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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Im Jahre 1890 bezifferte sich der Gesamtaußenhandel der deutschen Schutz¬
gebiete (ohne Kiautschou) auf nur 10 Millionen Mark und 1898 auf
46,595 Millionen, so daß also von 1890 bis 1907 eine Steigerung auf nahezu
das Dreizehufache eingetreten ist. An diesem Gesamthandel ist das Deutsche Reich
in den letzten Jahren mit 63 Prozent beteiligt gewesen.

Bei der Zunahme des Außenhandels unserer Kolonien gewinnt die Frage
nach der handelspolitischen Verbindung zwischen Mutterland und Schutzgebieten
naturgemäß wachsende Bedeutung. Aus kolonialen Kreisen sind Vorschläge hervor¬
getreten, die koloniale Produktion durch Zollunion zwischen dein Reiche und seinen
Besitzungen zu heben. Diese Vorschläge haben aber in Kreisen des deutschen Übersee¬
handels Widerspruch hervorgerufen. Es wird geltend gemacht, daß der Hebung des
deutschen Kolonialhandels, die damit erreicht würde, eine unverhältnismäßige
Schädigung des deutschen Gesamtausfuhrhandels gegenüberstehen würde, wenn
fremde Staaten, z.B. England, mit dessen Kolonien Deutschland einen umfangreichen
Handel unterhält, durch das deutsche Vorgehen einen Vorwand erhielten, den
deutschen Handel im Vergleich zum mutterlnndischen noch weiter zu differenzieren.
Ein Einspruchsrecht haben die anderen Staaten formell allerdings nicht, weil die
vertragsmäßige Meistbegünstigung sich nicht auch auf die Kolonien bezieht, sie
können aber unsere Einfuhr erschweren. Die bezeichnete Gefahr wird um so dringlicher,
je mehr die Schutzzollbewegung in England und damit der Gedanke des Neichszoll-
vereins an Vodengewinnt. Unser Ein-undAusfuhrhandelmit den britischen Besitzungen
in Übersee bezifferte sich 1908 allein auf 888,7 Mill. Mark oder auf etwa das Elffache
des deutschen Warenaustausches mit seinen Kolonien. Wenn deshalb eine Änderung
der handelspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Schutz¬
gebieten zurzeit erwogen wird, dürfen deren Folgen auf unsere Wirtschafts¬
stellung zu England und dessen Kolonien nicht anßer acht gelassen werden.
Es würden sich auch hier die mit jeder übertriebenen Hochschutzzollpolitik
unweigerlich verbundenen Rückwirkungen zeigen. Dagegen könnte die Minderung
der Einnahmen, welche unseren Schutzgebieten durch Einführung von Vorzugs¬
zöllen für deutsche Waren entständen und die bei gänzlicher Zollfreiheit der
Erzeugnisse des Mutterlandes rund 7,5 Millionen Mark ausmachen würde, kein
Hindernis für die Abänderung des jetzigen Systems sein.

Anderseits darf nicht vergessen werden, daß durch eine Differenzierung der
deutschen Waren in den Kolonien eine Belebung des Handelsverkehrs zwischen
Mutterland und den Schutzgebieten herbeigeführt wird und daß in der Kolonial¬
politik noch die alte merkantilistische Auffassung besondere Geltung hat, nach der
eine politische Herrschaft nur auf Grund einer wirtschaftlichen besteht und durch¬
zuführen ist. Auch ist die Gefahr vor Retorsionsmaßregeln, welche wegen der
handelspolitischen Bevorzugung unserer Kolonien seitens anderer Staaten zu
befürchten sind, umso geringer, je kleiner der Warenaustausch der Schutzgebiete
mit Deutschland ist. Von diesem Gesichtspunkt aus sollte, wenn eine Änderung
der handelspolitischen Beziehungen zwischen dem Reich und seinen Schutzgebieten
erwogen oder beabsichtigt wird, diese möglichst bald erledigt werden. Vielleicht
dürfte jedoch erst das Jahr 1918, in dem auch der größte Teil unserer
übrigen handelspolitischen Verbindungen geregelt werden nutz, hinreichende
Gelegenheit zur Erledigung jener Aufgabe bieten. Bis dahin dürfte auch in
England die Entscheidung gefallen sein, ob der Freihandel durch ein Schutzzoll¬
Dr. R.-D. system abgelöst werden wird oder nicht.




Verantwortlich George Cleinow in Berlin-Schöncverg. (Herr Dr. Paul Mahn befindet sich ans Reisen.)
Verleger: Verlag der Grenzboten G. in. b, H. in Berlin SV> 11.
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Im Jahre 1890 bezifferte sich der Gesamtaußenhandel der deutschen Schutz¬
gebiete (ohne Kiautschou) auf nur 10 Millionen Mark und 1898 auf
46,595 Millionen, so daß also von 1890 bis 1907 eine Steigerung auf nahezu
das Dreizehufache eingetreten ist. An diesem Gesamthandel ist das Deutsche Reich
in den letzten Jahren mit 63 Prozent beteiligt gewesen.

Bei der Zunahme des Außenhandels unserer Kolonien gewinnt die Frage
nach der handelspolitischen Verbindung zwischen Mutterland und Schutzgebieten
naturgemäß wachsende Bedeutung. Aus kolonialen Kreisen sind Vorschläge hervor¬
getreten, die koloniale Produktion durch Zollunion zwischen dein Reiche und seinen
Besitzungen zu heben. Diese Vorschläge haben aber in Kreisen des deutschen Übersee¬
handels Widerspruch hervorgerufen. Es wird geltend gemacht, daß der Hebung des
deutschen Kolonialhandels, die damit erreicht würde, eine unverhältnismäßige
Schädigung des deutschen Gesamtausfuhrhandels gegenüberstehen würde, wenn
fremde Staaten, z.B. England, mit dessen Kolonien Deutschland einen umfangreichen
Handel unterhält, durch das deutsche Vorgehen einen Vorwand erhielten, den
deutschen Handel im Vergleich zum mutterlnndischen noch weiter zu differenzieren.
Ein Einspruchsrecht haben die anderen Staaten formell allerdings nicht, weil die
vertragsmäßige Meistbegünstigung sich nicht auch auf die Kolonien bezieht, sie
können aber unsere Einfuhr erschweren. Die bezeichnete Gefahr wird um so dringlicher,
je mehr die Schutzzollbewegung in England und damit der Gedanke des Neichszoll-
vereins an Vodengewinnt. Unser Ein-undAusfuhrhandelmit den britischen Besitzungen
in Übersee bezifferte sich 1908 allein auf 888,7 Mill. Mark oder auf etwa das Elffache
des deutschen Warenaustausches mit seinen Kolonien. Wenn deshalb eine Änderung
der handelspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Schutz¬
gebieten zurzeit erwogen wird, dürfen deren Folgen auf unsere Wirtschafts¬
stellung zu England und dessen Kolonien nicht anßer acht gelassen werden.
Es würden sich auch hier die mit jeder übertriebenen Hochschutzzollpolitik
unweigerlich verbundenen Rückwirkungen zeigen. Dagegen könnte die Minderung
der Einnahmen, welche unseren Schutzgebieten durch Einführung von Vorzugs¬
zöllen für deutsche Waren entständen und die bei gänzlicher Zollfreiheit der
Erzeugnisse des Mutterlandes rund 7,5 Millionen Mark ausmachen würde, kein
Hindernis für die Abänderung des jetzigen Systems sein.

Anderseits darf nicht vergessen werden, daß durch eine Differenzierung der
deutschen Waren in den Kolonien eine Belebung des Handelsverkehrs zwischen
Mutterland und den Schutzgebieten herbeigeführt wird und daß in der Kolonial¬
politik noch die alte merkantilistische Auffassung besondere Geltung hat, nach der
eine politische Herrschaft nur auf Grund einer wirtschaftlichen besteht und durch¬
zuführen ist. Auch ist die Gefahr vor Retorsionsmaßregeln, welche wegen der
handelspolitischen Bevorzugung unserer Kolonien seitens anderer Staaten zu
befürchten sind, umso geringer, je kleiner der Warenaustausch der Schutzgebiete
mit Deutschland ist. Von diesem Gesichtspunkt aus sollte, wenn eine Änderung
der handelspolitischen Beziehungen zwischen dem Reich und seinen Schutzgebieten
erwogen oder beabsichtigt wird, diese möglichst bald erledigt werden. Vielleicht
dürfte jedoch erst das Jahr 1918, in dem auch der größte Teil unserer
übrigen handelspolitischen Verbindungen geregelt werden nutz, hinreichende
Gelegenheit zur Erledigung jener Aufgabe bieten. Bis dahin dürfte auch in
England die Entscheidung gefallen sein, ob der Freihandel durch ein Schutzzoll¬
Dr. R.-D. system abgelöst werden wird oder nicht.




Verantwortlich George Cleinow in Berlin-Schöncverg. (Herr Dr. Paul Mahn befindet sich ans Reisen.)
Verleger: Verlag der Grenzboten G. in. b, H. in Berlin SV> 11.
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[0468] llmßg»blieb>,'s und Unnlcißg^l'liebes Im Jahre 1890 bezifferte sich der Gesamtaußenhandel der deutschen Schutz¬ gebiete (ohne Kiautschou) auf nur 10 Millionen Mark und 1898 auf 46,595 Millionen, so daß also von 1890 bis 1907 eine Steigerung auf nahezu das Dreizehufache eingetreten ist. An diesem Gesamthandel ist das Deutsche Reich in den letzten Jahren mit 63 Prozent beteiligt gewesen. Bei der Zunahme des Außenhandels unserer Kolonien gewinnt die Frage nach der handelspolitischen Verbindung zwischen Mutterland und Schutzgebieten naturgemäß wachsende Bedeutung. Aus kolonialen Kreisen sind Vorschläge hervor¬ getreten, die koloniale Produktion durch Zollunion zwischen dein Reiche und seinen Besitzungen zu heben. Diese Vorschläge haben aber in Kreisen des deutschen Übersee¬ handels Widerspruch hervorgerufen. Es wird geltend gemacht, daß der Hebung des deutschen Kolonialhandels, die damit erreicht würde, eine unverhältnismäßige Schädigung des deutschen Gesamtausfuhrhandels gegenüberstehen würde, wenn fremde Staaten, z.B. England, mit dessen Kolonien Deutschland einen umfangreichen Handel unterhält, durch das deutsche Vorgehen einen Vorwand erhielten, den deutschen Handel im Vergleich zum mutterlnndischen noch weiter zu differenzieren. Ein Einspruchsrecht haben die anderen Staaten formell allerdings nicht, weil die vertragsmäßige Meistbegünstigung sich nicht auch auf die Kolonien bezieht, sie können aber unsere Einfuhr erschweren. Die bezeichnete Gefahr wird um so dringlicher, je mehr die Schutzzollbewegung in England und damit der Gedanke des Neichszoll- vereins an Vodengewinnt. Unser Ein-undAusfuhrhandelmit den britischen Besitzungen in Übersee bezifferte sich 1908 allein auf 888,7 Mill. Mark oder auf etwa das Elffache des deutschen Warenaustausches mit seinen Kolonien. Wenn deshalb eine Änderung der handelspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Schutz¬ gebieten zurzeit erwogen wird, dürfen deren Folgen auf unsere Wirtschafts¬ stellung zu England und dessen Kolonien nicht anßer acht gelassen werden. Es würden sich auch hier die mit jeder übertriebenen Hochschutzzollpolitik unweigerlich verbundenen Rückwirkungen zeigen. Dagegen könnte die Minderung der Einnahmen, welche unseren Schutzgebieten durch Einführung von Vorzugs¬ zöllen für deutsche Waren entständen und die bei gänzlicher Zollfreiheit der Erzeugnisse des Mutterlandes rund 7,5 Millionen Mark ausmachen würde, kein Hindernis für die Abänderung des jetzigen Systems sein. Anderseits darf nicht vergessen werden, daß durch eine Differenzierung der deutschen Waren in den Kolonien eine Belebung des Handelsverkehrs zwischen Mutterland und den Schutzgebieten herbeigeführt wird und daß in der Kolonial¬ politik noch die alte merkantilistische Auffassung besondere Geltung hat, nach der eine politische Herrschaft nur auf Grund einer wirtschaftlichen besteht und durch¬ zuführen ist. Auch ist die Gefahr vor Retorsionsmaßregeln, welche wegen der handelspolitischen Bevorzugung unserer Kolonien seitens anderer Staaten zu befürchten sind, umso geringer, je kleiner der Warenaustausch der Schutzgebiete mit Deutschland ist. Von diesem Gesichtspunkt aus sollte, wenn eine Änderung der handelspolitischen Beziehungen zwischen dem Reich und seinen Schutzgebieten erwogen oder beabsichtigt wird, diese möglichst bald erledigt werden. Vielleicht dürfte jedoch erst das Jahr 1918, in dem auch der größte Teil unserer übrigen handelspolitischen Verbindungen geregelt werden nutz, hinreichende Gelegenheit zur Erledigung jener Aufgabe bieten. Bis dahin dürfte auch in England die Entscheidung gefallen sein, ob der Freihandel durch ein Schutzzoll¬ Dr. R.-D. system abgelöst werden wird oder nicht. Verantwortlich George Cleinow in Berlin-Schöncverg. (Herr Dr. Paul Mahn befindet sich ans Reisen.) Verleger: Verlag der Grenzboten G. in. b, H. in Berlin SV> 11.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/468>, abgerufen am 23.07.2024.