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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr.

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Die Stadterweitenmg

Bevölkerung, das die starke Nachfrage nach Wohn-, Arbeit- und Geschäfts¬
räumen erzeugt und deren Konkurrenz die Bodenbesitzer in die glückliche Lage
versetzt, ihre Forderungen beliebig hoch schrauben zu können. Behörden wie
die Stadtverwaltungen können nur unter der Voraussetzung dafür verant¬
wortlich gemacht werden, daß sie verpflichtet seien, sich selbst mit dem Risiko
des Landerwerbs zu beladen, und zugleich berechtigt, dieses Risiko durch ein
weitgehendes Enteignungsrecht, also durch tiefe Eingriffe in das private Eigen¬
tumsrecht, herabzumindern. Auf die Frage, ob die Anklage gegen die Terrain¬
unternehmer begründet sei, daß sie um die Städte herum Land aufkauften und
"sperrten", die Bebauung hinderten, um die Preise hinaufzutreiben, antwortet
Mangoldt in Beziehung auf Dresden:

Von einem absichtlichen längern Zurückhalten des Landes durch die eigent¬
lichen Terrainnnternehmer, durch die Aufschließenden, ist uns für die ganze Zeit
von 1870 bis 1902 nichts bekannt geworden. Wenn wir auch im allgemeinen
nicht ausdrücklich nach diesem Punkte gefragt haben, so wären uns doch bei unsern
umfangreichen Untersuchungen wirklich bedeutsame Vorgänge nach dieser Richtung
schwerlich entgangen. Warten auf bessere Preise wird natürlich oft vorgekommen
sein, und ebenso natürlich stockte die ganze Ausschließung und der Absatz der Bau¬
stellen in den Zeiten schlechter Konjunktur und mangelnder Nachfrage. Aber daß
die Terrainunternehmer darin mehr getan hätten, als jeder normale Kaufmann
tut, daß sie ein besondres Shstem der Sperrung entwickelt hätten, davon ist uns,
wie gesagt, nichts bekannt geworden. Eine andre Frage ist, ob sie nicht fremdes,
mit ihnen konkurrierendes Gelände mit Hilfe ihres eignen Grundbesitzes nach
Möglichkeit an der Aufschließung gehindert haben. Wir haben darüber keine be¬
sondern Erkundigungen eingezogen, aber man kann es beinahe als selbstverständlich
annehmen, daß das vielfach, vielleicht beinahe regelmäßig der Fall gewesen sein
wird; auch sind wir auf einige Spuren solcher Handlungsweise gestoßen. Aber
das ist ja hier nicht der Gegenstand des Streites. Endlich scheinen die Terrain¬
nnternehmer allerdings in unaufgeschlossenem Zustande oft kein Land wieder
abgegeben zu haben sgercide dieses ist es, was ihnen in Damaschkes Organ zum
Vorwurf gemacht zu werden pflegt, allerdings nicht gerade in Beziehung auf
Dresdens, aber das ist auch ganz begreiflich, da sie auf die Arrondieruug ihres
Besitzes bedacht sein mußten. Insofern haben sie freilich Land oft längere Jahre
zurückgehalten, aber nicht, um es an der Aufschließung zu hindern, sondern um in
die Lage zu kommen, es selber aufzuschließen. Dafür aber, daß sie mit der Auf¬
schließung länger gewartet hätten, dafür liegen, wie gesagt, keine Beweise vor,
eher fürs Gegenteil. In der siebziger Aufschwungperiode brachten die Terrain¬
unternehmer wenigstens in einigen Gegenden der Stadt so viel Baustellen auf den
Markt, daß dann dort noch lange Jahre während der Depression davon gezehrt
werden konnte. Und als dann die Stadt im Straßenbau sehr zurückhaltend
wurde, kam es öfter vor, daß Anträge der Aufschließenden auf Straßenbauten ab¬
gelehnt wurden; es ist also wahrscheinlich, daß, wenn es nach den Wünschen der
Ausschließenden gegangen wäre, erheblich mehr Land der Bebauung zugänglich
gemacht worden sein würde. Endlich haben wir ja gesehen, daß die Terrain¬
nnternehmer durch weitgehende Kreditierung des Verkaufspreises und vielfach auch
durch Gewährung von Baugeld um den Absatz ihrer Baustellen eifrig bemüht
waren. Und doch ist absichtliches Zurückhalten von Bauland in dem hier in Rede
stehenden Gebiete in den letzten Jahrzehnten ziemlich viel vorgekommen, nur freilich


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Bevölkerung, das die starke Nachfrage nach Wohn-, Arbeit- und Geschäfts¬
räumen erzeugt und deren Konkurrenz die Bodenbesitzer in die glückliche Lage
versetzt, ihre Forderungen beliebig hoch schrauben zu können. Behörden wie
die Stadtverwaltungen können nur unter der Voraussetzung dafür verant¬
wortlich gemacht werden, daß sie verpflichtet seien, sich selbst mit dem Risiko
des Landerwerbs zu beladen, und zugleich berechtigt, dieses Risiko durch ein
weitgehendes Enteignungsrecht, also durch tiefe Eingriffe in das private Eigen¬
tumsrecht, herabzumindern. Auf die Frage, ob die Anklage gegen die Terrain¬
unternehmer begründet sei, daß sie um die Städte herum Land aufkauften und
„sperrten", die Bebauung hinderten, um die Preise hinaufzutreiben, antwortet
Mangoldt in Beziehung auf Dresden:

Von einem absichtlichen längern Zurückhalten des Landes durch die eigent¬
lichen Terrainnnternehmer, durch die Aufschließenden, ist uns für die ganze Zeit
von 1870 bis 1902 nichts bekannt geworden. Wenn wir auch im allgemeinen
nicht ausdrücklich nach diesem Punkte gefragt haben, so wären uns doch bei unsern
umfangreichen Untersuchungen wirklich bedeutsame Vorgänge nach dieser Richtung
schwerlich entgangen. Warten auf bessere Preise wird natürlich oft vorgekommen
sein, und ebenso natürlich stockte die ganze Ausschließung und der Absatz der Bau¬
stellen in den Zeiten schlechter Konjunktur und mangelnder Nachfrage. Aber daß
die Terrainunternehmer darin mehr getan hätten, als jeder normale Kaufmann
tut, daß sie ein besondres Shstem der Sperrung entwickelt hätten, davon ist uns,
wie gesagt, nichts bekannt geworden. Eine andre Frage ist, ob sie nicht fremdes,
mit ihnen konkurrierendes Gelände mit Hilfe ihres eignen Grundbesitzes nach
Möglichkeit an der Aufschließung gehindert haben. Wir haben darüber keine be¬
sondern Erkundigungen eingezogen, aber man kann es beinahe als selbstverständlich
annehmen, daß das vielfach, vielleicht beinahe regelmäßig der Fall gewesen sein
wird; auch sind wir auf einige Spuren solcher Handlungsweise gestoßen. Aber
das ist ja hier nicht der Gegenstand des Streites. Endlich scheinen die Terrain¬
nnternehmer allerdings in unaufgeschlossenem Zustande oft kein Land wieder
abgegeben zu haben sgercide dieses ist es, was ihnen in Damaschkes Organ zum
Vorwurf gemacht zu werden pflegt, allerdings nicht gerade in Beziehung auf
Dresdens, aber das ist auch ganz begreiflich, da sie auf die Arrondieruug ihres
Besitzes bedacht sein mußten. Insofern haben sie freilich Land oft längere Jahre
zurückgehalten, aber nicht, um es an der Aufschließung zu hindern, sondern um in
die Lage zu kommen, es selber aufzuschließen. Dafür aber, daß sie mit der Auf¬
schließung länger gewartet hätten, dafür liegen, wie gesagt, keine Beweise vor,
eher fürs Gegenteil. In der siebziger Aufschwungperiode brachten die Terrain¬
unternehmer wenigstens in einigen Gegenden der Stadt so viel Baustellen auf den
Markt, daß dann dort noch lange Jahre während der Depression davon gezehrt
werden konnte. Und als dann die Stadt im Straßenbau sehr zurückhaltend
wurde, kam es öfter vor, daß Anträge der Aufschließenden auf Straßenbauten ab¬
gelehnt wurden; es ist also wahrscheinlich, daß, wenn es nach den Wünschen der
Ausschließenden gegangen wäre, erheblich mehr Land der Bebauung zugänglich
gemacht worden sein würde. Endlich haben wir ja gesehen, daß die Terrain¬
nnternehmer durch weitgehende Kreditierung des Verkaufspreises und vielfach auch
durch Gewährung von Baugeld um den Absatz ihrer Baustellen eifrig bemüht
waren. Und doch ist absichtliches Zurückhalten von Bauland in dem hier in Rede
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311740/194>, abgerufen am 24.07.2024.