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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Um Algeciras

teilung gemacht hatte, beschwerte sich bei diesem und bekam zur Antwort, daß
er, Herr Bourgeois, gegenüber den aufgeregten Treibereien des Temps ebenso
ohnmächtig sei wie sein Vorgänger, Herr Rouvier. Dem Fürsten Nadolin
bezeichnete der russische Botschafter die Veröffentlichung als eine große Takt¬
losigkeit und Verdrehung der Wahrheit. Zugleich wurde durch die Peters¬
burger Telegraphenagentur eine offiziöse Note verbreitet, in der gesagt war,
die Instruktion an Graf Cassini habe neben der Widerlegung des Gerüchts,
daß Rußland in der Casablancafragc nicht auf französischer Seite stehe, das
Bestreben der russischen Regierung, einen für beide Teile befriedigenden Ausweg
zu finden, bestätigen sollen.

In der Tat war in ein paar Zeitungsdepeschen aus Algeciras von der
Gefahr einer Isolierung Frankreichs die Rede gewesen, wenn seine Delegierten
ihren Widerstand gegen den Welsersheimbschen Antrag nicht aufgaben. Das
Hauptstück in dem Antrage war die Überwachung der französisch-spanischen
Polizeiinstruktoren durch einen schweizerischen oder holländischen Generalinspektor,
der dem diplomatischen Korps in Tanger Bericht über die Wirksamkeit der
Polizei erstatten sollte. Um den internationalen Charakter noch stärker zu
accentuieren und um zugleich der Tätigkeit des Generalinspektors ein besondres
Feld zu verleihen, sollte er die Polizeiorganisation in Casabianca erhalten,
während in Tanger, Saffi, Rabat und Tetuan französische, in Mogador,
Larache und Mazagan spanische Jnstruktoren anzustellen wären. Herr Revoil
hatte sich schon früher bereit gezeigt, über eine Sulp6i!Ilm<Z6 zu diskutieren; der
von ihm formulierte und ebenfalls am 8. März in der Komiteesitzung vorge¬
legte Antrag enthielt aber noch nichts über einen Generalinspektor, sondern
bestimmte nur, daß sich der Sultan für die Instruktion der Polizei in den
acht Vertragshüfen der Hilfe französischer und spanischer Offiziere und Unter¬
offiziere bedienen sollte, wobei noch die Frage offen blieb, ob die Verteilung
der Häfen an französische und spanische Jnstruktoren einer französisch-spanischen
Abmachung vorzubehalten oder von der Konferenz festzusetzen sei.

Der Streit drehte sich also hauptsächlich um die Einsetzung und die Befug¬
nisse des Generalinspektors sowie noch darum, ob das Mandat, dem Sultan
Polizeiinstruktoren zu liefern, auch die Befugnis der beiden Mächte, sich gegen¬
seitig über die Verteilung der Häfen zu verständigen, einschließe, oder ob die
Konferenz selbst diese Verteilung bestimme. Demgegenüber war die Casablcmca-
frage nebensächlich. Unter demselben Datum, das die russische Instruktion an
den Grafen Cassini trug, ließ die deutsche Regierung in der Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung erklären: "Für die spezifisch deutschen Interessen ist es
gleichgiltig, ob gerade in Casabianca ein paar schweizerische oder holländische
oder spanische und französische Jnstruktoren für die marokkanische Polizei tütig
sind. Wir glauben auch nicht, daß Deutschland eine Verständigung in der
Polizeifrage lediglich an Casabianca scheitern lassen kann, wenn Frankreich bereit
ist, die Polizeiinstruktion in den Häfen mit wirklich genügenden Bürgschaften für
ihre allen fremden Interessen unparteiisch dienende Ausübung zu versehen."

