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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

schaffen? 1?A!it as diuit! Die am 8. Februar dem Reichstage zugegangne Novelle
zum Bankgesetz vom 14. März 1875 zeigt auf das deutlichste, daß die Leitung
der Neichsbank in Übereinstimmung mit der Regierung die gegenwärtige Organi¬
sation der Bank für ausreichend hält, um die Neichsbank auf weitere zehn Jahre
zur Erfüllung ihrer eminent wichtigen Aufgaben zu befähigen. Nichts will man
von einer Verstaatlichung wissen. Die Bank bleibt weiter "die Kreuzung
kapitalistischen Unternehmertums mit altpreußischer Korrektheit", wie Sombart in
einem kühnen Bilde sagt.

Besonders bemerkenswert ist, daß man an zuständiger Stelle in der gewaltig
anwachsenden Kapitalkraft der Großbanken keine Gefahr für die ungehinderte
Durchführung der Diskontpolitik der Reichsbank gesehen hat, und daß man sich
nicht auf die von verschiednen Seiten vorgeschlagnen großzügigen Reformen wie
die Annahme verzinslicher Depositen eingelassen hat. Man dürfte erkannt haben,
daß ein Hand in Handarbeiten mit den Privatbanken von Fall zu Fall mehr
Aussicht auf Erfolg bietet und weniger Risiko mit sich bringt als große Reformen,
deren Wirksamkeit sich von vornherein nicht garantieren läßt. Nur in recht be¬
scheidnen Grenzen bewegen sich die Maßnahmen, die eine Stärkung der Aktions¬
kraft der Reichsbank bezwecken. Von einer Erhöhung des Grundkapitals ist ab¬
gesehen worden, da die hierfür aufzubringenden Mittel dem freien Verkehr entzogen
werden müßten. Die Erhöhung würde somit auf den Geldmarkt zurückwirken und
zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Bank durch Einreichung von Wechseln
und Abhebung von Giroguthaben führen, d. h. die Bank würde ihre Kapitals¬
erhöhung zunächst selbst bestreiten müssen.

Dagegen wird beabsichtigt, den Reservefonds, der die gesetzlich vorgeschriebene
Höhe seit dem Jahre 1905 erreicht hatte, wieder zu eröffnen. Aus dem Rein¬
gewinn erhalten zunächst die Anteilseigner wie bisher 3^ Prozent ordentliche
Dividende, von dem verbleibenden Rest die Anteilseigner ^, die Reichskasse "/^,
jedoch werden von diesem Reste dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur
Hälfte auf Anteilseigner und Reich entfallen. Dadurch sollen die Mittel gewonnen
werden für eine Erhöhung der Guthaben im Auslande, für eine verstärkte Gewährung
zinsfreier Vorschüsse aus Goldimporte sowie schließlich für eine Erweiterung des
Lombardgeschäfts. Für die genannten geschäftlichen Transaktionen darf die Reichs¬
bank die durch die Notenausgabe gewonnenen Mittel nicht verwenden, vielmehr sind
durch das Gesetz als Notendeckung ausschließlich Wechsel zugelassen worden.

Im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Auslandsguthaben ist eine Er¬
weiterung des Devisengeschäfts, das schon im Jahre 1908 eine beträchtliche Aus¬
dehnung erfahren hat, geplant. Im Jahre 1903 wurden 49509 Stück Auslands¬
wechsel im Betrage von 484,6 Millionen Mark angekauft gegen nur 39483 Stück
im Betrage von 268 Millionen im Jahre 1907. Um ständig am Devisenmarkte
vertreten zu sein, hat die Bank vor kurzem zum erstenmale einen Börsenvertreter
ernannt, der täglich die Börse besucht und die Bewegungen am Devisenmarkt be¬
obachtet. Eine Vermehrung der Zahl der Börsenvertreter wäre unsers Erachtens
sehr wünschenswert, da sich hier der Bank ein geeignetes Mittel bietet, die Ver¬
bindung mit der lebendigen Praxis des kaufmännischen Lebens noch enger zu knüpfen
und aus bester Quelle Informationen zu schöpfen, die anderswo überhaupt nicht
oder nur unzuverlässig zu erhalten sind.

Das steuerfreie Notenkontingent der Bank wird von 472 Millionen Mark auf
550 Millionen und für die Quartalstermine auf 750 Millionen Mark erhöht. Zu
dieser bisher unbekannten Art der Kontingentierung hat man sich entschlossen, da die
eigenartige zum Teil unvollkommene Zahlungsweise in Deutschland bewirkt, daß sich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

schaffen? 1?A!it as diuit! Die am 8. Februar dem Reichstage zugegangne Novelle
zum Bankgesetz vom 14. März 1875 zeigt auf das deutlichste, daß die Leitung
der Neichsbank in Übereinstimmung mit der Regierung die gegenwärtige Organi¬
sation der Bank für ausreichend hält, um die Neichsbank auf weitere zehn Jahre
zur Erfüllung ihrer eminent wichtigen Aufgaben zu befähigen. Nichts will man
von einer Verstaatlichung wissen. Die Bank bleibt weiter „die Kreuzung
kapitalistischen Unternehmertums mit altpreußischer Korrektheit", wie Sombart in
einem kühnen Bilde sagt.

Besonders bemerkenswert ist, daß man an zuständiger Stelle in der gewaltig
anwachsenden Kapitalkraft der Großbanken keine Gefahr für die ungehinderte
Durchführung der Diskontpolitik der Reichsbank gesehen hat, und daß man sich
nicht auf die von verschiednen Seiten vorgeschlagnen großzügigen Reformen wie
die Annahme verzinslicher Depositen eingelassen hat. Man dürfte erkannt haben,
daß ein Hand in Handarbeiten mit den Privatbanken von Fall zu Fall mehr
Aussicht auf Erfolg bietet und weniger Risiko mit sich bringt als große Reformen,
deren Wirksamkeit sich von vornherein nicht garantieren läßt. Nur in recht be¬
scheidnen Grenzen bewegen sich die Maßnahmen, die eine Stärkung der Aktions¬
kraft der Reichsbank bezwecken. Von einer Erhöhung des Grundkapitals ist ab¬
gesehen worden, da die hierfür aufzubringenden Mittel dem freien Verkehr entzogen
werden müßten. Die Erhöhung würde somit auf den Geldmarkt zurückwirken und
zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Bank durch Einreichung von Wechseln
und Abhebung von Giroguthaben führen, d. h. die Bank würde ihre Kapitals¬
erhöhung zunächst selbst bestreiten müssen.

Dagegen wird beabsichtigt, den Reservefonds, der die gesetzlich vorgeschriebene
Höhe seit dem Jahre 1905 erreicht hatte, wieder zu eröffnen. Aus dem Rein¬
gewinn erhalten zunächst die Anteilseigner wie bisher 3^ Prozent ordentliche
Dividende, von dem verbleibenden Rest die Anteilseigner ^, die Reichskasse «/^,
jedoch werden von diesem Reste dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur
Hälfte auf Anteilseigner und Reich entfallen. Dadurch sollen die Mittel gewonnen
werden für eine Erhöhung der Guthaben im Auslande, für eine verstärkte Gewährung
zinsfreier Vorschüsse aus Goldimporte sowie schließlich für eine Erweiterung des
Lombardgeschäfts. Für die genannten geschäftlichen Transaktionen darf die Reichs¬
bank die durch die Notenausgabe gewonnenen Mittel nicht verwenden, vielmehr sind
durch das Gesetz als Notendeckung ausschließlich Wechsel zugelassen worden.

Im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Auslandsguthaben ist eine Er¬
weiterung des Devisengeschäfts, das schon im Jahre 1908 eine beträchtliche Aus¬
dehnung erfahren hat, geplant. Im Jahre 1903 wurden 49509 Stück Auslands¬
wechsel im Betrage von 484,6 Millionen Mark angekauft gegen nur 39483 Stück
im Betrage von 268 Millionen im Jahre 1907. Um ständig am Devisenmarkte
vertreten zu sein, hat die Bank vor kurzem zum erstenmale einen Börsenvertreter
ernannt, der täglich die Börse besucht und die Bewegungen am Devisenmarkt be¬
obachtet. Eine Vermehrung der Zahl der Börsenvertreter wäre unsers Erachtens
sehr wünschenswert, da sich hier der Bank ein geeignetes Mittel bietet, die Ver¬
bindung mit der lebendigen Praxis des kaufmännischen Lebens noch enger zu knüpfen
und aus bester Quelle Informationen zu schöpfen, die anderswo überhaupt nicht
oder nur unzuverlässig zu erhalten sind.

