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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr.

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Paul Gerhardt und der Große Kurfürst

sie dennoch ablehnt, ist ihm kein Mitbruder in Christus, besitzt nicht den wahren,
seligmachenden Glauben, rein und unverfälscht, zeigt nicht dessen Früchte in
seinem Leben und Wandel; der Kalvinist als solcher ist nicht ein Christ.*)

Der Mißerfolg dieses Neligionsgesprächs, die Ablehnung seiner Unions-
tendeuzen, mußte den Kurfürsten peinlich berühren. Sein Ziel wurde ihm da¬
durch nicht verrückt; aber er beschritt nun einen andern Weg. Er wollte die
gegenseitige Duldung und Anerkennung zwischen den beiden protestantischen Kon¬
fessionen erzwingen. Er brauchte Gewalt. Er erneuerte das Verfahren Johann
Sigismunds, durch Toleranzedikte und durch Reverse, die die Geistlichen zu
unterschreiben hatten, beide Seiten einander zu nähern. Er erließ 1664 ein
ähnliches Edikt''*) und forderte von den Geistlichen die Unterschrift. Zweihundert
Geistliche der Mark haben sie geleistet. Die Geistlichen Berlins, darunter Ger¬
hardt, haben sich geweigert. Magistrat und Stände sind für diese eingetreten.
Infolgedessen ist der eine, ein siebzigjähriger Greis, der schon entsetzt war, auf
Grund eines frei von ihm zusammengestellten Reverses wieder eingesetzt worden:
die Unterschrift des kurfürstlichen Reverses war ihm erlassen worden. Wie
stellte sich nun Gerhardt zu dieser Angelegenheit? Auch er war, weil er die
Unterschrift verweigert hatte, entsetzt worden; aber auch er sollte auf die Für¬
bitte der Bürgerschaft und des Magistrats von Berlin sowie der Stände wieder
eingesetzt werden; die Unterschrift des Reverses wurde ihm erlassen. Mau
motivierte diese Vergünstigung damit, er würde auch ohne dies dem Toleranz¬
edikt des Kurfürsten Gehorsam leisten; aber diese Voraussetzung war nicht zu¬
treffend. Gerhardt war mit den Edikten durchaus nicht einverstanden. Er er¬
klärte: "Könnte ich den Edikten gehorsam sein, so würde ich ja die Reverse zu
unterschreiben mich nicht entziehen; denn was ich mit gutem Gewissen wohl tuu
kann, das kann ich auch leicht zusagen und versprechen, daß ichs tun wolle."***)

Was war es nun, das Gerhardt zum prinzipiellen Widerspruch gegen das
Edikt bewog? Er spricht sich darüber sehr klar und bestimmt in den Schreiben
an den Magistrat und an den Kurfürsten aus, in denen er es ablehnt, wieder
in sein Amt einzutreten, unter der Voraussetzung, daß er dem Edikt gehorchen
wolle, dessen Unterschrift ihm erlassen war. Das Edikt oder genauer die Edikte
von 1614, 1662, 1664 verlangten in der Behandlung der Streitpunkte die beste
Moderation, den Verzicht auf eine Bekämpfung der andern Konfession, wobei
deren Vertreter mit verletzenden Namen bezeichnet würden. Der Revers in seiner
ursprünglichen Gestalt, dessen Unterschrift von den Geistlichen verlangt wurde,
ging über dies Edikt hinaus. Er forderte, daß die Konkordienformel omittiert,
das heißt ignoriert werde, forderte es auch von den Geistlichen, die, wie Ger¬
hardt, bei ihrer Ordination auf sie verpflichtet waren. Aber dieser Revers war
schon 1665 geändert worden. In dem neuen Revers war vom Omittieren der
Konkordienformel nicht die Rede.f) Und hier erklärte nun Gerhardt, diesen
Bestimmungen des Edikts könne er nicht entsprechen: er forderte, daß ihm der
Gehorsam gegen die Edikte erlassen werde. Er will bei allen seinen lutherischen
Bekenntnissen, namentlich der Konkordienformel, unverrückt verbleiben und sich






Vgl. Langbecker a. a. O. S. 88.
Auch die Ausschaltung des Exorzismus aus dem Tausritual wurde gefordert, falls die
Eltern des Täuflings es wünschten; auch dies hat Gerhardt gemißbilligt, doch ist diese Frage
nicht von entscheidender Bedeutung gewesen.'
Langbecker a. a. O, S, 193.
--
s) Abgedruckt bei Wangemann, Johann Sigismund und Paulus Gerhardt. Crgänzungs-
hcft zum fünften Bande der Uns, 8imvtÄ, Berlin, 1884. S. 186.
Paul Gerhardt und der Große Kurfürst

sie dennoch ablehnt, ist ihm kein Mitbruder in Christus, besitzt nicht den wahren,
seligmachenden Glauben, rein und unverfälscht, zeigt nicht dessen Früchte in
seinem Leben und Wandel; der Kalvinist als solcher ist nicht ein Christ.*)

