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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Abgeordnetenhause hat auch bei solchen Männern Anerkennung gefunden, die gegen
das Prinzip dieser Gesetze schwere Bedenken haben. Es ist sicherlich für die Re¬
gierung nicht leicht, eine Gesetzgebung im Gegensatz zu den ihr politisch und
traditionell nächststehenden Parteien zu machen, und doppelt erschwert wird ihr
diese Aufgabe, wenn Mitglieder des Zentrums, wie am Sonntag der Abgeordnete
Brust in Gelsenkirchen, in bedenklicher Umschmeichelung der Massen, diese Vorlagen
als noch nicht weitgehend genug bezeichnen. Das kann deu Widerstand derer nur
bestärken, die ohnehin der Meinung sind, es sei nicht Aufgabe des Staates, wenigstens
eine undurchführbare Aufgabe, in alle unbequeme Erscheinungen unsrer so stark ver-
schobnen Produktionsverhältnisse regulierend einzugreifen; wirtschaftliche Kämpfe
müßten auf wirtschaftlichem Gebiet austoben und auf diesem vou der Staatsmacht
umgrenzt werden. Ein Eingreifen des Staats verlege die Entscheidung auf das
politische Gebiet, auf dem sie sich schließlich unfehlbar gegen ihn selbst kehren
müsse. Dem gegenüber muß die Auffassung als richtig angesehen werden, daß die
Kohlenfrage nicht ausschließlich vom Standpunkt des wirtschaftlichen Kampfes aus
behandelt werden könne, und daß, so verbesserungsfähig die Vorlagen in den Einzel¬
bestimmungen sein mögen, der verhetzenden Agitation der Sozialdemokratie doch
"Z* nur durch positive Maßregeln das Wasser abgegraben werden kann.




Die Zulassung der sächsischen Realgymnasialabiturienten zum
juristischen Studium.

Di
e Leser dieser Zeitschrift erinnern sich vielleicht unsrer
Besprechung und Kritik der Debatte, die am 20. April vorigen Jahres in der
Ersten Kammer des sächsischen Landtags über das Verhältnis der Realgymnasien
zum juristischen Studium geführt wurde (Grenzboten 1904, zweites Quartal,
S. 236 ff.). Damals erklärte sich die hohe Körperschaft ganz überwiegend gegen
die Zulassung, indem sie die Frage als noch unentschieden behandelte, obwohl sie
nach dem Vorgange Preußens und Württembergs schon damals praktisch entschieden
war. Die Regierung war in diesem Augenblick noch nicht einig; das Justiz¬
ministerium widerstrebte noch der Zulassung, das Kultusministerium war dafür.
Jetzt hat die UnHaltbarkeit des Zustandes dieser Anschauung den Sieg verschafft;
eine Verfügung des Kultusministeriums hat eben die Zulassung der sächsischen
Realgymnasialabiturienten vom April dieses Jahres an ausgesprochen, unter der
billigen Bedingung, daß die künftigen Juristen im Lateinischen mindestens die Zwei
beim Abgang erhalten. Damit ist wieder ein Stück Partikularismus überwunden,
und hoffentlich fügen sich nun auch die wenigen bisher noch widerstrebenden Bundes¬
* staaten, damit einer unerträglichen Rechtsungleichheit ein Ende gemacht werde.


Der Zankes clooclls.

Über die Herkunft des ehemaligen amerikanischen
Nationalliedes hat der Komponist Johann Lewalter, der sich um das deutsche
Volkslied durch eine wertvolle, bei Huhn in Kassel erschienene Sammlung der
deutschen Volkslieder verdient gemacht hat, eine interessante Vermutung ausgesprochen.
Man nahm bisher an, daß die Melodie des Zankes ciooäls englischen oder schot¬
tischen Ursprungs sei, und daß sie um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts
durch englische Musikchöre, die sie den Truppen als Marschlied voranspielten, in
Nordamerika eingeführt worden sei. Doch sprach man auch früher davon, daß die
englischen Truppen, die sich diese Marschweise Vorspielen ließen, möglicherweise nicht
aus gebornen Engländern bestanden hätten, sondern hessische, in englischem Sold
stehende Truppenteile gewesen seien. Lewalter ist dieser Vermutung nachgegangen.
In einem längern Aufsatz der Zeitschrift Hessenland weist er darauf hin, daß der
lankso äooäls eine auffallende Übereinstimmung mit der Musik der Schwälmer
Tänze aufweise, vo" denen er einige aufgezeichnet und bei Ries <K Erker in Berlin
herausgegeben hat. Die Schwalm ist die Fruchtkammer des Hessenlandes, sie ist
auch eine Schatzkammer alter Volkssitten und uralter Volkseriunerungen. Das


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Abgeordnetenhause hat auch bei solchen Männern Anerkennung gefunden, die gegen
das Prinzip dieser Gesetze schwere Bedenken haben. Es ist sicherlich für die Re¬
gierung nicht leicht, eine Gesetzgebung im Gegensatz zu den ihr politisch und
traditionell nächststehenden Parteien zu machen, und doppelt erschwert wird ihr
diese Aufgabe, wenn Mitglieder des Zentrums, wie am Sonntag der Abgeordnete
Brust in Gelsenkirchen, in bedenklicher Umschmeichelung der Massen, diese Vorlagen
als noch nicht weitgehend genug bezeichnen. Das kann deu Widerstand derer nur
bestärken, die ohnehin der Meinung sind, es sei nicht Aufgabe des Staates, wenigstens
eine undurchführbare Aufgabe, in alle unbequeme Erscheinungen unsrer so stark ver-
schobnen Produktionsverhältnisse regulierend einzugreifen; wirtschaftliche Kämpfe
müßten auf wirtschaftlichem Gebiet austoben und auf diesem vou der Staatsmacht
umgrenzt werden. Ein Eingreifen des Staats verlege die Entscheidung auf das
politische Gebiet, auf dem sie sich schließlich unfehlbar gegen ihn selbst kehren
müsse. Dem gegenüber muß die Auffassung als richtig angesehen werden, daß die
Kohlenfrage nicht ausschließlich vom Standpunkt des wirtschaftlichen Kampfes aus
behandelt werden könne, und daß, so verbesserungsfähig die Vorlagen in den Einzel¬
bestimmungen sein mögen, der verhetzenden Agitation der Sozialdemokratie doch
"Z* nur durch positive Maßregeln das Wasser abgegraben werden kann.




Die Zulassung der sächsischen Realgymnasialabiturienten zum
juristischen Studium.

Di
e Leser dieser Zeitschrift erinnern sich vielleicht unsrer
Besprechung und Kritik der Debatte, die am 20. April vorigen Jahres in der
Ersten Kammer des sächsischen Landtags über das Verhältnis der Realgymnasien
zum juristischen Studium geführt wurde (Grenzboten 1904, zweites Quartal,
S. 236 ff.). Damals erklärte sich die hohe Körperschaft ganz überwiegend gegen
die Zulassung, indem sie die Frage als noch unentschieden behandelte, obwohl sie
nach dem Vorgange Preußens und Württembergs schon damals praktisch entschieden
war. Die Regierung war in diesem Augenblick noch nicht einig; das Justiz¬
ministerium widerstrebte noch der Zulassung, das Kultusministerium war dafür.
Jetzt hat die UnHaltbarkeit des Zustandes dieser Anschauung den Sieg verschafft;
eine Verfügung des Kultusministeriums hat eben die Zulassung der sächsischen
Realgymnasialabiturienten vom April dieses Jahres an ausgesprochen, unter der
billigen Bedingung, daß die künftigen Juristen im Lateinischen mindestens die Zwei
beim Abgang erhalten. Damit ist wieder ein Stück Partikularismus überwunden,
und hoffentlich fügen sich nun auch die wenigen bisher noch widerstrebenden Bundes¬
* staaten, damit einer unerträglichen Rechtsungleichheit ein Ende gemacht werde.


Der Zankes clooclls.

Über die Herkunft des ehemaligen amerikanischen
Nationalliedes hat der Komponist Johann Lewalter, der sich um das deutsche
Volkslied durch eine wertvolle, bei Huhn in Kassel erschienene Sammlung der
deutschen Volkslieder verdient gemacht hat, eine interessante Vermutung ausgesprochen.
Man nahm bisher an, daß die Melodie des Zankes ciooäls englischen oder schot¬
tischen Ursprungs sei, und daß sie um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts
durch englische Musikchöre, die sie den Truppen als Marschlied voranspielten, in
Nordamerika eingeführt worden sei. Doch sprach man auch früher davon, daß die
englischen Truppen, die sich diese Marschweise Vorspielen ließen, möglicherweise nicht
aus gebornen Engländern bestanden hätten, sondern hessische, in englischem Sold
stehende Truppenteile gewesen seien. Lewalter ist dieser Vermutung nachgegangen.
In einem längern Aufsatz der Zeitschrift Hessenland weist er darauf hin, daß der
lankso äooäls eine auffallende Übereinstimmung mit der Musik der Schwälmer
Tänze aufweise, vo« denen er einige aufgezeichnet und bei Ries <K Erker in Berlin
herausgegeben hat. Die Schwalm ist die Fruchtkammer des Hessenlandes, sie ist
auch eine Schatzkammer alter Volkssitten und uralter Volkseriunerungen. Das


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[0751] Maßgebliches und Unmaßgebliches Abgeordnetenhause hat auch bei solchen Männern Anerkennung gefunden, die gegen das Prinzip dieser Gesetze schwere Bedenken haben. Es ist sicherlich für die Re¬ gierung nicht leicht, eine Gesetzgebung im Gegensatz zu den ihr politisch und traditionell nächststehenden Parteien zu machen, und doppelt erschwert wird ihr diese Aufgabe, wenn Mitglieder des Zentrums, wie am Sonntag der Abgeordnete Brust in Gelsenkirchen, in bedenklicher Umschmeichelung der Massen, diese Vorlagen als noch nicht weitgehend genug bezeichnen. Das kann deu Widerstand derer nur bestärken, die ohnehin der Meinung sind, es sei nicht Aufgabe des Staates, wenigstens eine undurchführbare Aufgabe, in alle unbequeme Erscheinungen unsrer so stark ver- schobnen Produktionsverhältnisse regulierend einzugreifen; wirtschaftliche Kämpfe müßten auf wirtschaftlichem Gebiet austoben und auf diesem vou der Staatsmacht umgrenzt werden. Ein Eingreifen des Staats verlege die Entscheidung auf das politische Gebiet, auf dem sie sich schließlich unfehlbar gegen ihn selbst kehren müsse. Dem gegenüber muß die Auffassung als richtig angesehen werden, daß die Kohlenfrage nicht ausschließlich vom Standpunkt des wirtschaftlichen Kampfes aus behandelt werden könne, und daß, so verbesserungsfähig die Vorlagen in den Einzel¬ bestimmungen sein mögen, der verhetzenden Agitation der Sozialdemokratie doch "Z* nur durch positive Maßregeln das Wasser abgegraben werden kann. Die Zulassung der sächsischen Realgymnasialabiturienten zum juristischen Studium. Di e Leser dieser Zeitschrift erinnern sich vielleicht unsrer Besprechung und Kritik der Debatte, die am 20. April vorigen Jahres in der Ersten Kammer des sächsischen Landtags über das Verhältnis der Realgymnasien zum juristischen Studium geführt wurde (Grenzboten 1904, zweites Quartal, S. 236 ff.). Damals erklärte sich die hohe Körperschaft ganz überwiegend gegen die Zulassung, indem sie die Frage als noch unentschieden behandelte, obwohl sie nach dem Vorgange Preußens und Württembergs schon damals praktisch entschieden war. Die Regierung war in diesem Augenblick noch nicht einig; das Justiz¬ ministerium widerstrebte noch der Zulassung, das Kultusministerium war dafür. Jetzt hat die UnHaltbarkeit des Zustandes dieser Anschauung den Sieg verschafft; eine Verfügung des Kultusministeriums hat eben die Zulassung der sächsischen Realgymnasialabiturienten vom April dieses Jahres an ausgesprochen, unter der billigen Bedingung, daß die künftigen Juristen im Lateinischen mindestens die Zwei beim Abgang erhalten. Damit ist wieder ein Stück Partikularismus überwunden, und hoffentlich fügen sich nun auch die wenigen bisher noch widerstrebenden Bundes¬ * staaten, damit einer unerträglichen Rechtsungleichheit ein Ende gemacht werde. Der Zankes clooclls. Über die Herkunft des ehemaligen amerikanischen Nationalliedes hat der Komponist Johann Lewalter, der sich um das deutsche Volkslied durch eine wertvolle, bei Huhn in Kassel erschienene Sammlung der deutschen Volkslieder verdient gemacht hat, eine interessante Vermutung ausgesprochen. Man nahm bisher an, daß die Melodie des Zankes ciooäls englischen oder schot¬ tischen Ursprungs sei, und daß sie um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts durch englische Musikchöre, die sie den Truppen als Marschlied voranspielten, in Nordamerika eingeführt worden sei. Doch sprach man auch früher davon, daß die englischen Truppen, die sich diese Marschweise Vorspielen ließen, möglicherweise nicht aus gebornen Engländern bestanden hätten, sondern hessische, in englischem Sold stehende Truppenteile gewesen seien. Lewalter ist dieser Vermutung nachgegangen. In einem längern Aufsatz der Zeitschrift Hessenland weist er darauf hin, daß der lankso äooäls eine auffallende Übereinstimmung mit der Musik der Schwälmer Tänze aufweise, vo« denen er einige aufgezeichnet und bei Ries <K Erker in Berlin herausgegeben hat. Die Schwalm ist die Fruchtkammer des Hessenlandes, sie ist auch eine Schatzkammer alter Volkssitten und uralter Volkseriunerungen. Das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/751>, abgerufen am 23.07.2024.