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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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Die Fahrkartensteuer Und ihre Reform

deshalb einmal eingehender über die Fahrkartensteuer und über ihre Abänderung
gesprochen.

Die Fahrkartenstcuer gehört zu den wenigen Steuern, deren Erhebung
und Verrechnung nur ganz geringe Kosten verursacht, und das ist ein großer
Vorteil; sie wird von den Eisenbahnverwaltungen durch ihre Beamten zugleich
mit dem Eisenbahnfahrgeld -- ähnlich wie die Wechselstempelsteuer durch die
Postbeamten -- erhoben. Es können daher bei ihr keine Hinterziehungen und
Unterschlagungen vorkommen, denn die Eisenbahnverwaltungen haften dem
Reiche für die Steuer. Wenn die Fahrkartenstcuer so unbeliebt ist -- das
hat sich übrigens schon bedeutend gelegt --, so liegt es in der Hauptsache
darau, daß sie zugleich mit der Erhöhung der Fahrpreise für die Rückfahr¬
karten und der Gepäckfracht eingeführt wurde, und daß ihre Staffelung in den
einzelnen Wagenklassen ganz verschieden, in der obersten ungemein hoch ist.
Das geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor, in der in Prozenten die Höhe
der Steuer vom Fahrkartenpreise in den drei Wagenklassen berechnet ist.

Die Fahrkartensteuer betrügt

bei einem Fahrpreise in I. Klasse II. Klasse III. Klasse
von60Pf, bis SMark! 20Ps,---337M 10"/, 10 Pf.---167, bis 5 7, 5Pf.---8'/"bis2'/z7"
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°
"so .. ... .- 800^16/"600- S"/,200^4°/<.

Die Steuer beträgt in der ersten Klasse immer das vierfache der Steuer
in der dritten Klasse. Gewiß wird jeder Reisende der dritten Klasse bei
einem Fahrpreise von 60 Pfennigen für eine Fahrkarte gern und ohne Murren
die müßige Steuer von 5 Pfennigen zahlen; wenn aber der Reisende der ersten
Klasse für eine Fahrkarte zu demselben Preise (60 Pfennig) 20 Pfennig Steuer
zahlen muß, so ist das, gelinde gesagt, etwas "happig" und nicht gerecht. Die
60 Pfennig des Reisenden erster Klasse sind doch nicht mehr wert als die des
Reisenden dritter Klasse, und dann zahlt doch der Reisende schon für seine
Fahrkarte einen höhern Preis. Es war wohl nicht richtig, die verschiednett
Klassen verschieden zu besteuern, es hätte vielmehr, unabhängig davon, welche
Klasse der Reisende benutzt, die Steuer nach der Höhe des Fahrpreises für
jede Fahrkarte festgesetzt werden müssen. Hierbei hätten Fahrpreise bis
100 Pfennig ausschließlich unbesteuert bleiben sollen. Freilich hätte auch -- es
muß gewagt werden, es auszusprechen -- die vierte Wagenklasse mit heran¬
gezogen werden müssen, dann, würde auch das Ergebnis der Steuer ganz anders
gewesen sein. Die Angst davor, den Arbeiter mit der Fahrkartenstcuer mit
zu treffen, und zwar in seinen Erwerbsverhältnissen, ist ganz unberechtigt;
denn der Arbeiter, der unter Benutzung der vierten Wagenklasse täglich zu


Die Fahrkartensteuer Und ihre Reform

deshalb einmal eingehender über die Fahrkartensteuer und über ihre Abänderung
gesprochen.

Die Fahrkartenstcuer gehört zu den wenigen Steuern, deren Erhebung
und Verrechnung nur ganz geringe Kosten verursacht, und das ist ein großer
Vorteil; sie wird von den Eisenbahnverwaltungen durch ihre Beamten zugleich
mit dem Eisenbahnfahrgeld — ähnlich wie die Wechselstempelsteuer durch die
Postbeamten — erhoben. Es können daher bei ihr keine Hinterziehungen und
Unterschlagungen vorkommen, denn die Eisenbahnverwaltungen haften dem
Reiche für die Steuer. Wenn die Fahrkartenstcuer so unbeliebt ist — das
hat sich übrigens schon bedeutend gelegt —, so liegt es in der Hauptsache
darau, daß sie zugleich mit der Erhöhung der Fahrpreise für die Rückfahr¬
karten und der Gepäckfracht eingeführt wurde, und daß ihre Staffelung in den
einzelnen Wagenklassen ganz verschieden, in der obersten ungemein hoch ist.
Das geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor, in der in Prozenten die Höhe
der Steuer vom Fahrkartenpreise in den drei Wagenklassen berechnet ist.

