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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

werde, falls die Wahl aufrechterhalten werde, das Protektorat über den bayrischen
Landesverband niederlegen, ohne Erfolg blieb. Die Bayern erlangten endlich die
Zusage, daß das Präsidium zwar den General Keim wählen, dieser aber sein Amt
sogleich niederlegen solle. Nur unter dieser Bedingung könne Prinz Ruprecht Protektor
bleiben. In der entscheidenden Vorstandssitzung erschien der bayrische Delegierte,
Kammerherr von Spieß, persönlich, um die Forderung seines Verbandes zu be¬
gründen. Aber Wider Erwarten behielt General Keim sein Amt, und nun gerieten
die Bayern in die größte Entrüstung, glaubten sich verhöhnt und in der Person
des Prinzen Ruprecht, der nun das Protektorat niederlegte, beleidigt. So kam es
zu der bekannten Krisis.

Das ist die bayrische Darstellung. Bei näherer Beleuchtung vom Standpunkt
des Präsidiums aus sieht die Sache freilich anders aus. Sonst würfe es ja auch
ein schlechtes Licht auf den General Keim, daß er nicht um der Sache willen auf
sein Amt verzichtete. Zunächst erhielten die Bayern bündige Zusicherungen und
Beweise, daß den beanstandeten Zeitungsartikeln die Mitglieder des Präsidiums,
und besonders General Keim, vollständig fern standen. Trotzdem beharrten die Bayern
bei der Ansicht, daß der Friede vom Präsidium gebrochen worden sei, und äußerten
ihre Zweifel an den Versicherungen des Fürsten Salm, des Präsidenten des Vereins,
in einer Form, daß dieser seine persönliche Ehre berührt fühlte. Dieser Ehren¬
handel zwischen dem Fürsten Salm und Herrn v. Spieß hat natürlich auch die
weitern Auseinandersetzungen beeinflußt. Daß General Keim zum geschäfts führenden
Vorsitzenden vorgeschlagen wurde, geschah aus Zweckmäßigkeitsgründen; die Geschäfte,
die General Keim förmlich übernehmen sollte, hatte er bereits vertretungsweise ver¬
sehen, und es handelte sich dabei um formale Bureaugeschnfte, die mit der Agitation
des Vereins nichts zu tun hatten. Das Präsidium konnte nicht ahnen, daß der
bayrische Landesverband nach dem Kölner Frieden etwas dagegen haben könnte,
zumal da die Beschuldigungen, die seitdem wieder gegen den General erhoben
worden waren, als irrtümlich nachgewiesen waren. Trotzdem ging Herr v. Spieß
im Auftrage seines Verbandes mit so schroffen persönlichen Anklagen gegen die Wahl
des Generals Keim vor, daß das Präsidium darin direkte Bedrohungen seines
Rechts sehen mußte. General Keim hatte sich ohnehin geweigert, die Wahl anzu¬
nehmen; Fürst Salm aber bestand darauf, daß das Präsidium -- gerade um der
satzungswidrigen Drohungen der Bayern willen -- von seinem Recht Gebrauch
mache; General Keim könne ja dann die Wahl ablehnen. Das wurde den Bayern
mitgeteilt, und diese nahmen die Mitteilung als Nachgiebigkeit gegen ihre Forderungen
und als Folge des übrigens nach den Satzungen nicht zu rechtfertigenden Eingreifens
ihres fürstlichen Protektors auf. Das war wieder ein Irrtum. Der dritte Irrtum
endlich lag in der falschen Auffassung der Vorgänge in der Vorstandssitzung, in
der Herr v. Spieß persönlich erschienen war. Wenn General Keim jetzt von den
andern Mitgliedern des Präsidiums bestürmt wurde, das ihm angebotne Amt nicht
mehr abzulehnen, so geschah das unter dem Eindruck der Entrüstung, die durch das
persönliche Auftreten des Herrn v. Spieß und durch seine als verletzende Drohungen
erscheinenden satzungswidrigen Forderungen erweckt worden war. So stellte sich
die Sache dem Präsidium dar, und man wird begreifen, warum es unter solchen Um¬
ständen einen Mann, dem es so viel verdankte, nicht fallen lassen konnte und wollte.

Neben der persönlichen steht die sachliche Differenz. Die Bayern verlangen,
daß die Grundsätze, die sie im besondern für die Verhältnisse ihres engern Vater¬
landes in Anwendung bringen möchten, von dem ganzen Verein als die seinigen
anerkannt werden. Dagegen ist zweierlei einzuwenden. Erstens muß sich in jedem
Verein, wenn er nicht der Erstarrung verfallen will, die Minderheit mit den
wichtigen Entscheidungen der Mehrheit irgendwie abfinden, sonst ist eine Spaltung


Maßgebliches und Unmaßgebliches

werde, falls die Wahl aufrechterhalten werde, das Protektorat über den bayrischen
Landesverband niederlegen, ohne Erfolg blieb. Die Bayern erlangten endlich die
Zusage, daß das Präsidium zwar den General Keim wählen, dieser aber sein Amt
sogleich niederlegen solle. Nur unter dieser Bedingung könne Prinz Ruprecht Protektor
bleiben. In der entscheidenden Vorstandssitzung erschien der bayrische Delegierte,
Kammerherr von Spieß, persönlich, um die Forderung seines Verbandes zu be¬
gründen. Aber Wider Erwarten behielt General Keim sein Amt, und nun gerieten
die Bayern in die größte Entrüstung, glaubten sich verhöhnt und in der Person
des Prinzen Ruprecht, der nun das Protektorat niederlegte, beleidigt. So kam es
zu der bekannten Krisis.

Das ist die bayrische Darstellung. Bei näherer Beleuchtung vom Standpunkt
des Präsidiums aus sieht die Sache freilich anders aus. Sonst würfe es ja auch
ein schlechtes Licht auf den General Keim, daß er nicht um der Sache willen auf
sein Amt verzichtete. Zunächst erhielten die Bayern bündige Zusicherungen und
Beweise, daß den beanstandeten Zeitungsartikeln die Mitglieder des Präsidiums,
und besonders General Keim, vollständig fern standen. Trotzdem beharrten die Bayern
bei der Ansicht, daß der Friede vom Präsidium gebrochen worden sei, und äußerten
ihre Zweifel an den Versicherungen des Fürsten Salm, des Präsidenten des Vereins,
in einer Form, daß dieser seine persönliche Ehre berührt fühlte. Dieser Ehren¬
handel zwischen dem Fürsten Salm und Herrn v. Spieß hat natürlich auch die
weitern Auseinandersetzungen beeinflußt. Daß General Keim zum geschäfts führenden
Vorsitzenden vorgeschlagen wurde, geschah aus Zweckmäßigkeitsgründen; die Geschäfte,
die General Keim förmlich übernehmen sollte, hatte er bereits vertretungsweise ver¬
sehen, und es handelte sich dabei um formale Bureaugeschnfte, die mit der Agitation
des Vereins nichts zu tun hatten. Das Präsidium konnte nicht ahnen, daß der
bayrische Landesverband nach dem Kölner Frieden etwas dagegen haben könnte,
zumal da die Beschuldigungen, die seitdem wieder gegen den General erhoben
worden waren, als irrtümlich nachgewiesen waren. Trotzdem ging Herr v. Spieß
im Auftrage seines Verbandes mit so schroffen persönlichen Anklagen gegen die Wahl
des Generals Keim vor, daß das Präsidium darin direkte Bedrohungen seines
Rechts sehen mußte. General Keim hatte sich ohnehin geweigert, die Wahl anzu¬
nehmen; Fürst Salm aber bestand darauf, daß das Präsidium — gerade um der
satzungswidrigen Drohungen der Bayern willen — von seinem Recht Gebrauch
mache; General Keim könne ja dann die Wahl ablehnen. Das wurde den Bayern
mitgeteilt, und diese nahmen die Mitteilung als Nachgiebigkeit gegen ihre Forderungen
und als Folge des übrigens nach den Satzungen nicht zu rechtfertigenden Eingreifens
ihres fürstlichen Protektors auf. Das war wieder ein Irrtum. Der dritte Irrtum
endlich lag in der falschen Auffassung der Vorgänge in der Vorstandssitzung, in
der Herr v. Spieß persönlich erschienen war. Wenn General Keim jetzt von den
andern Mitgliedern des Präsidiums bestürmt wurde, das ihm angebotne Amt nicht
mehr abzulehnen, so geschah das unter dem Eindruck der Entrüstung, die durch das
persönliche Auftreten des Herrn v. Spieß und durch seine als verletzende Drohungen
erscheinenden satzungswidrigen Forderungen erweckt worden war. So stellte sich
die Sache dem Präsidium dar, und man wird begreifen, warum es unter solchen Um¬
ständen einen Mann, dem es so viel verdankte, nicht fallen lassen konnte und wollte.

Neben der persönlichen steht die sachliche Differenz. Die Bayern verlangen,
daß die Grundsätze, die sie im besondern für die Verhältnisse ihres engern Vater¬
landes in Anwendung bringen möchten, von dem ganzen Verein als die seinigen
anerkannt werden. Dagegen ist zweierlei einzuwenden. Erstens muß sich in jedem
Verein, wenn er nicht der Erstarrung verfallen will, die Minderheit mit den
wichtigen Entscheidungen der Mehrheit irgendwie abfinden, sonst ist eine Spaltung


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[0254] Maßgebliches und Unmaßgebliches werde, falls die Wahl aufrechterhalten werde, das Protektorat über den bayrischen Landesverband niederlegen, ohne Erfolg blieb. Die Bayern erlangten endlich die Zusage, daß das Präsidium zwar den General Keim wählen, dieser aber sein Amt sogleich niederlegen solle. Nur unter dieser Bedingung könne Prinz Ruprecht Protektor bleiben. In der entscheidenden Vorstandssitzung erschien der bayrische Delegierte, Kammerherr von Spieß, persönlich, um die Forderung seines Verbandes zu be¬ gründen. Aber Wider Erwarten behielt General Keim sein Amt, und nun gerieten die Bayern in die größte Entrüstung, glaubten sich verhöhnt und in der Person des Prinzen Ruprecht, der nun das Protektorat niederlegte, beleidigt. So kam es zu der bekannten Krisis. Das ist die bayrische Darstellung. Bei näherer Beleuchtung vom Standpunkt des Präsidiums aus sieht die Sache freilich anders aus. Sonst würfe es ja auch ein schlechtes Licht auf den General Keim, daß er nicht um der Sache willen auf sein Amt verzichtete. Zunächst erhielten die Bayern bündige Zusicherungen und Beweise, daß den beanstandeten Zeitungsartikeln die Mitglieder des Präsidiums, und besonders General Keim, vollständig fern standen. Trotzdem beharrten die Bayern bei der Ansicht, daß der Friede vom Präsidium gebrochen worden sei, und äußerten ihre Zweifel an den Versicherungen des Fürsten Salm, des Präsidenten des Vereins, in einer Form, daß dieser seine persönliche Ehre berührt fühlte. Dieser Ehren¬ handel zwischen dem Fürsten Salm und Herrn v. Spieß hat natürlich auch die weitern Auseinandersetzungen beeinflußt. Daß General Keim zum geschäfts führenden Vorsitzenden vorgeschlagen wurde, geschah aus Zweckmäßigkeitsgründen; die Geschäfte, die General Keim förmlich übernehmen sollte, hatte er bereits vertretungsweise ver¬ sehen, und es handelte sich dabei um formale Bureaugeschnfte, die mit der Agitation des Vereins nichts zu tun hatten. Das Präsidium konnte nicht ahnen, daß der bayrische Landesverband nach dem Kölner Frieden etwas dagegen haben könnte, zumal da die Beschuldigungen, die seitdem wieder gegen den General erhoben worden waren, als irrtümlich nachgewiesen waren. Trotzdem ging Herr v. Spieß im Auftrage seines Verbandes mit so schroffen persönlichen Anklagen gegen die Wahl des Generals Keim vor, daß das Präsidium darin direkte Bedrohungen seines Rechts sehen mußte. General Keim hatte sich ohnehin geweigert, die Wahl anzu¬ nehmen; Fürst Salm aber bestand darauf, daß das Präsidium — gerade um der satzungswidrigen Drohungen der Bayern willen — von seinem Recht Gebrauch mache; General Keim könne ja dann die Wahl ablehnen. Das wurde den Bayern mitgeteilt, und diese nahmen die Mitteilung als Nachgiebigkeit gegen ihre Forderungen und als Folge des übrigens nach den Satzungen nicht zu rechtfertigenden Eingreifens ihres fürstlichen Protektors auf. Das war wieder ein Irrtum. Der dritte Irrtum endlich lag in der falschen Auffassung der Vorgänge in der Vorstandssitzung, in der Herr v. Spieß persönlich erschienen war. Wenn General Keim jetzt von den andern Mitgliedern des Präsidiums bestürmt wurde, das ihm angebotne Amt nicht mehr abzulehnen, so geschah das unter dem Eindruck der Entrüstung, die durch das persönliche Auftreten des Herrn v. Spieß und durch seine als verletzende Drohungen erscheinenden satzungswidrigen Forderungen erweckt worden war. So stellte sich die Sache dem Präsidium dar, und man wird begreifen, warum es unter solchen Um¬ ständen einen Mann, dem es so viel verdankte, nicht fallen lassen konnte und wollte. Neben der persönlichen steht die sachliche Differenz. Die Bayern verlangen, daß die Grundsätze, die sie im besondern für die Verhältnisse ihres engern Vater¬ landes in Anwendung bringen möchten, von dem ganzen Verein als die seinigen anerkannt werden. Dagegen ist zweierlei einzuwenden. Erstens muß sich in jedem Verein, wenn er nicht der Erstarrung verfallen will, die Minderheit mit den wichtigen Entscheidungen der Mehrheit irgendwie abfinden, sonst ist eine Spaltung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/254>, abgerufen am 22.07.2024.