Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wittelsbach-Klasse, nämlich "Wettin" und "Wittelsbach", zur Verfügung. Wird für
Neubesetzung der Reservedivision der Nordsee die Kaiserklasse noch als genügend
erachtet und dem Stammschiffe in analoger Weise, wie solches bei der Ncserve-
division der Ostsee in der Bestimmung des Linienschiffes "Kaiser Friedrich III"
als Stammschiff und "Kaiser Wilhelm der Große" als Beischiff vor sich gegangen
ist, ein Beischiff beigegeben, so ist damit die gesamte Kaiser-Klasse -- Linienschiff
"Kaiser Barbarossa" ist noch beim I. Geschwader der Hochseeflotte eingeteilt --
wieder in ständigen Dienste in Wiederverwendung. Wird aber dagegen die
Wittelsbach-Klasse als für Stammschiffbesetzung mehr geeignet bevorzugt, so tritt
damit das Bestreben der obersten Marinebehörde zutage, auch in die Reservedivision
der Nordsee höherwertiges Kriegsschiffmaterial einzustellen, als dies in jener der
Ostsee der Fall war. In jedem Falle aber tritt eine ganz bedeutende Mehrung
des dienstpräsenten Mannschaftsstandes in der Reserveformation ein und ist bei
Beigabe eines Beischiffes hiermit die Gesetzesbestimmung des Flottengesetzes 1900
bezüglich der Reserveformation wenigstens bis zur Hälfte (vier Schiffe statt acht)
in Kraft getreten.

Wie von glaubwürdiger Seite weiter versichert wird, soll dem Ankaufe der
beiden Schiffe von Seite der Türkei noch ein weiterer Ankauf der beiden noch
restierenden Schiffe der Brandenburg-Klasse "Wörth" und "Brandenburg" auf dem
Fuße nachfolgen. Für die Türkei würde dieser weitere Ankauf die Aufstellung
eines Grundstockes für die beabsichtigte Marinereorganisation bedeuten und zugleich
ihrer Marine ein für die innern und äußern Verhältnisse der Türkei völlig aus¬
reichenden Gefechtskraftzuwachs verleihen. Für die deutsche Marine war zwar die
Bedeutung der Brandenburg-Klasse nur mehr von untergeordneter Natur, da solche
infolge ihrer geringen Schnelligkeit von nur siebzehn Seemeilen in der Stund e zu
einem gemeinsamen Operieren mit einer höherwertigen Linienschiffsdivision nicht
"lehr vereinigt werden konnte und außerdem im Ernstfalle die ein unverhältnis¬
mäßig hohes Kohlenquantum erfordernde Brandenburg-Division doch nur mehr
vier Sechstel der Gefechtskraft eines einzelnen Schiffes der Nassau-Klasse oder
des "von der Tann"-Typs aufzuweisen hatte. Immerhin aber würde durch das
Ausscheiden der gesamten Brandenburgdivision eine Schwächung der Gesamtstärke
der deutsche,: Flotte eintreten und damit der Marineverwaltung die unabweisbare
Pflicht erwachsen, mit Hilfe der unerwarteten und eventuell auf 36 Millionen Mark
sich steigernden Nückeinnahme für entsprechende Ausgleichung dieser Gefechtskraft¬
minderung Sorge zu tragen. Hier würde nun die sehr delikate Frage brennend
werden, ob diese Ausgleichung der Gefechtskraftminderung durch sofortige Stapel¬
legung neuer Schiffe oder durch Abwarten eines hierzu geeigneten Zeitmomentes
vor sich gehen soll. Für sofortige Stapellegung spricht we eingetretene Schwächung,
dagegen aber spricht dieRücksichtnahme auf die derzeitigeUberanstrengung der deutschen
Kriegschiffsbauwerften bis 1912 durch staatliche Aufträge. Für Abwarten eines
geeigneten Zeitmomentes spricht auch der Umstand, daß im Jahre 1912 ohnehin
die Stapellegung von vier großen Schlachtschissen (Linienschiffen und Panzerkreuzern
