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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr.

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Reichsspiegel

den Preis des seewärts eingehenden Auslandsgetreides dort keinesfalls unterbieten
könnte. In: Osten würden freilich die Preise stark herabgehen. Die östliche Land¬
wirtschaft hätte einen schweren, der Getreidehandel der preußischen Ostseehäfen
einen vielleicht vernichtenden Schlag zu erleiden. Und das alles, wie gesagt, ohne
daß die Hauptmasse der Konsumenten, der gesamte Westen, davon den geringsten
Vorteil hat. Auf die Dauer winde natürlich unter dein Druck der Absatzschwierig¬
keiten der Getreidebau im deutschen Osten eingeschränkt werden. Dann würde,
als Folge der Aufhebung des Einfnhrscheinsystems, tatsächlich eine Verringerung
der inländischen Getreidevorräte eintreten, unsere Abhängigkeit von der ausländischen
Getreidezufuhr würde verschärft und, namentlich für Kriegszeiten, die Gefahr der
Getreideknappheit zur Wirklichkeit.

So stellt sich, bei Licht betrachtet, das Ergebnis der angeblich im Interesse
der Browersorguug des Volkes verlangten Wiederherstellung des Identitätsnach¬
weises dar. Ganz ähnliche Folgen würden eintreten, wenn der Einfuhrschein¬
verkehr nicht aufgehoben, sondern nur, wie von anderer Seite verlangt wird, die
Verwertbarst der Einfuhrscheine auf die gleiche Getreideart beschränkt würde.
Dadurch würde nicht allein der, wie eingangs erwähnt, wirtschaftlich rationelle
Ersatz von Roggen durch Weizen unterbunden. Auch der unentbehrliche Austausch
des ostdeutschen Roggens gegen den nach Westdeutschland eingehenden überseeischen
(russischen) Roggen würde gestört. Sobald nämlich, wie seit einigen Jahren
regelmäßig, die Gesamtroggenernte Deutschlands den inländischen Bedarf übersteigt,
würde in diesem Falle die Verwertung eincZ Teiles der Roggeneinfuhrscheine un¬
möglich. Da nun von vornherein nicht feststeht, welchen Teil diese Unverwert-
barkeit treffen würde, so müßte diese Unsicherheit eine allgemeine Entwertung aller
Roggeneinfuhrscheine lind damit eine Erschwerung, unter Umständen die Unmög¬
lichkeit der Ausfuhr zur Folge haben.

In der öffentlichen Diskussion sind dann noch einige Vermittlungsvorschläge
laut geworden, die sich darauf beschränken, unter Aufrechterhaltung des Einfuhr-
schcinsysiems als solches dessen vermeintliche "Auswüchse" zu beseitigen. So wird
angeregt, die Umlaufdauer der Cinfuhrscheine abzukürzen und ihre Verwertbarkeit
zur Begleichung des Zolles auf Kaffee und Petroleum auszuschließen. Die Um¬
laufdauer von sechs Monaten wird schon jetzt nur ganz ausnahmsweise ausgenutzt.
Nach der Statistik in der Denkschrift des Neichsschatzamts laufen die Einfuhrscheine
durchschnittlich nur einen Monat. Die vorgeschlagene Abkürzung der Frist auf
drei Monate würde also an den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen so gut
wie gar nichts ändern. Daß die Ausscheidung von Kaffee und Petroleum aus
den Verweudurgsmöglichkeitcn der Einfuhrscheme ohne jeden Einfluß auf die wirt¬
schaftliche Wirkung sein würde ist schon oben nachgewiesen. Aus diesem Grunde
würde sie allerdings auch keinerlei sachlichen Einwendungen begegnen. Im Interesse
der Sache wäre es sogar erwünscht, wenn diese Ausnahme beseitigt würde, die
zu den allerheftigsten und am wenigsten leicht zu widerlegenden Angriffen Anlaß
gegeben hat. Gleichwohl muß der Bundesrat Bedenken tragen, eine von diesen
Maßregeln durchzuführen oder vorzuschlagen, weil er sich dadurch dem Vorwurfe
aussetzen würde, zur Beschwichtigung unberechtigter Beschwerden Scheinmaßregeln
von nachweisbarer Wirknngslosigkeit ergriffen zu haben. Ähnlich verhält es sich
mit einem dritten Neimittlungsvorschlcige, der die Beschränkung der Einfuhrscheme


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den Preis des seewärts eingehenden Auslandsgetreides dort keinesfalls unterbieten
könnte. In: Osten würden freilich die Preise stark herabgehen. Die östliche Land¬
wirtschaft hätte einen schweren, der Getreidehandel der preußischen Ostseehäfen
einen vielleicht vernichtenden Schlag zu erleiden. Und das alles, wie gesagt, ohne
daß die Hauptmasse der Konsumenten, der gesamte Westen, davon den geringsten
Vorteil hat. Auf die Dauer winde natürlich unter dein Druck der Absatzschwierig¬
keiten der Getreidebau im deutschen Osten eingeschränkt werden. Dann würde,
als Folge der Aufhebung des Einfnhrscheinsystems, tatsächlich eine Verringerung
der inländischen Getreidevorräte eintreten, unsere Abhängigkeit von der ausländischen
Getreidezufuhr würde verschärft und, namentlich für Kriegszeiten, die Gefahr der
Getreideknappheit zur Wirklichkeit.

So stellt sich, bei Licht betrachtet, das Ergebnis der angeblich im Interesse
der Browersorguug des Volkes verlangten Wiederherstellung des Identitätsnach¬
weises dar. Ganz ähnliche Folgen würden eintreten, wenn der Einfuhrschein¬
verkehr nicht aufgehoben, sondern nur, wie von anderer Seite verlangt wird, die
Verwertbarst der Einfuhrscheine auf die gleiche Getreideart beschränkt würde.
Dadurch würde nicht allein der, wie eingangs erwähnt, wirtschaftlich rationelle
Ersatz von Roggen durch Weizen unterbunden. Auch der unentbehrliche Austausch
des ostdeutschen Roggens gegen den nach Westdeutschland eingehenden überseeischen
(russischen) Roggen würde gestört. Sobald nämlich, wie seit einigen Jahren
regelmäßig, die Gesamtroggenernte Deutschlands den inländischen Bedarf übersteigt,
würde in diesem Falle die Verwertung eincZ Teiles der Roggeneinfuhrscheine un¬
möglich. Da nun von vornherein nicht feststeht, welchen Teil diese Unverwert-
barkeit treffen würde, so müßte diese Unsicherheit eine allgemeine Entwertung aller
Roggeneinfuhrscheine lind damit eine Erschwerung, unter Umständen die Unmög¬
lichkeit der Ausfuhr zur Folge haben.

In der öffentlichen Diskussion sind dann noch einige Vermittlungsvorschläge
laut geworden, die sich darauf beschränken, unter Aufrechterhaltung des Einfuhr-
schcinsysiems als solches dessen vermeintliche „Auswüchse" zu beseitigen. So wird
angeregt, die Umlaufdauer der Cinfuhrscheine abzukürzen und ihre Verwertbarkeit
zur Begleichung des Zolles auf Kaffee und Petroleum auszuschließen. Die Um¬
laufdauer von sechs Monaten wird schon jetzt nur ganz ausnahmsweise ausgenutzt.
Nach der Statistik in der Denkschrift des Neichsschatzamts laufen die Einfuhrscheine
durchschnittlich nur einen Monat. Die vorgeschlagene Abkürzung der Frist auf
drei Monate würde also an den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen so gut
wie gar nichts ändern. Daß die Ausscheidung von Kaffee und Petroleum aus
den Verweudurgsmöglichkeitcn der Einfuhrscheme ohne jeden Einfluß auf die wirt¬
schaftliche Wirkung sein würde ist schon oben nachgewiesen. Aus diesem Grunde
würde sie allerdings auch keinerlei sachlichen Einwendungen begegnen. Im Interesse
der Sache wäre es sogar erwünscht, wenn diese Ausnahme beseitigt würde, die
zu den allerheftigsten und am wenigsten leicht zu widerlegenden Angriffen Anlaß
gegeben hat. Gleichwohl muß der Bundesrat Bedenken tragen, eine von diesen
Maßregeln durchzuführen oder vorzuschlagen, weil er sich dadurch dem Vorwurfe
aussetzen würde, zur Beschwichtigung unberechtigter Beschwerden Scheinmaßregeln
von nachweisbarer Wirknngslosigkeit ergriffen zu haben. Ähnlich verhält es sich
mit einem dritten Neimittlungsvorschlcige, der die Beschränkung der Einfuhrscheme


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[0372] Reichsspiegel den Preis des seewärts eingehenden Auslandsgetreides dort keinesfalls unterbieten könnte. In: Osten würden freilich die Preise stark herabgehen. Die östliche Land¬ wirtschaft hätte einen schweren, der Getreidehandel der preußischen Ostseehäfen einen vielleicht vernichtenden Schlag zu erleiden. Und das alles, wie gesagt, ohne daß die Hauptmasse der Konsumenten, der gesamte Westen, davon den geringsten Vorteil hat. Auf die Dauer winde natürlich unter dein Druck der Absatzschwierig¬ keiten der Getreidebau im deutschen Osten eingeschränkt werden. Dann würde, als Folge der Aufhebung des Einfnhrscheinsystems, tatsächlich eine Verringerung der inländischen Getreidevorräte eintreten, unsere Abhängigkeit von der ausländischen Getreidezufuhr würde verschärft und, namentlich für Kriegszeiten, die Gefahr der Getreideknappheit zur Wirklichkeit. So stellt sich, bei Licht betrachtet, das Ergebnis der angeblich im Interesse der Browersorguug des Volkes verlangten Wiederherstellung des Identitätsnach¬ weises dar. Ganz ähnliche Folgen würden eintreten, wenn der Einfuhrschein¬ verkehr nicht aufgehoben, sondern nur, wie von anderer Seite verlangt wird, die Verwertbarst der Einfuhrscheine auf die gleiche Getreideart beschränkt würde. Dadurch würde nicht allein der, wie eingangs erwähnt, wirtschaftlich rationelle Ersatz von Roggen durch Weizen unterbunden. Auch der unentbehrliche Austausch des ostdeutschen Roggens gegen den nach Westdeutschland eingehenden überseeischen (russischen) Roggen würde gestört. Sobald nämlich, wie seit einigen Jahren regelmäßig, die Gesamtroggenernte Deutschlands den inländischen Bedarf übersteigt, würde in diesem Falle die Verwertung eincZ Teiles der Roggeneinfuhrscheine un¬ möglich. Da nun von vornherein nicht feststeht, welchen Teil diese Unverwert- barkeit treffen würde, so müßte diese Unsicherheit eine allgemeine Entwertung aller Roggeneinfuhrscheine lind damit eine Erschwerung, unter Umständen die Unmög¬ lichkeit der Ausfuhr zur Folge haben. In der öffentlichen Diskussion sind dann noch einige Vermittlungsvorschläge laut geworden, die sich darauf beschränken, unter Aufrechterhaltung des Einfuhr- schcinsysiems als solches dessen vermeintliche „Auswüchse" zu beseitigen. So wird angeregt, die Umlaufdauer der Cinfuhrscheine abzukürzen und ihre Verwertbarkeit zur Begleichung des Zolles auf Kaffee und Petroleum auszuschließen. Die Um¬ laufdauer von sechs Monaten wird schon jetzt nur ganz ausnahmsweise ausgenutzt. Nach der Statistik in der Denkschrift des Neichsschatzamts laufen die Einfuhrscheine durchschnittlich nur einen Monat. Die vorgeschlagene Abkürzung der Frist auf drei Monate würde also an den gegenwärtigen tatsächlichen Verhältnissen so gut wie gar nichts ändern. Daß die Ausscheidung von Kaffee und Petroleum aus den Verweudurgsmöglichkeitcn der Einfuhrscheme ohne jeden Einfluß auf die wirt¬ schaftliche Wirkung sein würde ist schon oben nachgewiesen. Aus diesem Grunde würde sie allerdings auch keinerlei sachlichen Einwendungen begegnen. Im Interesse der Sache wäre es sogar erwünscht, wenn diese Ausnahme beseitigt würde, die zu den allerheftigsten und am wenigsten leicht zu widerlegenden Angriffen Anlaß gegeben hat. Gleichwohl muß der Bundesrat Bedenken tragen, eine von diesen Maßregeln durchzuführen oder vorzuschlagen, weil er sich dadurch dem Vorwurfe aussetzen würde, zur Beschwichtigung unberechtigter Beschwerden Scheinmaßregeln von nachweisbarer Wirknngslosigkeit ergriffen zu haben. Ähnlich verhält es sich mit einem dritten Neimittlungsvorschlcige, der die Beschränkung der Einfuhrscheme

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_319600/372>, abgerufen am 15.01.2025.