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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ist. (Mehrere zwischen die erste und die zwölfte eingeschobne Lieferungen gehören
in den zweiten Band.) Auch sie enthalten, gleich den zwei ersten, in Heft 39 an¬
gezeigten, abgesehen von ganz neuen Artikeln (wie Ashley, Aufsichtsrat, Ausverkäufe)
viel Neues von Wert und Wichtigkeit. Um nur einiges zu erwähnen: Während in
dem Artikel "Agrarstatistik" der ersten Ausgabe der Abschnitt Erntestatistik nur
wenige statistische Angaben enthielt, konnte er mit solchen, dank den seitdem voll-
zognen Erhebungen, in der vorliegenden Ausgabe sehr reich ausgestattet werden.
Der Artikel "Aktiengesellschaften" ist von 92 ans 130 Seiten angeschwollen. Die
Erweiterung kommt hauptsächlich der Statistik, und zwar vorzugsweise der der Ver¬
einigten Staaten, die Ernst von Halle bearbeitet hat, zugute. In der Abhandlung
..Alkoholfrage" von W. Bode ist der Abschnitt "Arbeit gegen Trunksucht, Unmttßigkeit
und Trinkzwang" vervollständigt worden. In dem Artikel "Analphabeten" sind zu
den bei Volkszählungen, beim Ersatzgeschnft und bei Eheschließungen gewonnenen
Ergebnissen noch die in Gefängnissen vorgenommnen Erhebungen gekommen. Der
Artikel Anarchismus hat zwei große Ergänzungen erfahren: eine Übersicht der an¬
archistischen Theorien der antiken Welt sowie der religiös motivierten anarchistischen
Bewegungen im Mittelalter und die Geschichte des Anarchismus seit 1890 ein¬
schließlich seiner neusten Erscheinungsform, des "revolutionären Syndikalismus". Dem
Anerbenrecht, das in der ersten Ausgabe in Miaskowski einen beredten Anwalt
gefunden hatte, scheint der neue Bearbeiter, Hermes, ein wenig kühler gegenüber-
zustehn. Die Bauernschaft werde im allgemeinen an den bisher üblichen Formen
der Besitzübertragung festhalten; überhaupt dränge die moderne Entwicklung "immer
mehr auf den Weg der individuellen Ordnung des Besitzübergaugs, der der ur¬
sprünglichen deutschen Rechtsauffassung fremd ist". Doch werde das neue Jntestat-
anerbenrecht mittelbar sehr heilsam wirken: es werde dazu beitragen, die immer noch
bestehende bäuerliche Sitte gegen die Mobilisierungsteudeuz der heutigen Zeit zu
stärken. Die Autorität des Gesetzes sei nicht hoch genug anzuschlagen; sie wirke
nicht bloß auf den einfachen Manu, sondern sei auch maßgebend für seine juristischen
Berater. Das Preußische Ansiedlungsgesetz für Pose" und Westpreußen konnte natürlich
erst in der neusten Ausgabe ausführlich dargestellt werden, weil ja seine Ausführung
1890 eben erst begonnen hatte, und erst die letzten Jahre zuverlässige Berichte über
die Ergebnisse des großen Werkes gebracht haben. Die Abhandlung "Anthropologie
und Anthropometrie" hat zwar keine wesentlichen Änderungen erfahren, es mag aber
an sie erinnert werden, damit die Leser erfahren, daß sie in dem Handwörterbuch
mich über solche Gegenstände Auskunft finden. Die Darstellung hat hauptsächlich
den Zweck, "an der Hand anthropometrischer Beispiele diese Untersuchungsmethode
klar zu machen" und zu ihren Anwendungen anzuleiten, z. B. zur Beantwortung
der Frage, wie ein gewisser, durch Messungen (des Brustumfangs, der Sehweite usw.)
ermittelter Typus der Körperbildung die Arbeitleistnng beeinflußt, wie Abnormitäten
entstehn und dergleichen. Die sehr umfangreichen Abhandlungen über das Armen¬
wesen sind anders gegliedert und zum Teil mit andern Titeln versehen worden.
Daß die christliche Armenpflege, um deren Wiederherstellung sich die Reformation
verdient gemacht hat, und deren Geist auch das Elberfelder System beseelt, ihrerzeit
etwas völlig neues gewesen ist, hat Uhlhorn schon in der ersten Auflage nach¬
gewiesen; in der neuen hat sich ihm Münsterberg als Mitarbeiter zugesellt. Der
für die erste Ausgabe von einem mittlerweile verstorbnen Autor geschriebne Abschnitt
über Italien konnte in der dritten Ausgabe gar nicht verwandt werden (obwohl
er als historische Einleitung bleibenden Wert behält), weil im Jahre 1890 die
italienische Armengesetzgebung eine durchgreifende Änderung erlitten hat. Neu hinzu¬
getreten ist eine Abhandlung über das Armenwesen in den Vereinigten Staaten
von Jeffrey R. Bracketi. Der allgemein gehaltne Artikel "Aufbewahrungsgeschäft"


Maßgebliches und Unmaßgebliches

ist. (Mehrere zwischen die erste und die zwölfte eingeschobne Lieferungen gehören
in den zweiten Band.) Auch sie enthalten, gleich den zwei ersten, in Heft 39 an¬
gezeigten, abgesehen von ganz neuen Artikeln (wie Ashley, Aufsichtsrat, Ausverkäufe)
viel Neues von Wert und Wichtigkeit. Um nur einiges zu erwähnen: Während in
dem Artikel „Agrarstatistik" der ersten Ausgabe der Abschnitt Erntestatistik nur
wenige statistische Angaben enthielt, konnte er mit solchen, dank den seitdem voll-
zognen Erhebungen, in der vorliegenden Ausgabe sehr reich ausgestattet werden.
Der Artikel „Aktiengesellschaften" ist von 92 ans 130 Seiten angeschwollen. Die
Erweiterung kommt hauptsächlich der Statistik, und zwar vorzugsweise der der Ver¬
einigten Staaten, die Ernst von Halle bearbeitet hat, zugute. In der Abhandlung
..Alkoholfrage" von W. Bode ist der Abschnitt „Arbeit gegen Trunksucht, Unmttßigkeit
und Trinkzwang" vervollständigt worden. In dem Artikel „Analphabeten" sind zu
den bei Volkszählungen, beim Ersatzgeschnft und bei Eheschließungen gewonnenen
Ergebnissen noch die in Gefängnissen vorgenommnen Erhebungen gekommen. Der
Artikel Anarchismus hat zwei große Ergänzungen erfahren: eine Übersicht der an¬
archistischen Theorien der antiken Welt sowie der religiös motivierten anarchistischen
Bewegungen im Mittelalter und die Geschichte des Anarchismus seit 1890 ein¬
schließlich seiner neusten Erscheinungsform, des „revolutionären Syndikalismus". Dem
Anerbenrecht, das in der ersten Ausgabe in Miaskowski einen beredten Anwalt
gefunden hatte, scheint der neue Bearbeiter, Hermes, ein wenig kühler gegenüber-
zustehn. Die Bauernschaft werde im allgemeinen an den bisher üblichen Formen
der Besitzübertragung festhalten; überhaupt dränge die moderne Entwicklung „immer
mehr auf den Weg der individuellen Ordnung des Besitzübergaugs, der der ur¬
sprünglichen deutschen Rechtsauffassung fremd ist". Doch werde das neue Jntestat-
anerbenrecht mittelbar sehr heilsam wirken: es werde dazu beitragen, die immer noch
bestehende bäuerliche Sitte gegen die Mobilisierungsteudeuz der heutigen Zeit zu
stärken. Die Autorität des Gesetzes sei nicht hoch genug anzuschlagen; sie wirke
nicht bloß auf den einfachen Manu, sondern sei auch maßgebend für seine juristischen
Berater. Das Preußische Ansiedlungsgesetz für Pose» und Westpreußen konnte natürlich
erst in der neusten Ausgabe ausführlich dargestellt werden, weil ja seine Ausführung
1890 eben erst begonnen hatte, und erst die letzten Jahre zuverlässige Berichte über
die Ergebnisse des großen Werkes gebracht haben. Die Abhandlung „Anthropologie
und Anthropometrie" hat zwar keine wesentlichen Änderungen erfahren, es mag aber
an sie erinnert werden, damit die Leser erfahren, daß sie in dem Handwörterbuch
mich über solche Gegenstände Auskunft finden. Die Darstellung hat hauptsächlich
den Zweck, „an der Hand anthropometrischer Beispiele diese Untersuchungsmethode
klar zu machen" und zu ihren Anwendungen anzuleiten, z. B. zur Beantwortung
der Frage, wie ein gewisser, durch Messungen (des Brustumfangs, der Sehweite usw.)
ermittelter Typus der Körperbildung die Arbeitleistnng beeinflußt, wie Abnormitäten
entstehn und dergleichen. Die sehr umfangreichen Abhandlungen über das Armen¬
wesen sind anders gegliedert und zum Teil mit andern Titeln versehen worden.
