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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Ästerreich-Ungarn und die Ivehrreform

(fahrende, reitende, Gebirgsbatterien), 72 Kompagnien Festimgsartillerie,
75 Pionierkompagnien, 101 Traineskadrons. Die Stärke des gemeinsamen
Heeres auf Fricdensfuß beträgt 303401 Köpfe (einschließlich 15040 Offizieren),
wozu noch von der kaiserlich-königlichen (österreichischen) Landwehr 38739 (ein¬
schließlich 3626 Offizieren) und von der königlich ungarischen Landwehr (Honved)
26894 (einschließlich 2298 Offizieren) hinzukommen. Österreich-Ungarn hat
eine Bevölkerung von rund 46 Millwueu, Deutschland von etwa 62 Millionen
und dabei ein Friedensheer von rund 25000 Offizieren und 600000 Mann,
schon diese Zahlen zeigen deutlich den großen Unterschied zwischen beiden
Staaten hinsichtlich des Verhältnisses ihres aktiven Heeres zu ihrer Be¬
völkerungszahl. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß man die österreichische
wie die ungarische aktive Landwehr bei der Standesberechnung des Gesamt¬
heeres hinzuzuzählen hat, da diese -- anders als bei uns -- aktive For¬
mationen besitzt: die kaiserlich-königliche Landwehr (d. h. die österreichische
nebst den Landschützen von Tirol und Vorarlberg) gliedert sich in 8 Jnfanteric-
truppendivisioneu (zu je 2 Brigaden). 2 Kavalleriebrigadeu (6 Regimenter Ulanen)
nebst je einer "Division" Tiroler oder Dalmatiner Landschützcn zu drei oder zwei
Schwadronen, 36 Feld- und 3 Gebirgsartillerieregimeuter, die Houved in
14 Infanterie- und 4 Kavalleriebrigadeu mit 94 Bataillonen und 60 Es¬
kadrons. Die in der Landwehr direkt eingestellten Rekruten dienen hier zwei
Jahre aktiv (statt drei Jahre bei den Linicntruppeuteilen) und gehören während
der übrigen zehn Jahre ihrer gesetzlichen Dienstpflicht der Landwehr im nicht-
aktiven Verhältnis an. Aber auch einschließlich der Lcmdwehrtrnppen ergibt
sich, daß in Österreich-Ungarn bisher nur etwa 0,8 vom Hundert der Be¬
völkerung im Frieden der Dienstpflicht genügt, in Deutschland dagegen etwa
1,0 vom Hundert (in Italien 0,85, in Frankreich 1,4 vom Hundert). Schon
hieraus erscheint, in Anbetracht der Pflichten des Landes gegen den Bundes¬
genossen, hinter dessen Opferfreudigst und Leistungen mau nicht bewußt
zurückstehn darf, für die österreichisch-ungarische Monarchie die Forderung not¬
wendig und berechtigt, durch eine Änderung der bestehenden Wehrorganisation
die Zahl der im Frieden ihrer Wehrpflicht genügenden waffenfähigen Jugend
zu erhöhen. Daß dies, angesichts der großen Kosten und nach dem Beispiel
Deutschlands und Frankreichs, nur durch die Annahme der zweijährigen
Dienstzeit wenigstens für den größten Teil des Heeres, auf der sich das neue
Wehrgesetz aufbaut, ermöglicht wird, ist nur begreiflich.

Aber nicht bloß in der aktiven Heereszahl, sondern auch noch in ver-
schiedner andrer organisatorischer Beziehung ist das Armeewesen Österreich-
Ungarns vielfach zurückgeblieben. In einigen Punkten ist seit kurzer Zeit
eine Besserung angebahnt worden. So wurde im vorigen Jahre eine Re¬
organisation des Generalstabes, in diesem Jahre eine Neugestaltung der ehren¬
gerichtlichen Bestimmungen für das Offizierkorps in modernem Sinn und ebenso
eine zeitgemäße Änderung in den Lehrplänen und Ausbilduugsgrundsätzen der


