Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.Ulaßgebliches und Unmaßgebliches andern Seite noch eine abweichende Meinung vorzubringen ist, aber sehr bald muß - Die Interpellationen haben vielleicht nicht am wenigsten dazu beigetragen, durch Der Debatte über die Strafprozeßreform ging eine große sozialpolitische De¬ Ulaßgebliches und Unmaßgebliches andern Seite noch eine abweichende Meinung vorzubringen ist, aber sehr bald muß - Die Interpellationen haben vielleicht nicht am wenigsten dazu beigetragen, durch Der Debatte über die Strafprozeßreform ging eine große sozialpolitische De¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0668" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/301922"/> <fw type="header" place="top"> Ulaßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2445" prev="#ID_2444"> andern Seite noch eine abweichende Meinung vorzubringen ist, aber sehr bald muß<lb/> doch der Gegenstand der Anfrage klar und der Weg zur Erledigung des be-<lb/> sprochnen Falles festgestellt sein. Dann ist der Zweck der Jnterpellation erfüllt.<lb/> Gegenstand solcher Fragen sollten also eigentlich nur Gegenstände sein, bei denen<lb/> es sich um einfache Auskunftserteilung handelt oder um Eingriffe der ausführenden<lb/> Gewalt, die entweder, falls sie zu Unrecht unterlassen, nachgeholt werden müssen,<lb/> oder, falls sie ungesetzlich oder mißverständlich erfolgt sind, Remedur erfordern.<lb/> Die Jnterpellation bedeutet also einen Teil der Kontrollgewalt der Volksvertretung<lb/> über die Aufrechterhaltung der Gesetze oder über solche Maßnahmen der ausübenden<lb/> Gewalt, die dieser zwar vorbehalten sind, aber doch im Zusammenhang mit der<lb/> Gesetzgebung stehn und dem öffentlichen Interesse unterliegen. Interpellieren kann<lb/> die Volksvertretung deshalb über die Lage der auswärtigen Politik, über eine un¬<lb/> rechtmäßige Verhaftung, die keine genügende Sühne gefunden hat, über die Ver¬<lb/> schleppung eines vom Staat auszuführende» Unternehmens und dergleichen. Aber<lb/> was hat die neuere parlamentarische Praxis aus den Interpellationen gemacht!<lb/> Weiter nichts als Rede- und Dispntierübungen über allerlei politische Fragen, die<lb/> zu umfangreich oder zu wenig spruchreif siud, als daß man etwas praktisch Brauch-<lb/> bares in Form eines Antrags daraus machen könnte. Das Kennzeichen der<lb/> modernen Jnterpellation besteht somit darin, daß sie nie zu Ende geführt werden<lb/> kann. Die Begründung des Interpellanten bewegt sich nur formell in dieser<lb/> Gestalt; sie ist nur die subjektive Meinung des Redners über die angeregte Frage,<lb/> und die Antwort der Regierung hat die gleiche theoretische Bedeutung. Die Be¬<lb/> sprechung bringt dann zu diesen beiden Ansichten noch so viele weitere hinzu, als<lb/> Redner sich zum Worte melden. Man kann den Inhalt ganzer Lehrbücher auf<lb/> diese Weise von sich geben, und wenn der letzte Redner geendet hat, steht die<lb/> ganze Sache genau auf demselben Fleck wie in dem Augenblick, wo man in die<lb/> Erörterung eintrat. v - ></p><lb/> <p xml:id="ID_2446"> - Die Interpellationen haben vielleicht nicht am wenigsten dazu beigetragen, durch<lb/> das uferlose Geschwätz, das sie entfesseln, das Ansehen der Parlamente herabzudrücken,<lb/> denn sie sind recht eigentlich eine Schule der Zeitvergeudung und der Abstumpfung<lb/> des Empfindens gegen die Erfordernisse einer zweckmäßigen, die Geschäfte fördernden<lb/> Debattierkunst. Es ist ein etwas beunruhigendes Symptom, daß in der letzten Woche<lb/> ein Versuch, eine solche Besprechung durch einen Schluszcmtrag zu beenden, dadurch<lb/> vereitelt wurde, daß sich die Freisinnigen bei der Abstimmung von der nationalen<lb/> Mehrheit wieder loslösten und die klerikal-sozialdemokratische Minderheit zur Mehr¬<lb/> heit machten. Das hatte ja in einer reinen Geschäftsordnungsfrage nicht allzu viel<lb/> Bedeutung; deshalb kann der nationale „Block" doch erhalte» bleiben. AVer einen<lb/> schlechten Eindruck mußte dieses Verhalten der Freisinnigen doch machen. Der Schluß-<lb/> antrcig; der bei der Besprechung der Jnterpellation über die Strafprvzeßrefvrm<lb/> gestellt wurde, konnte die Sache nicht beeinträchtigen; alles Notwendige war gesagt<lb/> worden, und weitere Reden mochten wohl noch manchen interessanten Beitrag zu der<lb/> Frage bringen, aber es waren Erörterungen, die außerhalb der eigentlichen Aufgaben<lb/> des Parlaments lagen. Hier war die straffere Zusammenfassung der Geschäfte die<lb/> wichtigere Sorge. Das hatte mit liberale» oder konservativen Anschauungen gar nichts<lb/> zu tun. Deshalb war es ein Fehler, daß um einer reinen Formfrage willen die<lb/> Gemeinschaft mit den weiter rechts stehenden Parteien von den Freisinnigen leicht¬<lb/> herzig aufgegeben wurde, und daß in diesen: Falle ihr Einfluß zugunsten der bei<lb/> den Wahlen bekämpften Parteien eingesetzt wurde.</p><lb/> <p xml:id="ID_2447" next="#ID_2448"> Der Debatte über die Strafprozeßreform ging eine große sozialpolitische De¬<lb/> batte voraus. Das Zentrum glaubte noch immer, es werde ihm gelingen, die</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0668]
Ulaßgebliches und Unmaßgebliches
andern Seite noch eine abweichende Meinung vorzubringen ist, aber sehr bald muß
doch der Gegenstand der Anfrage klar und der Weg zur Erledigung des be-
sprochnen Falles festgestellt sein. Dann ist der Zweck der Jnterpellation erfüllt.
Gegenstand solcher Fragen sollten also eigentlich nur Gegenstände sein, bei denen
es sich um einfache Auskunftserteilung handelt oder um Eingriffe der ausführenden
Gewalt, die entweder, falls sie zu Unrecht unterlassen, nachgeholt werden müssen,
oder, falls sie ungesetzlich oder mißverständlich erfolgt sind, Remedur erfordern.
Die Jnterpellation bedeutet also einen Teil der Kontrollgewalt der Volksvertretung
über die Aufrechterhaltung der Gesetze oder über solche Maßnahmen der ausübenden
Gewalt, die dieser zwar vorbehalten sind, aber doch im Zusammenhang mit der
Gesetzgebung stehn und dem öffentlichen Interesse unterliegen. Interpellieren kann
die Volksvertretung deshalb über die Lage der auswärtigen Politik, über eine un¬
rechtmäßige Verhaftung, die keine genügende Sühne gefunden hat, über die Ver¬
schleppung eines vom Staat auszuführende» Unternehmens und dergleichen. Aber
was hat die neuere parlamentarische Praxis aus den Interpellationen gemacht!
Weiter nichts als Rede- und Dispntierübungen über allerlei politische Fragen, die
zu umfangreich oder zu wenig spruchreif siud, als daß man etwas praktisch Brauch-
bares in Form eines Antrags daraus machen könnte. Das Kennzeichen der
modernen Jnterpellation besteht somit darin, daß sie nie zu Ende geführt werden
kann. Die Begründung des Interpellanten bewegt sich nur formell in dieser
Gestalt; sie ist nur die subjektive Meinung des Redners über die angeregte Frage,
und die Antwort der Regierung hat die gleiche theoretische Bedeutung. Die Be¬
sprechung bringt dann zu diesen beiden Ansichten noch so viele weitere hinzu, als
Redner sich zum Worte melden. Man kann den Inhalt ganzer Lehrbücher auf
diese Weise von sich geben, und wenn der letzte Redner geendet hat, steht die
ganze Sache genau auf demselben Fleck wie in dem Augenblick, wo man in die
Erörterung eintrat. v - >
- Die Interpellationen haben vielleicht nicht am wenigsten dazu beigetragen, durch
das uferlose Geschwätz, das sie entfesseln, das Ansehen der Parlamente herabzudrücken,
denn sie sind recht eigentlich eine Schule der Zeitvergeudung und der Abstumpfung
des Empfindens gegen die Erfordernisse einer zweckmäßigen, die Geschäfte fördernden
Debattierkunst. Es ist ein etwas beunruhigendes Symptom, daß in der letzten Woche
ein Versuch, eine solche Besprechung durch einen Schluszcmtrag zu beenden, dadurch
vereitelt wurde, daß sich die Freisinnigen bei der Abstimmung von der nationalen
Mehrheit wieder loslösten und die klerikal-sozialdemokratische Minderheit zur Mehr¬
heit machten. Das hatte ja in einer reinen Geschäftsordnungsfrage nicht allzu viel
Bedeutung; deshalb kann der nationale „Block" doch erhalte» bleiben. AVer einen
schlechten Eindruck mußte dieses Verhalten der Freisinnigen doch machen. Der Schluß-
antrcig; der bei der Besprechung der Jnterpellation über die Strafprvzeßrefvrm
gestellt wurde, konnte die Sache nicht beeinträchtigen; alles Notwendige war gesagt
worden, und weitere Reden mochten wohl noch manchen interessanten Beitrag zu der
Frage bringen, aber es waren Erörterungen, die außerhalb der eigentlichen Aufgaben
des Parlaments lagen. Hier war die straffere Zusammenfassung der Geschäfte die
wichtigere Sorge. Das hatte mit liberale» oder konservativen Anschauungen gar nichts
zu tun. Deshalb war es ein Fehler, daß um einer reinen Formfrage willen die
Gemeinschaft mit den weiter rechts stehenden Parteien von den Freisinnigen leicht¬
herzig aufgegeben wurde, und daß in diesen: Falle ihr Einfluß zugunsten der bei
den Wahlen bekämpften Parteien eingesetzt wurde.
Der Debatte über die Strafprozeßreform ging eine große sozialpolitische De¬
batte voraus. Das Zentrum glaubte noch immer, es werde ihm gelingen, die
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |