Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches jährigen seines Enkels,*) Am einfachsten ge- erst 1379 eingeführte Ministerium der öffent- *) Das Jahr 1888 ist also für jede Regierungszeit als volles Jahr gerechnet, desgleichen 1853, das Jahr des Regierungsantrittes Wilhelms des Ersten. -- Unter Friedrich dem Dritten wurde nur Puttkamer entlassen; er ist natürlich nicht mitgezählt. **) Bismarcks Präsidentschaft wurde Januar bis November 1873 von derjenigen Roons unterbrochen. Dies Interim mußte schon deshalb berücksichtigt werden, weil zur Zeit CapriviS Ähnliches eintrat: Eulenburg übernahm daS Präsidium, Caprivi aber behielt das Auswärtige. ***) Herbert Bismarcks nur formell einige Tage Dauernde Amtsführung ist nicht mit¬
gerechnet. Maßgebliches und Unmaßgebliches jährigen seines Enkels,*) Am einfachsten ge- erst 1379 eingeführte Ministerium der öffent- *) Das Jahr 1888 ist also für jede Regierungszeit als volles Jahr gerechnet, desgleichen 1853, das Jahr des Regierungsantrittes Wilhelms des Ersten. — Unter Friedrich dem Dritten wurde nur Puttkamer entlassen; er ist natürlich nicht mitgezählt. **) Bismarcks Präsidentschaft wurde Januar bis November 1873 von derjenigen Roons unterbrochen. Dies Interim mußte schon deshalb berücksichtigt werden, weil zur Zeit CapriviS Ähnliches eintrat: Eulenburg übernahm daS Präsidium, Caprivi aber behielt das Auswärtige. ***) Herbert Bismarcks nur formell einige Tage Dauernde Amtsführung ist nicht mit¬
gerechnet. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0259" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/320676"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1041" prev="#ID_1040"> jährigen seines Enkels,*) Am einfachsten ge- erst 1379 eingeführte Ministerium der öffent-<lb/> schieht das in einer Tabelle, wobei wir das lichen Arbeiten nicht berücksichtigen.</p><lb/> <table facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_320416/figures/grenzboten_341895_320416_320676_003.jpg"> <row> <cell> In Wilhelms des<lb/> jähriger Regierung<lb/> entlassen oder<lb/> gestorbenPräsid.AuswärtigesKriegFinanzInneres<lb/> Manteuffel<lb/> Hohenzollern<lb/> Bismarck"")<lb/> RoonManteuffel<lb/> Schleinitz<lb/> BernstorffWaldersee<lb/> Bonin<lb/> Roon<lb/> KamekeBodelschwingh<lb/> Patow<lb/> v. d. Heydt<lb/> Camphausen<lb/> Hobrecht<lb/> BitterWestphalen<lb/> Uotiwell<lb/> Schwerin<lb/> Jagow<lb/> Eulenburg<lb/> Friedenthal<lb/> B. Eulenburg<lb/> JustizKultusHandelLandwirthes.Summe<lb/> 48Simons<lb/> Bernuth<lb/> zur Lippe<lb/> LeonhardtRaumer<lb/> Bethmann H,<lb/> Muster<lb/> Falk<lb/> Puttkamerv, d, Heydt<lb/> Holzbrink<lb/> Jtzenplitz<lb/> Ueberhand<lb/> Maybach<lb/> HofmannK. v. Man¬<lb/> teuffel<lb/> Pückler<lb/> Jtzenplitz<lb/> Seins vo<lb/> Königsmark<lb/> Friedenthal</cell> </row> </table><lb/> <table facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341895_320416/figures/grenzboten_341895_320416_320676_004.jpg"> <row> <cell> In Wilhelms des<lb/> Zweiten dreiund-<lb/> zwanzigjähriger<lb/> Regierung<lb/> entlassen oder<lb/> gestorbenPräsid.AuswärtigesKriegFinanzInneres<lb/> Bismarck<lb/> Caprivi<lb/> Eulenburg<lb/> Hohenlohe<lb/> BülowBism-mal***)<lb/> Caprivi<lb/> Hohenlohe<lb/> BülowBronsart<lb/> Verdy du<lb/> Vernois<lb/> Kaltenborn<lb/> W. Bronsart<lb/> Goszler<lb/> EinemScholz<lb/> Miquel<lb/> RheinbabenHerrfurth<lb/> Eulenburg<lb/> Köller<lb/> v. d. Recke<lb/> Rheinbaben<lb/> Hammerstein<lb/> Bethmann H.<lb/> Moltke<lb/> JustizKultusHandelLandwirthes.Summa<lb/> 44Friedberg<lb/> Schelling<lb/> SchönstedtGoszler<lb/> Zedlitz<lb/> Bosse<lb/> Stube<lb/> HolleBismarck<lb/> Berlepsch<lb/> Brefeld<lb/> Möller<lb/> DelbrückLucius<lb/> Heyden<lb/> Hammerstein<lb/> Podbielski<lb/> Arnim</cell> </row> </table><lb/> <note xml:id="FID_22" place="foot"> *) Das Jahr 1888 ist also für jede Regierungszeit als volles Jahr gerechnet, desgleichen<lb/> 1853, das Jahr des Regierungsantrittes Wilhelms des Ersten. — Unter Friedrich dem Dritten<lb/> wurde nur Puttkamer entlassen; er ist natürlich nicht mitgezählt.</note><lb/> <note xml:id="FID_23" place="foot"> **) Bismarcks Präsidentschaft wurde Januar bis November 1873 von derjenigen Roons<lb/> unterbrochen. Dies Interim mußte schon deshalb berücksichtigt werden, weil zur Zeit CapriviS<lb/> Ähnliches eintrat: Eulenburg übernahm daS Präsidium, Caprivi aber behielt das Auswärtige.</note><lb/> <note xml:id="FID_24" place="foot"> ***) Herbert Bismarcks nur formell einige Tage Dauernde Amtsführung ist nicht mit¬<lb/> gerechnet.</note><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0259]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
jährigen seines Enkels,*) Am einfachsten ge- erst 1379 eingeführte Ministerium der öffent-
schieht das in einer Tabelle, wobei wir das lichen Arbeiten nicht berücksichtigen.
In Wilhelms des
jähriger Regierung
entlassen oder
gestorbenPräsid.AuswärtigesKriegFinanzInneres
Manteuffel
Hohenzollern
Bismarck"")
RoonManteuffel
Schleinitz
BernstorffWaldersee
Bonin
Roon
KamekeBodelschwingh
Patow
v. d. Heydt
Camphausen
Hobrecht
BitterWestphalen
Uotiwell
Schwerin
Jagow
Eulenburg
Friedenthal
B. Eulenburg
JustizKultusHandelLandwirthes.Summe
48Simons
Bernuth
zur Lippe
LeonhardtRaumer
Bethmann H,
Muster
Falk
Puttkamerv, d, Heydt
Holzbrink
Jtzenplitz
Ueberhand
Maybach
HofmannK. v. Man¬
teuffel
Pückler
Jtzenplitz
Seins vo
Königsmark
Friedenthal
In Wilhelms des
Zweiten dreiund-
zwanzigjähriger
Regierung
entlassen oder
gestorbenPräsid.AuswärtigesKriegFinanzInneres
Bismarck
Caprivi
Eulenburg
Hohenlohe
BülowBism-mal***)
Caprivi
Hohenlohe
BülowBronsart
Verdy du
Vernois
Kaltenborn
W. Bronsart
Goszler
EinemScholz
Miquel
RheinbabenHerrfurth
Eulenburg
Köller
v. d. Recke
Rheinbaben
Hammerstein
Bethmann H.
Moltke
JustizKultusHandelLandwirthes.Summa
44Friedberg
Schelling
SchönstedtGoszler
Zedlitz
Bosse
Stube
HolleBismarck
Berlepsch
Brefeld
Möller
DelbrückLucius
Heyden
Hammerstein
Podbielski
Arnim
*) Das Jahr 1888 ist also für jede Regierungszeit als volles Jahr gerechnet, desgleichen
1853, das Jahr des Regierungsantrittes Wilhelms des Ersten. — Unter Friedrich dem Dritten
wurde nur Puttkamer entlassen; er ist natürlich nicht mitgezählt.
**) Bismarcks Präsidentschaft wurde Januar bis November 1873 von derjenigen Roons
unterbrochen. Dies Interim mußte schon deshalb berücksichtigt werden, weil zur Zeit CapriviS
Ähnliches eintrat: Eulenburg übernahm daS Präsidium, Caprivi aber behielt das Auswärtige.
***) Herbert Bismarcks nur formell einige Tage Dauernde Amtsführung ist nicht mit¬
gerechnet.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |