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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

machen, als anzunehmen war, daß die Regierung in ihren Vorschlägen darauf be¬
dacht sein würde, für die Vermögenssteuer eine Form zu finden, die keinen Eingriff
in die Finanzhoheit der Einzelstaaten darstellt. Aber als eine geeignete Form dieser
Art erwies sich doch immer nur die Nachlaßsteuer, und gegen diese besteht in der
deutschkonservativen Partei eine so starke Abneigung, daß die Parteiorgane schon
jetzt einen heftigen Kampf dagegen eröffnet haben, obwohl bindende Parteibeschlüsse
darüber uoch gar nicht gefaßt sein können. Die Konservative Korrespondenz brachte
sogar eine sehr bestimmte Erklärung, daß sich die Partei init dem bisher angedeuteten
Plan einer Nachlaßsteuer nun und nimmermehr einverstanden erklären könne.

Die Einwände, die dagegen erhoben werden, laufen im wesentlichen darauf
hinaus, daß eine solche Steuer deu kleinen und mittleren Grundbesitz geradezu
ruinieren würde. Dabei ist zuzugeben, daß die Erbschaftssteuer das in Grundbesitz
angelegte Vermögen verhältnismäßig hart trifft und eine starke Betastung für den
Bauernstand bedeutet, wenn nicht ausgleichende und erleichternde Bestimmungen
getroffen werden. Demgegenüber ist jedoch einzuwenden, daß überhaupt noch gar
nicht feststeht, ob die Einrichtung der Nachlaßstener notwendig eine Gestalt er¬
halten muß, die solche Befürchtungen rechtfertigt. Es ist bisher nur davon die
Rede gewesen, daß neben der bisherigen Erbschaftssteuer eine Nachlnßsteuer ein¬
geführt werden soll, die alle Erbfälle, auch den auf Gatten und Kinder über¬
gehenden Besitz, betrifft. Staatssekretär Sydow hat ferner in einem vielbesprochnen
Aufsatz, den er in dem Oktvberheft der Deutschen Rundschau zur Erläuterung seiner
Reformpläne veröffentlichte, angedeutet, daß man kleinere Vermögen unter zehn
bis zwanzigtausend Mark freilassen, die Steuersätze selbst mäßig bemessen und die
bereits bestehenden Sonderbestimmungen für den Grundbesitz dahin erweitern solle,
daß die Steuer in Form einer Reute gezahlt werden könne. Das sind vorläufige
Andeutungen, die zunächst noch im Bundesrat manche Abänderungen erfahren
können, und die, wie jeder Unbefangne sehen muß, auch vom Staatssekretär nur
als vorläufige Vorschläge und Anregungen, keineswegs aber als czouäitio sins ^us.
non gedacht sind. Wenn also im Reichstag von konservativ-agrarischer Seite über¬
zeugend und mit Nachdruck nachgewiesen wird, daß die Sache etwas anders ein¬
gerichtet werden muß, um berechtigte Lebensinteressen des kleinen und mittlern
Grundbesitzes zu schützen, so ist nicht einzusehen, warum das nicht berücksichtigt
werden sollte. Deshalb kann doch die Nachlaßsteuer eingeführt werden. Man
kann ja die Grenze der Steuerfreiheit wesentlich hinaufrücken und dafür die Steuer¬
sätze anders normieren, kurz in jeder Weise den berechtigten Interessen eines durch
die neue Besteuerung besonders belasteten Erwerbsstandes Rechnung tragen. So
sehr man es also natürlich finden wird, daß die Partei, die sich als Hauptvertreter
der landwirtschaftlichen Interessen fühlt, ihre schweren Bedenken und Befürchtungen
wegen der bisher bekannt gewordnen Pläne ausspricht, so wenig ist zu verstehen,
warum diese Bedenken als Unterlage dienen sollen, um die ganze Nachlaßsteuer
zu verwerfen. Die prinzipielle Frage, wie bei der Steuerveranlagung die in
Grundbesitz angelegten Vermögenswerte zu berechnen sind, hat damit nichts zu
tun; denn das, was die Grundbesitzer dabei als Härte und Ungerechtigkeit empfinden
-- die Differenz zwischen dem der Veranlagung zugrunde gelegten und dem nach den
wirklichen Einnahmen berechneten Kapitalwert --, kommt bei jeder Vermögens¬
steuer zutage, uicht etwa uur bei der Erbschafts- und Nachlaßsteuer. Also mau
kann alle diese Fragen zur Sprache bringen und um ihre Regelung in einem be¬
stimmten Sinne kämpfen, aber das sind alles keine durchschlagenden Einwände
gegen die Nachlaßsteuer überhaupt.

Die Konservativen haben sich deshalb noch mit weitem Verwerfungsgründen
gewappnet. Diese stehen aber, wie wir meinen, auf ganz schwachen Füßen. Man
hat sogar den germanischen Familiensinn zu Hilfe gerufen, der angeblich durch die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

machen, als anzunehmen war, daß die Regierung in ihren Vorschlägen darauf be¬
dacht sein würde, für die Vermögenssteuer eine Form zu finden, die keinen Eingriff
in die Finanzhoheit der Einzelstaaten darstellt. Aber als eine geeignete Form dieser
Art erwies sich doch immer nur die Nachlaßsteuer, und gegen diese besteht in der
deutschkonservativen Partei eine so starke Abneigung, daß die Parteiorgane schon
jetzt einen heftigen Kampf dagegen eröffnet haben, obwohl bindende Parteibeschlüsse
darüber uoch gar nicht gefaßt sein können. Die Konservative Korrespondenz brachte
sogar eine sehr bestimmte Erklärung, daß sich die Partei init dem bisher angedeuteten
Plan einer Nachlaßsteuer nun und nimmermehr einverstanden erklären könne.

Die Einwände, die dagegen erhoben werden, laufen im wesentlichen darauf
hinaus, daß eine solche Steuer deu kleinen und mittleren Grundbesitz geradezu
ruinieren würde. Dabei ist zuzugeben, daß die Erbschaftssteuer das in Grundbesitz
angelegte Vermögen verhältnismäßig hart trifft und eine starke Betastung für den
Bauernstand bedeutet, wenn nicht ausgleichende und erleichternde Bestimmungen
getroffen werden. Demgegenüber ist jedoch einzuwenden, daß überhaupt noch gar
nicht feststeht, ob die Einrichtung der Nachlaßstener notwendig eine Gestalt er¬
halten muß, die solche Befürchtungen rechtfertigt. Es ist bisher nur davon die
Rede gewesen, daß neben der bisherigen Erbschaftssteuer eine Nachlnßsteuer ein¬
geführt werden soll, die alle Erbfälle, auch den auf Gatten und Kinder über¬
gehenden Besitz, betrifft. Staatssekretär Sydow hat ferner in einem vielbesprochnen
Aufsatz, den er in dem Oktvberheft der Deutschen Rundschau zur Erläuterung seiner
Reformpläne veröffentlichte, angedeutet, daß man kleinere Vermögen unter zehn
bis zwanzigtausend Mark freilassen, die Steuersätze selbst mäßig bemessen und die
bereits bestehenden Sonderbestimmungen für den Grundbesitz dahin erweitern solle,
daß die Steuer in Form einer Reute gezahlt werden könne. Das sind vorläufige
Andeutungen, die zunächst noch im Bundesrat manche Abänderungen erfahren
können, und die, wie jeder Unbefangne sehen muß, auch vom Staatssekretär nur
als vorläufige Vorschläge und Anregungen, keineswegs aber als czouäitio sins ^us.
non gedacht sind. Wenn also im Reichstag von konservativ-agrarischer Seite über¬
zeugend und mit Nachdruck nachgewiesen wird, daß die Sache etwas anders ein¬
gerichtet werden muß, um berechtigte Lebensinteressen des kleinen und mittlern
Grundbesitzes zu schützen, so ist nicht einzusehen, warum das nicht berücksichtigt
werden sollte. Deshalb kann doch die Nachlaßsteuer eingeführt werden. Man
kann ja die Grenze der Steuerfreiheit wesentlich hinaufrücken und dafür die Steuer¬
sätze anders normieren, kurz in jeder Weise den berechtigten Interessen eines durch
die neue Besteuerung besonders belasteten Erwerbsstandes Rechnung tragen. So
sehr man es also natürlich finden wird, daß die Partei, die sich als Hauptvertreter
der landwirtschaftlichen Interessen fühlt, ihre schweren Bedenken und Befürchtungen
wegen der bisher bekannt gewordnen Pläne ausspricht, so wenig ist zu verstehen,
warum diese Bedenken als Unterlage dienen sollen, um die ganze Nachlaßsteuer
zu verwerfen. Die prinzipielle Frage, wie bei der Steuerveranlagung die in
Grundbesitz angelegten Vermögenswerte zu berechnen sind, hat damit nichts zu
tun; denn das, was die Grundbesitzer dabei als Härte und Ungerechtigkeit empfinden
— die Differenz zwischen dem der Veranlagung zugrunde gelegten und dem nach den
wirklichen Einnahmen berechneten Kapitalwert —, kommt bei jeder Vermögens¬
steuer zutage, uicht etwa uur bei der Erbschafts- und Nachlaßsteuer. Also mau
kann alle diese Fragen zur Sprache bringen und um ihre Regelung in einem be¬
stimmten Sinne kämpfen, aber das sind alles keine durchschlagenden Einwände
gegen die Nachlaßsteuer überhaupt.

