Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Drittes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Warum hat denn der Abgeordnete Dr. von Heydebrand und der Lasa seine unstreitig In die vergangne Woche fällt auch die endliche Verabschiedung des Reichs¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches Warum hat denn der Abgeordnete Dr. von Heydebrand und der Lasa seine unstreitig In die vergangne Woche fällt auch die endliche Verabschiedung des Reichs¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0203" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/313906"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_913" prev="#ID_912"> Warum hat denn der Abgeordnete Dr. von Heydebrand und der Lasa seine unstreitig<lb/> eindrucksvolle Rede nicht zu Anfang der Debatten gehalten, um der ablehnenden<lb/> Haltung gegenüber der Erbanfallsteuer eine der Partei würdige, wenn auch nicht von<lb/> allen gebilligte politische Unterlage zu geben? Warum kam sie erst, nachdem alles<lb/> vorüber war, während man vorher mit den rein agrarischen Argumenten operieren<lb/> ließ, die nicht bloß bei den grundsätzlichen Gegnern der Konservativen den Anschein<lb/> des Eigennutzes der Partei aufkommen ließen? Schon da liegen taktische Fehler vor,<lb/> die die Parteileitung keineswegs zu einer so übersehenden Sprache berechtigen.<lb/> Bisher hat die konservative Partei noch auf dem Standpunkte gestanden, daß das<lb/> Deutsche Reich größer ist als der Zirkus Busch; es wird auch die Zeit wieder<lb/> kommen, wo eine konservative Parteileitung das einsieht.</p><lb/> <p xml:id="ID_914"> In die vergangne Woche fällt auch die endliche Verabschiedung des Reichs¬<lb/> besoldungsgesetzes. Die analoge Vorlage für Preußen war schon vor Wochen<lb/> Gesetz geworden, und da die Reichsfinanzreform zustandegekommen war, mußte<lb/> auch die Reichsbesoldungsvorlage noch vor Schluß des Reichstags in den Hafen<lb/> gebracht werden. Die anscheinend schweren Meinungsverschiedenheiten waren in<lb/> der Kommission ausgeglichen worden, es fehlte nur noch die Abstimmung zur<lb/> zweiten und dritten Lesung. Alle Parteien hatten ein Interesse daran, auch mit<lb/> Rücksicht auf die Wähler den Reichsbeamten endlich Beruhigung zu schaffen.<lb/> Man hätte demnach auf einstimmige Annahme des Kommissionskompromisses, dem<lb/> die Regierung beigetreten war, rechnen dürfen, aber das Parteiinteresse dachte<lb/> anders. Noch niemals hat sich eine Reichstagsmehrheit durch die Rücksicht auf die<lb/> Agitation gewisser Interessenten so weit treiben lassen wie am vorigen Montag;<lb/> es handelte sich auch kaum noch um die Besoldungsvorlage, eher um die Stimmen<lb/> der Postbeamten. Abends stand die Entscheidung auf des Messers Schneide, nach¬<lb/> dem vom Bundesratstische dreimal jedes Hinausgehn über die Kommissionsbeschlüsse<lb/> als unannehmbar und die gesamte Vorlage gefährdend bezeichnet worden war, und<lb/> trotzdem 220 Abgeordnete (gegen 114) für die neu beantragten Erhöhungen ge¬<lb/> stimmt hatten. Es befanden sich darunter die Abgeordenten, die die Einnahme der<lb/> Steuerreform nicht bewilligt hatten, ferner solche, die schon für Sparsamkeit auf<lb/> allen Gebieten selbst geredet oder wenigstens dazu genickt hatten, und andre, die<lb/> sich bei den für die wettere Begünstigung ausersehenen Beamten für zukünftige<lb/> Wahlen zu empfehlen gedachten. Bei den erbitterten Gegnern der Finanzreform<lb/> war wohl auch der Wunsch rege, durch Erhöhung der Ausgaben um so leichter den<lb/> Beweis für die behauptete Unzulänglichkeit der neuen Steuern zu bringen. Die<lb/> Berechtigung der Abänderung des Kompromisses spielte die geringste Rolle. Und<lb/> alle diese Beweggründe konnten nur Erfolg haben, wenn der Bundesrat umfiel,<lb/> wie der schöne Ausdruck heißt, und da er es nicht tat, fiel die Mehrheit am andern<lb/> Tage selbst um. So kam die Besoldungsvorlage zustande. Kann man es bei<lb/> solchem Verhalten des hohen Hauses den Beamten so sehr verdenken, wenn sie<lb/> durch eifrige Agitationen ihre Interessen mit denen der Abgeordneten in eine un¬<lb/> mißverständliche Verknüpfung zu bringen suchen? Das soll keine Entschuldigung<lb/> unberechtigter Agitationen sein, sondern ein Hinweis darauf, wo ein verderblicher<lb/> Anreiz dafür zu suchen ist. Natürlich kann das Besoldungsgesetz nicht alle zum<lb/> Teil recht weitgehenden Wünsche berücksichtigen, aber alle Einsichtigen sind einver¬<lb/> standen, daß diesmal getan worden ist, was nach Lage der Finanzen möglich war.<lb/> Die Beamtenschaft hat der Reichsregierung und nicht zuletzt den Steuerzahlern für<lb/> das Erreichte dankbar zu sein, und der schon in nächster Zeit infolge der Rück¬<lb/> wirkung des Gesetzes bis zum 1. April 1908 zur Auszahlung gelangende Betrag<lb/> wird ihr doppelt willkommen sein.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0203]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Warum hat denn der Abgeordnete Dr. von Heydebrand und der Lasa seine unstreitig
eindrucksvolle Rede nicht zu Anfang der Debatten gehalten, um der ablehnenden
Haltung gegenüber der Erbanfallsteuer eine der Partei würdige, wenn auch nicht von
allen gebilligte politische Unterlage zu geben? Warum kam sie erst, nachdem alles
vorüber war, während man vorher mit den rein agrarischen Argumenten operieren
ließ, die nicht bloß bei den grundsätzlichen Gegnern der Konservativen den Anschein
des Eigennutzes der Partei aufkommen ließen? Schon da liegen taktische Fehler vor,
die die Parteileitung keineswegs zu einer so übersehenden Sprache berechtigen.
Bisher hat die konservative Partei noch auf dem Standpunkte gestanden, daß das
Deutsche Reich größer ist als der Zirkus Busch; es wird auch die Zeit wieder
kommen, wo eine konservative Parteileitung das einsieht.
In die vergangne Woche fällt auch die endliche Verabschiedung des Reichs¬
besoldungsgesetzes. Die analoge Vorlage für Preußen war schon vor Wochen
Gesetz geworden, und da die Reichsfinanzreform zustandegekommen war, mußte
auch die Reichsbesoldungsvorlage noch vor Schluß des Reichstags in den Hafen
gebracht werden. Die anscheinend schweren Meinungsverschiedenheiten waren in
der Kommission ausgeglichen worden, es fehlte nur noch die Abstimmung zur
zweiten und dritten Lesung. Alle Parteien hatten ein Interesse daran, auch mit
Rücksicht auf die Wähler den Reichsbeamten endlich Beruhigung zu schaffen.
Man hätte demnach auf einstimmige Annahme des Kommissionskompromisses, dem
die Regierung beigetreten war, rechnen dürfen, aber das Parteiinteresse dachte
anders. Noch niemals hat sich eine Reichstagsmehrheit durch die Rücksicht auf die
Agitation gewisser Interessenten so weit treiben lassen wie am vorigen Montag;
es handelte sich auch kaum noch um die Besoldungsvorlage, eher um die Stimmen
der Postbeamten. Abends stand die Entscheidung auf des Messers Schneide, nach¬
dem vom Bundesratstische dreimal jedes Hinausgehn über die Kommissionsbeschlüsse
als unannehmbar und die gesamte Vorlage gefährdend bezeichnet worden war, und
trotzdem 220 Abgeordnete (gegen 114) für die neu beantragten Erhöhungen ge¬
stimmt hatten. Es befanden sich darunter die Abgeordenten, die die Einnahme der
Steuerreform nicht bewilligt hatten, ferner solche, die schon für Sparsamkeit auf
allen Gebieten selbst geredet oder wenigstens dazu genickt hatten, und andre, die
sich bei den für die wettere Begünstigung ausersehenen Beamten für zukünftige
Wahlen zu empfehlen gedachten. Bei den erbitterten Gegnern der Finanzreform
war wohl auch der Wunsch rege, durch Erhöhung der Ausgaben um so leichter den
Beweis für die behauptete Unzulänglichkeit der neuen Steuern zu bringen. Die
Berechtigung der Abänderung des Kompromisses spielte die geringste Rolle. Und
alle diese Beweggründe konnten nur Erfolg haben, wenn der Bundesrat umfiel,
wie der schöne Ausdruck heißt, und da er es nicht tat, fiel die Mehrheit am andern
Tage selbst um. So kam die Besoldungsvorlage zustande. Kann man es bei
solchem Verhalten des hohen Hauses den Beamten so sehr verdenken, wenn sie
durch eifrige Agitationen ihre Interessen mit denen der Abgeordneten in eine un¬
mißverständliche Verknüpfung zu bringen suchen? Das soll keine Entschuldigung
unberechtigter Agitationen sein, sondern ein Hinweis darauf, wo ein verderblicher
Anreiz dafür zu suchen ist. Natürlich kann das Besoldungsgesetz nicht alle zum
Teil recht weitgehenden Wünsche berücksichtigen, aber alle Einsichtigen sind einver¬
standen, daß diesmal getan worden ist, was nach Lage der Finanzen möglich war.
Die Beamtenschaft hat der Reichsregierung und nicht zuletzt den Steuerzahlern für
das Erreichte dankbar zu sein, und der schon in nächster Zeit infolge der Rück¬
wirkung des Gesetzes bis zum 1. April 1908 zur Auszahlung gelangende Betrag
wird ihr doppelt willkommen sein.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |