstand zahl¬<lb/> reicher Abhandlungen und Denkschriften gewesen ist. Die Hauptursache der<lb/> entstandenen Kontroverse liegt ohne Zweifel in der Fassung der Novelle zur<lb/> Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 — der sogenannten Handwerkernovelle —,<lb/> deren unklare und unbestimmte Vorschriften in bezug auf „Handwerk" und<lb/> „fabrikmäßigen" Gewerbebetrieb bereits bei der Beratung des Gesetzentwurfes<lb/> von Kennern der Verhältnisse als verhängnisvoll bezeichnet worden sind. Eine<lb/> besondere Verschärfung wurde indessen in die Streitfrage dadurch hineingetragen,<lb/> daß die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich in der<lb/> Fassung vom 10. Mai 1897 für die Anwendung der Begriffe „Handwerk",</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0174]
[Abbildung]
Förderung des Handwerks auf Aosten der Industrie?
von Regiermigsrat (1. D, Dr. Schweighoffer
-^MVn der Reichstagssitzung vom 5. März d. I. erklärte der Herr
Staatssekretär des Innern seine Bereitwilligkeit, mit den ver¬
bündeten Regierungen in eine Erörterung darüber einzutreten,
inwieweit die Industrie durch Ortsstatut zu verpflichten sei, zu den
Kosten der Lehrlingsausbildung bei den Handwerkerorganisationen
beizutragen. Mit dieser Erklärung ist der Herr Staatssekretär den Bestrebungen
der Mehrheitspartelen des Reichstages in weitgehender Weise entgegengekommen,
da — wie die kürzlich vom Zentralverbande Deutscher Industrieller heraus¬
gegebene Zusammenstellung der im Reichstage eingebrachten Initiativanträge
erkennen läßt — von fast allen Fraktionen Anträge gestellt worden sind, die
mehr oder weniger darauf abzielen, der Industrie ganz allgemein die Kosten
der Handwerkerausbtldung aufzubürden.
Die Industrie hat somit begründeten Anlaß, zu der ihr zugedachten neuen
Belastung Stellung zu nehmen, und wird mit Recht die Forderung erheben
dürfen, daß bei einer Entscheidung der vielerörterten Streitfrage „Fabrik oder
Handwerk" die industriellen Interessen in gleicher Weise gewährt werden wie
die Interessen des Handwerks. Es ist bekannt, daß die Frage der Abgrenzung
von Fabrik und Handwerk im Laufe der letzten Jahre wiederholt zu weit¬
läufigen und verwickelten Streitigkeiten geführt hat und der Gegenstand zahl¬
reicher Abhandlungen und Denkschriften gewesen ist. Die Hauptursache der
entstandenen Kontroverse liegt ohne Zweifel in der Fassung der Novelle zur
Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 — der sogenannten Handwerkernovelle —,
deren unklare und unbestimmte Vorschriften in bezug auf „Handwerk" und
„fabrikmäßigen" Gewerbebetrieb bereits bei der Beratung des Gesetzentwurfes
von Kennern der Verhältnisse als verhängnisvoll bezeichnet worden sind. Eine
besondere Verschärfung wurde indessen in die Streitfrage dadurch hineingetragen,
daß die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich in der
Fassung vom 10. Mai 1897 für die Anwendung der Begriffe „Handwerk",
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |