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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Die Trennung von Staat und Kirche in Spanien

einstimmen muß, und gegenüber der -- höchst betrübenden -- Tatsache, daß
(nach einer Statistik für 1900) 63,78 Prozent (nach einer neueren Statistik
sogar 65 Prozent) Spanier weder lesen noch schreiben können und 2,60 Prozent
nur lesen. Das ist auch unter der Negierung Alfons des Dreizehnter (seit
17. Mai 1876 bezw. 17. Mai 1902) wesentlich nicht anders geworden. --
Hier ist nicht abzusehen, wie eine überstürzte "Trennung von Staat und Kirche"
bessernd wirken soll. Das geistliche Regiment fühlt sich im Schulwesen auch
zurzeit noch so sicher, daß Pitts der Zehnte im Jahre 1904 zugleich mit der
Organisation der k^ratre8 minore8 diejenige der LLtiolsö piae regeln konnte.
Spanien ist eben auf diesem wie auf manchen anderen staatlichen Gebieten
noch außerordentlich rückständig. Wie es die Zivilehe nur als Notbehelf/ nämlich
nur für die Fälle kennt, in denen die kirchliche Eheschließungsform nicht an¬
wendbar erscheint (Bürgerliches Gesetzbuch Art. 42. Die Zivilehe kannte schon
das Gesetz vom 18. Juni 1870; das Dekret vom 9. Februar 1876 hatte
jedoch alle Zivilehen mit rückwirkender Kraft aufgehoben), wie es noch am
19. Juni 1904 ein Konkordat, die religiösen Orden betreffend, von dem
Papst abzuschließen für zeitgemäß fand, wie es sich im Besitz von Schein¬
rechten der Kirche gegenüber, wie der neuerdings staatsrechtlich so vielfach
geprüften und erörterten Exclusiva, den? Recht, bei der Papstwahl einen
Kardinal für passiv wahlunfähig zu erklären, wiegt, ohne daß bei Nicht-
berücksichtigung dieser Rechte die Rechtslage irgendwie alterieren würde, etwa
die Papstwahl für ungültig erklärt werden müßte, so fehlt es ihm. um für die
"Trennung" gerüstet zu sein, vor allem an einem modernen Bildungsbedürfnissen
und -cmforderungen genügenden Schulwesen. Daher begreift sich die Eile, mit
der am 9. September 1910 der Stadttat von Madrid mit großer Mehrheit
die gänzliche Reform und den Ausbau des städtischen Schulwesens beschlossen
hat. Die Reform soll auf religiös. neutraler Grundlage erfolgen und der
Staat jährlich 150000 Pesetas dazu beisteuern. Ob dieser verhältnismäßig
geringe Staatszuschuß genügt, um den städtischen Schulen in Madrid auf die
Beine zu helfen, und ob es der kommunalen Selbstverwaltung gelingen wird,
nachzuholen, was der Staat bislang verabsäumt hat, muß die Zukunft lehren.
Vorläufig macht es den Eindruck, als ob die Kurie den geistlichen Einfluß auf
die Schulen und damit das Heft aus der Hand zu geben keineswegs gesonnen
ist- Ehe es gelingt, das Volk aus seiner Lethargie aufzurütteln und über seine
geistige und geistliche Knechtschaft aufzuklären, wird der Erfolg auch auf diesem
-- wichtigsten -- Vorbereitungsgebiet der Trennungsbewegung nicht mit Sicherheit
vorherzusagen sein. Solange das spanische Volk sich nur als Schafherde
fühlt, die lediglich dazu da ist, um sich alljährlich -- in Gestalt des Peters¬
pfennigs -- die Wolle scheren zu lassen, wird es dabei bleiben, daß die
katholische Kirche, wie es Pius der Neunte in der Einleitung zum Konkordat
von 1851 ausgedrückt hat, "den lebhaften Wunsch hegt, für das Wohl, die
Religion und den Nutzen des Königreichs Spanien mit der Hirtensorgfalt,


Die Trennung von Staat und Kirche in Spanien

einstimmen muß, und gegenüber der — höchst betrübenden — Tatsache, daß
(nach einer Statistik für 1900) 63,78 Prozent (nach einer neueren Statistik
sogar 65 Prozent) Spanier weder lesen noch schreiben können und 2,60 Prozent
nur lesen. Das ist auch unter der Negierung Alfons des Dreizehnter (seit
17. Mai 1876 bezw. 17. Mai 1902) wesentlich nicht anders geworden. —
Hier ist nicht abzusehen, wie eine überstürzte „Trennung von Staat und Kirche"
bessernd wirken soll. Das geistliche Regiment fühlt sich im Schulwesen auch
zurzeit noch so sicher, daß Pitts der Zehnte im Jahre 1904 zugleich mit der
Organisation der k^ratre8 minore8 diejenige der LLtiolsö piae regeln konnte.
Spanien ist eben auf diesem wie auf manchen anderen staatlichen Gebieten
noch außerordentlich rückständig. Wie es die Zivilehe nur als Notbehelf/ nämlich
nur für die Fälle kennt, in denen die kirchliche Eheschließungsform nicht an¬
wendbar erscheint (Bürgerliches Gesetzbuch Art. 42. Die Zivilehe kannte schon
das Gesetz vom 18. Juni 1870; das Dekret vom 9. Februar 1876 hatte
jedoch alle Zivilehen mit rückwirkender Kraft aufgehoben), wie es noch am
19. Juni 1904 ein Konkordat, die religiösen Orden betreffend, von dem
Papst abzuschließen für zeitgemäß fand, wie es sich im Besitz von Schein¬
rechten der Kirche gegenüber, wie der neuerdings staatsrechtlich so vielfach
geprüften und erörterten Exclusiva, den? Recht, bei der Papstwahl einen
Kardinal für passiv wahlunfähig zu erklären, wiegt, ohne daß bei Nicht-
berücksichtigung dieser Rechte die Rechtslage irgendwie alterieren würde, etwa
die Papstwahl für ungültig erklärt werden müßte, so fehlt es ihm. um für die
„Trennung" gerüstet zu sein, vor allem an einem modernen Bildungsbedürfnissen
und -cmforderungen genügenden Schulwesen. Daher begreift sich die Eile, mit
der am 9. September 1910 der Stadttat von Madrid mit großer Mehrheit
die gänzliche Reform und den Ausbau des städtischen Schulwesens beschlossen
hat. Die Reform soll auf religiös. neutraler Grundlage erfolgen und der
Staat jährlich 150000 Pesetas dazu beisteuern. Ob dieser verhältnismäßig
geringe Staatszuschuß genügt, um den städtischen Schulen in Madrid auf die
Beine zu helfen, und ob es der kommunalen Selbstverwaltung gelingen wird,
nachzuholen, was der Staat bislang verabsäumt hat, muß die Zukunft lehren.
Vorläufig macht es den Eindruck, als ob die Kurie den geistlichen Einfluß auf
die Schulen und damit das Heft aus der Hand zu geben keineswegs gesonnen
ist- Ehe es gelingt, das Volk aus seiner Lethargie aufzurütteln und über seine
geistige und geistliche Knechtschaft aufzuklären, wird der Erfolg auch auf diesem
— wichtigsten — Vorbereitungsgebiet der Trennungsbewegung nicht mit Sicherheit
vorherzusagen sein. Solange das spanische Volk sich nur als Schafherde
fühlt, die lediglich dazu da ist, um sich alljährlich — in Gestalt des Peters¬
pfennigs — die Wolle scheren zu lassen, wird es dabei bleiben, daß die
katholische Kirche, wie es Pius der Neunte in der Einleitung zum Konkordat
von 1851 ausgedrückt hat, „den lebhaften Wunsch hegt, für das Wohl, die
Religion und den Nutzen des Königreichs Spanien mit der Hirtensorgfalt,


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[0635] Die Trennung von Staat und Kirche in Spanien einstimmen muß, und gegenüber der — höchst betrübenden — Tatsache, daß (nach einer Statistik für 1900) 63,78 Prozent (nach einer neueren Statistik sogar 65 Prozent) Spanier weder lesen noch schreiben können und 2,60 Prozent nur lesen. Das ist auch unter der Negierung Alfons des Dreizehnter (seit 17. Mai 1876 bezw. 17. Mai 1902) wesentlich nicht anders geworden. — Hier ist nicht abzusehen, wie eine überstürzte „Trennung von Staat und Kirche" bessernd wirken soll. Das geistliche Regiment fühlt sich im Schulwesen auch zurzeit noch so sicher, daß Pitts der Zehnte im Jahre 1904 zugleich mit der Organisation der k^ratre8 minore8 diejenige der LLtiolsö piae regeln konnte. Spanien ist eben auf diesem wie auf manchen anderen staatlichen Gebieten noch außerordentlich rückständig. Wie es die Zivilehe nur als Notbehelf/ nämlich nur für die Fälle kennt, in denen die kirchliche Eheschließungsform nicht an¬ wendbar erscheint (Bürgerliches Gesetzbuch Art. 42. Die Zivilehe kannte schon das Gesetz vom 18. Juni 1870; das Dekret vom 9. Februar 1876 hatte jedoch alle Zivilehen mit rückwirkender Kraft aufgehoben), wie es noch am 19. Juni 1904 ein Konkordat, die religiösen Orden betreffend, von dem Papst abzuschließen für zeitgemäß fand, wie es sich im Besitz von Schein¬ rechten der Kirche gegenüber, wie der neuerdings staatsrechtlich so vielfach geprüften und erörterten Exclusiva, den? Recht, bei der Papstwahl einen Kardinal für passiv wahlunfähig zu erklären, wiegt, ohne daß bei Nicht- berücksichtigung dieser Rechte die Rechtslage irgendwie alterieren würde, etwa die Papstwahl für ungültig erklärt werden müßte, so fehlt es ihm. um für die „Trennung" gerüstet zu sein, vor allem an einem modernen Bildungsbedürfnissen und -cmforderungen genügenden Schulwesen. Daher begreift sich die Eile, mit der am 9. September 1910 der Stadttat von Madrid mit großer Mehrheit die gänzliche Reform und den Ausbau des städtischen Schulwesens beschlossen hat. Die Reform soll auf religiös. neutraler Grundlage erfolgen und der Staat jährlich 150000 Pesetas dazu beisteuern. Ob dieser verhältnismäßig geringe Staatszuschuß genügt, um den städtischen Schulen in Madrid auf die Beine zu helfen, und ob es der kommunalen Selbstverwaltung gelingen wird, nachzuholen, was der Staat bislang verabsäumt hat, muß die Zukunft lehren. Vorläufig macht es den Eindruck, als ob die Kurie den geistlichen Einfluß auf die Schulen und damit das Heft aus der Hand zu geben keineswegs gesonnen ist- Ehe es gelingt, das Volk aus seiner Lethargie aufzurütteln und über seine geistige und geistliche Knechtschaft aufzuklären, wird der Erfolg auch auf diesem — wichtigsten — Vorbereitungsgebiet der Trennungsbewegung nicht mit Sicherheit vorherzusagen sein. Solange das spanische Volk sich nur als Schafherde fühlt, die lediglich dazu da ist, um sich alljährlich — in Gestalt des Peters¬ pfennigs — die Wolle scheren zu lassen, wird es dabei bleiben, daß die katholische Kirche, wie es Pius der Neunte in der Einleitung zum Konkordat von 1851 ausgedrückt hat, „den lebhaften Wunsch hegt, für das Wohl, die Religion und den Nutzen des Königreichs Spanien mit der Hirtensorgfalt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/635>, abgerufen am 23.07.2024.