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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgeblichem

der Algeeirasakte dar, ändert selbstverständlich an diesen internationalen Abmachungen
nichts und erklärt ihre Grundlagen, nämlich die Integrität des marokkanische"
Reichs und das Prinzip der offnen Tür für den Handel aller Nationen, nochmals
ausdrücklich für rechtsverbindlich. Dazu fügt nnn Frankreich eine ausdrückliche
Anerkennung der wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in Marokko, während
Deutschland, soweit es die Algecirasakte gestattet, eine politische Vormachtstellung
Frankreichs in Marokko zugibt.

Es sind vornehmlich zwei Fragen, die sich dem unbefangnen Beurteiler dabei
aufdrängen. Die eine lautet: "Bedarf es denn überhaupt der besondern An
erkennuug der wirtschaftlichen Stellung Deutschlands in Marokko durch Frankreich,
wenn der Grundsatz der offnen Tür schon durch eine Abmachung aller beteiligten
Mächte feststeht?" Und weiter fragen wir: "Hätte man das nicht früher haben
können? Weshalb erst soviel Ärger und Häkeleien auf sich nehmen, wenn man
seine Ansprüche doch zuletzt nicht aufrechterhalten will?"

Zu der ersten Frage ist zu bemerken, daß der Grundsatz der offnen Tür unter
der Voraussetzung der Unabhängigkeit Marokkos nur ein Rechtsverhältnis zwischen
Marokko und den auswärtigen Mächten festlegt, natürlich aber nicht die Beziehungen
zweier auswärtiger Mächte, die in Marokko Handel treiben wollen, zueinander
regelt. Das würde natürlich keinen Unterschied ausmachen, wenn die marokkanische
Regierung so weit Herr im eignen Hause wäre, daß die Beziehungen der aus¬
wärtigen Mächte zueinander in Marokko lediglich von ihrer Stellung zur ein¬
heimischen Regierung abhingen. Wenn aber eine auswärtige Macht tatsächlich
bereits eine Stellung einnimmt, die ihr in Marokko die Gelegenheit gibt, unsre
wirtschaftlichen Interessen an die Wand zu drücken, ohne daß eine von allen
Signatarmächten als solche erkannte Verletzung der Algecirasakte nachzuweisen wäre,
so ist ein Sonderabkommcn mit dieser Macht keineswegs überflüssig.

Aber nun die Frage, warum das nicht schon längst geschehen ist. Darauf
eine völlig befriedigende Antwort zu geben, ist jetzt wohl kaum möglich. Nur an¬
deute" läßt sich, daß die angebliche frühere Bereitwilligkeit der französischen Re¬
gierung und der Franzosen zu einem solchen Abkommen Wohl einigen berechtigten
Zweifeln begegnen muß. Wir hören zwar jetzt, daß Frankreich schon seit langer
Zeit eine solche Verständigung angestrebt habe, aber Eigensinn und Ungeschick der
deutschen Diplomatie habe das Zustandekommen verhindert. So ungefähr lese"
wir es immer in einem Blatte der Reichshauptstadt, das stets eine besondre Virtuosität
darin entfaltet, die deutsche Politik vom französischen Standpunkt ans zu beurteile".
Es mag sein, daß die französische Regierung eine Verständigung mit Deutschland
im Auge gehabt hat, aber immer auf einer Grundlage, die wir uns nicht zu eigen
machen konnten. Wir sollten nämlich unsre wirtschaftlichen Interessen in Marokko
vollständig opfern und dafür Zugeständnisse eintausche", die wir aus der Hand
Frankreichs gar nicht nehmen konnten, ans dem einfachen Grunde, weil es gar
nicht darüber verfügen konnte. Wir haben aber niemals el" Anzeichen dafür ent¬
decken können, daß Frankreich schon früher nnter irgendwelchen Bedingungen bereit
gewesen wäre, unsre wirtschaftliche Stellung in Marokko ausdrücklich anzuerkennen.
Das darf mau doch nicht ganz übergehen, wenn man das jetzige Abkommen und
seine Bedeutung richtig beurteilen will.

Damit soll für dieses Abkommen durchaus keine Begeisterung ausgedrückt
werden. Der Eindruck, den der Verlauf des ganzen Marokkostreits ans ein un¬
befangnes Gemüt machen muß, ist der eines Rückzugs nach anfänglichen starken
Trompetenstößen, die auf einen Angriff zu deute" schienen. So wird die Sache
jedenfalls von den meisten Deutschen in Marokko selbst aufgefaßt, und das ist


Maßgebliches und Unmaßgeblichem

der Algeeirasakte dar, ändert selbstverständlich an diesen internationalen Abmachungen
nichts und erklärt ihre Grundlagen, nämlich die Integrität des marokkanische»
Reichs und das Prinzip der offnen Tür für den Handel aller Nationen, nochmals
ausdrücklich für rechtsverbindlich. Dazu fügt nnn Frankreich eine ausdrückliche
Anerkennung der wirtschaftlichen Interessen Deutschlands in Marokko, während
Deutschland, soweit es die Algecirasakte gestattet, eine politische Vormachtstellung
Frankreichs in Marokko zugibt.

Es sind vornehmlich zwei Fragen, die sich dem unbefangnen Beurteiler dabei
aufdrängen. Die eine lautet: „Bedarf es denn überhaupt der besondern An
erkennuug der wirtschaftlichen Stellung Deutschlands in Marokko durch Frankreich,
wenn der Grundsatz der offnen Tür schon durch eine Abmachung aller beteiligten
Mächte feststeht?" Und weiter fragen wir: „Hätte man das nicht früher haben
können? Weshalb erst soviel Ärger und Häkeleien auf sich nehmen, wenn man
seine Ansprüche doch zuletzt nicht aufrechterhalten will?"

Zu der ersten Frage ist zu bemerken, daß der Grundsatz der offnen Tür unter
der Voraussetzung der Unabhängigkeit Marokkos nur ein Rechtsverhältnis zwischen
Marokko und den auswärtigen Mächten festlegt, natürlich aber nicht die Beziehungen
zweier auswärtiger Mächte, die in Marokko Handel treiben wollen, zueinander
regelt. Das würde natürlich keinen Unterschied ausmachen, wenn die marokkanische
Regierung so weit Herr im eignen Hause wäre, daß die Beziehungen der aus¬
wärtigen Mächte zueinander in Marokko lediglich von ihrer Stellung zur ein¬
heimischen Regierung abhingen. Wenn aber eine auswärtige Macht tatsächlich
bereits eine Stellung einnimmt, die ihr in Marokko die Gelegenheit gibt, unsre
wirtschaftlichen Interessen an die Wand zu drücken, ohne daß eine von allen
Signatarmächten als solche erkannte Verletzung der Algecirasakte nachzuweisen wäre,
so ist ein Sonderabkommcn mit dieser Macht keineswegs überflüssig.

Aber nun die Frage, warum das nicht schon längst geschehen ist. Darauf
eine völlig befriedigende Antwort zu geben, ist jetzt wohl kaum möglich. Nur an¬
deute« läßt sich, daß die angebliche frühere Bereitwilligkeit der französischen Re¬
gierung und der Franzosen zu einem solchen Abkommen Wohl einigen berechtigten
Zweifeln begegnen muß. Wir hören zwar jetzt, daß Frankreich schon seit langer
Zeit eine solche Verständigung angestrebt habe, aber Eigensinn und Ungeschick der
deutschen Diplomatie habe das Zustandekommen verhindert. So ungefähr lese»
wir es immer in einem Blatte der Reichshauptstadt, das stets eine besondre Virtuosität
darin entfaltet, die deutsche Politik vom französischen Standpunkt ans zu beurteile».
Es mag sein, daß die französische Regierung eine Verständigung mit Deutschland
im Auge gehabt hat, aber immer auf einer Grundlage, die wir uns nicht zu eigen
machen konnten. Wir sollten nämlich unsre wirtschaftlichen Interessen in Marokko
vollständig opfern und dafür Zugeständnisse eintausche», die wir aus der Hand
Frankreichs gar nicht nehmen konnten, ans dem einfachen Grunde, weil es gar
nicht darüber verfügen konnte. Wir haben aber niemals el» Anzeichen dafür ent¬
decken können, daß Frankreich schon früher nnter irgendwelchen Bedingungen bereit
gewesen wäre, unsre wirtschaftliche Stellung in Marokko ausdrücklich anzuerkennen.
Das darf mau doch nicht ganz übergehen, wenn man das jetzige Abkommen und
seine Bedeutung richtig beurteilen will.

Damit soll für dieses Abkommen durchaus keine Begeisterung ausgedrückt
werden. Der Eindruck, den der Verlauf des ganzen Marokkostreits ans ein un¬
befangnes Gemüt machen muß, ist der eines Rückzugs nach anfänglichen starken
Trompetenstößen, die auf einen Angriff zu deute» schienen. So wird die Sache
jedenfalls von den meisten Deutschen in Marokko selbst aufgefaßt, und das ist


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/420>, abgerufen am 03.07.2024.