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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Rund um den Lollmberg

dörfer wurden ihnen eingeräumt; die bisherigen Besitzer, zu Hörigen (Deditzen)
hinabgedrückt, behaupten nur den kleinern Teil der Dorfflur; so ist zum Beispiel
Deutsch-Luppa das deutsche Bauerndorf neben der verkleinerten slawischen Siedlung
Wendisch-Luppa. Aber auch zahlreiche Dörfer mit rein wendischen Namen bekamen
damals eine vorwiegend deutsche Bevölkerung. Das klassische Beispiel dafür ist
Kühren bei Würzen, soviel ich weiß, das einzige Dorf unsrer Gegend, dessen Stiftungs¬
urkunde erhalten ist. Hier haben wir endlich wieder einmal statt der Vermutungen
festen Boden unter den Füßen, deshalb führe ich die wichtigsten Sätze des ehrwürdigen
Schriftstücks, dessen Erhaltung wir dem in Würzen gebornen Geschichtsforscher Schöttgen
verdanken, in Übersetzung an: "Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit.
Ich, Gerung, von Gottes Gnaden Bischof von Meißen, gebe den Gläubigen meiner
und der folgenden Zeit bekannt, daß ich zu meinem ewigen Gedächtnis wackere
Männer, die aus dem Lande Flandern ankamen, an einem unbebauten und fast von
Einwohnern entblößten Ort angesiedelt habe, und daß ich ihnen und ihren Nach¬
kommen zu festem, ewigem und erblichem Besitz das Dorf Coryn rin folgendem
Rechte übergeben habe. Ich habe also den genannten Flandrcrn ... dieses Dorf
samt achtzehn Hufen mit aller Nutzung, die jetzt da ist oder in Zukunft da sein
kann an bebautem Land und unbebauten, an Busch und Wald, an Wiesen und
Weiden, an Wassern und Mühlen, an Jagd und Fischfang gegeben. Von diesen
Hufen habe ich eine zehntenfrei der Kirche, zwei dem Gemeindevorstand, den sie
Schultheiß nennen, zehntenfrei überlassen. Die übrigen fünfzehn Hufen zahlen
jährlich dreißig Groschen und für das Gericht, das Zip genannt wird, dreißig
Pfennige. Von allem ihren Ertrag, außer von den Bienen und vom Flachse, geben die
genannten Leute den Zehnten, und dreimal im Jahre reichen sie dem Vogt bei den
Dingversamnilungen, die er mit ihnen und bei ihnen mit einigen abhalten wird, die
Zehrung. Zwei Drittel dessen, was bei dem Gericht des Vogts und des Schult¬
heißen einkommt, werden dem Bischof, das dritte Teil dem Schultheißen gegeben.
Von Zöllen sollen sie in meinen Gebieten frei sein, außer wenn der Zoll verpachtet
ist. Brot und Bier und Fleisch sollen sie unter sich nach Belieben verkaufen, aber
sie sollen in ihrem Dorfe keinen öffentlichen Markt hallen. Im übrigen befreien
wir sie von jeder Leistung für den Bischof, seinen Vogt, den Schösser und seine
übrigen Leute." Dieses Ortsstatut für die Flamen von Kühren stimmt auffallend
überein mit einem von Lamprecht*) mitgeteilten flämischen Statut der Bremer Gegend.
Es ist also anzunehmen, daß die meisten der vereinbarten Bestimmungen von den
Ansiedlern vorgeschlagen worden waren.

Aber nicht nnr slawische Dörfer füllen sich damals mit neuem, deutschem Leben,
sondern es werden auch neue deutsche Dörfer in den breiten Grenzwald hinein¬
gerodet und nach dem ritterlichen oder bäuerlichen, die Ansiedlung leitenden Lokator
oder nach der Herkunft der Ansiedler benannt, so im Westen des Grenzwaldes
Kobershain, Thammenhain, Voigtshain, Falkenhain, Fremdiswalde (Fridemswalde,
Friedmanswalde), Sachsendorf, von Süden her Rodn, Wernsdorf, Lampersdorf, am
östlichen Rande Lamperswalde, Wellerswalde und noch viele andre, die später, be¬
sonders durch die Hussitenkriege, wieder verschwunden sind. An diesen Siedlungen
haben, wie die weite Verbreitung des flandrischen Erbrechts in unsrer Gegend zu
beweisen scheint, flandrische Bauern einen besonders großen Anteil gehabt. Für die
Kirche und den Unterhalt des Pfarrers wurde, wie das Beispiel von Kühren zeigt,
regelmäßig eine Hufe bestimmt; auf ihr wird die kleine Dorfkirche erbaut. Den
ersten Pfarrer bringen sich die Bauern aus der Heimat mit, den zweiten erhalten



Deutsche Geschichte 111, 358.
Rund um den Lollmberg

dörfer wurden ihnen eingeräumt; die bisherigen Besitzer, zu Hörigen (Deditzen)
hinabgedrückt, behaupten nur den kleinern Teil der Dorfflur; so ist zum Beispiel
Deutsch-Luppa das deutsche Bauerndorf neben der verkleinerten slawischen Siedlung
Wendisch-Luppa. Aber auch zahlreiche Dörfer mit rein wendischen Namen bekamen
damals eine vorwiegend deutsche Bevölkerung. Das klassische Beispiel dafür ist
Kühren bei Würzen, soviel ich weiß, das einzige Dorf unsrer Gegend, dessen Stiftungs¬
urkunde erhalten ist. Hier haben wir endlich wieder einmal statt der Vermutungen
festen Boden unter den Füßen, deshalb führe ich die wichtigsten Sätze des ehrwürdigen
Schriftstücks, dessen Erhaltung wir dem in Würzen gebornen Geschichtsforscher Schöttgen
verdanken, in Übersetzung an: „Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit.
Ich, Gerung, von Gottes Gnaden Bischof von Meißen, gebe den Gläubigen meiner
und der folgenden Zeit bekannt, daß ich zu meinem ewigen Gedächtnis wackere
Männer, die aus dem Lande Flandern ankamen, an einem unbebauten und fast von
Einwohnern entblößten Ort angesiedelt habe, und daß ich ihnen und ihren Nach¬
kommen zu festem, ewigem und erblichem Besitz das Dorf Coryn rin folgendem
Rechte übergeben habe. Ich habe also den genannten Flandrcrn ... dieses Dorf
samt achtzehn Hufen mit aller Nutzung, die jetzt da ist oder in Zukunft da sein
kann an bebautem Land und unbebauten, an Busch und Wald, an Wiesen und
Weiden, an Wassern und Mühlen, an Jagd und Fischfang gegeben. Von diesen
Hufen habe ich eine zehntenfrei der Kirche, zwei dem Gemeindevorstand, den sie
Schultheiß nennen, zehntenfrei überlassen. Die übrigen fünfzehn Hufen zahlen
jährlich dreißig Groschen und für das Gericht, das Zip genannt wird, dreißig
Pfennige. Von allem ihren Ertrag, außer von den Bienen und vom Flachse, geben die
genannten Leute den Zehnten, und dreimal im Jahre reichen sie dem Vogt bei den
Dingversamnilungen, die er mit ihnen und bei ihnen mit einigen abhalten wird, die
Zehrung. Zwei Drittel dessen, was bei dem Gericht des Vogts und des Schult¬
heißen einkommt, werden dem Bischof, das dritte Teil dem Schultheißen gegeben.
Von Zöllen sollen sie in meinen Gebieten frei sein, außer wenn der Zoll verpachtet
ist. Brot und Bier und Fleisch sollen sie unter sich nach Belieben verkaufen, aber
sie sollen in ihrem Dorfe keinen öffentlichen Markt hallen. Im übrigen befreien
wir sie von jeder Leistung für den Bischof, seinen Vogt, den Schösser und seine
übrigen Leute." Dieses Ortsstatut für die Flamen von Kühren stimmt auffallend
überein mit einem von Lamprecht*) mitgeteilten flämischen Statut der Bremer Gegend.
Es ist also anzunehmen, daß die meisten der vereinbarten Bestimmungen von den
Ansiedlern vorgeschlagen worden waren.

Aber nicht nnr slawische Dörfer füllen sich damals mit neuem, deutschem Leben,
sondern es werden auch neue deutsche Dörfer in den breiten Grenzwald hinein¬
gerodet und nach dem ritterlichen oder bäuerlichen, die Ansiedlung leitenden Lokator
oder nach der Herkunft der Ansiedler benannt, so im Westen des Grenzwaldes
Kobershain, Thammenhain, Voigtshain, Falkenhain, Fremdiswalde (Fridemswalde,
Friedmanswalde), Sachsendorf, von Süden her Rodn, Wernsdorf, Lampersdorf, am
östlichen Rande Lamperswalde, Wellerswalde und noch viele andre, die später, be¬
sonders durch die Hussitenkriege, wieder verschwunden sind. An diesen Siedlungen
haben, wie die weite Verbreitung des flandrischen Erbrechts in unsrer Gegend zu
beweisen scheint, flandrische Bauern einen besonders großen Anteil gehabt. Für die
Kirche und den Unterhalt des Pfarrers wurde, wie das Beispiel von Kühren zeigt,
regelmäßig eine Hufe bestimmt; auf ihr wird die kleine Dorfkirche erbaut. Den
ersten Pfarrer bringen sich die Bauern aus der Heimat mit, den zweiten erhalten



