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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staatsschuldbücher zuwenden, dürfte die Bestimmung zuzuschreiben sein, durch die
die Reichs- und Staatsschuldbuchforderungen lombardfähig werden. Die Ma߬
nahme ist eins der kleinen Mittel zur Hebung des Kurses der Staatsanleihen.

Eine wichtige Maßnahme zur Fortentwicklung des landwirtschaftlichen Kredits
enthält der am 28. Januar dem preußischen Abgeordnetenhause zugegcmgne Gesetz¬
entwurf betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Preußischen Zen-
trnlgenossenschaftskasse von 50 auf 75 Millionen Mark. Wie die ersten
50 Millionen so soll auch das Erhöhungskapital der Kasse vom Staate überwiesen
werden, und zwar bar oder in Schatzanweisungen oder in Schuldverschreibungen
zum Kurswert.

Es ist beabsichtigt, die Kreditgenossenschaften stärker zur Entschuldung des mitt¬
leren und kleinen ländlichen Grundbesitzes heranzuziehen. Die Entschuldung soll
durch die allmähliche Verdrängung des Realkredits von dem dem Personalkredit
zustehenden Gebiete bewirkt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, daß die Liquidität
der Genossenschaften durch die Mitwirkung bei der Entschuldung leidet, sodaß eine
besondre "Rückendeckung" zur Sicherung der Liquidität nötig ist. Als Rücken¬
deckung ist nun eine Stärkung der eignen Mittel der Preußenkasse gedacht. Die
Bank soll das erhöhte Kapital gewissermaßen zur Aussetzung von Prämien für die
Flüssighaltung des Vermögens der Genossenschaften benutzen. Den Verbands¬
kassen und Genossenschaften, die ihren Status unter Befolgung gewisser Grundsätze
liquide erhalten, soll die Bank einen erhöhten Wechselkredit, der 20 bis 25 Prozent
des bisherigen Haftsummenkredits betragen wird, zusagen. Ein starker Rückhalt
als Garantie für die Liquidität ist aber, abgesehen von der erwähnten Sonder¬
aufgabe der Genossenschaften, durch das Anwachsen der fremden Gelder geboten,
die schon im Jahre 1907 bei 14600 Genossenschaften etwa 2"/^ Milliarden be¬
trugen und ständig weiter wachsen. --

Bei der Beurteilung der Krisis 1907/08 ist immer betont worden, daß die
Ursache des Konjunkturumschwungs in einem starken Mißverhältnis zwischen An¬
lage- und Betriebskredit zu suchen sei, daß Ansprüche des Kapitalmarkts in der
Form des kurzfristigen Kredits um den Geldmarkt herantraten und so die Zinssätze
des Geldmarktes verteuerten, während die des Kapitalmarkts hätten steigen müssen.
Die Kritik hat nun das Ungesunde des Zustandes richtig erkannt, glaubte aber durch
Ermahnung der Banken, die angeblich Fehler bet der Kreditgewährung gemacht
hatten, eine Änderung herbeiführen zu können. Demgegenüber hat Geheimer Hofrat
Or. Hecht im September vorigen Jahres auf der Generalversammlung des mittel¬
europäischen Wirtschaftsvereins darauf hingewiesen, daß in unsrer Kreditorganisation
Lücken vorhanden sind, deren größte in dem Mangel einer besondern Organisation
des langfristigen industriellen Kredits besteht. Die Banken dürfen die ihnen als
kurzfristig zuströmenden Gelder nicht in langfristigem Realkredit festlegen; den
Hypothekenbanken, die früher in gewissem Umfange langfristigen industriellen Kredit
gewährten, ist durch das Hypothekenbankgesetz die Gewährung gewerblichen Boden¬
kredits unterbunden worden. So bleibt nur die direkte Inanspruchnahme des
Kapitalmarkts durch Ausgabe von Jndustrieobligationen übrig, die aber gerade für
die mittlern und kleinen Betriebe aus börsentechnischen Gründen unmöglich ist. Die
Börsen lassen Obligationen mir dann zum Börsenhandel zu, wenn der Gesamt¬
betrag der Emission mindestens eine Million Mark beträgt; es ist sogar schon er¬
wogen worden, die Mindestgrenze auf drei Millionen zu erhöhen.

Hecht schlägt nun die Errichtung eines Zentralinstituts für langfristigen
industriellen Kredit vor, das möglichst den Charakter einer Trnstgesellsch oft
haben müßte (ähnlich den jüngst gegründeten Elektro-Treuhandbcmken). Das Institut
soll Kredit gegen Ausgabe von Obligationen gewähren, und zwar sowohl eigner,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staatsschuldbücher zuwenden, dürfte die Bestimmung zuzuschreiben sein, durch die
die Reichs- und Staatsschuldbuchforderungen lombardfähig werden. Die Ma߬
nahme ist eins der kleinen Mittel zur Hebung des Kurses der Staatsanleihen.

Eine wichtige Maßnahme zur Fortentwicklung des landwirtschaftlichen Kredits
enthält der am 28. Januar dem preußischen Abgeordnetenhause zugegcmgne Gesetz¬
entwurf betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Preußischen Zen-
trnlgenossenschaftskasse von 50 auf 75 Millionen Mark. Wie die ersten
50 Millionen so soll auch das Erhöhungskapital der Kasse vom Staate überwiesen
werden, und zwar bar oder in Schatzanweisungen oder in Schuldverschreibungen
zum Kurswert.

Es ist beabsichtigt, die Kreditgenossenschaften stärker zur Entschuldung des mitt¬
leren und kleinen ländlichen Grundbesitzes heranzuziehen. Die Entschuldung soll
durch die allmähliche Verdrängung des Realkredits von dem dem Personalkredit
zustehenden Gebiete bewirkt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, daß die Liquidität
der Genossenschaften durch die Mitwirkung bei der Entschuldung leidet, sodaß eine
besondre „Rückendeckung" zur Sicherung der Liquidität nötig ist. Als Rücken¬
deckung ist nun eine Stärkung der eignen Mittel der Preußenkasse gedacht. Die
Bank soll das erhöhte Kapital gewissermaßen zur Aussetzung von Prämien für die
Flüssighaltung des Vermögens der Genossenschaften benutzen. Den Verbands¬
kassen und Genossenschaften, die ihren Status unter Befolgung gewisser Grundsätze
liquide erhalten, soll die Bank einen erhöhten Wechselkredit, der 20 bis 25 Prozent
des bisherigen Haftsummenkredits betragen wird, zusagen. Ein starker Rückhalt
als Garantie für die Liquidität ist aber, abgesehen von der erwähnten Sonder¬
aufgabe der Genossenschaften, durch das Anwachsen der fremden Gelder geboten,
die schon im Jahre 1907 bei 14600 Genossenschaften etwa 2»/^ Milliarden be¬
trugen und ständig weiter wachsen. —

Bei der Beurteilung der Krisis 1907/08 ist immer betont worden, daß die
Ursache des Konjunkturumschwungs in einem starken Mißverhältnis zwischen An¬
lage- und Betriebskredit zu suchen sei, daß Ansprüche des Kapitalmarkts in der
Form des kurzfristigen Kredits um den Geldmarkt herantraten und so die Zinssätze
des Geldmarktes verteuerten, während die des Kapitalmarkts hätten steigen müssen.
Die Kritik hat nun das Ungesunde des Zustandes richtig erkannt, glaubte aber durch
Ermahnung der Banken, die angeblich Fehler bet der Kreditgewährung gemacht
hatten, eine Änderung herbeiführen zu können. Demgegenüber hat Geheimer Hofrat
Or. Hecht im September vorigen Jahres auf der Generalversammlung des mittel¬
europäischen Wirtschaftsvereins darauf hingewiesen, daß in unsrer Kreditorganisation
Lücken vorhanden sind, deren größte in dem Mangel einer besondern Organisation
des langfristigen industriellen Kredits besteht. Die Banken dürfen die ihnen als
kurzfristig zuströmenden Gelder nicht in langfristigem Realkredit festlegen; den
Hypothekenbanken, die früher in gewissem Umfange langfristigen industriellen Kredit
gewährten, ist durch das Hypothekenbankgesetz die Gewährung gewerblichen Boden¬
kredits unterbunden worden. So bleibt nur die direkte Inanspruchnahme des
Kapitalmarkts durch Ausgabe von Jndustrieobligationen übrig, die aber gerade für
die mittlern und kleinen Betriebe aus börsentechnischen Gründen unmöglich ist. Die
Börsen lassen Obligationen mir dann zum Börsenhandel zu, wenn der Gesamt¬
betrag der Emission mindestens eine Million Mark beträgt; es ist sogar schon er¬
wogen worden, die Mindestgrenze auf drei Millionen zu erhöhen.

Hecht schlägt nun die Errichtung eines Zentralinstituts für langfristigen
industriellen Kredit vor, das möglichst den Charakter einer Trnstgesellsch oft
haben müßte (ähnlich den jüngst gegründeten Elektro-Treuhandbcmken). Das Institut
soll Kredit gegen Ausgabe von Obligationen gewähren, und zwar sowohl eigner,


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[0624] Maßgebliches und Unmaßgebliches Staatsschuldbücher zuwenden, dürfte die Bestimmung zuzuschreiben sein, durch die die Reichs- und Staatsschuldbuchforderungen lombardfähig werden. Die Ma߬ nahme ist eins der kleinen Mittel zur Hebung des Kurses der Staatsanleihen. Eine wichtige Maßnahme zur Fortentwicklung des landwirtschaftlichen Kredits enthält der am 28. Januar dem preußischen Abgeordnetenhause zugegcmgne Gesetz¬ entwurf betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der Preußischen Zen- trnlgenossenschaftskasse von 50 auf 75 Millionen Mark. Wie die ersten 50 Millionen so soll auch das Erhöhungskapital der Kasse vom Staate überwiesen werden, und zwar bar oder in Schatzanweisungen oder in Schuldverschreibungen zum Kurswert. Es ist beabsichtigt, die Kreditgenossenschaften stärker zur Entschuldung des mitt¬ leren und kleinen ländlichen Grundbesitzes heranzuziehen. Die Entschuldung soll durch die allmähliche Verdrängung des Realkredits von dem dem Personalkredit zustehenden Gebiete bewirkt werden. Es besteht jedoch die Gefahr, daß die Liquidität der Genossenschaften durch die Mitwirkung bei der Entschuldung leidet, sodaß eine besondre „Rückendeckung" zur Sicherung der Liquidität nötig ist. Als Rücken¬ deckung ist nun eine Stärkung der eignen Mittel der Preußenkasse gedacht. Die Bank soll das erhöhte Kapital gewissermaßen zur Aussetzung von Prämien für die Flüssighaltung des Vermögens der Genossenschaften benutzen. Den Verbands¬ kassen und Genossenschaften, die ihren Status unter Befolgung gewisser Grundsätze liquide erhalten, soll die Bank einen erhöhten Wechselkredit, der 20 bis 25 Prozent des bisherigen Haftsummenkredits betragen wird, zusagen. Ein starker Rückhalt als Garantie für die Liquidität ist aber, abgesehen von der erwähnten Sonder¬ aufgabe der Genossenschaften, durch das Anwachsen der fremden Gelder geboten, die schon im Jahre 1907 bei 14600 Genossenschaften etwa 2»/^ Milliarden be¬ trugen und ständig weiter wachsen. — Bei der Beurteilung der Krisis 1907/08 ist immer betont worden, daß die Ursache des Konjunkturumschwungs in einem starken Mißverhältnis zwischen An¬ lage- und Betriebskredit zu suchen sei, daß Ansprüche des Kapitalmarkts in der Form des kurzfristigen Kredits um den Geldmarkt herantraten und so die Zinssätze des Geldmarktes verteuerten, während die des Kapitalmarkts hätten steigen müssen. Die Kritik hat nun das Ungesunde des Zustandes richtig erkannt, glaubte aber durch Ermahnung der Banken, die angeblich Fehler bet der Kreditgewährung gemacht hatten, eine Änderung herbeiführen zu können. Demgegenüber hat Geheimer Hofrat Or. Hecht im September vorigen Jahres auf der Generalversammlung des mittel¬ europäischen Wirtschaftsvereins darauf hingewiesen, daß in unsrer Kreditorganisation Lücken vorhanden sind, deren größte in dem Mangel einer besondern Organisation des langfristigen industriellen Kredits besteht. Die Banken dürfen die ihnen als kurzfristig zuströmenden Gelder nicht in langfristigem Realkredit festlegen; den Hypothekenbanken, die früher in gewissem Umfange langfristigen industriellen Kredit gewährten, ist durch das Hypothekenbankgesetz die Gewährung gewerblichen Boden¬ kredits unterbunden worden. So bleibt nur die direkte Inanspruchnahme des Kapitalmarkts durch Ausgabe von Jndustrieobligationen übrig, die aber gerade für die mittlern und kleinen Betriebe aus börsentechnischen Gründen unmöglich ist. Die Börsen lassen Obligationen mir dann zum Börsenhandel zu, wenn der Gesamt¬ betrag der Emission mindestens eine Million Mark beträgt; es ist sogar schon er¬ wogen worden, die Mindestgrenze auf drei Millionen zu erhöhen. Hecht schlägt nun die Errichtung eines Zentralinstituts für langfristigen industriellen Kredit vor, das möglichst den Charakter einer Trnstgesellsch oft haben müßte (ähnlich den jüngst gegründeten Elektro-Treuhandbcmken). Das Institut soll Kredit gegen Ausgabe von Obligationen gewähren, und zwar sowohl eigner,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/624>, abgerufen am 12.12.2024.