Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches großes Gewicht beizulegen, denn es sind Unbelehrbare, die bei ihrem feindseligen Auf die Kritik der Prozeßleitung und der Urteilsbegründung sowie auf die Wenn in der Woche vorher der "zweite deutsche Arbeiterkongreß" tagte, so In dieser Woche hat eine Konferenz der deutschen Finanzminister stattgefunden, Maßgebliches und Unmaßgebliches großes Gewicht beizulegen, denn es sind Unbelehrbare, die bei ihrem feindseligen Auf die Kritik der Prozeßleitung und der Urteilsbegründung sowie auf die Wenn in der Woche vorher der „zweite deutsche Arbeiterkongreß" tagte, so In dieser Woche hat eine Konferenz der deutschen Finanzminister stattgefunden, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0332" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/303748"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1477" prev="#ID_1476"> großes Gewicht beizulegen, denn es sind Unbelehrbare, die bei ihrem feindseligen<lb/> Vorurteil verharren, unbekümmert um die Wirklichkeit. Gerade bei dieser Gelegen¬<lb/> heit zeigte es sich, daß die führenden, großen Zeitungen des Auslandes, die sich<lb/> bemühen, auf gründlicher Kenntnis ein richtiges Urteil zu fällen, sehr verständige<lb/> Meinungen ausgesprochen haben. Französische Blätter warnten davor, die Ent¬<lb/> hüllungen dieses Prozesses als Anzeichen des Verfalls im deutschen Volk und Heer<lb/> zu betrachten; voll Bewunderung wiesen sie darauf hin, daß sich das alte Wort:<lb/> II ^ s, us3 .iuAss S, LsrliQ wieder bewährt habe. Englische Blätter bekämpften<lb/> in ruhig aufklärender Form das Mißverständnis, als sei das angeblich „autokratische"<lb/> Regiment Kaiser Wilhelms in den Händen einer Kamarilla gewesen; die „West-<lb/> minster Gazette" erklärte sehr richtig, der Kaiser sei weder ein Autokrat, wie man<lb/> sich ihn im Auslande vielfach vorstelle, noch von unverantwortlichen Beratern ab¬<lb/> hängig, wie dasselbe Vorurteil annehme. Wenn man also bei uns mehrfach mit<lb/> besonderm Bedauern den Eindruck des Prozesses im Auslande feststellt, so bedarf<lb/> diese Beobachtung starker Einschränkungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1478"> Auf die Kritik der Prozeßleitung und der Urteilsbegründung sowie auf die<lb/> Erörterungen juristischer Spezicilfragen soll hier nicht eingegangen werden, obwohl<lb/> Anlaß genug dazu vorhanden wäre. Nur noch einen Blick auf einige andre Er¬<lb/> eignisse der Woche, auf Fragen, die allerdings in der öffentlichen Erörterung hinter<lb/> den berüchtigten Prozeß fast bescheiden zurücktraten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1479"> Wenn in der Woche vorher der „zweite deutsche Arbeiterkongreß" tagte, so<lb/> bot sich diesmal ein Gegenstück in der Hauptversammlung des Zentralvereins<lb/> deutscher Industrieller. Nach den Arbeitern also die stärkste und am bezeichnendsten<lb/> ausgeprägte Organisation der Arbeitgeber der Großindustrie. Auch in dieser Ver¬<lb/> sammlung war die Regierung in bedeutungsvoller Weise vertreten durch den Staats¬<lb/> sekretär von Bethmann-Hollweg und den Handelsminister Delbrück. Wenn schon<lb/> festgestellt werden konnte, einen wie großen Fortschritt die Arbeiterschaft in bezug<lb/> auf ihre Einfügung in die staatliche und soziale Ordnung gemacht hat, so ist nicht<lb/> minder deutlich erkennbar, wie stark der Geist einer modernen Auffassung sozialer<lb/> Probleme auch die mächtigste und bedeutendste Vertretung der Arbeitgeber erfaßt<lb/> hat. In der Sache war überall ein weites Entgegenkommen an die Forderungen<lb/> einer neuen Zeit zu bemerken, das sich nur noch gelegentlich hinter einer in der<lb/> Form wohl noch schroffen Betonung des Herrenstandpunkts verbarg. Staatsminister<lb/> Delbrück verstand es, in sehr feiner Weise eine solche allzu scharfe Betonung ab¬<lb/> zuschwächen, als er für den Staat die Pflicht gerechten Abwägens aller Interessen<lb/> in Anspruch nahm und dabei bemerkte, der Arbeitgeber sei selbst der erste Arbeiter<lb/> seines Unternehmens. Damit war ausgesprochen, daß die Ordnung und Disziplin<lb/> des Betriebs, worauf der Unternehmer sein Herrenrecht gründet, weniger auf einem<lb/> besondern persönlichen Recht des Arbeitgebers beruht, als durch eine sachliche Not¬<lb/> wendigkeit gegeben sei, also ein Prinzip darstelle, dem sich der Arbeitgeber, wenn<lb/> er befiehlt, um der Sache willen ebenso fügt wie der Arbeiter. Die großen Be¬<lb/> triebe unsrer Zeit greifen zu sehr in den Kreis der öffentlichen Interessen hinüber,<lb/> haben ihren intimen, patriarchalischen Charakter zu sehr verloren, als daß ein bloßes<lb/> Herrenrecht, das an dem Eigentum des Grund- und Betriebskapitals der Unter¬<lb/> nehmung haftet, noch aufrechterhalten werden könnte. Die Sache muß anders<lb/> motiviert werden und bekommt dadurch einen andern rechtlichen Charakter. Diese<lb/> Einsicht bricht sich auch in den Kreisen der Arbeitgeber der Großindustrie immer<lb/> mehr Bahn.</p><lb/> <p xml:id="ID_1480" next="#ID_1481"> In dieser Woche hat eine Konferenz der deutschen Finanzminister stattgefunden,<lb/> die augenscheinlich der wieder akut werdenden Frage der Reichsfinanzreform gegolten</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0332]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
großes Gewicht beizulegen, denn es sind Unbelehrbare, die bei ihrem feindseligen
Vorurteil verharren, unbekümmert um die Wirklichkeit. Gerade bei dieser Gelegen¬
heit zeigte es sich, daß die führenden, großen Zeitungen des Auslandes, die sich
bemühen, auf gründlicher Kenntnis ein richtiges Urteil zu fällen, sehr verständige
Meinungen ausgesprochen haben. Französische Blätter warnten davor, die Ent¬
hüllungen dieses Prozesses als Anzeichen des Verfalls im deutschen Volk und Heer
zu betrachten; voll Bewunderung wiesen sie darauf hin, daß sich das alte Wort:
II ^ s, us3 .iuAss S, LsrliQ wieder bewährt habe. Englische Blätter bekämpften
in ruhig aufklärender Form das Mißverständnis, als sei das angeblich „autokratische"
Regiment Kaiser Wilhelms in den Händen einer Kamarilla gewesen; die „West-
minster Gazette" erklärte sehr richtig, der Kaiser sei weder ein Autokrat, wie man
sich ihn im Auslande vielfach vorstelle, noch von unverantwortlichen Beratern ab¬
hängig, wie dasselbe Vorurteil annehme. Wenn man also bei uns mehrfach mit
besonderm Bedauern den Eindruck des Prozesses im Auslande feststellt, so bedarf
diese Beobachtung starker Einschränkungen.
Auf die Kritik der Prozeßleitung und der Urteilsbegründung sowie auf die
Erörterungen juristischer Spezicilfragen soll hier nicht eingegangen werden, obwohl
Anlaß genug dazu vorhanden wäre. Nur noch einen Blick auf einige andre Er¬
eignisse der Woche, auf Fragen, die allerdings in der öffentlichen Erörterung hinter
den berüchtigten Prozeß fast bescheiden zurücktraten.
Wenn in der Woche vorher der „zweite deutsche Arbeiterkongreß" tagte, so
bot sich diesmal ein Gegenstück in der Hauptversammlung des Zentralvereins
deutscher Industrieller. Nach den Arbeitern also die stärkste und am bezeichnendsten
ausgeprägte Organisation der Arbeitgeber der Großindustrie. Auch in dieser Ver¬
sammlung war die Regierung in bedeutungsvoller Weise vertreten durch den Staats¬
sekretär von Bethmann-Hollweg und den Handelsminister Delbrück. Wenn schon
festgestellt werden konnte, einen wie großen Fortschritt die Arbeiterschaft in bezug
auf ihre Einfügung in die staatliche und soziale Ordnung gemacht hat, so ist nicht
minder deutlich erkennbar, wie stark der Geist einer modernen Auffassung sozialer
Probleme auch die mächtigste und bedeutendste Vertretung der Arbeitgeber erfaßt
hat. In der Sache war überall ein weites Entgegenkommen an die Forderungen
einer neuen Zeit zu bemerken, das sich nur noch gelegentlich hinter einer in der
Form wohl noch schroffen Betonung des Herrenstandpunkts verbarg. Staatsminister
Delbrück verstand es, in sehr feiner Weise eine solche allzu scharfe Betonung ab¬
zuschwächen, als er für den Staat die Pflicht gerechten Abwägens aller Interessen
in Anspruch nahm und dabei bemerkte, der Arbeitgeber sei selbst der erste Arbeiter
seines Unternehmens. Damit war ausgesprochen, daß die Ordnung und Disziplin
des Betriebs, worauf der Unternehmer sein Herrenrecht gründet, weniger auf einem
besondern persönlichen Recht des Arbeitgebers beruht, als durch eine sachliche Not¬
wendigkeit gegeben sei, also ein Prinzip darstelle, dem sich der Arbeitgeber, wenn
er befiehlt, um der Sache willen ebenso fügt wie der Arbeiter. Die großen Be¬
triebe unsrer Zeit greifen zu sehr in den Kreis der öffentlichen Interessen hinüber,
haben ihren intimen, patriarchalischen Charakter zu sehr verloren, als daß ein bloßes
Herrenrecht, das an dem Eigentum des Grund- und Betriebskapitals der Unter¬
nehmung haftet, noch aufrechterhalten werden könnte. Die Sache muß anders
motiviert werden und bekommt dadurch einen andern rechtlichen Charakter. Diese
Einsicht bricht sich auch in den Kreisen der Arbeitgeber der Großindustrie immer
mehr Bahn.
In dieser Woche hat eine Konferenz der deutschen Finanzminister stattgefunden,
die augenscheinlich der wieder akut werdenden Frage der Reichsfinanzreform gegolten
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