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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr.

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Die Deutsche Aommunalbank

Bekanntlich hat eine größere Anzahl von Sparkassen schon jetzt einen
Geschäftsverkehr der bezeichneten Art mit öffentlichen Banken, besonders mit der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, der Preußischen Seehandlung, den land¬
wirtschaftlichen Banken und den Landesbanken der westlichen Provinzen. Alle
diese Banken sind vorwiegend im gemeinnützigen Interesse tätig. Der Gedanke,
daß die Kommunalbank diesen Instituten eine lästige Konkurrenz bereitet, wird
daher zurücktreten. Überdies brauchen, wie die Denkschrift zutreffend bemerkt,
die bestehenden Beziehungen nicht abgebrochen zu werden. Für die großstädtischen
Sparkassen wird es z. B. vorteilhaft sein, neben dem Bestände an Wechseln,
den sie im Interesse der Liquidität halten, und neben dem unverzinslichen Gut¬
haben bei der Neichsbank noch ein verzinsliches Guthaben bei der Kommunalbank
als Reserve, eventuell auch für den Überweisungsverkehr, zu halten. Die
Kommunalbank tritt nur neben die bisher tätigen Institute mit der Bestimmung,
ausschließlich dem Interesse der Kommunen zu dienen, und daher mit dem
natürlichen (aber nicht rechtlichen) Anspruch, vorzugsweise vou den Kommunen
und ihren Anstalten benutzt zu werden. Sie wird aber schon in ihrem eigenen
Interesse bemüht sein, zu den öffentlichen Bankanstalten freundliche Beziehungen
zu unterhalten, da die Geschäftsverbindungen der Sparkassen zunehmen und die
Zahl der Sparkassen eine sehr große ist (2800); da ferner geeignete Bankinstitute
für eine große Zahl von Sparkassen zurzeit uicht vorhanden sind, so bleibt für
die Kommunalbank ein weites Feld offen, auch wenn die bisherigen Beziehungen
der Sparkasse unverändert bleiben.

Auch die Verallgemeinerung des Übertragungsverkehrs der Sparkassen,
der in Deutschland noch nicht genügend entwickelt ist, würde durch die
Kommunalbank geschaffen werden. Der Vorzug, den die Postsparkasse vor den
Kommunalsparkassen in dieser Hinsicht unzweifelhaft bietet, würde durch das
Zentralinstitut der Sparkasse ausgeglichen und dadurch den Verfechtern der
ersteren ein wesentliches Agitationsmittel gegenüber dein kommunalen Spar¬
kassenwesen genommen werden.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr in seinen verschiedenen Formen würde
durch den Verkehr der Kommunalbank mit den Sparkassen Erleichterung erfahren.
Wie die Denkschrift über die Deutsche Kommnnalbank näher ausführt, arbeitet
die Reichsbank vorwiegend an den größeren Plätzen und kann ihr Netz von
Filialen nicht übermäßig ausdehnen. Den Filialen der Reichsbank können in
den kleineren Orten die Sparkassen durch Vermittelung der Kommunalbank hin¬
sichtlich des Zahlungsverkehrs ergänzend an die Seite treten. In Deutschland gibt
es nur 570 Reichsbankplätze, aber 2800 Sparkassen mit etwa 6700 Filialen.

Die Denkschrift weist darauf hin, daß in den letzten Jahren, vor wie nach
Erlaß des Scheckgesetzes vom 11. März 1908, eine lebhafte Propaganda für
Ausbreitung des Scheckverkehrs in Deutschland entfaltet worden ist. Gleichzeitig
findet eine beständige Zunahme der Depositenkassen der Banken, die sich bereits
auch in mittleren und kleineren Orten niederzulassen beginnen, statt. Die


Die Deutsche Aommunalbank

Bekanntlich hat eine größere Anzahl von Sparkassen schon jetzt einen
Geschäftsverkehr der bezeichneten Art mit öffentlichen Banken, besonders mit der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, der Preußischen Seehandlung, den land¬
wirtschaftlichen Banken und den Landesbanken der westlichen Provinzen. Alle
diese Banken sind vorwiegend im gemeinnützigen Interesse tätig. Der Gedanke,
daß die Kommunalbank diesen Instituten eine lästige Konkurrenz bereitet, wird
daher zurücktreten. Überdies brauchen, wie die Denkschrift zutreffend bemerkt,
die bestehenden Beziehungen nicht abgebrochen zu werden. Für die großstädtischen
Sparkassen wird es z. B. vorteilhaft sein, neben dem Bestände an Wechseln,
den sie im Interesse der Liquidität halten, und neben dem unverzinslichen Gut¬
haben bei der Neichsbank noch ein verzinsliches Guthaben bei der Kommunalbank
als Reserve, eventuell auch für den Überweisungsverkehr, zu halten. Die
Kommunalbank tritt nur neben die bisher tätigen Institute mit der Bestimmung,
ausschließlich dem Interesse der Kommunen zu dienen, und daher mit dem
natürlichen (aber nicht rechtlichen) Anspruch, vorzugsweise vou den Kommunen
und ihren Anstalten benutzt zu werden. Sie wird aber schon in ihrem eigenen
Interesse bemüht sein, zu den öffentlichen Bankanstalten freundliche Beziehungen
zu unterhalten, da die Geschäftsverbindungen der Sparkassen zunehmen und die
Zahl der Sparkassen eine sehr große ist (2800); da ferner geeignete Bankinstitute
für eine große Zahl von Sparkassen zurzeit uicht vorhanden sind, so bleibt für
die Kommunalbank ein weites Feld offen, auch wenn die bisherigen Beziehungen
der Sparkasse unverändert bleiben.

