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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

erhöht wurden. Dann hätten ja die alten Verschiedenheiten in dem gleichen Ver¬
hältnis, nur bei höhern Gehaltsziffern, fortbestanden. Es durften also nicht alle
Kategorien gleich bedacht werden. So konnte man aber nicht allen widerstreitenden
Ansprüchen gleichzeitig dienen. Wenn zum Beispiel Oberlehrer und Richter in den
Gehaltsverhältnissen gleichgestellt werden sollten, so mußten die Richter diesmal im
Vergleich zu den Oberlehrern schlecht wegkommen, und das hat sie natürlich bitter
verstimmt, da sie auf eine wesentliche Verbesserung ihre Hoffnung gesetzt hatten und
den Vorsprung vor den Lehrern höherer Lehranstalten in Rang und Gehalt be¬
halten wollten.

Wenn es schon schwierig ist, in der Regelung der Gehälter so viele Wünsche
zu befriedigen, ohne Enttäuschungen zu bereiten, so steigert sich die Schwierigkeit
infolge der Notwendigkeit, das Geld für diese Mehransgaben durch Steuererhöhungen
zu beschaffen. Während die Beamten selbst vielfach der Meinung sind, daß die ge¬
planten Zulagen bei weitem nicht ausreichen, um ihnen für einen ihrer sozialen
Stellung entsprechenden Lebensunterhalt und eine angemessene Erziehung ihrer
Kinder sichre Gewähr zu geben, sehen andre außerhalb der Beamtenschaft stehende
Kreise schon unzufrieden auf die Gesamtsumme des Mehraufwands; bei ihnen
konzentriert sich das Ergebnis der ganzen Betrachtung in dem Gedanken, dem
nach dem beliebten Schema der Opposition die Prägung gegeben wird: 200 Mil¬
lionen Mark neue Steuern!

Die Frage, wie weit die Mittel der Gesamtheit der Steuerzahler für das per¬
sönliche Einkommen der Beamten herangezogen werden können, wird glatt und
widerspruchslos wohl niemals entschieden werden können. Dazu gehn die An¬
schauungen viel zu weit auseinander und wurzeln zu tief in den grundlegenden
Verschiedenheiten der Ausfassungen von dem Verhältnis des einzelnen Menschen
zum Staat. In Preußen hatte die vorbildliche, erzieherisch wirkende, straffe Wirt¬
schaftlichkeit, die seit Friedrich Wilhelm dem Ersten unter dem absoluten Regiment
die Grundlage des ganzen Staatshnushaltssystems gebildet hatte, dafür gesorgt,
daß die Staatskasse ohne übermäßigen Steuerdruck -- namentlich im Vergleich zu
andern Staaten! -- verhältnismäßig wohlgefüllt war. Da der Staat als solcher
zwar nicht absolut genommen, wohl aber relativ, gegenüber dem Gesamtvermögen
der Bevölkerung, reich war, so gab er auch seinen Organen neben der in den
politischen Auffassungen der Zeit begründeten Autorität auch eine starke wirtschaft¬
liche Stütze, obwohl die gezählten regelmäßigen Gehälter keineswegs verschwenderisch,
vielmehr nach unsern heutigen Begriffen mehr als bescheiden waren. Und da
Preußen einstmals der Beamtenstaat lead' sxoonsn war, so ist ein gewisser Abglanz
dieser Verhältnisse auch in unsrer Zeit noch nicht ganz verblichen. Aber wie haben
sich die Zeiten geändert! Uuerschüttert geblieben ist nur das moralische Ansehen
der Beamtenschaft, das Vertrauen in die traditionell gepflegten tüchtigen Eigen¬
schaften, deren Herrschaft durch die strenge und harte Zucht der Vergangenheit un¬
gewöhnlich fest und nachhaltig begründet worden ist. Aber die politische und wirt¬
schaftliche Stellung der Beamten hat sich gründlich verschoben. Im Verfassungs-
staat steht das zur Teilnahme an der Gesetzgebung berufne Volk den Organen der
Staatsgewalt anders gegenüber. Je mehr sich das politische Leben auf der Grund¬
lage der Verfassung entwickelt, desto weniger ist der moderne Staatsbürger geneigt,
in dem unmittelbaren Staatsdienst eiuen persönlichen und gesellschaftlichen Vorzug
zu sehen. Es ist menschlich begreiflich, daß das in der Beamtenschaft, deren be¬
rechtigtes Selbstbewußtsein und deren Traditionen sich gegen solche Auffassungen
sträuben, bitter empfunden wird und den Wunsch erzeugt, eine Entschädigung an
dem Gebiete zu finden, das immer mehr den Maßstab für jede Bedeutung im


Maßgebliches und Unmaßgebliches

erhöht wurden. Dann hätten ja die alten Verschiedenheiten in dem gleichen Ver¬
hältnis, nur bei höhern Gehaltsziffern, fortbestanden. Es durften also nicht alle
Kategorien gleich bedacht werden. So konnte man aber nicht allen widerstreitenden
Ansprüchen gleichzeitig dienen. Wenn zum Beispiel Oberlehrer und Richter in den
Gehaltsverhältnissen gleichgestellt werden sollten, so mußten die Richter diesmal im
Vergleich zu den Oberlehrern schlecht wegkommen, und das hat sie natürlich bitter
verstimmt, da sie auf eine wesentliche Verbesserung ihre Hoffnung gesetzt hatten und
den Vorsprung vor den Lehrern höherer Lehranstalten in Rang und Gehalt be¬
halten wollten.

Wenn es schon schwierig ist, in der Regelung der Gehälter so viele Wünsche
zu befriedigen, ohne Enttäuschungen zu bereiten, so steigert sich die Schwierigkeit
infolge der Notwendigkeit, das Geld für diese Mehransgaben durch Steuererhöhungen
zu beschaffen. Während die Beamten selbst vielfach der Meinung sind, daß die ge¬
planten Zulagen bei weitem nicht ausreichen, um ihnen für einen ihrer sozialen
Stellung entsprechenden Lebensunterhalt und eine angemessene Erziehung ihrer
Kinder sichre Gewähr zu geben, sehen andre außerhalb der Beamtenschaft stehende
Kreise schon unzufrieden auf die Gesamtsumme des Mehraufwands; bei ihnen
konzentriert sich das Ergebnis der ganzen Betrachtung in dem Gedanken, dem
nach dem beliebten Schema der Opposition die Prägung gegeben wird: 200 Mil¬
lionen Mark neue Steuern!

Die Frage, wie weit die Mittel der Gesamtheit der Steuerzahler für das per¬
sönliche Einkommen der Beamten herangezogen werden können, wird glatt und
widerspruchslos wohl niemals entschieden werden können. Dazu gehn die An¬
schauungen viel zu weit auseinander und wurzeln zu tief in den grundlegenden
Verschiedenheiten der Ausfassungen von dem Verhältnis des einzelnen Menschen
zum Staat. In Preußen hatte die vorbildliche, erzieherisch wirkende, straffe Wirt¬
schaftlichkeit, die seit Friedrich Wilhelm dem Ersten unter dem absoluten Regiment
die Grundlage des ganzen Staatshnushaltssystems gebildet hatte, dafür gesorgt,
daß die Staatskasse ohne übermäßigen Steuerdruck — namentlich im Vergleich zu
andern Staaten! — verhältnismäßig wohlgefüllt war. Da der Staat als solcher
zwar nicht absolut genommen, wohl aber relativ, gegenüber dem Gesamtvermögen
der Bevölkerung, reich war, so gab er auch seinen Organen neben der in den
politischen Auffassungen der Zeit begründeten Autorität auch eine starke wirtschaft¬
liche Stütze, obwohl die gezählten regelmäßigen Gehälter keineswegs verschwenderisch,
vielmehr nach unsern heutigen Begriffen mehr als bescheiden waren. Und da
Preußen einstmals der Beamtenstaat lead' sxoonsn war, so ist ein gewisser Abglanz
dieser Verhältnisse auch in unsrer Zeit noch nicht ganz verblichen. Aber wie haben
sich die Zeiten geändert! Uuerschüttert geblieben ist nur das moralische Ansehen
der Beamtenschaft, das Vertrauen in die traditionell gepflegten tüchtigen Eigen¬
schaften, deren Herrschaft durch die strenge und harte Zucht der Vergangenheit un¬
gewöhnlich fest und nachhaltig begründet worden ist. Aber die politische und wirt¬
schaftliche Stellung der Beamten hat sich gründlich verschoben. Im Verfassungs-
staat steht das zur Teilnahme an der Gesetzgebung berufne Volk den Organen der
Staatsgewalt anders gegenüber. Je mehr sich das politische Leben auf der Grund¬
lage der Verfassung entwickelt, desto weniger ist der moderne Staatsbürger geneigt,
in dem unmittelbaren Staatsdienst eiuen persönlichen und gesellschaftlichen Vorzug
zu sehen. Es ist menschlich begreiflich, daß das in der Beamtenschaft, deren be¬
rechtigtes Selbstbewußtsein und deren Traditionen sich gegen solche Auffassungen
sträuben, bitter empfunden wird und den Wunsch erzeugt, eine Entschädigung an
dem Gebiete zu finden, das immer mehr den Maßstab für jede Bedeutung im


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/256>, abgerufen am 22.07.2024.