Die Fahrkartensteuer betrügt

bei einem Fahrpreise in I. Klasse II. Klasse III. Klasse
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Die Steuer beträgt in der ersten Klasse immer das vierfache der Steuer
in der dritten Klasse. Gewiß wird jeder Reisende der dritten Klasse bei
einem Fahrpreise von 60 Pfennigen für eine Fahrkarte gern und ohne Murren
die müßige Steuer von 5 Pfennigen zahlen; wenn aber der Reisende der ersten
Klasse für eine Fahrkarte zu demselben Preise (60 Pfennig) 20 Pfennig Steuer
zahlen muß, so ist das, gelinde gesagt, etwas „happig" und nicht gerecht. Die
60 Pfennig des Reisenden erster Klasse sind doch nicht mehr wert als die des
Reisenden dritter Klasse, und dann zahlt doch der Reisende schon für seine
Fahrkarte einen höhern Preis. Es war wohl nicht richtig, die verschiednett
Klassen verschieden zu besteuern, es hätte vielmehr, unabhängig davon, welche
Klasse der Reisende benutzt, die Steuer nach der Höhe des Fahrpreises für
jede Fahrkarte festgesetzt werden müssen. Hierbei hätten Fahrpreise bis
100 Pfennig ausschließlich unbesteuert bleiben sollen. Freilich hätte auch — es
muß gewagt werden, es auszusprechen — die vierte Wagenklasse mit heran¬
gezogen werden müssen, dann, würde auch das Ergebnis der Steuer ganz anders
gewesen sein. Die Angst davor, den Arbeiter mit der Fahrkartenstcuer mit
zu treffen, und zwar in seinen Erwerbsverhältnissen, ist ganz unberechtigt;
denn der Arbeiter, der unter Benutzung der vierten Wagenklasse täglich zu


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[0342] Die Fahrkartensteuer Und ihre Reform deshalb einmal eingehender über die Fahrkartensteuer und über ihre Abänderung gesprochen. Die Fahrkartenstcuer gehört zu den wenigen Steuern, deren Erhebung und Verrechnung nur ganz geringe Kosten verursacht, und das ist ein großer Vorteil; sie wird von den Eisenbahnverwaltungen durch ihre Beamten zugleich mit dem Eisenbahnfahrgeld — ähnlich wie die Wechselstempelsteuer durch die Postbeamten — erhoben. Es können daher bei ihr keine Hinterziehungen und Unterschlagungen vorkommen, denn die Eisenbahnverwaltungen haften dem Reiche für die Steuer. Wenn die Fahrkartenstcuer so unbeliebt ist — das hat sich übrigens schon bedeutend gelegt —, so liegt es in der Hauptsache darau, daß sie zugleich mit der Erhöhung der Fahrpreise für die Rückfahr¬ karten und der Gepäckfracht eingeführt wurde, und daß ihre Staffelung in den einzelnen Wagenklassen ganz verschieden, in der obersten ungemein hoch ist. Das geht aus der nachfolgenden Tabelle hervor, in der in Prozenten die Höhe der Steuer vom Fahrkartenpreise in den drei Wagenklassen berechnet ist. Die Fahrkartensteuer betrügt bei einem Fahrpreise in I. Klasse II. Klasse III. Klasse von60Pf, bis SMark! 20Ps,---337M 10»/, 10 Pf.---167, bis 5 7, 5Pf.---8'/»bis2'/z7„ über 2 Mark,, 5„: 40--2020--104°/°10---52»/ » ^ /» „ S „ „10„: 80---16L°/°40647»20----42°/ ?, ^ in „10 „ „20„ : 1S0---168°/«80847»40---42°/^ /» „20 „ „80„ : 240---1287°120--- 647°60--32"/^ /<> „30 „ „40„ : 360---12«7°18064V/°90---3,. 2'//^ „40 „ „50„ : 540--13^2lo'/°7°2706»/,S7-7»140^3'/,„ 27.7 ° „so .. ... .- 800^16/„600- S»/,200^4°/<. Die Steuer beträgt in der ersten Klasse immer das vierfache der Steuer in der dritten Klasse. Gewiß wird jeder Reisende der dritten Klasse bei einem Fahrpreise von 60 Pfennigen für eine Fahrkarte gern und ohne Murren die müßige Steuer von 5 Pfennigen zahlen; wenn aber der Reisende der ersten Klasse für eine Fahrkarte zu demselben Preise (60 Pfennig) 20 Pfennig Steuer zahlen muß, so ist das, gelinde gesagt, etwas „happig" und nicht gerecht. Die 60 Pfennig des Reisenden erster Klasse sind doch nicht mehr wert als die des Reisenden dritter Klasse, und dann zahlt doch der Reisende schon für seine Fahrkarte einen höhern Preis. Es war wohl nicht richtig, die verschiednett Klassen verschieden zu besteuern, es hätte vielmehr, unabhängig davon, welche Klasse der Reisende benutzt, die Steuer nach der Höhe des Fahrpreises für jede Fahrkarte festgesetzt werden müssen. Hierbei hätten Fahrpreise bis 100 Pfennig ausschließlich unbesteuert bleiben sollen. Freilich hätte auch — es muß gewagt werden, es auszusprechen — die vierte Wagenklasse mit heran¬ gezogen werden müssen, dann, würde auch das Ergebnis der Steuer ganz anders gewesen sein. Die Angst davor, den Arbeiter mit der Fahrkartenstcuer mit zu treffen, und zwar in seinen Erwerbsverhältnissen, ist ganz unberechtigt; denn der Arbeiter, der unter Benutzung der vierten Wagenklasse täglich zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/342>, abgerufen am 23.07.2024.