auf eine solche von nur zwei herabgeht, und ferner, daß im Zuwachs von Zins
und Zinseszinsen aus 36 Millionen Mark im Vereine mit der nur ratenweise
erfolgenden Abhebung der einzelnen Summen sich die Möglichkeit ergeben dürfte,
ohne Einbringung einer Marineforderung und eines neuen Flottengesetzes, in den
Jahren 1912,' 13, 14 neben den durch Marinenovelle 1908 gesetzlich gewordene,:
Ersatzpanzerkreuzern für die Herta-Klasse je einen zweiten Ersatzpanzerkreuzer auf
Stapel zu legen und die Mittel für die Bauvollendnng dieser drei vorzeitig auf
Stapel gebrachten Panzerkreuzer erst 1914/15 vom Reiche nachzufordern.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wittelsbach-Klasse, nämlich „Wettin" und „Wittelsbach", zur Verfügung. Wird für
Neubesetzung der Reservedivision der Nordsee die Kaiserklasse noch als genügend
erachtet und dem Stammschiffe in analoger Weise, wie solches bei der Ncserve-
division der Ostsee in der Bestimmung des Linienschiffes „Kaiser Friedrich III"
als Stammschiff und „Kaiser Wilhelm der Große" als Beischiff vor sich gegangen
ist, ein Beischiff beigegeben, so ist damit die gesamte Kaiser-Klasse — Linienschiff
„Kaiser Barbarossa" ist noch beim I. Geschwader der Hochseeflotte eingeteilt —
wieder in ständigen Dienste in Wiederverwendung. Wird aber dagegen die
Wittelsbach-Klasse als für Stammschiffbesetzung mehr geeignet bevorzugt, so tritt
damit das Bestreben der obersten Marinebehörde zutage, auch in die Reservedivision
der Nordsee höherwertiges Kriegsschiffmaterial einzustellen, als dies in jener der
Ostsee der Fall war. In jedem Falle aber tritt eine ganz bedeutende Mehrung
des dienstpräsenten Mannschaftsstandes in der Reserveformation ein und ist bei
Beigabe eines Beischiffes hiermit die Gesetzesbestimmung des Flottengesetzes 1900
bezüglich der Reserveformation wenigstens bis zur Hälfte (vier Schiffe statt acht)
in Kraft getreten.

Wie von glaubwürdiger Seite weiter versichert wird, soll dem Ankaufe der
beiden Schiffe von Seite der Türkei noch ein weiterer Ankauf der beiden noch
restierenden Schiffe der Brandenburg-Klasse „Wörth" und „Brandenburg" auf dem
Fuße nachfolgen. Für die Türkei würde dieser weitere Ankauf die Aufstellung
eines Grundstockes für die beabsichtigte Marinereorganisation bedeuten und zugleich
ihrer Marine ein für die innern und äußern Verhältnisse der Türkei völlig aus¬
reichenden Gefechtskraftzuwachs verleihen. Für die deutsche Marine war zwar die
Bedeutung der Brandenburg-Klasse nur mehr von untergeordneter Natur, da solche
infolge ihrer geringen Schnelligkeit von nur siebzehn Seemeilen in der Stund e zu
einem gemeinsamen Operieren mit einer höherwertigen Linienschiffsdivision nicht
»lehr vereinigt werden konnte und außerdem im Ernstfalle die ein unverhältnis¬
mäßig hohes Kohlenquantum erfordernde Brandenburg-Division doch nur mehr
vier Sechstel der Gefechtskraft eines einzelnen Schiffes der Nassau-Klasse oder
des „von der Tann"-Typs aufzuweisen hatte. Immerhin aber würde durch das
Ausscheiden der gesamten Brandenburgdivision eine Schwächung der Gesamtstärke
der deutsche,: Flotte eintreten und damit der Marineverwaltung die unabweisbare
Pflicht erwachsen, mit Hilfe der unerwarteten und eventuell auf 36 Millionen Mark
sich steigernden Nückeinnahme für entsprechende Ausgleichung dieser Gefechtskraft¬
minderung Sorge zu tragen. Hier würde nun die sehr delikate Frage brennend
werden, ob diese Ausgleichung der Gefechtskraftminderung durch sofortige Stapel¬
legung neuer Schiffe oder durch Abwarten eines hierzu geeigneten Zeitmomentes
vor sich gehen soll. Für sofortige Stapellegung spricht we eingetretene Schwächung,
dagegen aber spricht dieRücksichtnahme auf die derzeitigeUberanstrengung der deutschen
Kriegschiffsbauwerften bis 1912 durch staatliche Aufträge. Für Abwarten eines
geeigneten Zeitmomentes spricht auch der Umstand, daß im Jahre 1912 ohnehin
die Stapellegung von vier großen Schlachtschissen (Linienschiffen und Panzerkreuzern
auf eine solche von nur zwei herabgeht, und ferner, daß im Zuwachs von Zins
und Zinseszinsen aus 36 Millionen Mark im Vereine mit der nur ratenweise
erfolgenden Abhebung der einzelnen Summen sich die Möglichkeit ergeben dürfte,
ohne Einbringung einer Marineforderung und eines neuen Flottengesetzes, in den
Jahren 1912,' 13, 14 neben den durch Marinenovelle 1908 gesetzlich gewordene,:
Ersatzpanzerkreuzern für die Herta-Klasse je einen zweiten Ersatzpanzerkreuzer auf
Stapel zu legen und die Mittel für die Bauvollendnng dieser drei vorzeitig auf
Stapel gebrachten Panzerkreuzer erst 1914/15 vom Reiche nachzufordern.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0367" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/316656"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1621" prev="#ID_1620"> Wittelsbach-Klasse, nämlich &#x201E;Wettin" und &#x201E;Wittelsbach", zur Verfügung. Wird für<lb/>
Neubesetzung der Reservedivision der Nordsee die Kaiserklasse noch als genügend<lb/>
erachtet und dem Stammschiffe in analoger Weise, wie solches bei der Ncserve-<lb/>
division der Ostsee in der Bestimmung des Linienschiffes &#x201E;Kaiser Friedrich III"<lb/>
als Stammschiff und &#x201E;Kaiser Wilhelm der Große" als Beischiff vor sich gegangen<lb/>
ist, ein Beischiff beigegeben, so ist damit die gesamte Kaiser-Klasse &#x2014; Linienschiff<lb/>
&#x201E;Kaiser Barbarossa" ist noch beim I. Geschwader der Hochseeflotte eingeteilt &#x2014;<lb/>
wieder in ständigen Dienste in Wiederverwendung. Wird aber dagegen die<lb/>
Wittelsbach-Klasse als für Stammschiffbesetzung mehr geeignet bevorzugt, so tritt<lb/>
damit das Bestreben der obersten Marinebehörde zutage, auch in die Reservedivision<lb/>
der Nordsee höherwertiges Kriegsschiffmaterial einzustellen, als dies in jener der<lb/>
Ostsee der Fall war. In jedem Falle aber tritt eine ganz bedeutende Mehrung<lb/>
des dienstpräsenten Mannschaftsstandes in der Reserveformation ein und ist bei<lb/>
Beigabe eines Beischiffes hiermit die Gesetzesbestimmung des Flottengesetzes 1900<lb/>
bezüglich der Reserveformation wenigstens bis zur Hälfte (vier Schiffe statt acht)<lb/>
in Kraft getreten.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1622"> Wie von glaubwürdiger Seite weiter versichert wird, soll dem Ankaufe der<lb/>
beiden Schiffe von Seite der Türkei noch ein weiterer Ankauf der beiden noch<lb/>
restierenden Schiffe der Brandenburg-Klasse &#x201E;Wörth" und &#x201E;Brandenburg" auf dem<lb/>
Fuße nachfolgen. Für die Türkei würde dieser weitere Ankauf die Aufstellung<lb/>
eines Grundstockes für die beabsichtigte Marinereorganisation bedeuten und zugleich<lb/>
