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Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr.

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Grundfragen der Privatangestelltenvcrsicherung

Reichsamts des Innern in Aussicht genommen war. Der Beitrag der einzelnen
Gehaltsklassen ist jedoch nicht nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der
betreffenden Gehaltsklasse festgesetzt, sondern nach einem erheblich niedrigeren
Betrage, so daß der Beitrag im Durchschnitt nicht wie dort in Aussicht genommen
8 Prozent des Einkommens beträgt, sondern im Durchschnitt der einzelnen
Gehaltsklassen nur zwischen 4^ und 7^ Prozent, und, wenn man ihn zu dem
wirklich bezogenen Gehalt in Beziehung setzt, zwischen 3^ und 3 Prozent schwankt.
Beispielsweise umfaßt die Gehaltsklasse L die Jahreseinkommen von 650 bis
850 Mark, im Durchschnitt also von 700 Mark. Der Jahresbeitrag beträgt
aber nur 8 Prozent von 480 Mark. Bei den niedrigeren Gehaltsklassen unter
2000 Mark liegt offenbar die Absicht der Regierung vor, den Beitrag im
Durchschnitt so zu bemessen, daß die Beiträge für Invaliden- und Privatbeamten¬
versicherung zusammen erst 8 Prozent erreichen. Aber auch bei den höheren
Gehaltsklassen ist der Beitrag nicht mit 8 Prozent des mittleren Gehalts, sondern
der unteren Gehaltsgrenze festgesetzt. Während beispielsweise bei der Gehalts¬
klasse (3000 bis 4000 Mary das Durchschnittsgehalt 3500 Mark beträgt, ist
der Beitrag nur von 3000 Mark berechnet. Hier ist es offenbar die Bildung
von Gehaltsklassen, die zu Schwierigkeiten führt. Würde man den Beitrag
nach dem durchschnittlichen Gehalt mit 8 Prozent von 3500 Mark, also auf
280 Mark jährlich festgesetzt haben, so würde sich für einen Versicherten mit wenig
mehr als 3000 Mark Einkommen ein Beitrag von Prozent, für einen Ver¬
sicherten mit 4000 Mark ein Beitrag von 7 Prozent ergeben. Man hat es
vorgezogen, die Beiträge so festzusetzen, daß sie niemals 8 Prozent des Gehalts
übersteigen können.

Damit hat man aber auch die Leistungen wieder erheblich vermindert, und
es scheint kaum zweifelhaft, daß die Leistungen, welche das Gesetz nach dem
Entwurf bietet, nicht mehr als erstrebenswert erscheinen können. Tritt beispiels¬
weise ein Handlungsgehilfe mit sechzehn Jahren in die Versicherung ein, bleibt
er ein Jahr in Klasse drei Jahre in Klasse L, ein Jahr in Klasse L, drei
Jahre in Klasse v, sechs Jahre in Klasse L, elf Jahre in Klasse 1^, neun Jahre
in Klasse 0 und den Rest in Klasse in (die Abstufung entspricht der gegen¬
wärtigen Gehaltsbemessung in einem bestimmten Privatunternehmen), so hat
der Versicherte nach

10 Jahren bei Einkommen von 1760 M, Anspruch auf Ruhegehalt von 167 M, 9V- Proz.
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Man sieht, daß die Ruhegehälter im Verhältnis zu den jeweils bezogenen
Gehältern immer außerordentlich niedrig erscheinen. Nach zehnjähriger Ver-


Grundfragen der Privatangestelltenvcrsicherung

Reichsamts des Innern in Aussicht genommen war. Der Beitrag der einzelnen
Gehaltsklassen ist jedoch nicht nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der
betreffenden Gehaltsklasse festgesetzt, sondern nach einem erheblich niedrigeren
Betrage, so daß der Beitrag im Durchschnitt nicht wie dort in Aussicht genommen
8 Prozent des Einkommens beträgt, sondern im Durchschnitt der einzelnen
Gehaltsklassen nur zwischen 4^ und 7^ Prozent, und, wenn man ihn zu dem
wirklich bezogenen Gehalt in Beziehung setzt, zwischen 3^ und 3 Prozent schwankt.
Beispielsweise umfaßt die Gehaltsklasse L die Jahreseinkommen von 650 bis
850 Mark, im Durchschnitt also von 700 Mark. Der Jahresbeitrag beträgt
aber nur 8 Prozent von 480 Mark. Bei den niedrigeren Gehaltsklassen unter
2000 Mark liegt offenbar die Absicht der Regierung vor, den Beitrag im
Durchschnitt so zu bemessen, daß die Beiträge für Invaliden- und Privatbeamten¬
versicherung zusammen erst 8 Prozent erreichen. Aber auch bei den höheren
Gehaltsklassen ist der Beitrag nicht mit 8 Prozent des mittleren Gehalts, sondern
der unteren Gehaltsgrenze festgesetzt. Während beispielsweise bei der Gehalts¬
klasse (3000 bis 4000 Mary das Durchschnittsgehalt 3500 Mark beträgt, ist
der Beitrag nur von 3000 Mark berechnet. Hier ist es offenbar die Bildung
von Gehaltsklassen, die zu Schwierigkeiten führt. Würde man den Beitrag
nach dem durchschnittlichen Gehalt mit 8 Prozent von 3500 Mark, also auf
280 Mark jährlich festgesetzt haben, so würde sich für einen Versicherten mit wenig
mehr als 3000 Mark Einkommen ein Beitrag von Prozent, für einen Ver¬
sicherten mit 4000 Mark ein Beitrag von 7 Prozent ergeben. Man hat es
vorgezogen, die Beiträge so festzusetzen, daß sie niemals 8 Prozent des Gehalts
übersteigen können.

Damit hat man aber auch die Leistungen wieder erheblich vermindert, und
es scheint kaum zweifelhaft, daß die Leistungen, welche das Gesetz nach dem
Entwurf bietet, nicht mehr als erstrebenswert erscheinen können. Tritt beispiels¬
weise ein Handlungsgehilfe mit sechzehn Jahren in die Versicherung ein, bleibt
er ein Jahr in Klasse drei Jahre in Klasse L, ein Jahr in Klasse L, drei
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wärtigen Gehaltsbemessung in einem bestimmten Privatunternehmen), so hat
der Versicherte nach

10 Jahren bei Einkommen von 1760 M, Anspruch auf Ruhegehalt von 167 M, 9V- Proz.
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Man sieht, daß die Ruhegehälter im Verhältnis zu den jeweils bezogenen
Gehältern immer außerordentlich niedrig erscheinen. Nach zehnjähriger Ver-


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[0486] Grundfragen der Privatangestelltenvcrsicherung Reichsamts des Innern in Aussicht genommen war. Der Beitrag der einzelnen Gehaltsklassen ist jedoch nicht nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der betreffenden Gehaltsklasse festgesetzt, sondern nach einem erheblich niedrigeren Betrage, so daß der Beitrag im Durchschnitt nicht wie dort in Aussicht genommen 8 Prozent des Einkommens beträgt, sondern im Durchschnitt der einzelnen Gehaltsklassen nur zwischen 4^ und 7^ Prozent, und, wenn man ihn zu dem wirklich bezogenen Gehalt in Beziehung setzt, zwischen 3^ und 3 Prozent schwankt. Beispielsweise umfaßt die Gehaltsklasse L die Jahreseinkommen von 650 bis 850 Mark, im Durchschnitt also von 700 Mark. Der Jahresbeitrag beträgt aber nur 8 Prozent von 480 Mark. Bei den niedrigeren Gehaltsklassen unter 2000 Mark liegt offenbar die Absicht der Regierung vor, den Beitrag im Durchschnitt so zu bemessen, daß die Beiträge für Invaliden- und Privatbeamten¬ versicherung zusammen erst 8 Prozent erreichen. Aber auch bei den höheren Gehaltsklassen ist der Beitrag nicht mit 8 Prozent des mittleren Gehalts, sondern der unteren Gehaltsgrenze festgesetzt. Während beispielsweise bei der Gehalts¬ klasse (3000 bis 4000 Mary das Durchschnittsgehalt 3500 Mark beträgt, ist der Beitrag nur von 3000 Mark berechnet. Hier ist es offenbar die Bildung von Gehaltsklassen, die zu Schwierigkeiten führt. Würde man den Beitrag nach dem durchschnittlichen Gehalt mit 8 Prozent von 3500 Mark, also auf 280 Mark jährlich festgesetzt haben, so würde sich für einen Versicherten mit wenig mehr als 3000 Mark Einkommen ein Beitrag von Prozent, für einen Ver¬ sicherten mit 4000 Mark ein Beitrag von 7 Prozent ergeben. Man hat es vorgezogen, die Beiträge so festzusetzen, daß sie niemals 8 Prozent des Gehalts übersteigen können. Damit hat man aber auch die Leistungen wieder erheblich vermindert, und es scheint kaum zweifelhaft, daß die Leistungen, welche das Gesetz nach dem Entwurf bietet, nicht mehr als erstrebenswert erscheinen können. Tritt beispiels¬ weise ein Handlungsgehilfe mit sechzehn Jahren in die Versicherung ein, bleibt er ein Jahr in Klasse drei Jahre in Klasse L, ein Jahr in Klasse L, drei Jahre in Klasse v, sechs Jahre in Klasse L, elf Jahre in Klasse 1^, neun Jahre in Klasse 0 und den Rest in Klasse in (die Abstufung entspricht der gegen¬ wärtigen Gehaltsbemessung in einem bestimmten Privatunternehmen), so hat der Versicherte nach 10 Jahren bei Einkommen von 1760 M, Anspruch auf Ruhegehalt von 167 M, 9V- Proz. Is „ „ „ „ 2030 „ „ „ „ „ 244 „ ---- 12 „ 20 „ „ „ „ 2310 „ „ „ „ „ 343 „ --15 „ - 2S „ „ „ „ 2590 „ „ „ „ „ 442 „ -----17 „ - 30 „ „ „ „ 2765 „ „ „ „ „ 566 „ ----20 „ 35 „ „ ., „ 3115 „ „ „ „ „ 695 „ -----22 „ 40 „ „ „ „ 3465 „ „ „ „ „ 845 „ --24 „ 45 „ „ „ „ 3465 „ „ „ „ „ 995 „ -----29 ,> 49 „ „ „ „ 3465 „ „ „ „ „ 1115 „ ----32 „ Man sieht, daß die Ruhegehälter im Verhältnis zu den jeweils bezogenen Gehältern immer außerordentlich niedrig erscheinen. Nach zehnjähriger Ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 70, 1911, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341893_317612/486>, abgerufen am 29.12.2024.