Die Konservativen haben sich deshalb noch mit weitem Verwerfungsgründen
gewappnet. Diese stehen aber, wie wir meinen, auf ganz schwachen Füßen. Man
hat sogar den germanischen Familiensinn zu Hilfe gerufen, der angeblich durch die


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[0208] Maßgebliches und Unmaßgebliches machen, als anzunehmen war, daß die Regierung in ihren Vorschlägen darauf be¬ dacht sein würde, für die Vermögenssteuer eine Form zu finden, die keinen Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten darstellt. Aber als eine geeignete Form dieser Art erwies sich doch immer nur die Nachlaßsteuer, und gegen diese besteht in der deutschkonservativen Partei eine so starke Abneigung, daß die Parteiorgane schon jetzt einen heftigen Kampf dagegen eröffnet haben, obwohl bindende Parteibeschlüsse darüber uoch gar nicht gefaßt sein können. Die Konservative Korrespondenz brachte sogar eine sehr bestimmte Erklärung, daß sich die Partei init dem bisher angedeuteten Plan einer Nachlaßsteuer nun und nimmermehr einverstanden erklären könne. Die Einwände, die dagegen erhoben werden, laufen im wesentlichen darauf hinaus, daß eine solche Steuer deu kleinen und mittleren Grundbesitz geradezu ruinieren würde. Dabei ist zuzugeben, daß die Erbschaftssteuer das in Grundbesitz angelegte Vermögen verhältnismäßig hart trifft und eine starke Betastung für den Bauernstand bedeutet, wenn nicht ausgleichende und erleichternde Bestimmungen getroffen werden. Demgegenüber ist jedoch einzuwenden, daß überhaupt noch gar nicht feststeht, ob die Einrichtung der Nachlaßstener notwendig eine Gestalt er¬ halten muß, die solche Befürchtungen rechtfertigt. Es ist bisher nur davon die Rede gewesen, daß neben der bisherigen Erbschaftssteuer eine Nachlnßsteuer ein¬ geführt werden soll, die alle Erbfälle, auch den auf Gatten und Kinder über¬ gehenden Besitz, betrifft. Staatssekretär Sydow hat ferner in einem vielbesprochnen Aufsatz, den er in dem Oktvberheft der Deutschen Rundschau zur Erläuterung seiner Reformpläne veröffentlichte, angedeutet, daß man kleinere Vermögen unter zehn bis zwanzigtausend Mark freilassen, die Steuersätze selbst mäßig bemessen und die bereits bestehenden Sonderbestimmungen für den Grundbesitz dahin erweitern solle, daß die Steuer in Form einer Reute gezahlt werden könne. Das sind vorläufige Andeutungen, die zunächst noch im Bundesrat manche Abänderungen erfahren können, und die, wie jeder Unbefangne sehen muß, auch vom Staatssekretär nur als vorläufige Vorschläge und Anregungen, keineswegs aber als czouäitio sins ^us. non gedacht sind. Wenn also im Reichstag von konservativ-agrarischer Seite über¬ zeugend und mit Nachdruck nachgewiesen wird, daß die Sache etwas anders ein¬ gerichtet werden muß, um berechtigte Lebensinteressen des kleinen und mittlern Grundbesitzes zu schützen, so ist nicht einzusehen, warum das nicht berücksichtigt werden sollte. Deshalb kann doch die Nachlaßsteuer eingeführt werden. Man kann ja die Grenze der Steuerfreiheit wesentlich hinaufrücken und dafür die Steuer¬ sätze anders normieren, kurz in jeder Weise den berechtigten Interessen eines durch die neue Besteuerung besonders belasteten Erwerbsstandes Rechnung tragen. So sehr man es also natürlich finden wird, daß die Partei, die sich als Hauptvertreter der landwirtschaftlichen Interessen fühlt, ihre schweren Bedenken und Befürchtungen wegen der bisher bekannt gewordnen Pläne ausspricht, so wenig ist zu verstehen, warum diese Bedenken als Unterlage dienen sollen, um die ganze Nachlaßsteuer zu verwerfen. Die prinzipielle Frage, wie bei der Steuerveranlagung die in Grundbesitz angelegten Vermögenswerte zu berechnen sind, hat damit nichts zu tun; denn das, was die Grundbesitzer dabei als Härte und Ungerechtigkeit empfinden — die Differenz zwischen dem der Veranlagung zugrunde gelegten und dem nach den wirklichen Einnahmen berechneten Kapitalwert —, kommt bei jeder Vermögens¬ steuer zutage, uicht etwa uur bei der Erbschafts- und Nachlaßsteuer. Also mau kann alle diese Fragen zur Sprache bringen und um ihre Regelung in einem be¬ stimmten Sinne kämpfen, aber das sind alles keine durchschlagenden Einwände gegen die Nachlaßsteuer überhaupt. Die Konservativen haben sich deshalb noch mit weitem Verwerfungsgründen gewappnet. Diese stehen aber, wie wir meinen, auf ganz schwachen Füßen. Man hat sogar den germanischen Familiensinn zu Hilfe gerufen, der angeblich durch die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/208>, abgerufen am 24.08.2024.