Deutsche Geschichte 111, 358.
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[0606] Rund um den Lollmberg dörfer wurden ihnen eingeräumt; die bisherigen Besitzer, zu Hörigen (Deditzen) hinabgedrückt, behaupten nur den kleinern Teil der Dorfflur; so ist zum Beispiel Deutsch-Luppa das deutsche Bauerndorf neben der verkleinerten slawischen Siedlung Wendisch-Luppa. Aber auch zahlreiche Dörfer mit rein wendischen Namen bekamen damals eine vorwiegend deutsche Bevölkerung. Das klassische Beispiel dafür ist Kühren bei Würzen, soviel ich weiß, das einzige Dorf unsrer Gegend, dessen Stiftungs¬ urkunde erhalten ist. Hier haben wir endlich wieder einmal statt der Vermutungen festen Boden unter den Füßen, deshalb führe ich die wichtigsten Sätze des ehrwürdigen Schriftstücks, dessen Erhaltung wir dem in Würzen gebornen Geschichtsforscher Schöttgen verdanken, in Übersetzung an: „Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Gerung, von Gottes Gnaden Bischof von Meißen, gebe den Gläubigen meiner und der folgenden Zeit bekannt, daß ich zu meinem ewigen Gedächtnis wackere Männer, die aus dem Lande Flandern ankamen, an einem unbebauten und fast von Einwohnern entblößten Ort angesiedelt habe, und daß ich ihnen und ihren Nach¬ kommen zu festem, ewigem und erblichem Besitz das Dorf Coryn rin folgendem Rechte übergeben habe. Ich habe also den genannten Flandrcrn ... dieses Dorf samt achtzehn Hufen mit aller Nutzung, die jetzt da ist oder in Zukunft da sein kann an bebautem Land und unbebauten, an Busch und Wald, an Wiesen und Weiden, an Wassern und Mühlen, an Jagd und Fischfang gegeben. Von diesen Hufen habe ich eine zehntenfrei der Kirche, zwei dem Gemeindevorstand, den sie Schultheiß nennen, zehntenfrei überlassen. Die übrigen fünfzehn Hufen zahlen jährlich dreißig Groschen und für das Gericht, das Zip genannt wird, dreißig Pfennige. Von allem ihren Ertrag, außer von den Bienen und vom Flachse, geben die genannten Leute den Zehnten, und dreimal im Jahre reichen sie dem Vogt bei den Dingversamnilungen, die er mit ihnen und bei ihnen mit einigen abhalten wird, die Zehrung. Zwei Drittel dessen, was bei dem Gericht des Vogts und des Schult¬ heißen einkommt, werden dem Bischof, das dritte Teil dem Schultheißen gegeben. Von Zöllen sollen sie in meinen Gebieten frei sein, außer wenn der Zoll verpachtet ist. Brot und Bier und Fleisch sollen sie unter sich nach Belieben verkaufen, aber sie sollen in ihrem Dorfe keinen öffentlichen Markt hallen. Im übrigen befreien wir sie von jeder Leistung für den Bischof, seinen Vogt, den Schösser und seine übrigen Leute." Dieses Ortsstatut für die Flamen von Kühren stimmt auffallend überein mit einem von Lamprecht*) mitgeteilten flämischen Statut der Bremer Gegend. Es ist also anzunehmen, daß die meisten der vereinbarten Bestimmungen von den Ansiedlern vorgeschlagen worden waren. Aber nicht nnr slawische Dörfer füllen sich damals mit neuem, deutschem Leben, sondern es werden auch neue deutsche Dörfer in den breiten Grenzwald hinein¬ gerodet und nach dem ritterlichen oder bäuerlichen, die Ansiedlung leitenden Lokator oder nach der Herkunft der Ansiedler benannt, so im Westen des Grenzwaldes Kobershain, Thammenhain, Voigtshain, Falkenhain, Fremdiswalde (Fridemswalde, Friedmanswalde), Sachsendorf, von Süden her Rodn, Wernsdorf, Lampersdorf, am östlichen Rande Lamperswalde, Wellerswalde und noch viele andre, die später, be¬ sonders durch die Hussitenkriege, wieder verschwunden sind. An diesen Siedlungen haben, wie die weite Verbreitung des flandrischen Erbrechts in unsrer Gegend zu beweisen scheint, flandrische Bauern einen besonders großen Anteil gehabt. Für die Kirche und den Unterhalt des Pfarrers wurde, wie das Beispiel von Kühren zeigt, regelmäßig eine Hufe bestimmt; auf ihr wird die kleine Dorfkirche erbaut. Den ersten Pfarrer bringen sich die Bauern aus der Heimat mit, den zweiten erhalten Deutsche Geschichte 111, 358.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/606>, abgerufen am 24.07.2024.