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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

handelspolitischen Beziehungen zwischen Mutterland und Schutzgebieten gehört,
den Boden zu ebnen. Als Deutschland in den Besitz von Schutzgebieten gelangte,
waren freilich die wissenschaftlichen Ansichten über Kolonialpolitik längst formuliert,
und zwar in erster Linie von Deutschen selbst. Nachdem Alexander von Hum¬
boldt die ersten Versuche dieser neuen Wissenschaft gemacht hatte, erkannte vor
allem Friedrich List die Bedeutung einer großzügigen auswärtigen Kolouialerwerbs-
politik, wenn auch sein Ausspruch, seefahrende Nationen wußten, das; die See
an guten Gütern reich sei und daß man nur Mut und Kraft haben dürfe,
um sie zu holen zunächst auf eine bloße Gewalt- und AuSbeutepolitik. wie es
die der Portugiesen Spanier, Holländer und Engländer in früheren Jahren war,
hinauszulaufen schien Den weiteren Ausbau der jungen Wissenschaft besorgten
dann vor allein Roscher-Jannasch, deren Werk über Kolonien, Kolonialpolitik und
Auswanderung (1885) von grundlegender Bedeutung war.

Auf dem Gebiete deutsch-kolonialer Handelspolitik sind die in Mer Unter¬
suchungen erzielten Ergebnisse jedoch ziemlich unbeachtet geblieben. Ebenso hat
das Vorgehen Englands und Frankreichs nach dieser Richtung hu: keine dauernde
Wirkung' bei uns erzielt. Allerdings sind die handelspolitischen Beziehungen
Mischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutzgebieten in völkerrechtlichem Sinne
durchaus geregelt, aber dieses Verhältnis entspricht nach Ansuht weiter Kreise
keineswegs den engen Verbindungen, wie sie zwischen Mutterland und Kolonien
bestehen.' Denn unsere Kolonien betrachten sowohl sich untereinander als auch
das Reich als Zollausland, ein Modus, der sonst nur uoch in Holland beobachtet
wird. Am entschiedensten nach dieser Richtung ist neben den Vereinigten Staaten
von Amerika in Europa Frankreich vorgegangen. Auf Grund deS Gesetzes vom
11. Januar 1892, das durch das neue Zollgesetz unberührt bleibt, gehen d>e Er¬
zeugnisse des Mutterlandes und seiner Kolonien gegenseitig grundsätzlich zollfrei
ein. Ausländische Erzeugnisse die von einer Kolonie nach der anderen gebracht
werden, zahlen dort die etwa bestehende Zolldiffcrenz nach. Einige nach beson¬
deren Vorzugstarifen erhobene Zölle sind ihrem Wesen nach Binnenzolle. Frank¬
reich behandelt also seine Kolonien als Zollinland. Über die Wirkungen dieser
Gesetzgebung herrschen jedoch ziemliche Meinungsverschiedenheiten. Die Be¬
günstigung der kolonialen Produktion in Frankreich hat deren Ausdehnung bisher
nicht in nennenswertem Maße gefördert. Die französische Industrie klagt, daß
sie trotz der Zollvorteile in den Kolonien nicht nur keinen genügenden Markt sinde,
sondern daß ihr die Kolonien vielfach im Mutterlande Konkurrenz machten. Zur
richtigen Beurteilung dieser Verhältnisse darf jedoch nicht übersehen werden, daß
Frankreich überwiegend Agrarstaat ist, mit dem überseeische Schutzgebiete viel eher
in Wettbewerb treten als mit Ländern, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in der
Industrie liegt. Für die Beurteilung der Wirkungen eines gleichen handels¬
politischen Zustandes zwischen dem Deutschen Reiche und semen Kolomen kommen
deshalb ganz andere Umstände in Betracht. ^, ^ " .

Für England handelt eS sich um eine Zollvergünstigung seiner ^ndusne-
erzeugnisse in den Kolonien. Nur um die Mitte der sechziger Jahre des ver¬
gangenen Jahrhunderts, als die Freihandelsbewegung in Großbritannien ihre
stärksten Wellen schlug, befolgte das Mutterland den Grundsatz daß die
Waren Englands zollpolitisch in den Kolonien nicht anders behandelt werden
dürften als ausländische. In den Handelsverträgen mit dem Deiitschen Zollverein
<30. Mai 1865) und Belgien wurde sogar - und zwar auf Anregung des eng löcher
Kabinetts-die Bestimmung aufgenommen, daß die Vertragsstaaten in den englischen
Besitzungen nicht schlechter behandelt werden sollten als das Mutterland. England.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

handelspolitischen Beziehungen zwischen Mutterland und Schutzgebieten gehört,
den Boden zu ebnen. Als Deutschland in den Besitz von Schutzgebieten gelangte,
waren freilich die wissenschaftlichen Ansichten über Kolonialpolitik längst formuliert,
und zwar in erster Linie von Deutschen selbst. Nachdem Alexander von Hum¬
boldt die ersten Versuche dieser neuen Wissenschaft gemacht hatte, erkannte vor
allem Friedrich List die Bedeutung einer großzügigen auswärtigen Kolouialerwerbs-
politik, wenn auch sein Ausspruch, seefahrende Nationen wußten, das; die See
an guten Gütern reich sei und daß man nur Mut und Kraft haben dürfe,
um sie zu holen zunächst auf eine bloße Gewalt- und AuSbeutepolitik. wie es
die der Portugiesen Spanier, Holländer und Engländer in früheren Jahren war,
hinauszulaufen schien Den weiteren Ausbau der jungen Wissenschaft besorgten
dann vor allein Roscher-Jannasch, deren Werk über Kolonien, Kolonialpolitik und
Auswanderung (1885) von grundlegender Bedeutung war.

Auf dem Gebiete deutsch-kolonialer Handelspolitik sind die in Mer Unter¬
suchungen erzielten Ergebnisse jedoch ziemlich unbeachtet geblieben. Ebenso hat
das Vorgehen Englands und Frankreichs nach dieser Richtung hu: keine dauernde
Wirkung' bei uns erzielt. Allerdings sind die handelspolitischen Beziehungen
Mischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutzgebieten in völkerrechtlichem Sinne
durchaus geregelt, aber dieses Verhältnis entspricht nach Ansuht weiter Kreise
keineswegs den engen Verbindungen, wie sie zwischen Mutterland und Kolonien
bestehen.' Denn unsere Kolonien betrachten sowohl sich untereinander als auch
das Reich als Zollausland, ein Modus, der sonst nur uoch in Holland beobachtet
wird. Am entschiedensten nach dieser Richtung ist neben den Vereinigten Staaten
von Amerika in Europa Frankreich vorgegangen. Auf Grund deS Gesetzes vom
11. Januar 1892, das durch das neue Zollgesetz unberührt bleibt, gehen d>e Er¬
zeugnisse des Mutterlandes und seiner Kolonien gegenseitig grundsätzlich zollfrei
ein. Ausländische Erzeugnisse die von einer Kolonie nach der anderen gebracht
werden, zahlen dort die etwa bestehende Zolldiffcrenz nach. Einige nach beson¬
deren Vorzugstarifen erhobene Zölle sind ihrem Wesen nach Binnenzolle. Frank¬
reich behandelt also seine Kolonien als Zollinland. Über die Wirkungen dieser
Gesetzgebung herrschen jedoch ziemliche Meinungsverschiedenheiten. Die Be¬
günstigung der kolonialen Produktion in Frankreich hat deren Ausdehnung bisher
nicht in nennenswertem Maße gefördert. Die französische Industrie klagt, daß
sie trotz der Zollvorteile in den Kolonien nicht nur keinen genügenden Markt sinde,
sondern daß ihr die Kolonien vielfach im Mutterlande Konkurrenz machten. Zur
richtigen Beurteilung dieser Verhältnisse darf jedoch nicht übersehen werden, daß
Frankreich überwiegend Agrarstaat ist, mit dem überseeische Schutzgebiete viel eher
in Wettbewerb treten als mit Ländern, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in der
Industrie liegt. Für die Beurteilung der Wirkungen eines gleichen handels¬
politischen Zustandes zwischen dem Deutschen Reiche und semen Kolomen kommen
deshalb ganz andere Umstände in Betracht. ^, ^ „ .

Für England handelt eS sich um eine Zollvergünstigung seiner ^ndusne-
erzeugnisse in den Kolonien. Nur um die Mitte der sechziger Jahre des ver¬
gangenen Jahrhunderts, als die Freihandelsbewegung in Großbritannien ihre
stärksten Wellen schlug, befolgte das Mutterland den Grundsatz daß die
Waren Englands zollpolitisch in den Kolonien nicht anders behandelt werden
dürften als ausländische. In den Handelsverträgen mit dem Deiitschen Zollverein
<30. Mai 1865) und Belgien wurde sogar - und zwar auf Anregung des eng löcher
Kabinetts-die Bestimmung aufgenommen, daß die Vertragsstaaten in den englischen
Besitzungen nicht schlechter behandelt werden sollten als das Mutterland. England.


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[0465] Maßgebliches und Unmaßgebliches handelspolitischen Beziehungen zwischen Mutterland und Schutzgebieten gehört, den Boden zu ebnen. Als Deutschland in den Besitz von Schutzgebieten gelangte, waren freilich die wissenschaftlichen Ansichten über Kolonialpolitik längst formuliert, und zwar in erster Linie von Deutschen selbst. Nachdem Alexander von Hum¬ boldt die ersten Versuche dieser neuen Wissenschaft gemacht hatte, erkannte vor allem Friedrich List die Bedeutung einer großzügigen auswärtigen Kolouialerwerbs- politik, wenn auch sein Ausspruch, seefahrende Nationen wußten, das; die See an guten Gütern reich sei und daß man nur Mut und Kraft haben dürfe, um sie zu holen zunächst auf eine bloße Gewalt- und AuSbeutepolitik. wie es die der Portugiesen Spanier, Holländer und Engländer in früheren Jahren war, hinauszulaufen schien Den weiteren Ausbau der jungen Wissenschaft besorgten dann vor allein Roscher-Jannasch, deren Werk über Kolonien, Kolonialpolitik und Auswanderung (1885) von grundlegender Bedeutung war. Auf dem Gebiete deutsch-kolonialer Handelspolitik sind die in Mer Unter¬ suchungen erzielten Ergebnisse jedoch ziemlich unbeachtet geblieben. Ebenso hat das Vorgehen Englands und Frankreichs nach dieser Richtung hu: keine dauernde Wirkung' bei uns erzielt. Allerdings sind die handelspolitischen Beziehungen Mischen dem Deutschen Reiche und seinen Schutzgebieten in völkerrechtlichem Sinne durchaus geregelt, aber dieses Verhältnis entspricht nach Ansuht weiter Kreise keineswegs den engen Verbindungen, wie sie zwischen Mutterland und Kolonien bestehen.' Denn unsere Kolonien betrachten sowohl sich untereinander als auch das Reich als Zollausland, ein Modus, der sonst nur uoch in Holland beobachtet wird. Am entschiedensten nach dieser Richtung ist neben den Vereinigten Staaten von Amerika in Europa Frankreich vorgegangen. Auf Grund deS Gesetzes vom 11. Januar 1892, das durch das neue Zollgesetz unberührt bleibt, gehen d>e Er¬ zeugnisse des Mutterlandes und seiner Kolonien gegenseitig grundsätzlich zollfrei ein. Ausländische Erzeugnisse die von einer Kolonie nach der anderen gebracht werden, zahlen dort die etwa bestehende Zolldiffcrenz nach. Einige nach beson¬ deren Vorzugstarifen erhobene Zölle sind ihrem Wesen nach Binnenzolle. Frank¬ reich behandelt also seine Kolonien als Zollinland. Über die Wirkungen dieser Gesetzgebung herrschen jedoch ziemliche Meinungsverschiedenheiten. Die Be¬ günstigung der kolonialen Produktion in Frankreich hat deren Ausdehnung bisher nicht in nennenswertem Maße gefördert. Die französische Industrie klagt, daß sie trotz der Zollvorteile in den Kolonien nicht nur keinen genügenden Markt sinde, sondern daß ihr die Kolonien vielfach im Mutterlande Konkurrenz machten. Zur richtigen Beurteilung dieser Verhältnisse darf jedoch nicht übersehen werden, daß Frankreich überwiegend Agrarstaat ist, mit dem überseeische Schutzgebiete viel eher in Wettbewerb treten als mit Ländern, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt in der Industrie liegt. Für die Beurteilung der Wirkungen eines gleichen handels¬ politischen Zustandes zwischen dem Deutschen Reiche und semen Kolomen kommen deshalb ganz andere Umstände in Betracht. ^, ^ „ . Für England handelt eS sich um eine Zollvergünstigung seiner ^ndusne- erzeugnisse in den Kolonien. Nur um die Mitte der sechziger Jahre des ver¬ gangenen Jahrhunderts, als die Freihandelsbewegung in Großbritannien ihre stärksten Wellen schlug, befolgte das Mutterland den Grundsatz daß die Waren Englands zollpolitisch in den Kolonien nicht anders behandelt werden dürften als ausländische. In den Handelsverträgen mit dem Deiitschen Zollverein <30. Mai 1865) und Belgien wurde sogar - und zwar auf Anregung des eng löcher Kabinetts-die Bestimmung aufgenommen, daß die Vertragsstaaten in den englischen Besitzungen nicht schlechter behandelt werden sollten als das Mutterland. England.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/465>, abgerufen am 23.07.2024.