Ästerreich-Ungarn und die Ivehrreform

(fahrende, reitende, Gebirgsbatterien), 72 Kompagnien Festimgsartillerie,
75 Pionierkompagnien, 101 Traineskadrons. Die Stärke des gemeinsamen
Heeres auf Fricdensfuß beträgt 303401 Köpfe (einschließlich 15040 Offizieren),
wozu noch von der kaiserlich-königlichen (österreichischen) Landwehr 38739 (ein¬
schließlich 3626 Offizieren) und von der königlich ungarischen Landwehr (Honved)
26894 (einschließlich 2298 Offizieren) hinzukommen. Österreich-Ungarn hat
eine Bevölkerung von rund 46 Millwueu, Deutschland von etwa 62 Millionen
und dabei ein Friedensheer von rund 25000 Offizieren und 600000 Mann,
schon diese Zahlen zeigen deutlich den großen Unterschied zwischen beiden
Staaten hinsichtlich des Verhältnisses ihres aktiven Heeres zu ihrer Be¬
völkerungszahl. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß man die österreichische
wie die ungarische aktive Landwehr bei der Standesberechnung des Gesamt¬
heeres hinzuzuzählen hat, da diese — anders als bei uns — aktive For¬
mationen besitzt: die kaiserlich-königliche Landwehr (d. h. die österreichische
nebst den Landschützen von Tirol und Vorarlberg) gliedert sich in 8 Jnfanteric-
truppendivisioneu (zu je 2 Brigaden). 2 Kavalleriebrigadeu (6 Regimenter Ulanen)
nebst je einer „Division" Tiroler oder Dalmatiner Landschützcn zu drei oder zwei
Schwadronen, 36 Feld- und 3 Gebirgsartillerieregimeuter, die Houved in
14 Infanterie- und 4 Kavalleriebrigadeu mit 94 Bataillonen und 60 Es¬
kadrons. Die in der Landwehr direkt eingestellten Rekruten dienen hier zwei
Jahre aktiv (statt drei Jahre bei den Linicntruppeuteilen) und gehören während
der übrigen zehn Jahre ihrer gesetzlichen Dienstpflicht der Landwehr im nicht-
aktiven Verhältnis an. Aber auch einschließlich der Lcmdwehrtrnppen ergibt
sich, daß in Österreich-Ungarn bisher nur etwa 0,8 vom Hundert der Be¬
völkerung im Frieden der Dienstpflicht genügt, in Deutschland dagegen etwa
1,0 vom Hundert (in Italien 0,85, in Frankreich 1,4 vom Hundert). Schon
hieraus erscheint, in Anbetracht der Pflichten des Landes gegen den Bundes¬
genossen, hinter dessen Opferfreudigst und Leistungen mau nicht bewußt
zurückstehn darf, für die österreichisch-ungarische Monarchie die Forderung not¬
wendig und berechtigt, durch eine Änderung der bestehenden Wehrorganisation
die Zahl der im Frieden ihrer Wehrpflicht genügenden waffenfähigen Jugend
zu erhöhen. Daß dies, angesichts der großen Kosten und nach dem Beispiel
Deutschlands und Frankreichs, nur durch die Annahme der zweijährigen
Dienstzeit wenigstens für den größten Teil des Heeres, auf der sich das neue
Wehrgesetz aufbaut, ermöglicht wird, ist nur begreiflich.

Aber nicht bloß in der aktiven Heereszahl, sondern auch noch in ver-
schiedner andrer organisatorischer Beziehung ist das Armeewesen Österreich-
Ungarns vielfach zurückgeblieben. In einigen Punkten ist seit kurzer Zeit
eine Besserung angebahnt worden. So wurde im vorigen Jahre eine Re¬
organisation des Generalstabes, in diesem Jahre eine Neugestaltung der ehren¬
gerichtlichen Bestimmungen für das Offizierkorps in modernem Sinn und ebenso
eine zeitgemäße Änderung in den Lehrplänen und Ausbilduugsgrundsätzen der


