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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Jeder aus dem Kadettenkorps hervorgegangene Offizier weiß, daß der Ge¬
danke an jene Schlußprüfung, die Notwendigkeit, sie bestehen zu müssen, sür sehr
viele unsrer Kadetten immer den besten kategorischen Imperativ zum wirklichen,
intensiven Arbeiten gebildet hat; er weiß auch, eine wie große Zahl gewandter
und "Heller", aber dabei nnfleißiger Kadetten, und anderseits, auch wie viele aus
gewissen andern Gründen besonders nachsichtig behandelte Kadetten regelmäßig bis
zur Obersekunda "durchgeschoben" wurden, ohne eigentlich eine wirkliche Grund¬
lage der wissenschaftlichen Bildung sich dnrch Arbeit und Streben erworben zu
haben. Für diese bildete immer das eherne "Muß" der Fähurichsprüfuug ein vor¬
zügliches Mittel zur Selbsterziehung und legte auch dem leichtsinnigsten und
unfleißigsten Jüngling schließlich die Notwendigkeit ernster Arbeit auf.

"Das Büffeln zur Prüfung, sonnt der Keim zur Nervosität, wird fortfallen.
Der Schulprüfung ist das Schreckliche genommen. Auch auf diesem Gebiet geht
die Militärverwaltung bahnbrechend voran, eine Erleichterung bei der Abiturienten-
Prüfung wird die Folge sein usw. . . ." ruft laut Generalmajor v. Lvbell im
"Tag" aus (5. Dezember).

Mit Verlaub -- da kann man doch auch ganz andrer Ansicht sein. Gewiß
hat die Prüfungsfrage und schließlich auch die Einrichtung unserer Abiturieuten-
prüfung seine Schattenseite. Aber der Nachweis eines wirklich abgeschlossenen
Bildungsganges kann doch immer nur durch ein strenges, sich über das ganze
Gebiet des Lernstoffes erstreckendes Examen von unbeteiligter dritter Seite aus
gewoimcu werden. Mögen dabei auch schwache Naturen hier und dort dem
Examengespenst zum Opfer fallen: wo Holz gehackt wird, fallen Späne, und das
heutige Leben erfordert gebieterisch nervenstarke Naturen und kraftvolle Charaktere.
Allzu schwer war aber schließlich die Fühnrichsprüfung doch auch nie, und für sehr
brave, aber beschränkte Kadetten, die durchfielen, trat ja immer noch die königliche
Gnade ergänzend und mildernd ein.

Solange das Exameuprinzip bei uns sür alle staatlichen Berufe aufrecht
erhalten bleibt und zum Nachweis erlangter Befähigung oder abgeschlossener Vor¬
bereitung bis zu einem gewissen Grade und Alter für notwendig erachtet wird,
sollte man dies auch für den Offiziersersatz gelten lassen. Außer der eventuellen,
cianz freiwilligen späteren Prüfung zur Kriegsakademie werden also unsre Offiziere
fernerhin überhaupt kein Examen, die Offiziersaspiranten aber nur das Offiziers-
examen, das rein fachmännischer Natur ist und bereits nach zehnmonatiger Kriegs¬
schulzeit gefordert wird, abzulegen haben, während in den meisten andern,
selbst in republikanischen Armeen, noch besondre Prüfungen für die Beförderung
Zum Hauptmann und zum Stabsoffizier vorgeschrieben sind.

Daß man eine Prüfung der Kadetten am Schluß der Obersekunda "vor den
Klassenlehrern" aber einer wirklichen Prüfung von der Gattung, wie sie sonst für
alle andern staatlichen Nnstellungsbcrufe in mehr als einer Auflage vorgeschrieben
sind, nicht gleich erachten kann, das bedarf hier Wohl keinen noch einer besondrer
Ausführung. Und anch der Hinweis auf die zahlreiche eintretenden Befreiungen
von der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Erlaß zeugt davon, daß es sich
hier wohl nur noch um eine "Form" handeln soll.

Wenn man möglicherweise durch die neuen Bestimmungen eme Vermehrung
des Offiziersersatzes erreichen will, so erscheint ein solcher Erfolg doch allzu teuer
erlauft. Wahr ist es ja: Zahlreiche Offizierkorps, namentlich bei den Grenz-
regimcntcrn. leiden furchtbar unter einem fast unerträglichen Offiziermangel und
viele Hauptleute müssen hier sogar als einzige diensttuende Offiziere ihrer Kompagnie,
sich notgedrungen mit der Ausbildung ihrer Rekruten persönlich abquälen. Aber


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Jeder aus dem Kadettenkorps hervorgegangene Offizier weiß, daß der Ge¬
danke an jene Schlußprüfung, die Notwendigkeit, sie bestehen zu müssen, sür sehr
viele unsrer Kadetten immer den besten kategorischen Imperativ zum wirklichen,
intensiven Arbeiten gebildet hat; er weiß auch, eine wie große Zahl gewandter
und „Heller", aber dabei nnfleißiger Kadetten, und anderseits, auch wie viele aus
gewissen andern Gründen besonders nachsichtig behandelte Kadetten regelmäßig bis
zur Obersekunda „durchgeschoben" wurden, ohne eigentlich eine wirkliche Grund¬
lage der wissenschaftlichen Bildung sich dnrch Arbeit und Streben erworben zu
haben. Für diese bildete immer das eherne „Muß" der Fähurichsprüfuug ein vor¬
zügliches Mittel zur Selbsterziehung und legte auch dem leichtsinnigsten und
unfleißigsten Jüngling schließlich die Notwendigkeit ernster Arbeit auf.

„Das Büffeln zur Prüfung, sonnt der Keim zur Nervosität, wird fortfallen.
Der Schulprüfung ist das Schreckliche genommen. Auch auf diesem Gebiet geht
die Militärverwaltung bahnbrechend voran, eine Erleichterung bei der Abiturienten-
Prüfung wird die Folge sein usw. . . ." ruft laut Generalmajor v. Lvbell im
„Tag" aus (5. Dezember).

Mit Verlaub — da kann man doch auch ganz andrer Ansicht sein. Gewiß
hat die Prüfungsfrage und schließlich auch die Einrichtung unserer Abiturieuten-
prüfung seine Schattenseite. Aber der Nachweis eines wirklich abgeschlossenen
Bildungsganges kann doch immer nur durch ein strenges, sich über das ganze
Gebiet des Lernstoffes erstreckendes Examen von unbeteiligter dritter Seite aus
gewoimcu werden. Mögen dabei auch schwache Naturen hier und dort dem
Examengespenst zum Opfer fallen: wo Holz gehackt wird, fallen Späne, und das
heutige Leben erfordert gebieterisch nervenstarke Naturen und kraftvolle Charaktere.
Allzu schwer war aber schließlich die Fühnrichsprüfung doch auch nie, und für sehr
brave, aber beschränkte Kadetten, die durchfielen, trat ja immer noch die königliche
Gnade ergänzend und mildernd ein.

Solange das Exameuprinzip bei uns sür alle staatlichen Berufe aufrecht
erhalten bleibt und zum Nachweis erlangter Befähigung oder abgeschlossener Vor¬
bereitung bis zu einem gewissen Grade und Alter für notwendig erachtet wird,
sollte man dies auch für den Offiziersersatz gelten lassen. Außer der eventuellen,
cianz freiwilligen späteren Prüfung zur Kriegsakademie werden also unsre Offiziere
fernerhin überhaupt kein Examen, die Offiziersaspiranten aber nur das Offiziers-
examen, das rein fachmännischer Natur ist und bereits nach zehnmonatiger Kriegs¬
schulzeit gefordert wird, abzulegen haben, während in den meisten andern,
selbst in republikanischen Armeen, noch besondre Prüfungen für die Beförderung
Zum Hauptmann und zum Stabsoffizier vorgeschrieben sind.

Daß man eine Prüfung der Kadetten am Schluß der Obersekunda „vor den
Klassenlehrern" aber einer wirklichen Prüfung von der Gattung, wie sie sonst für
alle andern staatlichen Nnstellungsbcrufe in mehr als einer Auflage vorgeschrieben
sind, nicht gleich erachten kann, das bedarf hier Wohl keinen noch einer besondrer
Ausführung. Und anch der Hinweis auf die zahlreiche eintretenden Befreiungen
von der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Erlaß zeugt davon, daß es sich
hier wohl nur noch um eine „Form" handeln soll.

Wenn man möglicherweise durch die neuen Bestimmungen eme Vermehrung
des Offiziersersatzes erreichen will, so erscheint ein solcher Erfolg doch allzu teuer
erlauft. Wahr ist es ja: Zahlreiche Offizierkorps, namentlich bei den Grenz-
regimcntcrn. leiden furchtbar unter einem fast unerträglichen Offiziermangel und
viele Hauptleute müssen hier sogar als einzige diensttuende Offiziere ihrer Kompagnie,
sich notgedrungen mit der Ausbildung ihrer Rekruten persönlich abquälen. Aber


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[0201] Maßgebliches und Unmaßgebliches Jeder aus dem Kadettenkorps hervorgegangene Offizier weiß, daß der Ge¬ danke an jene Schlußprüfung, die Notwendigkeit, sie bestehen zu müssen, sür sehr viele unsrer Kadetten immer den besten kategorischen Imperativ zum wirklichen, intensiven Arbeiten gebildet hat; er weiß auch, eine wie große Zahl gewandter und „Heller", aber dabei nnfleißiger Kadetten, und anderseits, auch wie viele aus gewissen andern Gründen besonders nachsichtig behandelte Kadetten regelmäßig bis zur Obersekunda „durchgeschoben" wurden, ohne eigentlich eine wirkliche Grund¬ lage der wissenschaftlichen Bildung sich dnrch Arbeit und Streben erworben zu haben. Für diese bildete immer das eherne „Muß" der Fähurichsprüfuug ein vor¬ zügliches Mittel zur Selbsterziehung und legte auch dem leichtsinnigsten und unfleißigsten Jüngling schließlich die Notwendigkeit ernster Arbeit auf. „Das Büffeln zur Prüfung, sonnt der Keim zur Nervosität, wird fortfallen. Der Schulprüfung ist das Schreckliche genommen. Auch auf diesem Gebiet geht die Militärverwaltung bahnbrechend voran, eine Erleichterung bei der Abiturienten- Prüfung wird die Folge sein usw. . . ." ruft laut Generalmajor v. Lvbell im „Tag" aus (5. Dezember). Mit Verlaub — da kann man doch auch ganz andrer Ansicht sein. Gewiß hat die Prüfungsfrage und schließlich auch die Einrichtung unserer Abiturieuten- prüfung seine Schattenseite. Aber der Nachweis eines wirklich abgeschlossenen Bildungsganges kann doch immer nur durch ein strenges, sich über das ganze Gebiet des Lernstoffes erstreckendes Examen von unbeteiligter dritter Seite aus gewoimcu werden. Mögen dabei auch schwache Naturen hier und dort dem Examengespenst zum Opfer fallen: wo Holz gehackt wird, fallen Späne, und das heutige Leben erfordert gebieterisch nervenstarke Naturen und kraftvolle Charaktere. Allzu schwer war aber schließlich die Fühnrichsprüfung doch auch nie, und für sehr brave, aber beschränkte Kadetten, die durchfielen, trat ja immer noch die königliche Gnade ergänzend und mildernd ein. Solange das Exameuprinzip bei uns sür alle staatlichen Berufe aufrecht erhalten bleibt und zum Nachweis erlangter Befähigung oder abgeschlossener Vor¬ bereitung bis zu einem gewissen Grade und Alter für notwendig erachtet wird, sollte man dies auch für den Offiziersersatz gelten lassen. Außer der eventuellen, cianz freiwilligen späteren Prüfung zur Kriegsakademie werden also unsre Offiziere fernerhin überhaupt kein Examen, die Offiziersaspiranten aber nur das Offiziers- examen, das rein fachmännischer Natur ist und bereits nach zehnmonatiger Kriegs¬ schulzeit gefordert wird, abzulegen haben, während in den meisten andern, selbst in republikanischen Armeen, noch besondre Prüfungen für die Beförderung Zum Hauptmann und zum Stabsoffizier vorgeschrieben sind. Daß man eine Prüfung der Kadetten am Schluß der Obersekunda „vor den Klassenlehrern" aber einer wirklichen Prüfung von der Gattung, wie sie sonst für alle andern staatlichen Nnstellungsbcrufe in mehr als einer Auflage vorgeschrieben sind, nicht gleich erachten kann, das bedarf hier Wohl keinen noch einer besondrer Ausführung. Und anch der Hinweis auf die zahlreiche eintretenden Befreiungen von der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Erlaß zeugt davon, daß es sich hier wohl nur noch um eine „Form" handeln soll. Wenn man möglicherweise durch die neuen Bestimmungen eme Vermehrung des Offiziersersatzes erreichen will, so erscheint ein solcher Erfolg doch allzu teuer erlauft. Wahr ist es ja: Zahlreiche Offizierkorps, namentlich bei den Grenz- regimcntcrn. leiden furchtbar unter einem fast unerträglichen Offiziermangel und viele Hauptleute müssen hier sogar als einzige diensttuende Offiziere ihrer Kompagnie, sich notgedrungen mit der Ausbildung ihrer Rekruten persönlich abquälen. Aber

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/201>, abgerufen am 04.07.2024.