Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.Reichsspiegel Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes hinsichtlich ihrer Ausleihungen nicht Die Kursentwicklung an der Börse ist im Januar der Spekulation Reichsspiegel Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes hinsichtlich ihrer Ausleihungen nicht Die Kursentwicklung an der Börse ist im Januar der Spekulation <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0311" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/320728"/> <fw type="header" place="top"> Reichsspiegel</fw><lb/> <p xml:id="ID_1263" prev="#ID_1262"> Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes hinsichtlich ihrer Ausleihungen nicht<lb/> gebunden sind. Freilich würde eine übermäßige Vermehrung der städtischen<lb/> Schulden zu diesen Zwecken ihr Korrektiv schon darin finden, daß die Absatz¬<lb/> fähigkeit der Städteobligationen leiden müßte. Schon jetzt stößt die Unterbringung<lb/> der lawinenhaft anwachsenden Kommunalpapiere auf Schwierigkeiten, die noch<lb/> größer wären, wenn nicht Sparkassen und Versicherungsanstalten, privaten wie<lb/> öffentlichen Charakters jederzeit als gern bereite Redner dieser mündelsicheren<lb/> Werte am Markte erschienen. Aus Rücksichten auf diese Konkurrenten im Ausleih-<lb/> gejchäft wird es also den Hypothekenbanken nicht möglich sein, ihre Bedingungen<lb/> zu verschärfen. Die Folge wird sein, daß sie sich von Ausleihungen zurück¬<lb/> halten und soweit sie nicht als sehr gut anzusehen sind, einen Rückgang ihres<lb/> Erträgnisses in den Kauf nehmen müssen, vorausgesetzt daß nicht in den Ver¬<lb/> hältnissen des Kapitalmarktes ein gründlicher Wandel eintritt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1264" next="#ID_1265"> Die Kursentwicklung an der Börse ist im Januar der Spekulation<lb/> wenig günstig gewesen. Die Gründe sind zum Teil die gleichen, welche die<lb/> geschilderte Konstellation auf den Geldmarkt herbeigeführt haben. Die politische<lb/> Unsicherheit hat jede Unternehmungslust brach gelegt. Das an sich hohe Kurs¬<lb/> niveau macht es schwierig, spekulative Haussepositionen durchzuhalten; es findet<lb/> daher ein allmählicher Liquidationsprozeß statt, der nicht ohne starke Kurs¬</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0311]
Reichsspiegel
Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes hinsichtlich ihrer Ausleihungen nicht
gebunden sind. Freilich würde eine übermäßige Vermehrung der städtischen
Schulden zu diesen Zwecken ihr Korrektiv schon darin finden, daß die Absatz¬
fähigkeit der Städteobligationen leiden müßte. Schon jetzt stößt die Unterbringung
der lawinenhaft anwachsenden Kommunalpapiere auf Schwierigkeiten, die noch
größer wären, wenn nicht Sparkassen und Versicherungsanstalten, privaten wie
öffentlichen Charakters jederzeit als gern bereite Redner dieser mündelsicheren
Werte am Markte erschienen. Aus Rücksichten auf diese Konkurrenten im Ausleih-
gejchäft wird es also den Hypothekenbanken nicht möglich sein, ihre Bedingungen
zu verschärfen. Die Folge wird sein, daß sie sich von Ausleihungen zurück¬
halten und soweit sie nicht als sehr gut anzusehen sind, einen Rückgang ihres
Erträgnisses in den Kauf nehmen müssen, vorausgesetzt daß nicht in den Ver¬
hältnissen des Kapitalmarktes ein gründlicher Wandel eintritt.
Die Kursentwicklung an der Börse ist im Januar der Spekulation
wenig günstig gewesen. Die Gründe sind zum Teil die gleichen, welche die
geschilderte Konstellation auf den Geldmarkt herbeigeführt haben. Die politische
Unsicherheit hat jede Unternehmungslust brach gelegt. Das an sich hohe Kurs¬
niveau macht es schwierig, spekulative Haussepositionen durchzuhalten; es findet
daher ein allmählicher Liquidationsprozeß statt, der nicht ohne starke Kurs¬
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