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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr.

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Die Weltlage nach dein Schluß der Algeciras-Konferenz

Das französische Ministerium Ferrh war in der Kongofrage ehrlich mit uns zu¬
sammengegangen, und Bismarck glaubte Grund zu haben, dieses deutschfreund¬
liche Ministerium sowohl in Afrika wie in China zu unterstützen, eine Unter¬
stützung, die den Sturz Ferrys und seines Kabinetts jedoch nicht aufzuhalten
vermochte, weil die Gegner in der Kammer die Folgen der französischen Nieder¬
lage von Lcmgson schneller ausnützten, als die deutsche Einwirkung auf China, mit
Frankreich Frieden zu schließen, wirksam werden konnte. Der chinesische Friedens¬
vorschlag traf erst unmittelbar nach dem Sturze Ferrys in Paris ein.

Sehr wahrscheinlich würde die marokkanische Angelegenheit in dem Stadium,
in das sie mit dem Jahre 1904 trat, niemals den Charakter eines deutsch-
französischen Gegensatzes angenommen haben, wenn Frankreich in seinem beab¬
sichtigten Vorgehn nicht ausschließlich die Abmachung mit England, die es vor
Deutschland geheim hielt, zur Operationsbasis gemacht hätte. Dadurch, daß
sich Frankreich und England in ihrer Abmachung über die Konvention von 1880
hinwegsetzten, den deutsch-marokkanischen Vertrag ignorierten, und daß Frankreich
oder sein Minister Delcasse es nicht der Mühe wert erachtete, die einfachsten
Formen politischer Höflichkeit innezuhalten und dem deutschen Botschafter als
dem Vertreter einer in Marokko interessierten Macht eine amtliche Mitteilung
über den Abschluß zu machen, erhielt die ganze Angelegenheit ein ausgesprochen
deutschfeindliches Gepräge. Es kam dadurch neben uusern Interessen in Marokko
vor allem unsre Stellung als Großmacht in Betracht. Die deutsche Politik
mußte eil? xrivvixiis odsts. sprechen. Ließ sie erst einmal zu, daß fremde Mächte
mit deutschen Rechten und Interessen umsprangen, ohne daß sie Deutschland
fragten oder auch nur benachrichtigten, so waren die Folgen unabsehbar. Es
wurde darum unvermeidlich, den Franzosen jeden Zweifel zu nehmen, daß
durch dieses Verfahren die Sache auf ein andres Gebiet verlegt worden sei,
auf dem Deutschland gezwungen werden könnte, die Frage uach den Gesetzen
des Völkerrechts und den Geboten der Ehre aufzutragen. Deutschland habe
nicht die Absicht, Frankreich in Marokko Schwierigkeiten zu machen, müsse aber
unabweislich auf der Festhaltung seinem international verbrieften und vertrags¬
müßig gewährleisteten Rechte bestehn.

In Frankreich ist nun die Theorie aufgestellt worden, daß die Madrider
Konvention überhaupt nur Schutzfragen behandelt habe, die durch die französisch-
englische Abmachung und durch die von Frankreich beabsichtigte xemstiMon
Fg.(Moius Marokkos gar nicht berührt worden seien, im Gegenteil größere
Garantien gewonnen. Dieser Auffassung setzte Deutschland die andre entgegen,
daß der Artikel 17, den wir oben zitiert haben, ausdrücklich und allgemein von
dem Recht auf Behandlung als meistbegünstigte Nation spreche, und daß dieses
keineswegs auf die Schutzfrage beschränkt sei. Hätte sich Deutschland, wie das
anscheinend nahe lag, ausschließlich auf seinen Vertrag mit Marokko vom
Jahre 1890 zurückgezogen, so würde es auf eine Auseinandersetzung mit Frank¬
reich allein angewiesen gewesen sein, die von der französischen Seite auch
wiederholt angeregt worden ist. Aber dadurch, daß ein Teil der Signatar¬
mächte von 1880 Deutschlands Auffassung sofort beitrat, andre nach kürzern
oder nach längern Verhandlungen, gewann Deutschland den Vorsprung einer


Die Weltlage nach dein Schluß der Algeciras-Konferenz

Das französische Ministerium Ferrh war in der Kongofrage ehrlich mit uns zu¬
sammengegangen, und Bismarck glaubte Grund zu haben, dieses deutschfreund¬
liche Ministerium sowohl in Afrika wie in China zu unterstützen, eine Unter¬
stützung, die den Sturz Ferrys und seines Kabinetts jedoch nicht aufzuhalten
vermochte, weil die Gegner in der Kammer die Folgen der französischen Nieder¬
lage von Lcmgson schneller ausnützten, als die deutsche Einwirkung auf China, mit
Frankreich Frieden zu schließen, wirksam werden konnte. Der chinesische Friedens¬
vorschlag traf erst unmittelbar nach dem Sturze Ferrys in Paris ein.

Sehr wahrscheinlich würde die marokkanische Angelegenheit in dem Stadium,
in das sie mit dem Jahre 1904 trat, niemals den Charakter eines deutsch-
französischen Gegensatzes angenommen haben, wenn Frankreich in seinem beab¬
sichtigten Vorgehn nicht ausschließlich die Abmachung mit England, die es vor
Deutschland geheim hielt, zur Operationsbasis gemacht hätte. Dadurch, daß
sich Frankreich und England in ihrer Abmachung über die Konvention von 1880
hinwegsetzten, den deutsch-marokkanischen Vertrag ignorierten, und daß Frankreich
oder sein Minister Delcasse es nicht der Mühe wert erachtete, die einfachsten
Formen politischer Höflichkeit innezuhalten und dem deutschen Botschafter als
dem Vertreter einer in Marokko interessierten Macht eine amtliche Mitteilung
über den Abschluß zu machen, erhielt die ganze Angelegenheit ein ausgesprochen
deutschfeindliches Gepräge. Es kam dadurch neben uusern Interessen in Marokko
vor allem unsre Stellung als Großmacht in Betracht. Die deutsche Politik
mußte eil? xrivvixiis odsts. sprechen. Ließ sie erst einmal zu, daß fremde Mächte
mit deutschen Rechten und Interessen umsprangen, ohne daß sie Deutschland
fragten oder auch nur benachrichtigten, so waren die Folgen unabsehbar. Es
wurde darum unvermeidlich, den Franzosen jeden Zweifel zu nehmen, daß
durch dieses Verfahren die Sache auf ein andres Gebiet verlegt worden sei,
auf dem Deutschland gezwungen werden könnte, die Frage uach den Gesetzen
des Völkerrechts und den Geboten der Ehre aufzutragen. Deutschland habe
nicht die Absicht, Frankreich in Marokko Schwierigkeiten zu machen, müsse aber
unabweislich auf der Festhaltung seinem international verbrieften und vertrags¬
müßig gewährleisteten Rechte bestehn.

In Frankreich ist nun die Theorie aufgestellt worden, daß die Madrider
Konvention überhaupt nur Schutzfragen behandelt habe, die durch die französisch-
englische Abmachung und durch die von Frankreich beabsichtigte xemstiMon
Fg.(Moius Marokkos gar nicht berührt worden seien, im Gegenteil größere
Garantien gewonnen. Dieser Auffassung setzte Deutschland die andre entgegen,
daß der Artikel 17, den wir oben zitiert haben, ausdrücklich und allgemein von
dem Recht auf Behandlung als meistbegünstigte Nation spreche, und daß dieses
keineswegs auf die Schutzfrage beschränkt sei. Hätte sich Deutschland, wie das
anscheinend nahe lag, ausschließlich auf seinen Vertrag mit Marokko vom
Jahre 1890 zurückgezogen, so würde es auf eine Auseinandersetzung mit Frank¬
reich allein angewiesen gewesen sein, die von der französischen Seite auch
wiederholt angeregt worden ist. Aber dadurch, daß ein Teil der Signatar¬
mächte von 1880 Deutschlands Auffassung sofort beitrat, andre nach kürzern
oder nach längern Verhandlungen, gewann Deutschland den Vorsprung einer


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299040/42>, abgerufen am 24.07.2024.