Der Mißerfolg dieses Neligionsgesprächs, die Ablehnung seiner Unions-
tendeuzen, mußte den Kurfürsten peinlich berühren. Sein Ziel wurde ihm da¬
durch nicht verrückt; aber er beschritt nun einen andern Weg. Er wollte die
gegenseitige Duldung und Anerkennung zwischen den beiden protestantischen Kon¬
fessionen erzwingen. Er brauchte Gewalt. Er erneuerte das Verfahren Johann
Sigismunds, durch Toleranzedikte und durch Reverse, die die Geistlichen zu
unterschreiben hatten, beide Seiten einander zu nähern. Er erließ 1664 ein
ähnliches Edikt''*) und forderte von den Geistlichen die Unterschrift. Zweihundert
Geistliche der Mark haben sie geleistet. Die Geistlichen Berlins, darunter Ger¬
hardt, haben sich geweigert. Magistrat und Stände sind für diese eingetreten.
Infolgedessen ist der eine, ein siebzigjähriger Greis, der schon entsetzt war, auf
Grund eines frei von ihm zusammengestellten Reverses wieder eingesetzt worden:
die Unterschrift des kurfürstlichen Reverses war ihm erlassen worden. Wie
stellte sich nun Gerhardt zu dieser Angelegenheit? Auch er war, weil er die
Unterschrift verweigert hatte, entsetzt worden; aber auch er sollte auf die Für¬
bitte der Bürgerschaft und des Magistrats von Berlin sowie der Stände wieder
eingesetzt werden; die Unterschrift des Reverses wurde ihm erlassen. Mau
motivierte diese Vergünstigung damit, er würde auch ohne dies dem Toleranz¬
edikt des Kurfürsten Gehorsam leisten; aber diese Voraussetzung war nicht zu¬
treffend. Gerhardt war mit den Edikten durchaus nicht einverstanden. Er er¬
klärte: „Könnte ich den Edikten gehorsam sein, so würde ich ja die Reverse zu
unterschreiben mich nicht entziehen; denn was ich mit gutem Gewissen wohl tuu
kann, das kann ich auch leicht zusagen und versprechen, daß ichs tun wolle."***)

Was war es nun, das Gerhardt zum prinzipiellen Widerspruch gegen das
Edikt bewog? Er spricht sich darüber sehr klar und bestimmt in den Schreiben
an den Magistrat und an den Kurfürsten aus, in denen er es ablehnt, wieder
in sein Amt einzutreten, unter der Voraussetzung, daß er dem Edikt gehorchen
wolle, dessen Unterschrift ihm erlassen war. Das Edikt oder genauer die Edikte
von 1614, 1662, 1664 verlangten in der Behandlung der Streitpunkte die beste
Moderation, den Verzicht auf eine Bekämpfung der andern Konfession, wobei
deren Vertreter mit verletzenden Namen bezeichnet würden. Der Revers in seiner
ursprünglichen Gestalt, dessen Unterschrift von den Geistlichen verlangt wurde,
ging über dies Edikt hinaus. Er forderte, daß die Konkordienformel omittiert,
das heißt ignoriert werde, forderte es auch von den Geistlichen, die, wie Ger¬
hardt, bei ihrer Ordination auf sie verpflichtet waren. Aber dieser Revers war
schon 1665 geändert worden. In dem neuen Revers war vom Omittieren der
Konkordienformel nicht die Rede.f) Und hier erklärte nun Gerhardt, diesen
Bestimmungen des Edikts könne er nicht entsprechen: er forderte, daß ihm der
Gehorsam gegen die Edikte erlassen werde. Er will bei allen seinen lutherischen
Bekenntnissen, namentlich der Konkordienformel, unverrückt verbleiben und sich






