Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Zweites Vierteljahr.Ein Kompendium der Rechtswissenschaft für Laien Reiche widerwillig haben entschließen müssen, "ist nicht ans dem Boden der Wenn eingangs bemerkt wurde, daß der erste und der zweite der hier Carl Jentsch Ein Kompendium der Rechtswissenschaft für Laien Reiche widerwillig haben entschließen müssen, „ist nicht ans dem Boden der Wenn eingangs bemerkt wurde, daß der erste und der zweite der hier Carl Jentsch <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0308" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/302296"/> <fw type="header" place="top"> Ein Kompendium der Rechtswissenschaft für Laien</fw><lb/> <p xml:id="ID_1303" prev="#ID_1302"> Reiche widerwillig haben entschließen müssen, „ist nicht ans dem Boden der<lb/> Gleichberechtigung erfolgt. Sie haben eine weitgehende Überwachung, Bevor¬<lb/> mundung, Einmischung der Großmächte über sich ergehn lassen müssen."<lb/> Ähnlich ist es später China ergangen. Japan ist am Ende des neunzehnten<lb/> Jahrhunderts „aus dem Kreise der Länder konsularer Jurisdiktion heraus¬<lb/> getreten. Als vollberechtigtes Mitglied hat es sich, der erste Vorgang dieser<lb/> Art, den europäischen und amerikanischen Trügern der völkerrechtlichen Ordnung<lb/> hinzugesellt. Zwei in deren Formen erfolgreich durchgeführte große Kriege<lb/> haben das neue Mitglied tatsächlich zur Vormacht des Ostens gemacht." Zum<lb/> andern mag an die auf dem Pariser Kongreß getroffne Vereinbarung vom<lb/> 16. April 1856, durch die das Recht der Kaperei abgeschafft wird, erinnert<lb/> werden. Streitigkeiten darüber können nämlich auch in Zukunft noch vor¬<lb/> kommen, denn „Spanien und Mexiko haben den Beitritt abgelehnt, andre ihn<lb/> nicht ausgesprochen und die amerikanische Union ihn abhängig gemacht von<lb/> der Annahme eines Zusatzes, wonach überhaupt das Privateigentum von An¬<lb/> gehörigen eines kriegführenden Staates auf hoher See der Wegnahme durch<lb/> Kriegsschiffe des Gegners nicht unterliegen soll". Dieser Punkt und die Be¬<lb/> handlung der Neutralen sowie deren Verhalten wird wohl noch oft zu leb¬<lb/> haften Meinungsverschiedenheiten Anlaß geben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1304"> Wenn eingangs bemerkt wurde, daß der erste und der zweite der hier<lb/> zusammengefaßten Bände der Sammlung nicht gleich dem dritten ein dringendes<lb/> Bedürfnis befriedigten, so soll ihnen damit nicht etwa der Wert oder gar die<lb/> Daseinsberechtigung abgesprochen werden. Namentlich die ausführliche Dar¬<lb/> stellung der japanischen Religionen (der Shintoismus von Karl Florenz, der<lb/> Buddhismus von Hans Haas) und der Literatur dieses merkwürdigen und<lb/> jetzt zu solcher Bedeutung gelangten Landes (von Karl Florenz) wird nicht<lb/> bald durch ein andres so leicht zugängliches Werk ersetzt werden. In dem<lb/> knappen Bericht von Karl Bezold über babylonisch-assyrische Literatur vermißt<lb/> man Proben; aus der ägyptischen teilt Adolf Erman solche mit. Dieser Band<lb/> bestätigt übrigens die in den Grenzboten wiederholt ausgesprochne Vermutung,<lb/> daß wir die Zeit der Hyperkritik in der Bibelforschung hinter uns haben: die<lb/> Behandlung der israelitischen Literatur ist Hermann Gürtel anvertraut worden,<lb/> der zwar ebenfalls den „Priesterkodex" (des Pentateuchs) in der nachexilischen<lb/> Zeit abgefaßt sein läßt, aber nicht mit der Schule Wellhausens das ganze<lb/> mosaische Gesetz samt seinem Urheber ins Reich der Mythen verweist.</p><lb/> <note type="byline"> Carl Jentsch</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0308]
Ein Kompendium der Rechtswissenschaft für Laien
Reiche widerwillig haben entschließen müssen, „ist nicht ans dem Boden der
Gleichberechtigung erfolgt. Sie haben eine weitgehende Überwachung, Bevor¬
mundung, Einmischung der Großmächte über sich ergehn lassen müssen."
Ähnlich ist es später China ergangen. Japan ist am Ende des neunzehnten
Jahrhunderts „aus dem Kreise der Länder konsularer Jurisdiktion heraus¬
getreten. Als vollberechtigtes Mitglied hat es sich, der erste Vorgang dieser
Art, den europäischen und amerikanischen Trügern der völkerrechtlichen Ordnung
hinzugesellt. Zwei in deren Formen erfolgreich durchgeführte große Kriege
haben das neue Mitglied tatsächlich zur Vormacht des Ostens gemacht." Zum
andern mag an die auf dem Pariser Kongreß getroffne Vereinbarung vom
16. April 1856, durch die das Recht der Kaperei abgeschafft wird, erinnert
werden. Streitigkeiten darüber können nämlich auch in Zukunft noch vor¬
kommen, denn „Spanien und Mexiko haben den Beitritt abgelehnt, andre ihn
nicht ausgesprochen und die amerikanische Union ihn abhängig gemacht von
der Annahme eines Zusatzes, wonach überhaupt das Privateigentum von An¬
gehörigen eines kriegführenden Staates auf hoher See der Wegnahme durch
Kriegsschiffe des Gegners nicht unterliegen soll". Dieser Punkt und die Be¬
handlung der Neutralen sowie deren Verhalten wird wohl noch oft zu leb¬
haften Meinungsverschiedenheiten Anlaß geben.
Wenn eingangs bemerkt wurde, daß der erste und der zweite der hier
zusammengefaßten Bände der Sammlung nicht gleich dem dritten ein dringendes
Bedürfnis befriedigten, so soll ihnen damit nicht etwa der Wert oder gar die
Daseinsberechtigung abgesprochen werden. Namentlich die ausführliche Dar¬
stellung der japanischen Religionen (der Shintoismus von Karl Florenz, der
Buddhismus von Hans Haas) und der Literatur dieses merkwürdigen und
jetzt zu solcher Bedeutung gelangten Landes (von Karl Florenz) wird nicht
bald durch ein andres so leicht zugängliches Werk ersetzt werden. In dem
knappen Bericht von Karl Bezold über babylonisch-assyrische Literatur vermißt
man Proben; aus der ägyptischen teilt Adolf Erman solche mit. Dieser Band
bestätigt übrigens die in den Grenzboten wiederholt ausgesprochne Vermutung,
daß wir die Zeit der Hyperkritik in der Bibelforschung hinter uns haben: die
Behandlung der israelitischen Literatur ist Hermann Gürtel anvertraut worden,
der zwar ebenfalls den „Priesterkodex" (des Pentateuchs) in der nachexilischen
Zeit abgefaßt sein läßt, aber nicht mit der Schule Wellhausens das ganze
mosaische Gesetz samt seinem Urheber ins Reich der Mythen verweist.
Carl Jentsch
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