Das steuerfreie Notenkontingent der Bank wird von 472 Millionen Mark auf
550 Millionen und für die Quartalstermine auf 750 Millionen Mark erhöht. Zu
dieser bisher unbekannten Art der Kontingentierung hat man sich entschlossen, da die
eigenartige zum Teil unvollkommene Zahlungsweise in Deutschland bewirkt, daß sich


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[0622] Maßgebliches und Unmaßgebliches schaffen? 1?A!it as diuit! Die am 8. Februar dem Reichstage zugegangne Novelle zum Bankgesetz vom 14. März 1875 zeigt auf das deutlichste, daß die Leitung der Neichsbank in Übereinstimmung mit der Regierung die gegenwärtige Organi¬ sation der Bank für ausreichend hält, um die Neichsbank auf weitere zehn Jahre zur Erfüllung ihrer eminent wichtigen Aufgaben zu befähigen. Nichts will man von einer Verstaatlichung wissen. Die Bank bleibt weiter „die Kreuzung kapitalistischen Unternehmertums mit altpreußischer Korrektheit", wie Sombart in einem kühnen Bilde sagt. Besonders bemerkenswert ist, daß man an zuständiger Stelle in der gewaltig anwachsenden Kapitalkraft der Großbanken keine Gefahr für die ungehinderte Durchführung der Diskontpolitik der Reichsbank gesehen hat, und daß man sich nicht auf die von verschiednen Seiten vorgeschlagnen großzügigen Reformen wie die Annahme verzinslicher Depositen eingelassen hat. Man dürfte erkannt haben, daß ein Hand in Handarbeiten mit den Privatbanken von Fall zu Fall mehr Aussicht auf Erfolg bietet und weniger Risiko mit sich bringt als große Reformen, deren Wirksamkeit sich von vornherein nicht garantieren läßt. Nur in recht be¬ scheidnen Grenzen bewegen sich die Maßnahmen, die eine Stärkung der Aktions¬ kraft der Reichsbank bezwecken. Von einer Erhöhung des Grundkapitals ist ab¬ gesehen worden, da die hierfür aufzubringenden Mittel dem freien Verkehr entzogen werden müßten. Die Erhöhung würde somit auf den Geldmarkt zurückwirken und zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Bank durch Einreichung von Wechseln und Abhebung von Giroguthaben führen, d. h. die Bank würde ihre Kapitals¬ erhöhung zunächst selbst bestreiten müssen. Dagegen wird beabsichtigt, den Reservefonds, der die gesetzlich vorgeschriebene Höhe seit dem Jahre 1905 erreicht hatte, wieder zu eröffnen. Aus dem Rein¬ gewinn erhalten zunächst die Anteilseigner wie bisher 3^ Prozent ordentliche Dividende, von dem verbleibenden Rest die Anteilseigner ^, die Reichskasse «/^, jedoch werden von diesem Reste dem Reservefonds zugeschrieben, die je zur Hälfte auf Anteilseigner und Reich entfallen. Dadurch sollen die Mittel gewonnen werden für eine Erhöhung der Guthaben im Auslande, für eine verstärkte Gewährung zinsfreier Vorschüsse aus Goldimporte sowie schließlich für eine Erweiterung des Lombardgeschäfts. Für die genannten geschäftlichen Transaktionen darf die Reichs¬ bank die durch die Notenausgabe gewonnenen Mittel nicht verwenden, vielmehr sind durch das Gesetz als Notendeckung ausschließlich Wechsel zugelassen worden. Im Zusammenhang mit einer Erhöhung der Auslandsguthaben ist eine Er¬ weiterung des Devisengeschäfts, das schon im Jahre 1908 eine beträchtliche Aus¬ dehnung erfahren hat, geplant. Im Jahre 1903 wurden 49509 Stück Auslands¬ wechsel im Betrage von 484,6 Millionen Mark angekauft gegen nur 39483 Stück im Betrage von 268 Millionen im Jahre 1907. Um ständig am Devisenmarkte vertreten zu sein, hat die Bank vor kurzem zum erstenmale einen Börsenvertreter ernannt, der täglich die Börse besucht und die Bewegungen am Devisenmarkt be¬ obachtet. Eine Vermehrung der Zahl der Börsenvertreter wäre unsers Erachtens sehr wünschenswert, da sich hier der Bank ein geeignetes Mittel bietet, die Ver¬ bindung mit der lebendigen Praxis des kaufmännischen Lebens noch enger zu knüpfen und aus bester Quelle Informationen zu schöpfen, die anderswo überhaupt nicht oder nur unzuverlässig zu erhalten sind. Das steuerfreie Notenkontingent der Bank wird von 472 Millionen Mark auf 550 Millionen und für die Quartalstermine auf 750 Millionen Mark erhöht. Zu dieser bisher unbekannten Art der Kontingentierung hat man sich entschlossen, da die eigenartige zum Teil unvollkommene Zahlungsweise in Deutschland bewirkt, daß sich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/622>, abgerufen am 12.12.2024.