Vgl. Langbecker a. a. O. S. 88.
Auch die Ausschaltung des Exorzismus aus dem Tausritual wurde gefordert, falls die
Eltern des Täuflings es wünschten; auch dies hat Gerhardt gemißbilligt, doch ist diese Frage
nicht von entscheidender Bedeutung gewesen.'
Langbecker a. a. O, S, 193.
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s) Abgedruckt bei Wangemann, Johann Sigismund und Paulus Gerhardt. Crgänzungs-
hcft zum fünften Bande der Uns, 8imvtÄ, Berlin, 1884. S. 186.
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[0290] Paul Gerhardt und der Große Kurfürst sie dennoch ablehnt, ist ihm kein Mitbruder in Christus, besitzt nicht den wahren, seligmachenden Glauben, rein und unverfälscht, zeigt nicht dessen Früchte in seinem Leben und Wandel; der Kalvinist als solcher ist nicht ein Christ.*) Der Mißerfolg dieses Neligionsgesprächs, die Ablehnung seiner Unions- tendeuzen, mußte den Kurfürsten peinlich berühren. Sein Ziel wurde ihm da¬ durch nicht verrückt; aber er beschritt nun einen andern Weg. Er wollte die gegenseitige Duldung und Anerkennung zwischen den beiden protestantischen Kon¬ fessionen erzwingen. Er brauchte Gewalt. Er erneuerte das Verfahren Johann Sigismunds, durch Toleranzedikte und durch Reverse, die die Geistlichen zu unterschreiben hatten, beide Seiten einander zu nähern. Er erließ 1664 ein ähnliches Edikt''*) und forderte von den Geistlichen die Unterschrift. Zweihundert Geistliche der Mark haben sie geleistet. Die Geistlichen Berlins, darunter Ger¬ hardt, haben sich geweigert. Magistrat und Stände sind für diese eingetreten. Infolgedessen ist der eine, ein siebzigjähriger Greis, der schon entsetzt war, auf Grund eines frei von ihm zusammengestellten Reverses wieder eingesetzt worden: die Unterschrift des kurfürstlichen Reverses war ihm erlassen worden. Wie stellte sich nun Gerhardt zu dieser Angelegenheit? Auch er war, weil er die Unterschrift verweigert hatte, entsetzt worden; aber auch er sollte auf die Für¬ bitte der Bürgerschaft und des Magistrats von Berlin sowie der Stände wieder eingesetzt werden; die Unterschrift des Reverses wurde ihm erlassen. Mau motivierte diese Vergünstigung damit, er würde auch ohne dies dem Toleranz¬ edikt des Kurfürsten Gehorsam leisten; aber diese Voraussetzung war nicht zu¬ treffend. Gerhardt war mit den Edikten durchaus nicht einverstanden. Er er¬ klärte: „Könnte ich den Edikten gehorsam sein, so würde ich ja die Reverse zu unterschreiben mich nicht entziehen; denn was ich mit gutem Gewissen wohl tuu kann, das kann ich auch leicht zusagen und versprechen, daß ichs tun wolle."***) Was war es nun, das Gerhardt zum prinzipiellen Widerspruch gegen das Edikt bewog? Er spricht sich darüber sehr klar und bestimmt in den Schreiben an den Magistrat und an den Kurfürsten aus, in denen er es ablehnt, wieder in sein Amt einzutreten, unter der Voraussetzung, daß er dem Edikt gehorchen wolle, dessen Unterschrift ihm erlassen war. Das Edikt oder genauer die Edikte von 1614, 1662, 1664 verlangten in der Behandlung der Streitpunkte die beste Moderation, den Verzicht auf eine Bekämpfung der andern Konfession, wobei deren Vertreter mit verletzenden Namen bezeichnet würden. Der Revers in seiner ursprünglichen Gestalt, dessen Unterschrift von den Geistlichen verlangt wurde, ging über dies Edikt hinaus. Er forderte, daß die Konkordienformel omittiert, das heißt ignoriert werde, forderte es auch von den Geistlichen, die, wie Ger¬ hardt, bei ihrer Ordination auf sie verpflichtet waren. Aber dieser Revers war schon 1665 geändert worden. In dem neuen Revers war vom Omittieren der Konkordienformel nicht die Rede.f) Und hier erklärte nun Gerhardt, diesen Bestimmungen des Edikts könne er nicht entsprechen: er forderte, daß ihm der Gehorsam gegen die Edikte erlassen werde. Er will bei allen seinen lutherischen Bekenntnissen, namentlich der Konkordienformel, unverrückt verbleiben und sich Vgl. Langbecker a. a. O. S. 88. Auch die Ausschaltung des Exorzismus aus dem Tausritual wurde gefordert, falls die Eltern des Täuflings es wünschten; auch dies hat Gerhardt gemißbilligt, doch ist diese Frage nicht von entscheidender Bedeutung gewesen.' Langbecker a. a. O, S, 193. -- s) Abgedruckt bei Wangemann, Johann Sigismund und Paulus Gerhardt. Crgänzungs- hcft zum fünften Bande der Uns, 8imvtÄ, Berlin, 1884. S. 186.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311740/290>, abgerufen am 22.06.2024.