Auch die Verallgemeinerung des Übertragungsverkehrs der Sparkassen,
der in Deutschland noch nicht genügend entwickelt ist, würde durch die
Kommunalbank geschaffen werden. Der Vorzug, den die Postsparkasse vor den
Kommunalsparkassen in dieser Hinsicht unzweifelhaft bietet, würde durch das
Zentralinstitut der Sparkasse ausgeglichen und dadurch den Verfechtern der
ersteren ein wesentliches Agitationsmittel gegenüber dein kommunalen Spar¬
kassenwesen genommen werden.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr in seinen verschiedenen Formen würde
durch den Verkehr der Kommunalbank mit den Sparkassen Erleichterung erfahren.
Wie die Denkschrift über die Deutsche Kommnnalbank näher ausführt, arbeitet
die Reichsbank vorwiegend an den größeren Plätzen und kann ihr Netz von
Filialen nicht übermäßig ausdehnen. Den Filialen der Reichsbank können in
den kleineren Orten die Sparkassen durch Vermittelung der Kommunalbank hin¬
sichtlich des Zahlungsverkehrs ergänzend an die Seite treten. In Deutschland gibt
es nur 570 Reichsbankplätze, aber 2800 Sparkassen mit etwa 6700 Filialen.

Die Denkschrift weist darauf hin, daß in den letzten Jahren, vor wie nach
Erlaß des Scheckgesetzes vom 11. März 1908, eine lebhafte Propaganda für
Ausbreitung des Scheckverkehrs in Deutschland entfaltet worden ist. Gleichzeitig
findet eine beständige Zunahme der Depositenkassen der Banken, die sich bereits
auch in mittleren und kleineren Orten niederzulassen beginnen, statt. Die


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[0286] Die Deutsche Aommunalbank Bekanntlich hat eine größere Anzahl von Sparkassen schon jetzt einen Geschäftsverkehr der bezeichneten Art mit öffentlichen Banken, besonders mit der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse, der Preußischen Seehandlung, den land¬ wirtschaftlichen Banken und den Landesbanken der westlichen Provinzen. Alle diese Banken sind vorwiegend im gemeinnützigen Interesse tätig. Der Gedanke, daß die Kommunalbank diesen Instituten eine lästige Konkurrenz bereitet, wird daher zurücktreten. Überdies brauchen, wie die Denkschrift zutreffend bemerkt, die bestehenden Beziehungen nicht abgebrochen zu werden. Für die großstädtischen Sparkassen wird es z. B. vorteilhaft sein, neben dem Bestände an Wechseln, den sie im Interesse der Liquidität halten, und neben dem unverzinslichen Gut¬ haben bei der Neichsbank noch ein verzinsliches Guthaben bei der Kommunalbank als Reserve, eventuell auch für den Überweisungsverkehr, zu halten. Die Kommunalbank tritt nur neben die bisher tätigen Institute mit der Bestimmung, ausschließlich dem Interesse der Kommunen zu dienen, und daher mit dem natürlichen (aber nicht rechtlichen) Anspruch, vorzugsweise vou den Kommunen und ihren Anstalten benutzt zu werden. Sie wird aber schon in ihrem eigenen Interesse bemüht sein, zu den öffentlichen Bankanstalten freundliche Beziehungen zu unterhalten, da die Geschäftsverbindungen der Sparkassen zunehmen und die Zahl der Sparkassen eine sehr große ist (2800); da ferner geeignete Bankinstitute für eine große Zahl von Sparkassen zurzeit uicht vorhanden sind, so bleibt für die Kommunalbank ein weites Feld offen, auch wenn die bisherigen Beziehungen der Sparkasse unverändert bleiben. Auch die Verallgemeinerung des Übertragungsverkehrs der Sparkassen, der in Deutschland noch nicht genügend entwickelt ist, würde durch die Kommunalbank geschaffen werden. Der Vorzug, den die Postsparkasse vor den Kommunalsparkassen in dieser Hinsicht unzweifelhaft bietet, würde durch das Zentralinstitut der Sparkasse ausgeglichen und dadurch den Verfechtern der ersteren ein wesentliches Agitationsmittel gegenüber dein kommunalen Spar¬ kassenwesen genommen werden. Der bargeldlose Zahlungsverkehr in seinen verschiedenen Formen würde durch den Verkehr der Kommunalbank mit den Sparkassen Erleichterung erfahren. Wie die Denkschrift über die Deutsche Kommnnalbank näher ausführt, arbeitet die Reichsbank vorwiegend an den größeren Plätzen und kann ihr Netz von Filialen nicht übermäßig ausdehnen. Den Filialen der Reichsbank können in den kleineren Orten die Sparkassen durch Vermittelung der Kommunalbank hin¬ sichtlich des Zahlungsverkehrs ergänzend an die Seite treten. In Deutschland gibt es nur 570 Reichsbankplätze, aber 2800 Sparkassen mit etwa 6700 Filialen. Die Denkschrift weist darauf hin, daß in den letzten Jahren, vor wie nach Erlaß des Scheckgesetzes vom 11. März 1908, eine lebhafte Propaganda für Ausbreitung des Scheckverkehrs in Deutschland entfaltet worden ist. Gleichzeitig findet eine beständige Zunahme der Depositenkassen der Banken, die sich bereits auch in mittleren und kleineren Orten niederzulassen beginnen, statt. Die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_316288/286>, abgerufen am 23.07.2024.