ihrer Marine ein für die innern und äußern Verhältnisse der Türkei völlig aus¬<lb/>
reichenden Gefechtskraftzuwachs verleihen. Für die deutsche Marine war zwar die<lb/>
Bedeutung der Brandenburg-Klasse nur mehr von untergeordneter Natur, da solche<lb/>
infolge ihrer geringen Schnelligkeit von nur siebzehn Seemeilen in der Stund e zu<lb/>
einem gemeinsamen Operieren mit einer höherwertigen Linienschiffsdivision nicht<lb/>
»lehr vereinigt werden konnte und außerdem im Ernstfalle die ein unverhältnis¬<lb/>
mäßig hohes Kohlenquantum erfordernde Brandenburg-Division doch nur mehr<lb/>
vier Sechstel der Gefechtskraft eines einzelnen Schiffes der Nassau-Klasse oder<lb/>
des &#x201E;von der Tann"-Typs aufzuweisen hatte. Immerhin aber würde durch das<lb/>
Ausscheiden der gesamten Brandenburgdivision eine Schwächung der Gesamtstärke<lb/>
der deutsche,: Flotte eintreten und damit der Marineverwaltung die unabweisbare<lb/>
Pflicht erwachsen, mit Hilfe der unerwarteten und eventuell auf 36 Millionen Mark<lb/>
sich steigernden Nückeinnahme für entsprechende Ausgleichung dieser Gefechtskraft¬<lb/>
minderung Sorge zu tragen. Hier würde nun die sehr delikate Frage brennend<lb/>
werden, ob diese Ausgleichung der Gefechtskraftminderung durch sofortige Stapel¬<lb/>
legung neuer Schiffe oder durch Abwarten eines hierzu geeigneten Zeitmomentes<lb/>
vor sich gehen soll. Für sofortige Stapellegung spricht we eingetretene Schwächung,<lb/>
dagegen aber spricht dieRücksichtnahme auf die derzeitigeUberanstrengung der deutschen<lb/>
Kriegschiffsbauwerften bis 1912 durch staatliche Aufträge. Für Abwarten eines<lb/>
geeigneten Zeitmomentes spricht auch der Umstand, daß im Jahre 1912 ohnehin<lb/>
die Stapellegung von vier großen Schlachtschissen (Linienschiffen und Panzerkreuzern<lb/>
auf eine solche von nur zwei herabgeht, und ferner, daß im Zuwachs von Zins<lb/>
und Zinseszinsen aus 36 Millionen Mark im Vereine mit der nur ratenweise<lb/>
erfolgenden Abhebung der einzelnen Summen sich die Möglichkeit ergeben dürfte,<lb/>
ohne Einbringung einer Marineforderung und eines neuen Flottengesetzes, in den<lb/>
Jahren 1912,' 13, 14 neben den durch Marinenovelle 1908 gesetzlich gewordene,:<lb/>
Ersatzpanzerkreuzern für die Herta-Klasse je einen zweiten Ersatzpanzerkreuzer auf<lb/>
Stapel zu legen und die Mittel für die Bauvollendnng dieser drei vorzeitig auf<lb/>
Stapel gebrachten Panzerkreuzer erst 1914/15 vom Reiche nachzufordern.</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0367] Maßgebliches und Unmaßgebliches Wittelsbach-Klasse, nämlich „Wettin" und „Wittelsbach", zur Verfügung. Wird für Neubesetzung der Reservedivision der Nordsee die Kaiserklasse noch als genügend erachtet und dem Stammschiffe in analoger Weise, wie solches bei der Ncserve- division der Ostsee in der Bestimmung des Linienschiffes „Kaiser Friedrich III" als Stammschiff und „Kaiser Wilhelm der Große" als Beischiff vor sich gegangen ist, ein Beischiff beigegeben, so ist damit die gesamte Kaiser-Klasse — Linienschiff „Kaiser Barbarossa" ist noch beim I. Geschwader der Hochseeflotte eingeteilt — wieder in ständigen Dienste in Wiederverwendung. Wird aber dagegen die Wittelsbach-Klasse als für Stammschiffbesetzung mehr geeignet bevorzugt, so tritt damit das Bestreben der