Daß die christliche Armenpflege, um deren Wiederherstellung sich die Reformation
verdient gemacht hat, und deren Geist auch das Elberfelder System beseelt, ihrerzeit
etwas völlig neues gewesen ist, hat Uhlhorn schon in der ersten Auflage nach¬
gewiesen; in der neuen hat sich ihm Münsterberg als Mitarbeiter zugesellt. Der
für die erste Ausgabe von einem mittlerweile verstorbnen Autor geschriebne Abschnitt
über Italien konnte in der dritten Ausgabe gar nicht verwandt werden (obwohl
er als historische Einleitung bleibenden Wert behält), weil im Jahre 1890 die
italienische Armengesetzgebung eine durchgreifende Änderung erlitten hat. Neu hinzu¬
getreten ist eine Abhandlung über das Armenwesen in den Vereinigten Staaten
von Jeffrey R. Bracketi. Der allgemein gehaltne Artikel „Aufbewahrungsgeschäft"


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[0564] Maßgebliches und Unmaßgebliches ist. (Mehrere zwischen die erste und die zwölfte eingeschobne Lieferungen gehören in den zweiten Band.) Auch sie enthalten, gleich den zwei ersten, in Heft 39 an¬ gezeigten, abgesehen von ganz neuen Artikeln (wie Ashley, Aufsichtsrat, Ausverkäufe) viel Neues von Wert und Wichtigkeit. Um nur einiges zu erwähnen: Während in dem Artikel „Agrarstatistik" der ersten Ausgabe der Abschnitt Erntestatistik nur wenige statistische Angaben enthielt, konnte er mit solchen, dank den seitdem voll- zognen Erhebungen, in der vorliegenden Ausgabe sehr reich ausgestattet werden. Der Artikel „Aktiengesellschaften" ist von 92 ans 130 Seiten angeschwollen. Die Erweiterung kommt hauptsächlich der Statistik, und zwar vorzugsweise der der Ver¬ einigten Staaten, die Ernst von Halle bearbeitet hat, zugute. In der Abhandlung ..Alkoholfrage" von W. Bode ist der Abschnitt „Arbeit gegen Trunksucht, Unmttßigkeit und Trinkzwang" vervollständigt worden. In dem Artikel „Analphabeten" sind zu den bei Volkszählungen, beim Ersatzgeschnft und bei Eheschließungen gewonnenen Ergebnissen noch die in Gefängnissen vorgenommnen Erhebungen gekommen. Der Artikel Anarchismus hat zwei große Ergänzungen erfahren: eine Übersicht der an¬ archistischen Theorien der antiken Welt sowie der religiös motivierten anarchistischen Bewegungen im Mittelalter und die Geschichte des Anarchismus seit 1890 ein¬ schließlich seiner neusten Erscheinungsform, des „revolutionären Syndikalismus". Dem Anerbenrecht, das in der ersten Ausgabe in Miaskowski einen beredten Anwalt gefunden hatte, scheint der neue Bearbeiter, Hermes, ein wenig kühler gegenüber- zustehn. Die Bauernschaft werde im allgemeinen an den bisher üblichen Formen der Besitzübertragung festhalten; überhaupt dränge die moderne Entwicklung „immer mehr auf den Weg der individuellen Ordnung des Besitzübergaugs, der der ur¬ sprünglichen deutschen Rechtsauffassung fremd ist". Doch werde das neue Jntestat- anerbenrecht mittelbar sehr heilsam wirken: es werde dazu beitragen, die immer noch bestehende bäuerliche Sitte gegen die Mobilisierungsteudeuz der heutigen Zeit zu stärken. Die Autorität des Gesetzes sei nicht hoch genug anzuschlagen; sie wirke nicht bloß auf den einfachen Manu, sondern sei auch maßgebend für seine juristischen Berater. Das Preußische Ansiedlungsgesetz für Pose» und Westpreußen konnte natürlich erst in der neusten Ausgabe ausführlich dargestellt werden, weil ja seine Ausführung 1890 eben erst begonnen hatte, und erst die letzten Jahre zuverlässige Berichte über die Ergebnisse des großen Werkes gebracht haben. Die Abhandlung „Anthropologie und Anthropometrie" hat zwar keine wesentlichen Änderungen erfahren, es mag aber an sie erinnert werden, damit die Leser erfahren, daß sie in dem Handwörterbuch mich über solche Gegenstände Auskunft finden. Die Darstellung hat hauptsächlich den Zweck, „an der Hand anthropometrischer Beispiele diese Untersuchungsmethode klar zu machen" und zu ihren Anwendungen anzuleiten, z. B. zur Beantwortung der Frage, wie ein gewisser, durch Messungen (des Brustumfangs, der Sehweite usw.) ermittelter Typus der Körperbildung die Arbeitleistnng beeinflußt, wie Abnormitäten entstehn und dergleichen. Die sehr umfangreichen Abhandlungen über das Armen¬ wesen sind anders gegliedert und zum Teil mit andern Titeln versehen worden. Daß die christliche Armenpflege, um deren Wiederherstellung sich die Reformation verdient gemacht hat, und deren Geist auch das Elberfelder System beseelt, ihrerzeit etwas völlig neues gewesen ist, hat Uhlhorn schon in der ersten Auflage nach¬ gewiesen; in der neuen hat sich ihm Münsterberg als Mitarbeiter zugesellt. Der für die erste Ausgabe von einem mittlerweile verstorbnen Autor geschriebne Abschnitt über Italien konnte in der dritten Ausgabe gar nicht verwandt werden (obwohl er als historische Einleitung bleibenden Wert behält), weil im Jahre 1890 die italienische Armengesetzgebung eine durchgreifende Änderung erlitten hat. Neu hinzu¬ getreten ist eine Abhandlung über das Armenwesen in den Vereinigten Staaten von Jeffrey R. Bracketi. Der allgemein gehaltne Artikel „Aufbewahrungsgeschäft"

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/564>, abgerufen am 22.07.2024.