Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches gelegten Betrage, deren Bewilligung auch von der Linken nach ihrer grundsätzlich Wie man nun aber auch zu den neu geschaffnen 100 Millionen Mark Stempel¬ Daß bei der Schnelligkeit, mit der nach monatelangen Kommissionsdebatten in Was die Verbrauchssteuern betrifft, so hätte man statt der Höhersetzuug des Und bilden denn die Verbrauchssteuern wirklich eine übermäßige Belastung Selbst wenn man es ganz außer acht läßt, daß die Schaumweinsteuer nur Das materielle Wohl unsers Volkes steht über jedem Parteiinteresse. Maßgebliches und Unmaßgebliches gelegten Betrage, deren Bewilligung auch von der Linken nach ihrer grundsätzlich Wie man nun aber auch zu den neu geschaffnen 100 Millionen Mark Stempel¬ Daß bei der Schnelligkeit, mit der nach monatelangen Kommissionsdebatten in Was die Verbrauchssteuern betrifft, so hätte man statt der Höhersetzuug des Und bilden denn die Verbrauchssteuern wirklich eine übermäßige Belastung Selbst wenn man es ganz außer acht läßt, daß die Schaumweinsteuer nur Das materielle Wohl unsers Volkes steht über jedem Parteiinteresse. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0343" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/314046"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1501" prev="#ID_1500"> gelegten Betrage, deren Bewilligung auch von der Linken nach ihrer grundsätzlich<lb/> mehrfach bekundeten Stellung zur Finanzreform in der gleichen oder ähnlichen Art<lb/> im Falle positiver Mitarbeit niemals hätte umgangen werden können, daneben<lb/> bestehen blieb. Es muß eben immer und immer wieder betont werden, daß auch<lb/> die liberalen Parteien, im Falle einer ihnen genehmen Form der Besitzsteuer, die<lb/> Verbrauchssteuern in der von ihnen wie von den andern bürgerlichen Parteien für<lb/> erforderlich anerkannten Höhe bewilligen wollten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1502"> Wie man nun aber auch zu den neu geschaffnen 100 Millionen Mark Stempel¬<lb/> steuern stehen mag, so viel ist sicher, daß sie den Kapitalbesitz, den Geldverkehr<lb/> und den Grundstückhandel treffen, der Verbrauch als solcher von ihnen aber nicht<lb/> berührt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1503"> Daß bei der Schnelligkeit, mit der nach monatelangen Kommissionsdebatten in<lb/> wenigen Wochen die neuen Steuern aufzubauen waren, bei der übermäßigen Arbeits¬<lb/> last, die ans alle Beteiligten gehäuft war, Vereinzeltes nicht bis zu der technischen<lb/> Vollendung durchgearbeitet worden ist, wie dies bei lange vorbereiteten, in regel¬<lb/> mäßigem Jnstanzenzuge geprüften Vorlagen der Fall zu sein Pflegt, ist selbstver¬<lb/> ständlich. Daß sich in den Gesetzen und ihren bisher herausgegebnen Ausführungs¬<lb/> bestimmungen kein den Ertrag der Steuern oder die praktische Handhabung der<lb/> Bestimmungen beeinflussender Fehler nennenswerter Art zeigt, wird vielleicht trotzdem<lb/> in der Zukunft noch einmal anerkannt werden. Auch bei der Talonsteuer darf<lb/> angenommen werden, daß der Plan nicht gelingen wird, die Zeit, die gewohnheits¬<lb/> mäßig den Interessenten zur Vorbereitung und Einrichtung auf die Steuer gelassen<lb/> war, zur Umgehung der klaren gesetzgeberischen Absicht zu benutzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1504"> Was die Verbrauchssteuern betrifft, so hätte man statt der Höhersetzuug des<lb/> Kaffeezolles vielleicht besser den aus dem Tabak geforderten Betrag auf der ursprünglich<lb/> vorgesehenen Höhe belassen. Aber die ersten Anregungen hierzu stammten von<lb/> Blättern liberaler Richtung und gingen mutmaßlich von Handels- oder industriellen<lb/> Kreisen aus. Ferner hätte ebensogut an Stelle der Steuern auf Glühkörper und<lb/> Streichhölzer die Besteuerung des Weines, der Inserate und Plakate treten können.<lb/> Doch waren eben die, die jetzt die neuen Steuern so scharf verurteilen, auch für die<lb/> genannten Steuern nicht zu haben. Das aber darf und soll nicht vergessen werden,<lb/> daß über die Notwendigkeit der Bier-, Branntwein- und Tabakbesteuerung in den<lb/> bürgerlichen Parteien grundsätzliche Einigkeit bestand. Keine bürgerliche Fraktion<lb/> hat daher das Recht, die Parteien, die die erforderlichen Verbrauchssteuern im<lb/> Interesse des Reichs schließlich bewilligt haben, geringerer Volksfreundlichkeit zu<lb/> beschuldigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1505"> Und bilden denn die Verbrauchssteuern wirklich eine übermäßige Belastung<lb/> der Nation?</p><lb/> <p xml:id="ID_1506"> Selbst wenn man es ganz außer acht läßt, daß die Schaumweinsteuer nur<lb/> die bemittelten Klassen und die Tabaksteuer infolge ihres sozialen Charakters als<lb/> konsequent durchgeführter Wertsteuer die Raucher billiger Sorten nur unmerklich<lb/> treffen werden, bringen trotzdem die beschloßnen Verbrauchssteuern von insgesamt<lb/> rund 300 Millionen Mark eine jährliche Durchschnittsbelastung von noch nicht<lb/> fünf Mark auf den Kopf der Bevölkerung. Für eine fünfköpfige Familie, die sich<lb/> keinerlei, sei es quantitative oder qualitative Beeinträchtigung ihrer Genüsse an Bier,<lb/> Branntwein, Sekt, Tabak und Kaffee und keinerlei Verengerung ihres Gebrauchs<lb/> von Glühkörpern und Streichhölzern auferlegen will, bedeutet das eine durchschnitt¬<lb/> liche wöchentliche Mehrausgabe von rund fünfzig Pfennigen oder für jedes einzelne<lb/> Familienmitglied eine wöchentliche Mehrausgabe von zehn Pfennigen. Welchem un¬<lb/> befangnen Betrachter möchte sich nicht demgegenüber die Frage aufdrängen, ob<lb/> damit die langersehnte Gesundung der Reichsfinanzen zu teuer erkauft worden ist!</p><lb/> <p xml:id="ID_1507"> Das materielle Wohl unsers Volkes steht über jedem Parteiinteresse.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0343]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
gelegten Betrage, deren Bewilligung auch von der Linken nach ihrer grundsätzlich
mehrfach bekundeten Stellung zur Finanzreform in der gleichen oder ähnlichen Art
im Falle positiver Mitarbeit niemals hätte umgangen werden können, daneben
bestehen blieb. Es muß eben immer und immer wieder betont werden, daß auch
die liberalen Parteien, im Falle einer ihnen genehmen Form der Besitzsteuer, die
Verbrauchssteuern in der von ihnen wie von den andern bürgerlichen Parteien für
erforderlich anerkannten Höhe bewilligen wollten.
