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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Während Euer Exzellenz in dem gefälligen Schreiben vom 3. Februar Seite 3
erwähnen:

Es ist richtig, daß ich bei der Einbringung dieses Tarifs mit der Vorsicht
und Schnelligkeit verfuhr, die dem neuen Zolle auch die finanzielle Wirksamkeit
sicherten, wenn in der Tat seine sofortige Inkraftsetzung zur zwingenden Not¬
wendigkeit wurde.

Diese beiden Ausführungen können schwerlich nebeneinander bestehn, lind
es hat demnach den Anschein, als ob Euer Exzellenz sich absichtlich über die
Bestimmungen des genannten Paragraphen hinweggesetzt haben.

Von "tatsächlich falschen Unterstellungen" unsrerseits kann deshalb keine
Rede sein, und wir müssen infolgedessen auch gegen den Vorwurf Euer Exzellenz
protestieren, daß unsre Anfrage in ihren Anforderungen parlamentarischer
Übung nicht gerecht wird.

Das gefällige Schreiben Euer Exzellenz vom 3. Februar bestärkt uns nur
noch mehr in der Überzeugung, die wir bereits in der von uns am 1. Februar
abgegebnen Erklärung ausgesprochen haben:

daß die uns zuteil gewordne Behandlung mit dem Zweck der Institution
des Gouvernementsrats und dem persönlichen Ansehen seiner Mitglieder unver¬
einbar ist. ... ..."

(Unterschriften.)

, Auch in dieser Antwort ist die persönliche Seite in den Vordergrund ge¬
schoben. Mit Schreiben vom 16. Februar hat der Gouverneur entgegnet.
Auch dieses Schriftstück soll wörtlich folgen:

In der Antwort auf mein Schreiben vom 3. dieses Monats ist der Punkt
umgangen, auf den es für die Beurteilung für die Unterstellungen zu der an
mich gerichteten Frage allein ankommt, nämlich, daß ich mein Versprechen, er¬
neut in die Beratung einzutreten, nur unter der Bedingung gegeben habe, daß
ich nicht mit einer andern Weisung versehen würde.

Ju dem Schreiben vom 11. Februar wird darauf hingewiesen, daß dieser
Vorbehalt nicht in das Protokoll aufgenommen sei. Es ist gleichgiltig, ob dieser
Vorbehalt im Protokoll sich findet oder nicht, da dieses nicht eine erschöpfende
und allein beweiskräftige Darstellung des gesamten Ganges der Verhandlungen
bildet, sondern nur den Hergang der Sitzungen wiedergibt. Das Protokoll wird
vom Protokollführer nach seinem Stenogramm niedergeschrieben. Berichtigungen
erfolgen in der nächsten Sitzung nach der Beratung. Dieser übliche Weg,
eine solche herbeizuführen, ist mir durch die Niederlegung des Amtes
durch die Mitglieder des Gouvernementsrates abgeschnitten worden.
Meinem Hinweis auf die Unrichtigkeit der verlesenen Behauptungen wurde keine
Folge gegeben. Ich wiederhole ihn zum drittenmal und mahne damit zum
drittenmal die Herren, der Wahrheit die Ehre zu gebe". Ich darf die Er¬
wartung aussprechen, daß Sie nunmehr sich die Mühe nehmen, zum wenigsten
meiner Behauptung nachzugehn, auch nicht auftehn werden, den bezüglichen
falschen Teil Ihrer Erklärung sofort zurückzuziehen.

Die weiteren Ausführungen des Schreibens vom 11. Februar einer Er¬
örterung zu unterwerfen, besteht für mich kein Anlaß mehr.


Der Streit um den Zolltarif in Neuguinea

Während Euer Exzellenz in dem gefälligen Schreiben vom 3. Februar Seite 3
erwähnen:

Es ist richtig, daß ich bei der Einbringung dieses Tarifs mit der Vorsicht
und Schnelligkeit verfuhr, die dem neuen Zolle auch die finanzielle Wirksamkeit
sicherten, wenn in der Tat seine sofortige Inkraftsetzung zur zwingenden Not¬
wendigkeit wurde.

Diese beiden Ausführungen können schwerlich nebeneinander bestehn, lind
es hat demnach den Anschein, als ob Euer Exzellenz sich absichtlich über die
Bestimmungen des genannten Paragraphen hinweggesetzt haben.

Von »tatsächlich falschen Unterstellungen« unsrerseits kann deshalb keine
Rede sein, und wir müssen infolgedessen auch gegen den Vorwurf Euer Exzellenz
protestieren, daß unsre Anfrage in ihren Anforderungen parlamentarischer
Übung nicht gerecht wird.

Das gefällige Schreiben Euer Exzellenz vom 3. Februar bestärkt uns nur
noch mehr in der Überzeugung, die wir bereits in der von uns am 1. Februar
abgegebnen Erklärung ausgesprochen haben:

daß die uns zuteil gewordne Behandlung mit dem Zweck der Institution
des Gouvernementsrats und dem persönlichen Ansehen seiner Mitglieder unver¬
einbar ist. ... ..."

(Unterschriften.)

, Auch in dieser Antwort ist die persönliche Seite in den Vordergrund ge¬
schoben. Mit Schreiben vom 16. Februar hat der Gouverneur entgegnet.
Auch dieses Schriftstück soll wörtlich folgen:

In der Antwort auf mein Schreiben vom 3. dieses Monats ist der Punkt
umgangen, auf den es für die Beurteilung für die Unterstellungen zu der an
mich gerichteten Frage allein ankommt, nämlich, daß ich mein Versprechen, er¬
neut in die Beratung einzutreten, nur unter der Bedingung gegeben habe, daß
ich nicht mit einer andern Weisung versehen würde.

Ju dem Schreiben vom 11. Februar wird darauf hingewiesen, daß dieser
Vorbehalt nicht in das Protokoll aufgenommen sei. Es ist gleichgiltig, ob dieser
Vorbehalt im Protokoll sich findet oder nicht, da dieses nicht eine erschöpfende
und allein beweiskräftige Darstellung des gesamten Ganges der Verhandlungen
bildet, sondern nur den Hergang der Sitzungen wiedergibt. Das Protokoll wird
vom Protokollführer nach seinem Stenogramm niedergeschrieben. Berichtigungen
erfolgen in der nächsten Sitzung nach der Beratung. Dieser übliche Weg,
eine solche herbeizuführen, ist mir durch die Niederlegung des Amtes
durch die Mitglieder des Gouvernementsrates abgeschnitten worden.
Meinem Hinweis auf die Unrichtigkeit der verlesenen Behauptungen wurde keine
Folge gegeben. Ich wiederhole ihn zum drittenmal und mahne damit zum
drittenmal die Herren, der Wahrheit die Ehre zu gebe». Ich darf die Er¬
wartung aussprechen, daß Sie nunmehr sich die Mühe nehmen, zum wenigsten
meiner Behauptung nachzugehn, auch nicht auftehn werden, den bezüglichen
falschen Teil Ihrer Erklärung sofort zurückzuziehen.

Die weiteren Ausführungen des Schreibens vom 11. Februar einer Er¬
örterung zu unterwerfen, besteht für mich kein Anlaß mehr.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/136>, abgerufen am 24.07.2024.