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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

begründet seien die Klagen über die Bauunternehmer und über die "Hausagrarier".
Die Bauunternehmer seien im allgemeinen solid. Die Zusammenbruche, bei denen
Bauhandwerker durch leichtsinnige oder unerfahrene oder betrügerische Unternehmer
zu Schaden gekommen seien, fielen bei der ungeheuern Menge von Bauten nicht
ins Gewicht. Sie hätten sich auf Berlin und einige andre Großstädte beschränkt;
dergleichen sei dort in neuerer Zeit nicht mehr und in den meisten Großstädten
überhaupt nicht vorgekommen. Man habe also eine kleine Zahl von Vorkommnissen
ungebührlich verallgemeinert. Der normale Gewinn des Hausbesitzers aber betrage
in Berlin ein Prozent des gesamten in dem Gebäude angelegten Kapitals über den
üblichen Hypothekenzins. Diesen Gewinn dürfe man ihm Wohl gönnen -- ganz
umsonst werde doch niemand die Mühe und das Risiko auf sich nehmen, das Wohnungs¬
bedürfnis seiner Mitmenschen zu befriedigen, und einen höhern Gewinn durch höhere
als die ortsüblichen Mieter zu erzielen sei unmöglich. Des Verfassers verstorbner
Bruder Paul Voigt hatte in seinem auch in den Grenzboten oft erwähnten Buche
berechnet, daß wenn die Steigerung des Wertes des in Charlottenburg zwischen
1865 und 1897 bebauten Bodens von zwei auf zweihundert Millionen Mark den
Mietern statt den Hausbesitzern zugeflossen wäre, dadurch die Mieter um 41 Pro¬
zent verbilligt worden sein würden. Andreas behauptet: diese 198 Millionen sind
nicht den Mietern entzogen, sondern ohne Beeinträchtigung dieser durch eine doppelte
Ersparnis erzielt worden: Ersparnis an Boden und Ersparnis an Baukosten durch
intensivere Bebauung. "Eine solche wäre unmöglich gewesen, wenn die 33000 Familien
Charlottenburgs alle auf eignem Boden und in eignen Häusern hätten untergebracht
werden sollen." Die Agitation der Bodenbesitzreformer hat den Erfolg gehabt,
daß das Ministerium des Innern die Steuer vom gemeinen Wert den Städten
empfohlen hat. Voigt erklärt das für schlechte Wohnungspolitik. Die Spekulation
sei aufzumuntern, nicht zu fesseln. Die Steuer bedeute eine Strafe für die Nicht-
bebauung, und eine solche sei nach dem oben gesagten nicht gerechtfertigt. Der
Erfolg werde sein, daß der Spekulant mit sechs und mehr Prozent Zinsverlust
rechnet, statt mit vier oder fünf, daß er, um diesen größern Zinsverlust zu ver¬
mindern, länger wartet, ehe er kauft, die Baureife näher herankommen läßt, und daß
in der kürzern Zeit der Bodenpreis raschere und größere Sprünge macht. "Die
Steuer bringt der Stadt finanzielle Einkünfte, die der erste Besitzer zu tragen hat;
der Spekulant entschlüpft ihr." Im letzten Kapitel berichtet Geldner über den
Goethepark genannten neuen Stadtteil Charlottenburgs, mit dem eine Aktiengesell¬
schaft die Möglichkeit demonstrieren wollte, "einen tiefen Baublock zu bebauen, ohne
den bisherigen Typus der Mietkaserne zugrunde zu legen, ohne Hinterhäuser zu
errichten und Höfe vorzusehen, und doch eine gleiche Bodenausnutzung wie bei den
Mietkasernen zu erzielen". Den Baugenossenschaften, bemerkt Geldner, gönnt der
private Unternehmer "volle Bewegungsfreiheit; er weiß, daß sie ihn doch sobald
nicht überflüssig machen und verdrängen werden. Nur eins verlangt er mit Recht:
daß Genossenschaften nicht übermäßig von Staat und Gemeinde begünstigt werden,
sodaß ihm die Konkurrenz erschwert und seine Tätigkeit lahmgelegt wird." Die
Mietkaserne erklärt Voigt nicht etwa für ein Ideal, sondern eben nur für das Wohl¬
feile, und solange wenig bemittelte Leute in der Großstadt wohnen wollen oder
müssen, sind verhältnismäßig billige Wohnungen nötig.

Im großen und ganzen scheint uns Voigt Recht zu haben. Doch machen wir
fünf Vorbehalte. Seltne Ausnahme scheint uns der Bauschwindel nicht zu sein,
auch nicht der Vergangenheit anzugehören, denn die Zeitungen berichten immer
noch recht starke Fälle. Dann sehen wir nicht ein, warum die Kommunen den
Bauspekulanten nicht ein weniges von ihrem Spekulationsgewinn abnehmen sollen;


Maßgebliches und Unmaßgebliches

begründet seien die Klagen über die Bauunternehmer und über die „Hausagrarier".
Die Bauunternehmer seien im allgemeinen solid. Die Zusammenbruche, bei denen
Bauhandwerker durch leichtsinnige oder unerfahrene oder betrügerische Unternehmer
zu Schaden gekommen seien, fielen bei der ungeheuern Menge von Bauten nicht
ins Gewicht. Sie hätten sich auf Berlin und einige andre Großstädte beschränkt;
dergleichen sei dort in neuerer Zeit nicht mehr und in den meisten Großstädten
überhaupt nicht vorgekommen. Man habe also eine kleine Zahl von Vorkommnissen
ungebührlich verallgemeinert. Der normale Gewinn des Hausbesitzers aber betrage
in Berlin ein Prozent des gesamten in dem Gebäude angelegten Kapitals über den
üblichen Hypothekenzins. Diesen Gewinn dürfe man ihm Wohl gönnen — ganz
umsonst werde doch niemand die Mühe und das Risiko auf sich nehmen, das Wohnungs¬
bedürfnis seiner Mitmenschen zu befriedigen, und einen höhern Gewinn durch höhere
als die ortsüblichen Mieter zu erzielen sei unmöglich. Des Verfassers verstorbner
Bruder Paul Voigt hatte in seinem auch in den Grenzboten oft erwähnten Buche
berechnet, daß wenn die Steigerung des Wertes des in Charlottenburg zwischen
1865 und 1897 bebauten Bodens von zwei auf zweihundert Millionen Mark den
Mietern statt den Hausbesitzern zugeflossen wäre, dadurch die Mieter um 41 Pro¬
zent verbilligt worden sein würden. Andreas behauptet: diese 198 Millionen sind
nicht den Mietern entzogen, sondern ohne Beeinträchtigung dieser durch eine doppelte
Ersparnis erzielt worden: Ersparnis an Boden und Ersparnis an Baukosten durch
intensivere Bebauung. „Eine solche wäre unmöglich gewesen, wenn die 33000 Familien
Charlottenburgs alle auf eignem Boden und in eignen Häusern hätten untergebracht
werden sollen." Die Agitation der Bodenbesitzreformer hat den Erfolg gehabt,
daß das Ministerium des Innern die Steuer vom gemeinen Wert den Städten
empfohlen hat. Voigt erklärt das für schlechte Wohnungspolitik. Die Spekulation
sei aufzumuntern, nicht zu fesseln. Die Steuer bedeute eine Strafe für die Nicht-
bebauung, und eine solche sei nach dem oben gesagten nicht gerechtfertigt. Der
Erfolg werde sein, daß der Spekulant mit sechs und mehr Prozent Zinsverlust
rechnet, statt mit vier oder fünf, daß er, um diesen größern Zinsverlust zu ver¬
mindern, länger wartet, ehe er kauft, die Baureife näher herankommen läßt, und daß
in der kürzern Zeit der Bodenpreis raschere und größere Sprünge macht. „Die
Steuer bringt der Stadt finanzielle Einkünfte, die der erste Besitzer zu tragen hat;
der Spekulant entschlüpft ihr." Im letzten Kapitel berichtet Geldner über den
Goethepark genannten neuen Stadtteil Charlottenburgs, mit dem eine Aktiengesell¬
schaft die Möglichkeit demonstrieren wollte, „einen tiefen Baublock zu bebauen, ohne
den bisherigen Typus der Mietkaserne zugrunde zu legen, ohne Hinterhäuser zu
errichten und Höfe vorzusehen, und doch eine gleiche Bodenausnutzung wie bei den
Mietkasernen zu erzielen". Den Baugenossenschaften, bemerkt Geldner, gönnt der
private Unternehmer „volle Bewegungsfreiheit; er weiß, daß sie ihn doch sobald
nicht überflüssig machen und verdrängen werden. Nur eins verlangt er mit Recht:
daß Genossenschaften nicht übermäßig von Staat und Gemeinde begünstigt werden,
sodaß ihm die Konkurrenz erschwert und seine Tätigkeit lahmgelegt wird." Die
Mietkaserne erklärt Voigt nicht etwa für ein Ideal, sondern eben nur für das Wohl¬
feile, und solange wenig bemittelte Leute in der Großstadt wohnen wollen oder
müssen, sind verhältnismäßig billige Wohnungen nötig.

