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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Die Barbarina

v. Cocceji sich von neuem wiederumb dergestalt vergessen hat, daß derselbe mit gedachter
Barbarina nicht nur den genausten Umgang hat, sondern auch die Absicht haben soll,
sich mit derselben verheirathen zu wollen. Nun habe Ich ihr zwar bereits darüber
durch den Etats-Minister Gr. v. Podewils sehr serieuse Remonstrationen thun, auch
ihn so Wohl als die Barbarina besonders bedeuten lassen, daß Ich nimmermehr zugeben
würde, daß diese Heirath geschähe, wobei der letzteren insonders insinuiret worden,
daß, da sie sich Meiner Protection durch ihre Conduite ganz unwürdig gemacht, sie
wohl thun würde, sowohl Berlin als Meine Lande gäntzlich zu quittiren. Verweile
Ich aber besorgt bin, daß diese verführerische Creatur den jungen Cocceji dargestalt
einnehmen und den Kopf verdrehen möchte, daß derselbe heimlich von Berlin weg
gehe, um der Barbarina anders wohin außerhalb Landes zu folgen, wo er vermeynet,
sich mit ihr trauen lassen zu können, Ich aber seinen würdigen Eltern dergleichen
Chagrin und seiner Familie sothone Prostitution sehr gerne ersparen möchte, so ist
Mein Wille, daß Ihr gedachten jungen v. Cocceji, und zwar unter guter Aufsicht, zu
Euch oder auch nach seiner Mutter Hause kommen lasset und demselben alsdann
zuförderst sein ohnvernünftiges und unbesonnenes Betragen, auch wie sehr er seine
Eltern dadurch molcstire, vorstellig machen, demnächst aber denselben ohne daß es
einiges Aufsehen gebe arretiren, und solchen sodann, es sei in ein anderes Haus zu
Berlin oder auch an einem andern Orthe außerhalb Berlins, bringen zu lassen, wo
derselbe nicht echappiren oder einigen Connex mit der Barbarina haben kann. Auch
soll niemand so viel es möglich ist seinen Aufenthalt erfahren, noch daß er überhaupt
nrretirt sei, woselbst er alsdann so lange bleiben, auch Wohl verwahrt gehalten werden
muß, bis die Barbarina von Berlin weg sei und Meine Lande quittirt hat, der
p.p. Cocceji aber sein ohuvernünftiges Betragen erkennen und der ihm so sehr
unanständigen Passion entschlagen haben wird. Ihr habt Euch also hienach zu achten,
und nach Erforderniß mit dem v. Cocceji deshalb zu concertiren, jedoch auch Eure
Mesures dargcstalt zu nehmen, daß der junge Cocceji derer Execution nicht etwa
heimlich ausweichen kann, und übrigens aber alles was Ihr darunter thun werdet,
dergestalt einrichten, daß kein Mensch, er sei wer er "volle, weiter etwas davon erfahren
noch wissen kann, wohin eigentlich derselbe gebracht und wo er geblieben sei. Ihr
sollet übrigens der Mutter die Versicherung geben, daß Ich lediglich aus Egard vor
Sie und Ihres Eheherrn zu gedachter Resolution geschritten sei, inzwischen solches-
ihrem Sohn im geringsten nicht präjudiciren, sondern demselben seine Bedienung völlig
conservirt bleiben, er auch sobald er wieder zu sich selbst gekommen und sich der
Passion gegen abgedachte verführerische Creatur entschlagen haben würde, wiederumb
auf freien Fuß gestellt werde und seine Mnctiones nach als vor continuiren solle.
Ich bin usw."