obersten Marinebehörde zutage, auch in die Reservedivision der Nordsee höherwertiges Kriegsschiffmaterial einzustellen, als dies in jener der Ostsee der Fall war. In jedem Falle aber tritt eine ganz bedeutende Mehrung des dienstpräsenten Mannschaftsstandes in der Reserveformation ein und ist bei Beigabe eines Beischiffes hiermit die Gesetzesbestimmung des Flottengesetzes 1900 bezüglich der Reserveformation wenigstens bis zur Hälfte (vier Schiffe statt acht) in Kraft getreten. Wie von glaubwürdiger Seite weiter versichert wird, soll dem Ankaufe der beiden Schiffe von Seite der Türkei noch ein weiterer Ankauf der beiden noch restierenden Schiffe der Brandenburg-Klasse „Wörth" und „Brandenburg" auf dem Fuße nachfolgen. Für die Türkei würde dieser weitere Ankauf die Aufstellung eines Grundstockes für die beabsichtigte Marinereorganisation bedeuten und zugleich ihrer Marine ein für die innern und äußern Verhältnisse der Türkei völlig aus¬ reichenden Gefechtskraftzuwachs verleihen. Für die deutsche Marine war zwar die Bedeutung der Brandenburg-Klasse nur mehr von untergeordneter Natur, da solche infolge ihrer geringen Schnelligkeit von nur siebzehn Seemeilen in der Stund e zu einem gemeinsamen Operieren mit einer höherwertigen Linienschiffsdivision nicht »lehr vereinigt werden konnte und außerdem im Ernstfalle die ein unverhältnis¬ mäßig hohes Kohlenquantum erfordernde Brandenburg-Division doch nur mehr vier Sechstel der Gefechtskraft eines einzelnen Schiffes der Nassau-Klasse oder des „von der Tann"-Typs aufzuweisen hatte. Immerhin aber würde durch das Ausscheiden der gesamten Brandenburgdivision eine Schwächung der Gesamtstärke der deutsche,: Flotte eintreten und damit der Marineverwaltung die unabweisbare Pflicht erwachsen, mit Hilfe der unerwarteten und eventuell auf 36 Millionen Mark sich steigernden Nückeinnahme für entsprechende Ausgleichung dieser Gefechtskraft¬ minderung Sorge zu tragen. Hier würde nun die sehr delikate Frage brennend werden, ob diese Ausgleichung der Gefechtskraftminderung durch sofortige Stapel¬ legung neuer Schiffe oder durch Abwarten eines hierzu geeigneten Zeitmomentes vor sich gehen soll. Für sofortige Stapellegung spricht we eingetretene Schwächung, dagegen aber spricht dieRücksichtnahme auf die derzeitigeUberanstrengung der deutschen Kriegschiffsbauwerften bis 1912 durch staatliche Aufträge. Für Abwarten eines geeigneten Zeitmomentes spricht auch der Umstand, daß im Jahre 1912 ohnehin die Stapellegung von vier großen Schlachtschissen (Linienschiffen und Panzerkreuzern auf eine solche von nur zwei herabgeht, und ferner, daß im Zuwachs von Zins und Zinseszinsen aus 36 Millionen Mark im Vereine mit der nur ratenweise erfolgenden Abhebung der einzelnen Summen sich die Möglichkeit ergeben dürfte, ohne Einbringung einer Marineforderung und eines neuen Flottengesetzes, in den Jahren 1912,' 13, 14 neben den durch Marinenovelle 1908 gesetzlich gewordene,: Ersatzpanzerkreuzern für die Herta-Klasse je einen zweiten Ersatzpanzerkreuzer auf Stapel zu legen und die Mittel für die Bauvollendnng dieser drei vorzeitig auf Stapel gebrachten Panzerkreuzer erst 1914/15 vom Reiche nachzufordern.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/367
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/367>, abgerufen am 23.07.2024.