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[0267] Ästerreich-Ungarn und die Ivehrreform (fahrende, reitende, Gebirgsbatterien), 72 Kompagnien Festimgsartillerie, 75 Pionierkompagnien, 101 Traineskadrons. Die Stärke des gemeinsamen Heeres auf Fricdensfuß beträgt 303401 Köpfe (einschließlich 15040 Offizieren), wozu noch von der kaiserlich-königlichen (österreichischen) Landwehr 38739 (ein¬ schließlich 3626 Offizieren) und von der königlich ungarischen Landwehr (Honved) 26894 (einschließlich 2298 Offizieren) hinzukommen. Österreich-Ungarn hat eine Bevölkerung von rund 46 Millwueu, Deutschland von etwa 62 Millionen und dabei ein Friedensheer von rund 25000 Offizieren und 600000 Mann, schon diese Zahlen zeigen deutlich den großen Unterschied zwischen beiden Staaten hinsichtlich des Verhältnisses ihres aktiven Heeres zu ihrer Be¬ völkerungszahl. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß man die österreichische wie die ungarische aktive Landwehr bei der Standesberechnung des Gesamt¬ heeres hinzuzuzählen hat, da diese — anders als bei uns — aktive For¬ mationen besitzt: die kaiserlich-königliche Landwehr (d. h. die österreichische nebst den Landschützen von Tirol und Vorarlberg) gliedert sich in 8 Jnfanteric- truppendivisioneu (zu je 2 Brigaden). 2 Kavalleriebrigadeu (6 Regimenter Ulanen) nebst je einer „Division" Tiroler oder Dalmatiner Landschützcn zu drei oder zwei Schwadronen, 36 Feld- und 3 Gebirgsartillerieregimeuter, die Houved in 14 Infanterie- und 4 Kavalleriebrigadeu mit 94 Bataillonen und 60 Es¬ kadrons. Die in der Landwehr direkt eingestellten Rekruten dienen hier zwei Jahre aktiv (statt drei Jahre bei den Linicntruppeuteilen) und gehören während der übrigen zehn Jahre ihrer gesetzlichen Dienstpflicht der Landwehr im nicht- aktiven Verhältnis an. Aber auch einschließlich der Lcmdwehrtrnppen ergibt sich, daß in Österreich-Ungarn bisher nur etwa 0,8 vom Hundert der Be¬ völkerung im Frieden der Dienstpflicht genügt, in Deutschland dagegen etwa 1,0 vom Hundert (in Italien 0,85, in Frankreich 1,4 vom Hundert). Schon hieraus erscheint, in Anbetracht der Pflichten des Landes gegen den Bundes¬ genossen, hinter dessen Opferfreudigst und Leistungen mau nicht bewußt zurückstehn darf, für die österreichisch-ungarische Monarchie die Forderung not¬ wendig und berechtigt, durch eine Änderung der bestehenden Wehrorganisation die Zahl der im Frieden ihrer Wehrpflicht genügenden waffenfähigen Jugend zu erhöhen. Daß dies, angesichts der großen Kosten und nach dem Beispiel Deutschlands und Frankreichs, nur durch die Annahme der zweijährigen Dienstzeit wenigstens für den größten Teil des Heeres, auf der sich das neue Wehrgesetz aufbaut, ermöglicht wird, ist nur begreiflich. Aber nicht bloß in der aktiven Heereszahl, sondern auch noch in ver- schiedner andrer organisatorischer Beziehung ist das Armeewesen Österreich- Ungarns vielfach zurückgeblieben. In einigen Punkten ist seit kurzer Zeit eine Besserung angebahnt worden. So wurde im vorigen Jahre eine Re¬ organisation des Generalstabes, in diesem Jahre eine Neugestaltung der ehren¬ gerichtlichen Bestimmungen für das Offizierkorps in modernem Sinn und ebenso eine zeitgemäße Änderung in den Lehrplänen und Ausbilduugsgrundsätzen der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/267>, abgerufen am 22.07.2024.