Der General Graf v. Haacke tat schnell und pünktlich, was ihm befohlen
war. Schon am folgenden Tage berichtete er an den König wie folgt:

"Auf die von Ew. K. Maj. mir wegen des ältesten Sohnes des Groß-Canzlers
v. Cocceji allergnädigst gegebnen Ordre habe ich ihn von Stunde an in solche Aufsicht
genommen, daß er aus Berlin nicht entkommen soll; hiernächst aber sogleich mich mit dessen
Mutter weitläuftig besprochen, wie man ihn, ohne Aufsehen zu machen, am füglichsten
in Verwahrung halten kann. Sie danket Ew. K. Maj. allerunterthänigst vor diese
gnädige Vorsorge. Weil es aber in einem Particulier-Hause zu Berlin fast nicht
möglich sein würde, ihn so genau zu verwahren, daß er weder echappiren noch einige
Correspondenz mit der Barbarina haben könnte, so habe ich zuförderst Ew. K. Maj.
allerunterthänigst vorschlagen wollen, ob man ihn entweder bei dem Commandanten
im Invaliden-Hause hinbringen oder nach alten Landsberg auf das Schloß unter der
Aufsicht des Capitain v. Demcke hinliefern solle. Wenn Ew. K. Maj. einen oder den
andern Vorschlag approbiren, so bitte nur um die nöthige Ordre an den Commandanten
zur Annehmung und will hiernächst besorgen, daß er sofort in der Stille und ohne
Aufsehen weg gebracht werde, auch niemand erfahre, wo er eigentlich hin gekommen.
Die Barbarina betreffend, so muß Ew. K. Maj. allerunterthänigst melden, daß sie gar
nicht daran denket außer Berlin zu gehen und Ew. Maj. Königl. Lande zu quittiren.


Die Barbarina

v. Cocceji sich von neuem wiederumb dergestalt vergessen hat, daß derselbe mit gedachter
Barbarina nicht nur den genausten Umgang hat, sondern auch die Absicht haben soll,
sich mit derselben verheirathen zu wollen. Nun habe Ich ihr zwar bereits darüber
durch den Etats-Minister Gr. v. Podewils sehr serieuse Remonstrationen thun, auch
ihn so Wohl als die Barbarina besonders bedeuten lassen, daß Ich nimmermehr zugeben
würde, daß diese Heirath geschähe, wobei der letzteren insonders insinuiret worden,
daß, da sie sich Meiner Protection durch ihre Conduite ganz unwürdig gemacht, sie
wohl thun würde, sowohl Berlin als Meine Lande gäntzlich zu quittiren. Verweile
Ich aber besorgt bin, daß diese verführerische Creatur den jungen Cocceji dargestalt
einnehmen und den Kopf verdrehen möchte, daß derselbe heimlich von Berlin weg
gehe, um der Barbarina anders wohin außerhalb Landes zu folgen, wo er vermeynet,
sich mit ihr trauen lassen zu können, Ich aber seinen würdigen Eltern dergleichen
Chagrin und seiner Familie sothone Prostitution sehr gerne ersparen möchte, so ist
Mein Wille, daß Ihr gedachten jungen v. Cocceji, und zwar unter guter Aufsicht, zu
Euch oder auch nach seiner Mutter Hause kommen lasset und demselben alsdann
zuförderst sein ohnvernünftiges und unbesonnenes Betragen, auch wie sehr er seine
Eltern dadurch molcstire, vorstellig machen, demnächst aber denselben ohne daß es
einiges Aufsehen gebe arretiren, und solchen sodann, es sei in ein anderes Haus zu
Berlin oder auch an einem andern Orthe außerhalb Berlins, bringen zu lassen, wo
derselbe nicht echappiren oder einigen Connex mit der Barbarina haben kann. Auch
soll niemand so viel es möglich ist seinen Aufenthalt erfahren, noch daß er überhaupt
nrretirt sei, woselbst er alsdann so lange bleiben, auch Wohl verwahrt gehalten werden
muß, bis die Barbarina von Berlin weg sei und Meine Lande quittirt hat, der
p.p. Cocceji aber sein ohuvernünftiges Betragen erkennen und der ihm so sehr
unanständigen Passion entschlagen haben wird. Ihr habt Euch also hienach zu achten,
und nach Erforderniß mit dem v. Cocceji deshalb zu concertiren, jedoch auch Eure
Mesures dargcstalt zu nehmen, daß der junge Cocceji derer Execution nicht etwa
heimlich ausweichen kann, und übrigens aber alles was Ihr darunter thun werdet,
dergestalt einrichten, daß kein Mensch, er sei wer er »volle, weiter etwas davon erfahren
noch wissen kann, wohin eigentlich derselbe gebracht und wo er geblieben sei. Ihr
sollet übrigens der Mutter die Versicherung geben, daß Ich lediglich aus Egard vor
Sie und Ihres Eheherrn zu gedachter Resolution geschritten sei, inzwischen solches-
ihrem Sohn im geringsten nicht präjudiciren, sondern demselben seine Bedienung völlig
conservirt bleiben, er auch sobald er wieder zu sich selbst gekommen und sich der
Passion gegen abgedachte verführerische Creatur entschlagen haben würde, wiederumb
auf freien Fuß gestellt werde und seine Mnctiones nach als vor continuiren solle.
Ich bin usw."

Der General Graf v. Haacke tat schnell und pünktlich, was ihm befohlen
war. Schon am folgenden Tage berichtete er an den König wie folgt:

„Auf die von Ew. K. Maj. mir wegen des ältesten Sohnes des Groß-Canzlers
v. Cocceji allergnädigst gegebnen Ordre habe ich ihn von Stunde an in solche Aufsicht
genommen, daß er aus Berlin nicht entkommen soll; hiernächst aber sogleich mich mit dessen
Mutter weitläuftig besprochen, wie man ihn, ohne Aufsehen zu machen, am füglichsten
in Verwahrung halten kann. Sie danket Ew. K. Maj. allerunterthänigst vor diese
gnädige Vorsorge. Weil es aber in einem Particulier-Hause zu Berlin fast nicht
möglich sein würde, ihn so genau zu verwahren, daß er weder echappiren noch einige
Correspondenz mit der Barbarina haben könnte, so habe ich zuförderst Ew. K. Maj.
allerunterthänigst vorschlagen wollen, ob man ihn entweder bei dem Commandanten
im Invaliden-Hause hinbringen oder nach alten Landsberg auf das Schloß unter der
Aufsicht des Capitain v. Demcke hinliefern solle. Wenn Ew. K. Maj. einen oder den
andern Vorschlag approbiren, so bitte nur um die nöthige Ordre an den Commandanten
zur Annehmung und will hiernächst besorgen, daß er sofort in der Stille und ohne
Aufsehen weg gebracht werde, auch niemand erfahre, wo er eigentlich hin gekommen.
Die Barbarina betreffend, so muß Ew. K. Maj. allerunterthänigst melden, daß sie gar
nicht daran denket außer Berlin zu gehen und Ew. Maj. Königl. Lande zu quittiren.


