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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr.

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Vie Dividenden bei den Tebensversicherungsanstalten

Jahresprümie abzüglich der Dividende niedriger als beim Preußischen Beamten¬
verein.

Aber vom elften Versicherungsjahre ab ändert sich die Sachlage, indem
von da ab die Jahresprämie von Jahr zu Jahr sinkt. Im zweiunddreißigsten
Versicherungsjahre beträgt sie nur 22 Mark 32 Pfennige, und vom dreiund¬
dreißigsten Versicherungsjahree ab fällt sie nicht nur weg, sondern verwandelt
sich sogar in einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß, der im einund¬
vierzigsten Versicherungsjahr 178 Mark 15 Pfennige und im funfzigsten Ver¬
sicherungsjahr 366 Mark 21 Pfennige beträgt.

Nimmt man an, daß bei meiner Gesellschaft die Dividende schon von der
zweiten Jahresprämie gekürzt worden sei, und daß diese vom zweiten Versicherungs¬
jahre ab nicht 828 Mark 32 Pfennige, sondern nur 546 Mark 69 Pfennige
betragen habe, so würde die Prämie, die ich in den ersten zehn Versicherungs¬
jahren zu zahlen gehabt Hütte, 5748 Mark 53 Pfennige betragen haben, während
ich beim Preußischen Beamtenverein 6595 Mark 9 Pfennige und mithin
846 Mark 56 Pfennige in dem gleichen Zeitraum oder jährlich 84 Mark
66 Pfennige mehr zu zahlen gehabt hätte. Diese Mehrausgabe, die auf
1000 Mark Versicherungssumme jährlich 28 Mark 22 Pfennige ausmacht, wird
aber dadurch ausgeglichen, daß die Jahresprämie vom elften Versicherungsjahre
ab in jedem Jahre sinkt, im zweiunddreißigsten Versicherungsjahre nur 22 Mark
32 Pfennige beträgt und sich vom dreiunddreißigsten Versicherungsjahre ab in
einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß verwandelt. Der Versicherungs¬
nehmer, der weiß, daß die Jahresprämie in den spätern Jahren allmählich ge¬
ringer und die anfängliche Ausgabe zu einer Einnahme wird, wird daran keinen
Anstoß nehmen, daß er in den ersten Versicherungsjahren eine höhere Prämie
zu zahlen hat als bei den Gesellschaften mit gleichbleibender Dividende, wenn
er berücksichtigt, daß er anfänglich ein ungleich höheres Risiko darbietet als
später, und daß in den ersten Jahren nach dem Abschluß der Versicherungsver¬
träge nicht bloß ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen rückgängig gemacht
wird, sondern daß auch nach der Statistik die Sterblichkeit der Versicherten un¬
gewöhnlich groß ist.

Bei der Auflösung der Gegenseitigkeitsgesellschaften wird nach ihren Satzungen
die Verteilung des Reinvermögens unter die Mitglieder nach dem Verhältnis
des jedem einzelnen Mitgliede zugeteilten Deckungskapitals verteilt. Es be¬
fremdet, daß dieser Grundsatz nicht auch bei der Verteilung der Jahresüberschüsse
befolgt wird.

Bei der Schärfe des Wettbewerbs im Lebensversicherungsgeschüft genügt
es nicht, auf die Sparsamkeit der Verwaltung hinzuweisen, der sich wohl sämt¬
liche Versicherungsanstalten befleißigen.

Es ist vielmehr, um neue Versicherungsnehmer zu gewinnen, notwendig,
daß die jungem Mitglieder nicht auf Kosten der ältern Mitglieder bevorzugt
werden, indem der Jahresüberschuß nicht nach Höhe der Jahresprämie, sondern


Vie Dividenden bei den Tebensversicherungsanstalten

Jahresprümie abzüglich der Dividende niedriger als beim Preußischen Beamten¬
verein.

Aber vom elften Versicherungsjahre ab ändert sich die Sachlage, indem
von da ab die Jahresprämie von Jahr zu Jahr sinkt. Im zweiunddreißigsten
Versicherungsjahre beträgt sie nur 22 Mark 32 Pfennige, und vom dreiund¬
dreißigsten Versicherungsjahree ab fällt sie nicht nur weg, sondern verwandelt
sich sogar in einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß, der im einund¬
vierzigsten Versicherungsjahr 178 Mark 15 Pfennige und im funfzigsten Ver¬
sicherungsjahr 366 Mark 21 Pfennige beträgt.

Nimmt man an, daß bei meiner Gesellschaft die Dividende schon von der
zweiten Jahresprämie gekürzt worden sei, und daß diese vom zweiten Versicherungs¬
jahre ab nicht 828 Mark 32 Pfennige, sondern nur 546 Mark 69 Pfennige
betragen habe, so würde die Prämie, die ich in den ersten zehn Versicherungs¬
jahren zu zahlen gehabt Hütte, 5748 Mark 53 Pfennige betragen haben, während
ich beim Preußischen Beamtenverein 6595 Mark 9 Pfennige und mithin
846 Mark 56 Pfennige in dem gleichen Zeitraum oder jährlich 84 Mark
66 Pfennige mehr zu zahlen gehabt hätte. Diese Mehrausgabe, die auf
1000 Mark Versicherungssumme jährlich 28 Mark 22 Pfennige ausmacht, wird
aber dadurch ausgeglichen, daß die Jahresprämie vom elften Versicherungsjahre
ab in jedem Jahre sinkt, im zweiunddreißigsten Versicherungsjahre nur 22 Mark
32 Pfennige beträgt und sich vom dreiunddreißigsten Versicherungsjahre ab in
einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß verwandelt. Der Versicherungs¬
nehmer, der weiß, daß die Jahresprämie in den spätern Jahren allmählich ge¬
ringer und die anfängliche Ausgabe zu einer Einnahme wird, wird daran keinen
Anstoß nehmen, daß er in den ersten Versicherungsjahren eine höhere Prämie
zu zahlen hat als bei den Gesellschaften mit gleichbleibender Dividende, wenn
er berücksichtigt, daß er anfänglich ein ungleich höheres Risiko darbietet als
später, und daß in den ersten Jahren nach dem Abschluß der Versicherungsver¬
träge nicht bloß ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen rückgängig gemacht
wird, sondern daß auch nach der Statistik die Sterblichkeit der Versicherten un¬
gewöhnlich groß ist.

Bei der Auflösung der Gegenseitigkeitsgesellschaften wird nach ihren Satzungen
die Verteilung des Reinvermögens unter die Mitglieder nach dem Verhältnis
des jedem einzelnen Mitgliede zugeteilten Deckungskapitals verteilt. Es be¬
fremdet, daß dieser Grundsatz nicht auch bei der Verteilung der Jahresüberschüsse
befolgt wird.

Bei der Schärfe des Wettbewerbs im Lebensversicherungsgeschüft genügt
es nicht, auf die Sparsamkeit der Verwaltung hinzuweisen, der sich wohl sämt¬
liche Versicherungsanstalten befleißigen.

Es ist vielmehr, um neue Versicherungsnehmer zu gewinnen, notwendig,
daß die jungem Mitglieder nicht auf Kosten der ältern Mitglieder bevorzugt
werden, indem der Jahresüberschuß nicht nach Höhe der Jahresprämie, sondern


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[0563] Vie Dividenden bei den Tebensversicherungsanstalten Jahresprümie abzüglich der Dividende niedriger als beim Preußischen Beamten¬ verein. Aber vom elften Versicherungsjahre ab ändert sich die Sachlage, indem von da ab die Jahresprämie von Jahr zu Jahr sinkt. Im zweiunddreißigsten Versicherungsjahre beträgt sie nur 22 Mark 32 Pfennige, und vom dreiund¬ dreißigsten Versicherungsjahree ab fällt sie nicht nur weg, sondern verwandelt sich sogar in einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß, der im einund¬ vierzigsten Versicherungsjahr 178 Mark 15 Pfennige und im funfzigsten Ver¬ sicherungsjahr 366 Mark 21 Pfennige beträgt. Nimmt man an, daß bei meiner Gesellschaft die Dividende schon von der zweiten Jahresprämie gekürzt worden sei, und daß diese vom zweiten Versicherungs¬ jahre ab nicht 828 Mark 32 Pfennige, sondern nur 546 Mark 69 Pfennige betragen habe, so würde die Prämie, die ich in den ersten zehn Versicherungs¬ jahren zu zahlen gehabt Hütte, 5748 Mark 53 Pfennige betragen haben, während ich beim Preußischen Beamtenverein 6595 Mark 9 Pfennige und mithin 846 Mark 56 Pfennige in dem gleichen Zeitraum oder jährlich 84 Mark 66 Pfennige mehr zu zahlen gehabt hätte. Diese Mehrausgabe, die auf 1000 Mark Versicherungssumme jährlich 28 Mark 22 Pfennige ausmacht, wird aber dadurch ausgeglichen, daß die Jahresprämie vom elften Versicherungsjahre ab in jedem Jahre sinkt, im zweiunddreißigsten Versicherungsjahre nur 22 Mark 32 Pfennige beträgt und sich vom dreiunddreißigsten Versicherungsjahre ab in einen von Jahr zu Jahr steigenden Überschuß verwandelt. Der Versicherungs¬ nehmer, der weiß, daß die Jahresprämie in den spätern Jahren allmählich ge¬ ringer und die anfängliche Ausgabe zu einer Einnahme wird, wird daran keinen Anstoß nehmen, daß er in den ersten Versicherungsjahren eine höhere Prämie zu zahlen hat als bei den Gesellschaften mit gleichbleibender Dividende, wenn er berücksichtigt, daß er anfänglich ein ungleich höheres Risiko darbietet als später, und daß in den ersten Jahren nach dem Abschluß der Versicherungsver¬ träge nicht bloß ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen rückgängig gemacht wird, sondern daß auch nach der Statistik die Sterblichkeit der Versicherten un¬ gewöhnlich groß ist. Bei der Auflösung der Gegenseitigkeitsgesellschaften wird nach ihren Satzungen die Verteilung des Reinvermögens unter die Mitglieder nach dem Verhältnis des jedem einzelnen Mitgliede zugeteilten Deckungskapitals verteilt. Es be¬ fremdet, daß dieser Grundsatz nicht auch bei der Verteilung der Jahresüberschüsse befolgt wird. Bei der Schärfe des Wettbewerbs im Lebensversicherungsgeschüft genügt es nicht, auf die Sparsamkeit der Verwaltung hinzuweisen, der sich wohl sämt¬ liche Versicherungsanstalten befleißigen. Es ist vielmehr, um neue Versicherungsnehmer zu gewinnen, notwendig, daß die jungem Mitglieder nicht auf Kosten der ältern Mitglieder bevorzugt werden, indem der Jahresüberschuß nicht nach Höhe der Jahresprämie, sondern

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_301253/563>, abgerufen am 24.07.2024.