Hiernach und angesichts der Flut von falschen und gefärbten französischen
Nachrichten, die sich besonders während des zweiten schleppenden Teils der
Verhandlungen in Algeciras über Europa und Nordamerika ergossen hatte,
mußte es unverständlich erscheinen, daß das Gerücht von der angeblichen Gefahr
einer Isolierung Frankreichs eine so auffüllige Bekundung der Vertrags- und
Bündnistreue, wie sie in den Instruktionen an Sir Arthur Nicolson und den
Grafen Cassini enthalten war, bewirken konnte. Überhaupt konnte ja von einer


Um Algeciras

teilung gemacht hatte, beschwerte sich bei diesem und bekam zur Antwort, daß
er, Herr Bourgeois, gegenüber den aufgeregten Treibereien des Temps ebenso
ohnmächtig sei wie sein Vorgänger, Herr Rouvier. Dem Fürsten Nadolin
bezeichnete der russische Botschafter die Veröffentlichung als eine große Takt¬
losigkeit und Verdrehung der Wahrheit. Zugleich wurde durch die Peters¬
burger Telegraphenagentur eine offiziöse Note verbreitet, in der gesagt war,
die Instruktion an Graf Cassini habe neben der Widerlegung des Gerüchts,
daß Rußland in der Casablancafragc nicht auf französischer Seite stehe, das
Bestreben der russischen Regierung, einen für beide Teile befriedigenden Ausweg
zu finden, bestätigen sollen.

In der Tat war in ein paar Zeitungsdepeschen aus Algeciras von der
Gefahr einer Isolierung Frankreichs die Rede gewesen, wenn seine Delegierten
ihren Widerstand gegen den Welsersheimbschen Antrag nicht aufgaben. Das
Hauptstück in dem Antrage war die Überwachung der französisch-spanischen
Polizeiinstruktoren durch einen schweizerischen oder holländischen Generalinspektor,
der dem diplomatischen Korps in Tanger Bericht über die Wirksamkeit der
Polizei erstatten sollte. Um den internationalen Charakter noch stärker zu
accentuieren und um zugleich der Tätigkeit des Generalinspektors ein besondres
Feld zu verleihen, sollte er die Polizeiorganisation in Casabianca erhalten,
während in Tanger, Saffi, Rabat und Tetuan französische, in Mogador,
Larache und Mazagan spanische Jnstruktoren anzustellen wären. Herr Revoil
hatte sich schon früher bereit gezeigt, über eine Sulp6i!Ilm<Z6 zu diskutieren; der
von ihm formulierte und ebenfalls am 8. März in der Komiteesitzung vorge¬
legte Antrag enthielt aber noch nichts über einen Generalinspektor, sondern
bestimmte nur, daß sich der Sultan für die Instruktion der Polizei in den
acht Vertragshüfen der Hilfe französischer und spanischer Offiziere und Unter¬
offiziere bedienen sollte, wobei noch die Frage offen blieb, ob die Verteilung
der Häfen an französische und spanische Jnstruktoren einer französisch-spanischen
Abmachung vorzubehalten oder von der Konferenz festzusetzen sei.

Der Streit drehte sich also hauptsächlich um die Einsetzung und die Befug¬
nisse des Generalinspektors sowie noch darum, ob das Mandat, dem Sultan
Polizeiinstruktoren zu liefern, auch die Befugnis der beiden Mächte, sich gegen¬
seitig über die Verteilung der Häfen zu verständigen, einschließe, oder ob die
Konferenz selbst diese Verteilung bestimme. Demgegenüber war die Casablcmca-
frage nebensächlich. Unter demselben Datum, das die russische Instruktion an
den Grafen Cassini trug, ließ die deutsche Regierung in der Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung erklären: „Für die spezifisch deutschen Interessen ist es
gleichgiltig, ob gerade in Casabianca ein paar schweizerische oder holländische
oder spanische und französische Jnstruktoren für die marokkanische Polizei tütig
sind. Wir glauben auch nicht, daß Deutschland eine Verständigung in der
Polizeifrage lediglich an Casabianca scheitern lassen kann, wenn Frankreich bereit
ist, die Polizeiinstruktion in den Häfen mit wirklich genügenden Bürgschaften für
ihre allen fremden Interessen unparteiisch dienende Ausübung zu versehen."

Hiernach und angesichts der Flut von falschen und gefärbten französischen
Nachrichten, die sich besonders während des zweiten schleppenden Teils der
Verhandlungen in Algeciras über Europa und Nordamerika ergossen hatte,
mußte es unverständlich erscheinen, daß das Gerücht von der angeblichen Gefahr
einer Isolierung Frankreichs eine so auffüllige Bekundung der Vertrags- und
Bündnistreue, wie sie in den Instruktionen an Sir Arthur Nicolson und den
Grafen Cassini enthalten war, bewirken konnte. Überhaupt konnte ja von einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/652>, abgerufen am 04.07.2024.