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[0134] Die Barbarina v. Cocceji sich von neuem wiederumb dergestalt vergessen hat, daß derselbe mit gedachter Barbarina nicht nur den genausten Umgang hat, sondern auch die Absicht haben soll, sich mit derselben verheirathen zu wollen. Nun habe Ich ihr zwar bereits darüber durch den Etats-Minister Gr. v. Podewils sehr serieuse Remonstrationen thun, auch ihn so Wohl als die Barbarina besonders bedeuten lassen, daß Ich nimmermehr zugeben würde, daß diese Heirath geschähe, wobei der letzteren insonders insinuiret worden, daß, da sie sich Meiner Protection durch ihre Conduite ganz unwürdig gemacht, sie wohl thun würde, sowohl Berlin als Meine Lande gäntzlich zu quittiren. Verweile Ich aber besorgt bin, daß diese verführerische Creatur den jungen Cocceji dargestalt einnehmen und den Kopf verdrehen möchte, daß derselbe heimlich von Berlin weg gehe, um der Barbarina anders wohin außerhalb Landes zu folgen, wo er vermeynet, sich mit ihr trauen lassen zu können, Ich aber seinen würdigen Eltern dergleichen Chagrin und seiner Familie sothone Prostitution sehr gerne ersparen möchte, so ist Mein Wille, daß Ihr gedachten jungen v. Cocceji, und zwar unter guter Aufsicht, zu Euch oder auch nach seiner Mutter Hause kommen lasset und demselben alsdann zuförderst sein ohnvernünftiges und unbesonnenes Betragen, auch wie sehr er seine Eltern dadurch molcstire, vorstellig machen, demnächst aber denselben ohne daß es einiges Aufsehen gebe arretiren, und solchen sodann, es sei in ein anderes Haus zu Berlin oder auch an einem andern Orthe außerhalb Berlins, bringen zu lassen, wo derselbe nicht echappiren oder einigen Connex mit der Barbarina haben kann. Auch soll niemand so viel es möglich ist seinen Aufenthalt erfahren, noch daß er überhaupt nrretirt sei, woselbst er alsdann so lange bleiben, auch Wohl verwahrt gehalten werden muß, bis die Barbarina von Berlin weg sei und Meine Lande quittirt hat, der p.p. Cocceji aber sein ohuvernünftiges Betragen erkennen und der ihm so sehr unanständigen Passion entschlagen haben wird. Ihr habt Euch also hienach zu achten, und nach Erforderniß mit dem v. Cocceji deshalb zu concertiren, jedoch auch Eure Mesures dargcstalt zu nehmen, daß der junge Cocceji derer Execution nicht etwa heimlich ausweichen kann, und übrigens aber alles was Ihr darunter thun werdet, dergestalt einrichten, daß kein Mensch, er sei wer er »volle, weiter etwas davon erfahren noch wissen kann, wohin eigentlich derselbe gebracht und wo er geblieben sei. Ihr sollet übrigens der Mutter die Versicherung geben, daß Ich lediglich aus Egard vor Sie und Ihres Eheherrn zu gedachter Resolution geschritten sei, inzwischen solches- ihrem Sohn im geringsten nicht präjudiciren, sondern demselben seine Bedienung völlig conservirt bleiben, er auch sobald er wieder zu sich selbst gekommen und sich der Passion gegen abgedachte verführerische Creatur entschlagen haben würde, wiederumb auf freien Fuß gestellt werde und seine Mnctiones nach als vor continuiren solle. Ich bin usw." Der General Graf v. Haacke tat schnell und pünktlich, was ihm befohlen war. Schon am folgenden Tage berichtete er an den König wie folgt: „Auf die von Ew. K. Maj. mir wegen des ältesten Sohnes des Groß-Canzlers v. Cocceji allergnädigst gegebnen Ordre habe ich ihn von Stunde an in solche Aufsicht genommen, daß er aus Berlin nicht entkommen soll; hiernächst aber sogleich mich mit dessen Mutter weitläuftig besprochen, wie man ihn, ohne Aufsehen zu machen, am füglichsten in Verwahrung halten kann. Sie danket Ew. K. Maj. allerunterthänigst vor diese gnädige Vorsorge. Weil es aber in einem Particulier-Hause zu Berlin fast nicht möglich sein würde, ihn so genau zu verwahren, daß er weder echappiren noch einige Correspondenz mit der Barbarina haben könnte, so habe ich zuförderst Ew. K. Maj. allerunterthänigst vorschlagen wollen, ob man ihn entweder bei dem Commandanten im Invaliden-Hause hinbringen oder nach alten Landsberg auf das Schloß unter der Aufsicht des Capitain v. Demcke hinliefern solle. Wenn Ew. K. Maj. einen oder den andern Vorschlag approbiren, so bitte nur um die nöthige Ordre an den Commandanten zur Annehmung und will hiernächst besorgen, daß er sofort in der Stille und ohne Aufsehen weg gebracht werde, auch niemand erfahre, wo er eigentlich hin gekommen. Die Barbarina betreffend, so muß Ew. K. Maj. allerunterthänigst melden, daß sie gar nicht daran denket außer Berlin zu gehen und Ew. Maj. Königl. Lande zu quittiren.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/134>, abgerufen am 04.07.2024.