Im großen und ganzen scheint uns Voigt Recht zu haben. Doch machen wir
fünf Vorbehalte. Seltne Ausnahme scheint uns der Bauschwindel nicht zu sein,
auch nicht der Vergangenheit anzugehören, denn die Zeitungen berichten immer
noch recht starke Fälle. Dann sehen wir nicht ein, warum die Kommunen den
Bauspekulanten nicht ein weniges von ihrem Spekulationsgewinn abnehmen sollen;


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[0442] Maßgebliches und Unmaßgebliches begründet seien die Klagen über die Bauunternehmer und über die „Hausagrarier". Die Bauunternehmer seien im allgemeinen solid. Die Zusammenbruche, bei denen Bauhandwerker durch leichtsinnige oder unerfahrene oder betrügerische Unternehmer zu Schaden gekommen seien, fielen bei der ungeheuern Menge von Bauten nicht ins Gewicht. Sie hätten sich auf Berlin und einige andre Großstädte beschränkt; dergleichen sei dort in neuerer Zeit nicht mehr und in den meisten Großstädten überhaupt nicht vorgekommen. Man habe also eine kleine Zahl von Vorkommnissen ungebührlich verallgemeinert. Der normale Gewinn des Hausbesitzers aber betrage in Berlin ein Prozent des gesamten in dem Gebäude angelegten Kapitals über den üblichen Hypothekenzins. Diesen Gewinn dürfe man ihm Wohl gönnen — ganz umsonst werde doch niemand die Mühe und das Risiko auf sich nehmen, das Wohnungs¬ bedürfnis seiner Mitmenschen zu befriedigen, und einen höhern Gewinn durch höhere als die ortsüblichen Mieter zu erzielen sei unmöglich. Des Verfassers verstorbner Bruder Paul Voigt hatte in seinem auch in den Grenzboten oft erwähnten Buche berechnet, daß wenn die Steigerung des Wertes des in Charlottenburg zwischen 1865 und 1897 bebauten Bodens von zwei auf zweihundert Millionen Mark den Mietern statt den Hausbesitzern zugeflossen wäre, dadurch die Mieter um 41 Pro¬ zent verbilligt worden sein würden. Andreas behauptet: diese 198 Millionen sind nicht den Mietern entzogen, sondern ohne Beeinträchtigung dieser durch eine doppelte Ersparnis erzielt worden: Ersparnis an Boden und Ersparnis an Baukosten durch intensivere Bebauung. „Eine solche wäre unmöglich gewesen, wenn die 33000 Familien Charlottenburgs alle auf eignem Boden und in eignen Häusern hätten untergebracht werden sollen." Die Agitation der Bodenbesitzreformer hat den Erfolg gehabt, daß das Ministerium des Innern die Steuer vom gemeinen Wert den Städten empfohlen hat. Voigt erklärt das für schlechte Wohnungspolitik. Die Spekulation sei aufzumuntern, nicht zu fesseln. Die Steuer bedeute eine Strafe für die Nicht- bebauung, und eine solche sei nach dem oben gesagten nicht gerechtfertigt. Der Erfolg werde sein, daß der Spekulant mit sechs und mehr Prozent Zinsverlust rechnet, statt mit vier oder fünf, daß er, um diesen größern Zinsverlust zu ver¬ mindern, länger wartet, ehe er kauft, die Baureife näher herankommen läßt, und daß in der kürzern Zeit der Bodenpreis raschere und größere Sprünge macht. „Die Steuer bringt der Stadt finanzielle Einkünfte, die der erste Besitzer zu tragen hat; der Spekulant entschlüpft ihr." Im letzten Kapitel berichtet Geldner über den Goethepark genannten neuen Stadtteil Charlottenburgs, mit dem eine Aktiengesell¬ schaft die Möglichkeit demonstrieren wollte, „einen tiefen Baublock zu bebauen, ohne den bisherigen Typus der Mietkaserne zugrunde zu legen, ohne Hinterhäuser zu errichten und Höfe vorzusehen, und doch eine gleiche Bodenausnutzung wie bei den Mietkasernen zu erzielen". Den Baugenossenschaften, bemerkt Geldner, gönnt der private Unternehmer „volle Bewegungsfreiheit; er weiß, daß sie ihn doch sobald nicht überflüssig machen und verdrängen werden. Nur eins verlangt er mit Recht: daß Genossenschaften nicht übermäßig von Staat und Gemeinde begünstigt werden, sodaß ihm die Konkurrenz erschwert und seine Tätigkeit lahmgelegt wird." Die Mietkaserne erklärt Voigt nicht etwa für ein Ideal, sondern eben nur für das Wohl¬ feile, und solange wenig bemittelte Leute in der Großstadt wohnen wollen oder müssen, sind verhältnismäßig billige Wohnungen nötig. Im großen und ganzen scheint uns Voigt Recht zu haben. Doch machen wir fünf Vorbehalte. Seltne Ausnahme scheint uns der Bauschwindel nicht zu sein, auch nicht der Vergangenheit anzugehören, denn die Zeitungen berichten immer noch recht starke Fälle. Dann sehen wir nicht ein, warum die Kommunen den Bauspekulanten nicht ein weniges von ihrem Spekulationsgewinn abnehmen sollen;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/442>, abgerufen am 01.10.2024.