Wie man nun aber auch zu den neu geschaffnen 100 Millionen Mark Stempel¬
steuern stehen mag, so viel ist sicher, daß sie den Kapitalbesitz, den Geldverkehr
und den Grundstückhandel treffen, der Verbrauch als solcher von ihnen aber nicht
berührt wird.
Daß bei der Schnelligkeit, mit der nach monatelangen Kommissionsdebatten in
wenigen Wochen die neuen Steuern aufzubauen waren, bei der übermäßigen Arbeits¬
last, die ans alle Beteiligten gehäuft war, Vereinzeltes nicht bis zu der technischen
Vollendung durchgearbeitet worden ist, wie dies bei lange vorbereiteten, in regel¬
mäßigem Jnstanzenzuge geprüften Vorlagen der Fall zu sein Pflegt, ist selbstver¬
ständlich. Daß sich in den Gesetzen und ihren bisher herausgegebnen Ausführungs¬
bestimmungen kein den Ertrag der Steuern oder die praktische Handhabung der
Bestimmungen beeinflussender Fehler nennenswerter Art zeigt, wird vielleicht trotzdem
in der Zukunft noch einmal anerkannt werden. Auch bei der Talonsteuer darf
angenommen werden, daß der Plan nicht gelingen wird, die Zeit, die gewohnheits¬
mäßig den Interessenten zur Vorbereitung und Einrichtung auf die Steuer gelassen
war, zur Umgehung der klaren gesetzgeberischen Absicht zu benutzen.
Was die Verbrauchssteuern betrifft, so hätte man statt der Höhersetzuug des
Kaffeezolles vielleicht besser den aus dem Tabak geforderten Betrag auf der ursprünglich
vorgesehenen Höhe belassen. Aber die ersten Anregungen hierzu stammten von
Blättern liberaler Richtung und gingen mutmaßlich von Handels- oder industriellen
Kreisen aus. Ferner hätte ebensogut an Stelle der Steuern auf Glühkörper und
Streichhölzer die Besteuerung des Weines, der Inserate und Plakate treten können.
Doch waren eben die, die jetzt die neuen Steuern so scharf verurteilen, auch für die
genannten Steuern nicht zu haben. Das aber darf und soll nicht vergessen werden,
daß über die Notwendigkeit der Bier-, Branntwein- und Tabakbesteuerung in den
bürgerlichen Parteien grundsätzliche Einigkeit bestand. Keine bürgerliche Fraktion
hat daher das Recht, die Parteien, die die erforderlichen Verbrauchssteuern im
Interesse des Reichs schließlich bewilligt haben, geringerer Volksfreundlichkeit zu
beschuldigen.
Und bilden denn die Verbrauchssteuern wirklich eine übermäßige Belastung
der Nation?
Selbst wenn man es ganz außer acht läßt, daß die Schaumweinsteuer nur
die bemittelten Klassen und die Tabaksteuer infolge ihres sozialen Charakters als
konsequent durchgeführter Wertsteuer die Raucher billiger Sorten nur unmerklich
treffen werden, bringen trotzdem die beschloßnen Verbrauchssteuern von insgesamt
rund 300 Millionen Mark eine jährliche Durchschnittsbelastung von noch nicht
fünf Mark auf den Kopf der Bevölkerung. Für eine fünfköpfige Familie, die sich
keinerlei, sei es quantitative oder qualitative Beeinträchtigung ihrer Genüsse an Bier,
Branntwein, Sekt, Tabak und Kaffee und keinerlei Verengerung ihres Gebrauchs
von Glühkörpern und Streichhölzern auferlegen will, bedeutet das eine durchschnitt¬
liche wöchentliche Mehrausgabe von rund fünfzig Pfennigen oder für jedes einzelne
Familienmitglied eine wöchentliche Mehrausgabe von zehn Pfennigen. Welchem un¬
befangnen Betrachter möchte sich nicht demgegenüber die Frage aufdrängen, ob
damit die langersehnte Gesundung der Reichsfinanzen zu teuer erkauft worden ist!
Das materielle Wohl unsers Volkes steht über jedem Parteiinteresse.
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